Hallo,
ich habe 2016 ein Nebengewerbe angemeldet als freier Fotograf, ich war damals schon davor einige Jahre als Sportfotograf (F1, und MotorradGP) unterwegs. Angefangen hat es als Hobby, irgendwann verkaufte ich Bilder an Zeitungen und Agenturen - deshalb die Anmeldung des Nebengewerbes. Bei der 1. und 2. Steuererklärung rechnet mein damaliges Steuerbüro alle Unkosten mit rein (Ausrüstung, Reisen, Arbeitszimmer usw) und ich bekam dadurch eine "gute" Steuerrückerstattung, schon damals meinte die Steuerberaterin das ich unbedingt nach 4-5 Jahren Gewinn erzielen muss da sonst mir das Finanzamt Liebhaberei unterstellen wird und ich die Beträge wieder zurückzahlen müsste.
Die ersten Jahre liefen ganz gut, ein Gewinn konnte ich allerdings nie erzielen (durch die hohen Unkosten), dann kam Corona und mir sind einige Auftraggeber abgesprungen (durch Insolvenz oder Betriebsschließung), die letzten Jahren konnte ich nur noch einen niedrigen Umsatz in 3 stelliger Höhe erzielen. Aufgrund dieser Situation habe ich mich entschlossen mein Gewerbe abzumelden und die Fotografie wieder nur noch als Hobby mit geringerem Aufwand zu betreiben.
Im Bescheid steht aktuell ein vortragsfähiger Gewerbeverlust von 7000 € zu Buche. Nun stelle ich mir die Frage ob das Finanzamt nach meiner Abmeldung diverse Steuerrückerstattungen von 2016 und 2017 zurückfordert ? Meine aktuelle Steuerberaterin meinte das ich Glück haben könnte da ich in den letzten Jahren mein Gewerbe immer mit Gewinn (niedriger 3 stelliger Betrag) abgeschlossen habe.
Kennt sich jemand von Euch hier aus ?