Beiträge von Fragesteller01

    Hi, bei mir (56, m) sieht es wie folgt aus in der Barmenia:

    - Tarif VHV2A €771 pro Monat

    - T42 (140€) €82 pro Monat

    Regelmäßig checke ich, ob ein Tarifwechsel in der Barmenia Einsparungen bringen würde und regelmäßig ist die Aussage, dass es nichts günstigeres mit vergleichbaren Leistungen gibt. Erhöhung SB ist (nach Steuern) teurer als ohne SB.

    Wir haben das auch gerade für unsere 17 jährige Tochter (nächstes Jahr Abi) gemacht. Ich denke Du kannst nicht einfach Beitrag vs Rente anschauen, da gibt es viele Unterschiede in den Bedingungen, die am Ende den Ausschlag geben, wie gut die Versicherung ist. Wir zB zahlen mehr als die von Dir genannten 55€ aber vom Gefühl her haben wir damit eine gute und zukunftsfähige Absicherung.

    Danke - naja, wenn man die Zahlen anschaut (Stand Vermögen ca 106k€, garantiertes Kapital 42k€) dann muss schon viel passieren, dass das garantierte Kapital nicht mehr erreicht werden kann.

    Weisst Du, ab wann diese Umschichtung passiert und ist das einmalig oder sukzessive?

    Kann ich da mitsprechen über Art und Zeitpunkt oder ist das automatisiert?

    Danke nochmals

    Hallo, vor ein paar Tagen habe ich mal wieder die jährliche Aufstellung meines Riester Fondsparplans erhalten. Vertragsbeginn war 2005, Ende der Ansparphase ist 2033. Hier mal die Zahlen per 31.12.2024:

    Meine Frage ist, ob die Fondsgesellschaft vor dem Erreichen des Endes der Ansparphase anfängt, die Fonds umzuschichten in weniger volatile Anteile, so dass bei Auszahlung (max 30% in 2034) das Vermögen nicht so stark exponiert ist bei potentiellen Kursreduktionen, hat da jemand Erfahrung? Oder muss man die Umschichtung selber machen?

    Danke schon mal für Euren Input.

    PS: irgendwie hat es die Graphik verschoben, aber zumindest bei mir ist sie dann komplett sichtbar, wenn man draufklickt....

    aber ist hier nicht explizit gesagt, dass sich die rentenrechtliche Situation deutlich verändert hat (zwischen Unterschrift ATZ und Ende ATZ)?

    Es gibt aber auch noch eine Anweisung an die Arbeitsämter bzgl wichtiger Gründe, einen Sperrsachverhalt zu vermeiden und da ist dann unter anderem genannt:

    "Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    r) der Arbeitnehmer sein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung nach dem Altersteilzeitgesetz in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt hat. Hierfür ist erforderlich, dass er im Zeitpunkt der Vereinbarung, gestützt auf objektive Umstände, beabsichtigt hat, nahtlos nach der Freistellungsphase der Altersteilzeit aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Objektive Anhaltspunkte für eine solche Absicht sind insbesondere dann gegeben, wenn dieser die tatsächlich vorhandene Möglichkeit der Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Rente mit Bezug zu etwaigen damit verbundenen Abschlägen abgeklärt oder vor Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung Informationen, insbesondere bei sachkundigen Stellen, zum Rentenbezug ab diesem Zeitpunkt eingeholt hat. Einem Verhalten nach Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung kommt für die Beurteilung des wichtigen Grundes keine Bedeutung mehr zu."

    Dh eine Rentenauskunft vor Unterschrift ATZ sollte hier eigentlich ausreichend sein....

    Guten Morgen,

    heute kam mal wieder der jährliche Brief von der Allianz und den wollte ich mal als Anlaß nehmen, die Optionen für mich zu hinterfragen. Ich weiß, daß das recht spät kommt (Vertrag läuft bereits ab 2004) aber vielleicht ist ja noch möglich, hier einzugreifen. Anbei die Kopie der Allianz mit hoffentlich allen Details.

    Wenn ich die Daten in einen Renditerechner eingebe, dann komme ich auf 1.7% p.a. (ohne 3% p.a. Dynamik), kann das sein?

    Folgende Optionen sehe ich nun:

    1. einfach so weiter bis Beginn der Rentenzahlung 2028

    2. einfach so weiter bis Beginn der Rentenzahlung 2028, aber ohne Dynamik

    3. beitragsfrei stellen

    4. Jetzt kündigen und mit der Kapitalzahlung alternative ETF Anlage/FG

    5. frühester Rentenbeginn ist 1.1.2025, vielleicht bis dahin noch einzahlen und dann Kapitalauszahlung verlangen, um in Alternative ETF/FG Anlage zu machen

    Wäre die Auszahlung bei 4. und 5. in etwa gleich, da die Zeitpunkte ja relativ nah aneinander liegen?

    In Summe ist diese KLV ein Teil der Altersabsicherung, aber es gibt noch andere Bausteine. Monatliche Raten derzeit leicht machbar, auch mit Dynamik.

    Ich freue mich auf Eure Einschätzungen bzw Fragen, werde dann Details nachliefern. Vielen Dank

    Guten Tag.

    Folgender Sachverhalt:

    - Mann (55), angestellt, in PKV

    - Frau (52), selbständig, freiwillig in GKV

    - 3 Kinder (13, 16, 17) mit beim Mann in der PKV

    Nun wird der Mann mit 60 arbeitslos, dh Wechsel in die GKV für den Mann ist nicht möglich.

    Frage: können die Kinder mit Eintreten der Arbeitslosigkeit vom Mann wechseln in eine Familienversicherung bei der GKV der Frau oder bleiben die Kinder trotz Arbeitslosigkeit des Mannes (und dann entsprechend niedrigerem Einkommen der Frau) beim Mann in der PKV?

    Vielen Dank und wenn noch Info benötigt wird dann kann ich natürlich noch nachliefern.

    Wenn ich dann zum Arbeitsamt gehe, werden die mir wohl erst mal 6 Monate kein Geld zahlen und erst nach dieser Frist gäbe es Arbeitslosengeld. Ob die mich dann ständig "nerven" und mit Weiterbildungen auslasten - keine Ahnung?

    Wieso würden die für 6 Monate erst einmal kein Geld zahlen? Soweit ich weiss, ist die Sperrfrist (wenn es denn eine gibt bei Arbeitslosigkeit nach ATZ) doch 12 Wochen, dh ca 3 Monate? Oder übersehe ich da was? Danke

    Kann man ja ab 50 mit beginnen.

    Und man muss ja auch nicht alles ausgleichen. Es ist halt beruhigend wenn man weiß, dass die Rente reicht um die Basiskosten zu decken. Und wenn einem mit dem Abschlag 150€/Monat dazu fehlen, gleicht man halt nur das aus.

    PS: Ich will auch mit 63 und Abschlag in Rente. Die 4 Jahre mehr selbstbestimmter Lebenszeit will ich mir gönnen.

    Das ist ein guter Ansatz mit der Abdeckung der Basiskosten, da komme ich wohl mal nicht umhin zu rechnen, was die denn sind und was auf der anderen Seite reinkommt (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, LV, "Entsparen" ETF etc). Danke für den Gedankenansatz!

    Vielen Dank für die Antwort. Das ALG kann ich ja dann über den Rechner bei der Arbeitsagentur ausrechnen und dann entsprechend die Aufstockung nicht berücksichtigen...

    Gibt es nach ATZ eine Sperrfrist für ALG, in dem Link ist ein Beispiel genannt, in dem sich die Gesetze während der ATZ geändert haben, dann ist da keine Sperrzeit. Heisst das aber, dass bei keiner Änderung der Gesetzeslage eine 12-wöchige Sperrzit für ALG angewendet wird, da ATZ einem Aufhebungsvertrag gleichkommt?

    monstermania, die 45 Jahre bekomme ich so oder so nicht zusammen, da gibt es keine Chance mehr. Aber danke für den Hinweis!

    Um den vollen Abschlag zu kompensieren wäre bei mir eine Einmalzahlung von ca 100k€ fällig, das ist schon ganz schön viel Geld (und ja, steuerlich voll wirksam bei intelligenter Aufteilung über mehrere Jahre).

    Hallo, der Arbeitgeber bei uns hat ein neues ATZ Programm aufgelegt, über das ich gerae nachdenke, es zu nehmen. Es geht um das Blockmodell (x Jahre Vollzeit arbeiten mit 50% Gehalt + Aufstockung / x Jahre freigestellt mit 50% Gehalt + Aufstockung). Ende der Passivphase wird mit Erreichen von 63 Jahren sein (dh frühestmögliches Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte, mit Abschlägen).

    Ich verdiene vor ATZ über Beitragsbemessungsgrenze und würde auch während der ATZ darüber sein.

    Ist es möglich (und sinnvoll), sich nach Ende der ATZ arbeitslos zu melden und ALG zu beziehen (für max 2 Jahre), um dann die Abschläge für die Rente um diese 2 Jahre zu reduzieren (dh nicht 14.4% Abschlag, sondern 7.2%)? Oder gibt es kein ALG mehr nach ATZ? Danke für Eure Einschätzung. Wenn noch Info für eine sinnvolle Aussage fehlt dann reiche ich diese gerne nach.

    Guten Tag, kurze Frage. Für unsere Tochter (14 J) wurde uns die fondgebundene Rentenversicherung der Swiss Life (Investo - Tarif 733) angeboten. Im Internet liest man über ziemlich hohe Kosten dieses Produktes so dass ich etwas skeptisch bin, ob sich der Abschluss wirklich lohnt (für mich, nicht für den Berater :)). Was spricht denn dagegen, denselben Betrag über denselben Zeitraum in einen (oder ein paar) breit gestreuten ETF anzulegen? Steuerlich macht das wahrscheinlich einen Unterschied da (so wie ich es verstehe) die Erträge der Rentenversicherung erst bei Auszahlung versteuert werden während die ETF Erträge jährlich versteuert werden aber dafür habe ich wesentlich weniger Kosten bei der eigenen ETF-Anlage. Übersehe ich da was das für diese Rentenversicherung spricht? Vielen Dank schon mal für das Feedback!

    Guten Morgen. Ja, es geht darum dass entweder sie (49J, selbständige Ärztin) sagen wir 20k€ freiwillig in 2021 in die Ärzteversorgung bezahlt oder er (53J, Angestellter) 20k€ in die GRV bezahlt (um zB Abschläge für früheren Renteneintritt zu reduzieren).

    KV Status: er in PKV seit 2004, sie in der GKV. Rein statistisch wird sie ihn überleben, ist das de facto schon die Antwort auf die Frage, wohin das Geld bezahlt werden sollte (dh in die Ärzteversorgung)?

    Bisher noch keine Daten von der Ärzteversorgung erhalten, wir werden die mal kommende Woche anrufen bzgl Beratung.

    Ich habe gehofft, dass vielleicht schon mal jemand diese Art der Vergleichsrechnung gemacht hat...

    Vielen Dank schon einmal für weiteres Feedback.