Auf jeden Fall. Man muss es halt im Blick behalten und notfalls rechtzeitig reagieren.
Beiträge von Thebat
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Zu deiner ersten Frage: Ja, das glaubt er und das könnte auch so kommen.
Nehmen wir an: Du sparst seit 2010 in einen ETF und gehst 2030 in Rente. Der ETF wird verkauft und in Anleihen umgetauscht (Risiko herausnehmen).
300.000 Euro hast du eingezahlt, 700.000 Euro hast du an Gewinnen mitgenommen. Du rechnest aktuell mit rund 185.000 Euro an Steuern, es bleiben also noch rund 815.000 Euro Kapital zur Deckung deiner Rentenlücke übrig.
Wenn du aber auf deine Kursgewinne 185.000 Euro Steuern + 101.000 Euro Krankenversicherung zahlen musst, dann fehlen dir außerplanmäßig mehr als 100.000 Euro.
Das sind zwischen 400 und 500 Euro pro Monat weniger, je nachdem wie lange man den Entnahmezeitraum geplant hat.-> Ja, um das Problem zu umgehen, müsste man kurz vor Einführung das Depot glattziehen/umschichten. Leider werden das dann zu diesem Zeitpunkt alle machen wollen.
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Da hier einige denken, dass die niederländische Regierung weniger schlau ist als man selber, habe ich das System rund um die "Stichtagsarbitrage" mal kurz zusammenfassen lassen.
Das niederländische Box-3-System (Besteuerung von Ersparnissen und Investitionen) und die Maßnahmen gegen die sogenannte "Peildatumarbitrage" (Stichtagsarbitrage) funktionieren wie folgt:1. Wie das Box 3 System funktioniert
In den Niederlanden wird Vermögen in "Box 3" der Einkommensteuer erfasst.[1][2][3][4][5][6][7][8][9][10][11] Das System unterscheidet sich wesentlich von dem in Deutschland (wo Kapitalerträge real besteuert werden):[2]
- Stichtagsbezogene Steuer: Die Steuer wird auf das Nettovermögen berechnet, das Sie an einem einzigen Tag im Jahr besitzen: dem 1.[1] Januar (der sogenannte peildatum).[1][3][5][7][10][12] Was Sie den Rest des Jahres besitzen oder tun, ist für die Berechnungsgrundlage oft irrelevant.
- Fiktive Rendite (bis 2027/2028): Anstatt Ihre tatsächlichen Gewinne (z. B. Dividenden oder Kursgewinne) zu besteuern, nimmt der Staat an, dass Sie eine bestimmte Rendite erzielt haben.[5] Diese fiktive Rendite wird dann pauschal mit derzeit 36% (Stand 2024/2025) besteuert.[8]
- Kategorien: Das Vermögen wird in Kategorien unterteilt, für die unterschiedliche fiktive Renditen gelten:
- Bankguthaben: Sehr niedrige fiktive Rendite (nahe am tatsächlichen Zins).[1]
- Übrige Bezittingen (Investitionen): Hierzu zählen Aktien, Krypto, Immobilien etc.[13] Für diese wird eine sehr hohe fiktive Rendite angenommen (oft um die 6%), unabhängig davon, ob Sie Gewinn oder Verlust gemacht haben.
- Schulden: Diese dürfen abgezogen werden.
Hinweis: Aufgrund eines Urteils des Obersten Gerichtshofs ("Kerstarrest") ist das System derzeit im Umbruch hin zu einer Besteuerung der tatsächlichen Rendite, aber übergangsweise gilt noch das System mit fiktiven Pauschalen, sofern die tatsächliche Rendite nicht nachweislich niedriger war.
2. Der Trick: Stichtagsarbitrage (Peildatumarbitrage)[7][12][14]
Da Aktien (hohe fiktive Steuerlast) viel stärker besteuert werden als Bankguthaben (niedrige Steuerlast), wäre die logische Strategie für Steuerzahler:
- Am 30. Dezember alle Aktien verkaufen.[12]
- Das Geld als "Bankguthaben" über den Stichtag 1. Januar halten (niedrige Steuer).[4][7]
- Am 2. Januar die Aktien zurückkaufen.[10][12]
So würde man für das gesamte Jahr nur die niedrige Steuer auf Bankguthaben zahlen, obwohl man fast durchgehend in Aktien investiert war.
3. Die Gegenmaßnahme der Regierung
Um genau dieses Verhalten zu verhindern, hat die niederländische Regierung strenge Anti-Missbrauchs-Regeln (Artikel 5.24 Wet IB 2001) eingeführt.
Das Gesetz besagt vereinfacht: Wenn Sie Vermögenswerte kurz vor dem Stichtag "umschichten" (z. B. Aktien in Cash tauschen) und kurz danach wieder zurücktauschen, ignoriert das Finanzamt diesen Tausch.
Die 3-Monats-Regel:
Die Regel greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:- Sie verkaufen "hoch besteuerte" Assets (wie Aktien) und tauschen sie in "niedrig besteuerte" Assets (wie Bargeld/Bankguthaben).
- Der Zeitraum zwischen Verkauf und Rückkauf beträgt weniger als 3 Monate.
- Der Stichtag (1. Januar) liegt innerhalb dieses Zeitraums.
Die Konsequenz:
Wenn Sie in diese Regel fallen, tut das Finanzamt (Belastingdienst) so, als hätten Sie die Aktien am 1.[1][10][12] Januar nie verkauft. Sie müssen also die volle, hohe Steuer auf die Aktien zahlen, auch wenn das Geld am 1. Januar faktisch auf dem Bankkonto lag.Ausnahme (Beweislastumkehr):
Sie können der Steuer entgehen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht aus steuerlichen Gründen gehandelt haben, sondern aus triftigen geschäftlichen oder wirtschaftlichen Gründen (z.[7] B. benötigten Sie liquide Mittel für einen Hauskauf, der dann doch platzte). Die Beweislast liegt hier aber komplett bei Ihnen, was in der Praxis schwer ist, wenn Sie fast identische Aktien kurz darauf zurückkaufen.Zusammenfassung
Wer in den Niederlanden versucht, durch schnellen Verkauf und Rückkauf über den Jahreswechsel Steuern zu sparen, läuft in die 3-Monats-Falle. Werden Aktien innerhalb von 3 Monaten um den Jahreswechsel verkauft und zurückgekauft, wird man so besteuert, als hätte man sie durchgehend gehalten.
Sourceshelp
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Mich würde ja mal interessieren, ob die Niederländer beim bisherigen System sich vermehrt Gold und sonstige Wertgegenstände in den Tresor gelegt haben.
So wie ich das gelesen habe, ist Box 3 quasi ein Ersatz für die 2001 abgeschaffte Vermögenssteuer. Muss man dann jährlich eine ("Vermögens")Steuererklärung abgeben, in der die Immobilienwerte und alle sonstigen Vermögensgegenstände auf den Stand 01.01. bewertet werden? So irre waren ja nicht mal die Deutschen zu der Zeit, als es hier noch die Vermögenssteuer gab. -
"Einfach mal bei der KI eures Vertrauens (außer vllt Grok) eingeben: Rechte Rhetorik und Framingvorwurf, Opferrolle und Zensur.
Ding ding ding ding"
Exakt das meine ich. Man könnte sich auch einfach auf einem erwachsenen Niveau austauschen und den BS weglassen. Danke. -
Können wir vielleicht das penetrante linke Geframe weglassen?
Wenn hier ein AfD-Jünger mit "alles linksgrünversifft" anfängt, dann handelt er sich sofort eine Sperre ein. -
https://www.blocktrainer.de/blog/abstimmun…isierte-gewinne
Das alte System war meines Erachtens echt schlecht, das neue System wäre nur minimal besser.
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Eines ist mal sicher: Bei Kranken- und Pflegeversicherung würde es nicht bleiben. Die Rentenkasse ist ebenfalls leer.
Es gilt nur erst mal einen Fuß in die Tür zu bekommen, dann kann man den Frosch langsam abkochen.
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"Denn derzeit liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 70.000 Euro der persönliche Steuersatz unter 25 %."
Für Kapitalerträge ist der Grenzsteuersatz relevant. Und der liegt bei 70.000 Euro vermutlich eher in der Nähe von 40%.
Aber für eine durchschnittliche Talkshow reicht das Wissen aus.
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Als "zweite Meinung" ohne Gewähr würde ich persönlich folgendes machen:
Chatgpt 5.2 auf Pro bzw. Thinking einstellen und die Fragestellung dort ausarbeiten lassen. Mit dem Ergebnis auf Google AI Studio gehen, dort das Modell Gemini 3 Pro Preview einstellen und Gemini die Frage + Antwort von Chatgpt bewerten lassen.
Hat sich bewährt.
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Consorsbank bietet das auch an. Wenn es echte Kinderdepots sind (also auf eigenen Namen) dann sind bei sehr jungen Kindern allerdings nicht alle Wertpapiere kaufbar.
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Sehr verwirrend, wenn sich jemand so in ein Problem verbeist. Chatgpt gibt zu deiner Frage folgenden Rat:
Für die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter ist der „Jahreswert“ rechtlich nicht als Kilogramm CO₂ je Kubikmeter Gas und Jahr definiert, sondern als
Kilogramm CO₂ je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr („spezifischer Kohlendioxidausstoß“).
Genau dafür enthält das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz auch eine ausdrückliche Regel, was bei unterjährigen Zeiträumen zu tun ist – es ist also im Grundsatz kein Graubereich. �
Buzer +1
1) Was das Gesetz bei unterjährigen Zeiträumen vorgibt
Fall 1: Der zwischen Mieter und Vermieter „vereinbarte Abrechnungszeitraum“ ist kürzer als 12 Monate (Einzug/Auszug, Rumpfjahr)
Dann sagt das Gesetz: Die Werte der Stufentabelle sind zeitanteilig zu kürzen. �
Buzer
Das ist rechnerisch gleichwertig zu:
Man rechnet den spezifischen Ausstoß aus dem Rumpfzeitraum auf ein „Jahr“ hoch (Zeitanteil nach Tagen) und ordnet dann normal in die Stufen ein.
Beides führt zum selben Ergebnis.
Fall 2: Versorger-Zeitraum passt nicht zum Zeitraum, den Vermieter und Mieter abrechnen
Dann sagt das Gesetz zusätzlich: Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Brennstoffemissionen sind auf den vereinbarten Zeitraum umzurechnen. �
Buzer
Das ist genau dein Versorgerwechsel-/Einzug-/Auszug-Problem: Es muss auf den mietrechtlichen Abrechnungszeitraum „hingerechnet“ werden.
2) Die in der Praxis einfachste, faire und belegbare Methode (gesetzesnah)
Schritt A: Nimm den mietrechtlich relevanten Zeitraum
Also z.B. Einzug bis Auszug, oder Rumpfzeitraum in der Betriebskostenabrechnung. Zähle die Tage (Start- und Enddatum).
Schritt B: Bestimme die CO₂-Emissionen (Kilogramm) für genau diesen Zeitraum
Priorität in der Praxis:
Am besten: tatsächliche Verbrauchs-/Zählerabgrenzung (Ablesung bei Einzug/Auszug, Zwischenablesung, Wärmemengenzähler usw.).
Wenn du nur Versorgerabrechnungen hast, die nicht exakt passen: Emissionen zeitanteilig auf den Zielzeitraum umrechnen (gesetzlich vorgesehen als „umzurechnen“). �
Buzer +1
Hinweis: Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Gradtagzahlen zwingend zu verwenden sind. Es verlangt „umzurechnen“; die Tagesanteil-Methode ist dafür die naheliegendste „Durchschnittsmieter-taugliche“ Umsetzung und wird auch in Praxisinformationen genauso kommuniziert (Stufentabelle ist auf 365 Tage ausgelegt). �
stadtwerke-hall.de
Schritt C: Rechne den spezifischen CO₂-Ausstoß „pro Quadratmeter und Jahr“
Formel (mit Tagesfaktor):
Code kopieren
LaTeX
\text{spezifischer Ausstoß (kg/m²·Jahr)}=
\frac{\text{CO₂ kg im Zeitraum}}{\text{Wohnfläche m²}}
\times
\frac{365}{\text{Tage im Zeitraum}}
Dann: auf eine Nachkommastelle runden (gesetzlich so vorgegeben). �
Buzer
Schritt D: Stufe aus der Anlage bestimmen und Kosten prozentual aufteilen
Die CO₂-Kosten (Euro) teilst du dann nach dem Stufensatz auf. (Die Euro-Basis ist der CO₂-Kostenbetrag im Abrechnungszeitraum; „hochgerechnet“ wird nur der Kennwert zur Stufenzuordnung, nicht die Euro-Kosten.)
3) Einordnung deiner Optionen [a] bis [e]
[a] „Einfach hochrechnen ist nicht sinnvoll wegen Winter/Sommer“
Verständlich als Fairnessgefühl – rechtlich ist genau diese Zeitanteil-Logik aber angelegt (Stufenwerte zeitanteilig kürzen beziehungsweise Kennwert zeitanteilig hochrechnen). �
Buzer +1
[b] Letzten 12-Monats-Referenzwert nehmen
Praktisch, aber nicht die gesetzliche Systematik für unterjährige Zeiträume. Das wäre eher eine „Notlösung“, wenn du die Emissionen des konkreten Zeitraums nicht abgrenzen kannst.
[c] Gradtagzahlen
Kann man machen, wenn beide Seiten das wollen, ist aber nicht gesetzlich gefordert und in der Breite kaum praxistauglich.
[d] Eigene Ablesung nach 12 Monaten / [e] warten bis 12 Monate vollständig sind
Das ist oft unnötig, weil das Gesetz gerade für kürzere Zeiträume einen Mechanismus hat. Zudem kann bei eigenem Gasvertrag der Erstattungsanspruch fristgebunden geltend zu machen sein (Textform binnen 12 Monaten ab Lieferantenabrechnung). �
Buzer
4) Ist das „Graubereich“ und frei vereinbar?
Für die Kostenaufteilung: eher nein.
Das Gesetz macht die Aufteilungssystematik verbindlich (Stufenmodell und Umrechnung). �
Buzer +1
Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als seinen gesetzlichen Anteil tragen soll, sind unwirksam. �
Buzer
Praktisch heißt das: Ihr könnt euch natürlich „einigen“, aber wenn die Einigung zulasten des Mieters geht, ist sie rechtlich angreifbar.
5) Warum dein „kg CO₂ je m³ und Jahr“ als Zielgröße dich in die Irre führt
Für Gas kann man zwar „kg pro Kubikmeter“ aus der Rechnung ableiten, aber:
Die Stufenzuordnung hängt nicht an „kg/m³“, sondern an kg/m²·Jahr. �
Buzer
„kg/m³ pro Jahr“ ist außerdem begrifflich schief: kg/m³ ist ein emissionsfaktorähnlicher Wert; „pro Jahr“ kommt erst durch die Mengen über den Zeitraum.
Wenn du es trotzdem als Zwischenwert brauchst (zum Plausibilisieren), dann nur als Hilfsgröße:
Praktische Empfehlung in einem Satz
Wenn der Zeitraum nicht 12 Monate ist: CO₂-kg für den tatsächlichen Zeitraum abgrenzen (notfalls zeitanteilig umrechnen), dann auf kg CO₂ je Quadratmeter und Jahr mit Tagesfaktor hochrechnen (oder alternativ die Stufenschwellen zeitanteilig kürzen), runden, Stufe bestimmen, Eurobetrag aufteilen. �
Buzer +2
Wenn du willst, kann ich dir aus deinen konkreten Daten (Zeitraum, Wohnfläche, CO₂-kg und CO₂-Kosten aus der Rechnung, ggf. mehrere Rechnungen bei Versorgerwechsel) ein kurzes, sauberes Rechenblatt und einen formulierten Text an den Vermieter bauen, der genau auf § 5 Absatz 1 Satz 4 und 5 Bezug nimmt.
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Bei 6.000 Euro fordert so ziemlich jedes Finanzamt den Beleg an. Es gab mal eine inoffizielle Nichtaufgriffsgrenze von rund 1.000 Euro.
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Aus der Community LegaladviceGerman auf RedditEntdecke diesen Beitrag und mehr aus der Community LegaladviceGermanwww.reddit.com
Aus der Community Balkonkraftwerk auf Reddit: Panel stürzt abEntdecke diesen Beitrag und mehr aus der Community Balkonkraftwerkwww.reddit.comhttps://www.photovoltaikforum.com/core/file-download/465184/
(Letzter Link ist mein persönlicher Hit.) -
"Wenns gegen Photovoltaik ist ist sogar thebat gegen Freiheit und für staatliche Auflagen und Regularie."
Nein. Aber die eigene Freiheit hört da auf, wo andere gefährdet werden. Wenn nur du unter dem Balkon lang gehst, dann wäre mir die Befestigung egal.
Frag mal die Überlebenden aus Crans-Montana, ob sie nicht auch für knallharten Vorgaben in Bezug auf Brandschutz sind.
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Naja, als Fußgänger wäre ich für solche Vorgaben aber schon dankbar.
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Ihr könnte euch noch so sehr die Köpfe heiß reden: Der Markt hat immer recht.
Warten wir es ab, ob mit solchen und anderen Aktionen (drohende Vergemeinschaftungen, Mietpreisbremse, volle Mietkostenübernahme bei Bürgergeld etc.) in 20 Jahren der Mietmarkt besser funktioniert als jetzt.
Ich persönlich bin der Ansicht, dass wir unvermeidliche Dinge hier in Deutschland oftmals gerne bis zum völligen Zusammenbruch hinausschieben. -
Was das Beschönigen von TR angeht:
Junge Leute mit wenig Geld, viel Zeit und Langeweile können nicht verstehen, dass sich ältere Leute mit mehr Geld, wenig Zeit und viel Stress nicht mehr mit so einem Mist herumschlagen wollen.
Ist so. Als Jungspund habe ich das auch anders gesehen. Nun sind solche Aktionen aber ein rotes Tuch für mich. -
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Dann sag mir aufgrund des geschilderten Sachverhalts mal genau die Änderungsvorschrift, die hier greifen sollte.