Sehr verwirrend, wenn sich jemand so in ein Problem verbeist. Chatgpt gibt zu deiner Frage folgenden Rat:
Für die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter ist der „Jahreswert“ rechtlich nicht als Kilogramm CO₂ je Kubikmeter Gas und Jahr definiert, sondern als
Kilogramm CO₂ je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr („spezifischer Kohlendioxidausstoß“).
Genau dafür enthält das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz auch eine ausdrückliche Regel, was bei unterjährigen Zeiträumen zu tun ist – es ist also im Grundsatz kein Graubereich. �
Buzer +1
1) Was das Gesetz bei unterjährigen Zeiträumen vorgibt
Fall 1: Der zwischen Mieter und Vermieter „vereinbarte Abrechnungszeitraum“ ist kürzer als 12 Monate (Einzug/Auszug, Rumpfjahr)
Dann sagt das Gesetz: Die Werte der Stufentabelle sind zeitanteilig zu kürzen. �
Buzer
Das ist rechnerisch gleichwertig zu:
Man rechnet den spezifischen Ausstoß aus dem Rumpfzeitraum auf ein „Jahr“ hoch (Zeitanteil nach Tagen) und ordnet dann normal in die Stufen ein.
Beides führt zum selben Ergebnis.
Fall 2: Versorger-Zeitraum passt nicht zum Zeitraum, den Vermieter und Mieter abrechnen
Dann sagt das Gesetz zusätzlich: Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Brennstoffemissionen sind auf den vereinbarten Zeitraum umzurechnen. �
Buzer
Das ist genau dein Versorgerwechsel-/Einzug-/Auszug-Problem: Es muss auf den mietrechtlichen Abrechnungszeitraum „hingerechnet“ werden.
2) Die in der Praxis einfachste, faire und belegbare Methode (gesetzesnah)
Schritt A: Nimm den mietrechtlich relevanten Zeitraum
Also z.B. Einzug bis Auszug, oder Rumpfzeitraum in der Betriebskostenabrechnung. Zähle die Tage (Start- und Enddatum).
Schritt B: Bestimme die CO₂-Emissionen (Kilogramm) für genau diesen Zeitraum
Priorität in der Praxis:
Am besten: tatsächliche Verbrauchs-/Zählerabgrenzung (Ablesung bei Einzug/Auszug, Zwischenablesung, Wärmemengenzähler usw.).
Wenn du nur Versorgerabrechnungen hast, die nicht exakt passen: Emissionen zeitanteilig auf den Zielzeitraum umrechnen (gesetzlich vorgesehen als „umzurechnen“). �
Buzer +1
Hinweis: Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Gradtagzahlen zwingend zu verwenden sind. Es verlangt „umzurechnen“; die Tagesanteil-Methode ist dafür die naheliegendste „Durchschnittsmieter-taugliche“ Umsetzung und wird auch in Praxisinformationen genauso kommuniziert (Stufentabelle ist auf 365 Tage ausgelegt). �
stadtwerke-hall.de
Schritt C: Rechne den spezifischen CO₂-Ausstoß „pro Quadratmeter und Jahr“
Formel (mit Tagesfaktor):
Code kopieren
LaTeX
\text{spezifischer Ausstoß (kg/m²·Jahr)}=
\frac{\text{CO₂ kg im Zeitraum}}{\text{Wohnfläche m²}}
\times
\frac{365}{\text{Tage im Zeitraum}}
Dann: auf eine Nachkommastelle runden (gesetzlich so vorgegeben). �
Buzer
Schritt D: Stufe aus der Anlage bestimmen und Kosten prozentual aufteilen
Die CO₂-Kosten (Euro) teilst du dann nach dem Stufensatz auf. (Die Euro-Basis ist der CO₂-Kostenbetrag im Abrechnungszeitraum; „hochgerechnet“ wird nur der Kennwert zur Stufenzuordnung, nicht die Euro-Kosten.)
3) Einordnung deiner Optionen [a] bis [e]
[a] „Einfach hochrechnen ist nicht sinnvoll wegen Winter/Sommer“
Verständlich als Fairnessgefühl – rechtlich ist genau diese Zeitanteil-Logik aber angelegt (Stufenwerte zeitanteilig kürzen beziehungsweise Kennwert zeitanteilig hochrechnen). �
Buzer +1
[b] Letzten 12-Monats-Referenzwert nehmen
Praktisch, aber nicht die gesetzliche Systematik für unterjährige Zeiträume. Das wäre eher eine „Notlösung“, wenn du die Emissionen des konkreten Zeitraums nicht abgrenzen kannst.
[c] Gradtagzahlen
Kann man machen, wenn beide Seiten das wollen, ist aber nicht gesetzlich gefordert und in der Breite kaum praxistauglich.
[d] Eigene Ablesung nach 12 Monaten / [e] warten bis 12 Monate vollständig sind
Das ist oft unnötig, weil das Gesetz gerade für kürzere Zeiträume einen Mechanismus hat. Zudem kann bei eigenem Gasvertrag der Erstattungsanspruch fristgebunden geltend zu machen sein (Textform binnen 12 Monaten ab Lieferantenabrechnung). �
Buzer
4) Ist das „Graubereich“ und frei vereinbar?
Für die Kostenaufteilung: eher nein.
Das Gesetz macht die Aufteilungssystematik verbindlich (Stufenmodell und Umrechnung). �
Buzer +1
Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als seinen gesetzlichen Anteil tragen soll, sind unwirksam. �
Buzer
Praktisch heißt das: Ihr könnt euch natürlich „einigen“, aber wenn die Einigung zulasten des Mieters geht, ist sie rechtlich angreifbar.
5) Warum dein „kg CO₂ je m³ und Jahr“ als Zielgröße dich in die Irre führt
Für Gas kann man zwar „kg pro Kubikmeter“ aus der Rechnung ableiten, aber:
Die Stufenzuordnung hängt nicht an „kg/m³“, sondern an kg/m²·Jahr. �
Buzer
„kg/m³ pro Jahr“ ist außerdem begrifflich schief: kg/m³ ist ein emissionsfaktorähnlicher Wert; „pro Jahr“ kommt erst durch die Mengen über den Zeitraum.
Wenn du es trotzdem als Zwischenwert brauchst (zum Plausibilisieren), dann nur als Hilfsgröße:
Praktische Empfehlung in einem Satz
Wenn der Zeitraum nicht 12 Monate ist: CO₂-kg für den tatsächlichen Zeitraum abgrenzen (notfalls zeitanteilig umrechnen), dann auf kg CO₂ je Quadratmeter und Jahr mit Tagesfaktor hochrechnen (oder alternativ die Stufenschwellen zeitanteilig kürzen), runden, Stufe bestimmen, Eurobetrag aufteilen. �
Buzer +2
Wenn du willst, kann ich dir aus deinen konkreten Daten (Zeitraum, Wohnfläche, CO₂-kg und CO₂-Kosten aus der Rechnung, ggf. mehrere Rechnungen bei Versorgerwechsel) ein kurzes, sauberes Rechenblatt und einen formulierten Text an den Vermieter bauen, der genau auf § 5 Absatz 1 Satz 4 und 5 Bezug nimmt.