Beiträge von Thebat

    Die beste Wahl ist: Endlich machen und nicht nur schnacken. Ob nun Einspruch oder Anpassungsantrag, in beiden Fällen wird der Fall geprüft. Wenn du natürlich noch länger zögerst und auf ein Wunder hoffst, dann bleibt nur der Einspruch mit AdV.

    Wenn du eh Wiso für 2024 hast: Leg eine Kopie des Falles an und pflege mal die voraussichtlichen Daten für 2025 in 2024 ein (Hochrechnung anhand der Lohnabrechnungen). Dann hast du ja schon einen Hinweis darauf, ob die festgesetzte Vorauszahlung völlig abwegig ist oder nicht.

    Habt ihr Vermutungen, wie lange dieser Prozess jetzt noch dauern kann?

    - BP abschließen

    -> Kommt drauf an, wie lange du bzw. dein Berater die Antworten und die Schlussbesprechung herauszögern kannst. 6-8 Wochen dürften drin sein.

    - gesonderte Feststellung

    -> 3-4 Wochen nach Ende der BP bzw. nach Erhalt des BP-Berichts.

    - Meldung an mein FA (anderes Bundesland)

    -> Sofort.

    - Korrektur und Zustellung des geänderten Bescheids

    -> 2-3 Wochen nach Erhalt des GuE-Bescheids. Danach hast du noch mal rund 4 Wochen Frist für die Zahlung.

    Du könntest dann noch Einspruch gegen den GuE-Bescheid einlegen und beim ESt-Bescheid unter Hinweis darauf AdV beantragen (vorher noch prüfen, wie da der formell korrekte Ablauf ist), das wäre aber nur fair, wenn in der Schlussbesprechung keine Einigung erzielt wurde.

    Der Einspruch bringt dir vermutlich auch noch mal 4-6 Wochen, hier solltest du aber ein paar neue Argumente vorbringen können.

    Ich kann dir nur dringend dazu raten, die Begründung nicht selber zu verfassen. Wenn nicht noch irgend ein Fuchs nach Sichtung deiner Unterlagen einen Joker aus dem Ärmel zieht, dann bleibt es eh beim Abwehrkampf und Spiel auf Zeit.

    Vorgehen aus meiner Sicht:

    1. Steuerberater soll prüfen, ob es ein Schlupfloch gibt.

    2. Fachanwalt sollte den Haftungsfall prüfen.

    3. Du solltest dich um eine Finanzierung bemühen und den Zinsschaden minimieren.

    4. Auf Zeit spielen, da der Finanzamtszinssatz mit 1,8% deutlich unter dem Marktzins liegt.

    Das Finanzamt wird dir die festgesetzten Steuerzahlung bestenfalls kurzzeitig stunden. Längerfristig nur, wenn du nachweislich keine Darlehen bekommst oder andersweitig Geld aufbringen kannst. Die sind da absolut rigoros.

    Fang am besten gleich Montag an und schiebe das nicht auf die lange Bank.

    PS Verabschiede dich von der Idee Einspruch oder Klage. Das bringt bestenfalls einige Monate, weil du keine neuen Sachverhalte vorbringen kannst und der Sachbearbeiter sich den Argumenten des Betriebsprüfers beugen wird. Und die Klage kostet nur unnötig Geld.

    Auch wenn wir vom Thema abkommen (wobei die Grundüberlegungen ja durch sind und nur der Gang zum Fachanwalt für Steuerrecht bleibt), ein Beispiel aus der Praxis.

    Da wo die Kollegen meiner Frau resigniert abwinken ("das ist halt so, da muss er zahlen"), setzt sie ergänzend die KI zur Formulierung von Briefen und Anträgen ein. Fast immer gehen die Dinge durch, weil sich die Logik der Begründung so gut anhört, dass der Sachbearbeiter im Amt das als gegeben und logisch akzeptiert. Die KI ist da einfach viel kreativer, als die meisten Sachbearbeiter in ihrem 08/15 Denk-Schema.

    Warum diesen momentanen Vorteil nicht nutzen?

    Ich mache seit 33 Jahren Steuern, aber wer die Nützlichkeit der KI als Hilfsmittel (in welcher Form auch immer) ablehnt, der ist im Kopf noch älter als ich.

    Vor 30 Jahren gab es auch Steuerberater, die aufgrund der Kosten die Erklärungen per Hand gerechnet und Formulare ausgefüllt haben. Was meinst du, wie lange die damals noch am Markt bestanden haben?

    Auch wenn es verpönt ist, ich habe die Antwort mittels KI für einen Laien verständlich aufbereiten lassen. Exakte Berechnung gerne per PM, ist aber schwer verständlich.

    Ab hier KI (= Gefahr + Böse + Auskunft ist immer falsch):

    Was war geplant?

    • Der Gewinn aus dem Firmenverkauf: 1,75 Mio. €
    • Auszahlung in Raten über 15 Jahre → jedes Jahr 116.667 €.
    • Steueridee: Man zahlt jedes Jahr nur auf die jeweilige Rate Steuern (35 % = 40.833 € pro Jahr).
    • Ergebnis: Jedes Jahr bleiben rund 75.800 € netto übrig, gleichmäßig verteilt.

    Was passierte tatsächlich?

    • Das Finanzamt sagt: Die Steuern wären sofort fällig gewesen (2019), egal ob du das Geld gestreckt bekommst.
    • Gesamtsteuer 2019: 612.500 €.
    • Tatsächlich gezahlt bis 2024 (je Jahr 40.833 €): 245.000 €.
    • Nachforderung Ende 2024: 367.500 €.

    Dazu kommt:

    • Zinsen vom Finanzamt wegen der verspäteten Zahlung: ≈ 35.000 €.
    • → Gesamt sofort fällig: rund 402.000 €.

    Wie wird das bezahlt?

    • Weil keine Rücklagen da sind: Bankkredit über 402.000 €, 10 Jahre Laufzeit, 5 % Zins.
    • Rate: ca. 52.100 € pro Jahr (Zins + Tilgung).

    Was heißt das für dich?

    • Geplant war: jedes Jahr ab 2025 nur 40.800 € Steuer → dir bleiben 75.800 €.
    • Tatsächlich: jedes Jahr ab 2025 eine Bankrate von 52.100 € → dir bleiben nur 64.600 €.
    • Unterschied: rund 11.200 € weniger pro Jahr.
    • Und im letzten Jahr 2034 zahlst du sogar noch eine volle Rate (52.100 €), obwohl da eigentlich keine Steuer mehr angefallen wäre.

    Der „Schaden“

    • Zinsen ans Finanzamt: ca. 35.000 €
    • Zinsen an die Bank: ca. 119.000 €
    • Gesamter Mehrschaden: ca. 153.000 €

    Das heißt:
    Du zahlst die gleiche Steuer wie ursprünglich (612.500 €), aber wegen der falschen Gestaltung entstehen dir über die Jahre mehr als 150.000 € zusätzliche Kosten — allein durch Zinsen und die Verschiebung der Zahlungslogik.

    Vorab, bevor ich morgen mal was rechne: Nein, du solltest das dem Steuerberater und dem Anwalt überlassen. Nichts was du sagst, wird die Fakten verändern. Und dein Beweggrund ist für den Prüfer völlig irrelevant, sofern er dir nicht gerade Steuerhinterziehung vorwirft. Im Gegenteil, du könntest dich da eher noch um Kopf und Kragen reden.

    Lass den Steuerberater und den Anwalt kämpfen und einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Wenn nicht von selbst das Thema "Haftpflichtschaden" aufkommt, dann such einen Steuerrechtsanwalt auf und trag ihm den Fall vor. Und sammle auf jeden Fall alles an Schriftverkehr zusammen, was du noch finden kannst.

    Wenn du magst, dann gib doch mal ein paar mehr Fakten. Zumindest den Schaden könnte man dann näherungsweise berechnen lassen.

    Veräußerungsgewinn = ?

    Zeitpunkt der Veräußerung = ?

    Zeitpunkt der BP = ?

    Dein ungefähres Alter = ?

    Mit den Angaben könnte man dann näherungsweise etwas berechnen. Die bereits gezahlte Steuer auf die Raten der Jahre zwischen Veräußerung und BP wird ja gegengerechnet, indem die Steuerbescheide korrigiert werden.

    Die Befristung auf 15 Jahre hat dir die begünstigte Besteuerung als Rente kaputt gemacht. Die Alternative - eine Besteuerung auf Raten bei Zufluss - gibt es meiner Meinung nach so garnicht.

    Sofern du das dem Steuerberater und dem Anwalt schriftlich als Auftrag aufgegeben hast, dürfte ein Beratungsfehler und somit ein Haftpflichtfall vorliegen. Möglicherweise kann ein guter Fachanwalt da etwas machen, denn das Konstrukt ist so nach hinten losgegangen, dass jeder Steuerberater dich hätte warnen müssen. Die ausgebliebene Warnung/Beratung spricht aus meiner Sicht für einen Beratungsfehler.

    Die Bezifferung des Schadens wird ein wenig schwierig werden, da muss dein Anwalt dich beraten. Vermutlich wird es aber auf den Zinsaufwand für Vorfinanzierung der so nicht geplanten sofortige Steuerzahlung hinauslaufen.