Beiträge von Thebat

    Sehr verwirrend, wenn sich jemand so in ein Problem verbeist. Chatgpt gibt zu deiner Frage folgenden Rat:


    Für die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter ist der „Jahreswert“ rechtlich nicht als Kilogramm CO₂ je Kubikmeter Gas und Jahr definiert, sondern als

    Kilogramm CO₂ je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr („spezifischer Kohlendioxidausstoß“).

    Genau dafür enthält das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz auch eine ausdrückliche Regel, was bei unterjährigen Zeiträumen zu tun ist – es ist also im Grundsatz kein Graubereich. �

    Buzer +1

    1) Was das Gesetz bei unterjährigen Zeiträumen vorgibt

    Fall 1: Der zwischen Mieter und Vermieter „vereinbarte Abrechnungszeitraum“ ist kürzer als 12 Monate (Einzug/Auszug, Rumpfjahr)

    Dann sagt das Gesetz: Die Werte der Stufentabelle sind zeitanteilig zu kürzen. �

    Buzer

    Das ist rechnerisch gleichwertig zu:

    Man rechnet den spezifischen Ausstoß aus dem Rumpfzeitraum auf ein „Jahr“ hoch (Zeitanteil nach Tagen) und ordnet dann normal in die Stufen ein.

    Beides führt zum selben Ergebnis.

    Fall 2: Versorger-Zeitraum passt nicht zum Zeitraum, den Vermieter und Mieter abrechnen

    Dann sagt das Gesetz zusätzlich: Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Brennstoffemissionen sind auf den vereinbarten Zeitraum umzurechnen. �

    Buzer

    Das ist genau dein Versorgerwechsel-/Einzug-/Auszug-Problem: Es muss auf den mietrechtlichen Abrechnungszeitraum „hingerechnet“ werden.

    2) Die in der Praxis einfachste, faire und belegbare Methode (gesetzesnah)

    Schritt A: Nimm den mietrechtlich relevanten Zeitraum

    Also z.B. Einzug bis Auszug, oder Rumpfzeitraum in der Betriebskostenabrechnung. Zähle die Tage (Start- und Enddatum).

    Schritt B: Bestimme die CO₂-Emissionen (Kilogramm) für genau diesen Zeitraum

    Priorität in der Praxis:

    Am besten: tatsächliche Verbrauchs-/Zählerabgrenzung (Ablesung bei Einzug/Auszug, Zwischenablesung, Wärmemengenzähler usw.).

    Wenn du nur Versorgerabrechnungen hast, die nicht exakt passen: Emissionen zeitanteilig auf den Zielzeitraum umrechnen (gesetzlich vorgesehen als „umzurechnen“). �

    Buzer +1

    Hinweis: Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Gradtagzahlen zwingend zu verwenden sind. Es verlangt „umzurechnen“; die Tagesanteil-Methode ist dafür die naheliegendste „Durchschnittsmieter-taugliche“ Umsetzung und wird auch in Praxisinformationen genauso kommuniziert (Stufentabelle ist auf 365 Tage ausgelegt). �

    stadtwerke-hall.de

    Schritt C: Rechne den spezifischen CO₂-Ausstoß „pro Quadratmeter und Jahr“

    Formel (mit Tagesfaktor):

    Code kopieren

    LaTeX

    \text{spezifischer Ausstoß (kg/m²·Jahr)}=

    \frac{\text{CO₂ kg im Zeitraum}}{\text{Wohnfläche m²}}

    \times

    \frac{365}{\text{Tage im Zeitraum}}

    Dann: auf eine Nachkommastelle runden (gesetzlich so vorgegeben). �

    Buzer

    Schritt D: Stufe aus der Anlage bestimmen und Kosten prozentual aufteilen

    Die CO₂-Kosten (Euro) teilst du dann nach dem Stufensatz auf. (Die Euro-Basis ist der CO₂-Kostenbetrag im Abrechnungszeitraum; „hochgerechnet“ wird nur der Kennwert zur Stufenzuordnung, nicht die Euro-Kosten.)

    3) Einordnung deiner Optionen [a] bis [e]

    [a] „Einfach hochrechnen ist nicht sinnvoll wegen Winter/Sommer“

    Verständlich als Fairnessgefühl – rechtlich ist genau diese Zeitanteil-Logik aber angelegt (Stufenwerte zeitanteilig kürzen beziehungsweise Kennwert zeitanteilig hochrechnen). �

    Buzer +1

    [b] Letzten 12-Monats-Referenzwert nehmen

    Praktisch, aber nicht die gesetzliche Systematik für unterjährige Zeiträume. Das wäre eher eine „Notlösung“, wenn du die Emissionen des konkreten Zeitraums nicht abgrenzen kannst.

    [c] Gradtagzahlen

    Kann man machen, wenn beide Seiten das wollen, ist aber nicht gesetzlich gefordert und in der Breite kaum praxistauglich.

    [d] Eigene Ablesung nach 12 Monaten / [e] warten bis 12 Monate vollständig sind

    Das ist oft unnötig, weil das Gesetz gerade für kürzere Zeiträume einen Mechanismus hat. Zudem kann bei eigenem Gasvertrag der Erstattungsanspruch fristgebunden geltend zu machen sein (Textform binnen 12 Monaten ab Lieferantenabrechnung). �

    Buzer

    4) Ist das „Graubereich“ und frei vereinbar?

    Für die Kostenaufteilung: eher nein.

    Das Gesetz macht die Aufteilungssystematik verbindlich (Stufenmodell und Umrechnung). �

    Buzer +1

    Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als seinen gesetzlichen Anteil tragen soll, sind unwirksam. �

    Buzer

    Praktisch heißt das: Ihr könnt euch natürlich „einigen“, aber wenn die Einigung zulasten des Mieters geht, ist sie rechtlich angreifbar.

    5) Warum dein „kg CO₂ je m³ und Jahr“ als Zielgröße dich in die Irre führt

    Für Gas kann man zwar „kg pro Kubikmeter“ aus der Rechnung ableiten, aber:

    Die Stufenzuordnung hängt nicht an „kg/m³“, sondern an kg/m²·Jahr. �

    Buzer

    „kg/m³ pro Jahr“ ist außerdem begrifflich schief: kg/m³ ist ein emissionsfaktorähnlicher Wert; „pro Jahr“ kommt erst durch die Mengen über den Zeitraum.

    Wenn du es trotzdem als Zwischenwert brauchst (zum Plausibilisieren), dann nur als Hilfsgröße:

    Praktische Empfehlung in einem Satz

    Wenn der Zeitraum nicht 12 Monate ist: CO₂-kg für den tatsächlichen Zeitraum abgrenzen (notfalls zeitanteilig umrechnen), dann auf kg CO₂ je Quadratmeter und Jahr mit Tagesfaktor hochrechnen (oder alternativ die Stufenschwellen zeitanteilig kürzen), runden, Stufe bestimmen, Eurobetrag aufteilen. �

    Buzer +2

    Wenn du willst, kann ich dir aus deinen konkreten Daten (Zeitraum, Wohnfläche, CO₂-kg und CO₂-Kosten aus der Rechnung, ggf. mehrere Rechnungen bei Versorgerwechsel) ein kurzes, sauberes Rechenblatt und einen formulierten Text an den Vermieter bauen, der genau auf § 5 Absatz 1 Satz 4 und 5 Bezug nimmt.

    "Wenns gegen Photovoltaik ist ist sogar thebat gegen Freiheit und für staatliche Auflagen und Regularie."

    Nein. Aber die eigene Freiheit hört da auf, wo andere gefährdet werden. Wenn nur du unter dem Balkon lang gehst, dann wäre mir die Befestigung egal.

    Frag mal die Überlebenden aus Crans-Montana, ob sie nicht auch für knallharten Vorgaben in Bezug auf Brandschutz sind.

    Ihr könnte euch noch so sehr die Köpfe heiß reden: Der Markt hat immer recht.

    Warten wir es ab, ob mit solchen und anderen Aktionen (drohende Vergemeinschaftungen, Mietpreisbremse, volle Mietkostenübernahme bei Bürgergeld etc.) in 20 Jahren der Mietmarkt besser funktioniert als jetzt.

    Ich persönlich bin der Ansicht, dass wir unvermeidliche Dinge hier in Deutschland oftmals gerne bis zum völligen Zusammenbruch hinausschieben.

    Ich nutze Google AI (bezahlt) und ChatGPT (kostenlos). Sowohl privat als auch beruflich.

    Einfache Schreiben etc. lasse ich von ChatGPT erstellen/vorbereiten. Für tiefere Analysen, Recherchen oder umfangreiche Auswertungen nutze ich Google. Bei fachlich relevanten Themen lasse ich Google eine Rohanalyse erstellen und das Ergebnis von ChatGPT bewerten/querprüfen.

    Insbesondere wenn es um fachliche Dinge geht, sollte man seine Ergebnisse von einer zweiten KI checken lassen. Das verbessert die Güte enorm und verringert die Gefahr von Fehlern.

    Letzte praktische Anwendung im Job: Die Tage habe ich z.B. mittels KI möglichst genau versucht zu ermitteln, welche Marktabdeckung der BTB-Jahresbericht in Relation zum gesamten deutschen Transportbetonmarkt abbildet. Da es keine öffentlichen Daten zum Gesamtmarkt gibt (Destatis erfasst nur Werke über 10 Mitarbeiter), sind wir über Rückrechnung des deutschen Zementmarktes auf auf eine relativ genaue Einschätzung gekommen.

    Die beste Wahl ist: Endlich machen und nicht nur schnacken. Ob nun Einspruch oder Anpassungsantrag, in beiden Fällen wird der Fall geprüft. Wenn du natürlich noch länger zögerst und auf ein Wunder hoffst, dann bleibt nur der Einspruch mit AdV.

    Wenn du eh Wiso für 2024 hast: Leg eine Kopie des Falles an und pflege mal die voraussichtlichen Daten für 2025 in 2024 ein (Hochrechnung anhand der Lohnabrechnungen). Dann hast du ja schon einen Hinweis darauf, ob die festgesetzte Vorauszahlung völlig abwegig ist oder nicht.