Rücksendung falsch gelieferte Ware

Liebe Community,
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  • Hallo,


    mal rein hypothetisch folgendes Szenario, weil das hier gerade Gesprächsthema war:


    Ich bestelle bei einem Händler ein bestimmtes Produkt und bezahle.


    Der Händler schickt mir ein völlig anderes Produkt zu. Weil er im Shop das falsche Produkt gelistet, IDs vertauscht hat, was auch immer.


    Nun ist das ja von meiner Seite kein Widerruf oder Retoure. Ich habe etwas bekommen, das ich nicht bestellt habe und die eigentliche Lieferung steht noch aus.


    Kann der Händler verlangen, dass ich das nicht bestellte Produkt zurücksende? Ich würde einfach sagen: Lasst es abholen oder es bleibt hier liegen. Ich laufe nicht extra wegen eures Fehlers zur Post.


    Wenn der Händler darauf besteht, dass ich das Produkt zurücksende, hole ich mir das Geld per Chargeback zurück. Denn der Kaufvertrag wurde ja einseitig seitens des Händlers nicht erfüllt. Wenn er sein falsch geliefertes Produkt zurückhaben will, soll er halt eine DHL-Abholung beauftragen. Oder einen Kurier, denn möglicherweise habe ich ja gar keine Lust, das wieder zu verpacken.


    Wie ist da die rechtliche Lage?

  • Na ja, es gibt ja nicht nur die Produkt-ID, die Du bestellt hast, sondern auch eine Bestellnummer. Du hast diese Bestellung unter der Nummer aufgegeben, der Händler hat diese Bestellung akzeptiert und diese durch einen Versand seiner Meinung nach erfüllt. Wenn dann noch die Produkt-ID der Bestellung mit der der Lieferung übereinstimmt, ist es ganz klar, dass der Verkäufer ein fehlerhaftes Produkt geliefert hat, welches zwar buchhalterisch korrekt geliefert wurde, welches aber offensichtlich nicht den auf der Webseite zugesicherten Eigenschaften entspricht. In diesem Fall solltest zu es zurückschicken...


    Der Fall, den Du meinst ist der, dass der Händler unter irgendeiner Bestellung, die nicht von Dir initiiert wurde, ein Produkt mit einer beliebigen Produkt-ID verschickt. In diesem Fall würde ich tatsächlich wie von Dir vorgeschlagen handeln.


    Bin allerdings kein Jurist.

  • Für mich wäre sie egal, und zwar deswegen, weil Rechtliches immer kompliziert ist, und die Zeit, die man dort hineinsteckt, immer zu den eigenen Lasten geht.


    Ich habe neulich mal ein von Amazon geliefertes Produkt, das ich nicht wollte, an einem Sonntagabend gegen 22.00 Uhr an einem Kiosk an der nächsten Straßenecke abgeliefert. Am nächsten Tag schon war das Geld auf dem Konto. Ich bin allgemein sehr sparsam mit den "perfect five stars" - aber das ist eine Gelegenheit, bei der jede andere Bewertung unsachgemäß wäre. Das war super, das geht nicht besser.


    Wenn ein Lieferant eine falsche Ware liefert (also etwa ein Paar Handschuhe statt des bestellten Rührbesens), würde ich das Paket schlichtweg zurückschicken, weil das die für mich zeiteffizienteste Methode ist. Für mich ist es einfacher und bequemer, das Paket selbst zu einem Zeitpunkt meiner Wahl zu einem Kiosk in der Nähe zu bringen (Kioske sind übliche Paketeinlieferungsstellen), statt auf einen Abholer zu warten, der an einem bestimmten Tag in der Zeit zwischen 08.00 und 16.00 Uhr kommen will und dann doch erst am Folgetag kommt.


    Bezüglich der Nachlieferung der eigentlich gewünschten Ware gibts mehrere Optionen. Entweder der ursprüngliche Lieferant liefert nach (diesmal richtig) oder ich bestelle das Teil anderswo.