Abmeldung Nebengewerbe - Nachzahlung Gewerbeverlust ?

  • Hallo,

    ich habe 2016 ein Nebengewerbe angemeldet als freier Fotograf, ich war damals schon davor einige Jahre als Sportfotograf (F1, und MotorradGP) unterwegs. Angefangen hat es als Hobby, irgendwann verkaufte ich Bilder an Zeitungen und Agenturen - deshalb die Anmeldung des Nebengewerbes. Bei der 1. und 2. Steuererklärung rechnet mein damaliges Steuerbüro alle Unkosten mit rein (Ausrüstung, Reisen, Arbeitszimmer usw) und ich bekam dadurch eine "gute" Steuerrückerstattung, schon damals meinte die Steuerberaterin das ich unbedingt nach 4-5 Jahren Gewinn erzielen muss da sonst mir das Finanzamt Liebhaberei unterstellen wird und ich die Beträge wieder zurückzahlen müsste.

    Die ersten Jahre liefen ganz gut, ein Gewinn konnte ich allerdings nie erzielen (durch die hohen Unkosten), dann kam Corona und mir sind einige Auftraggeber abgesprungen (durch Insolvenz oder Betriebsschließung), die letzten Jahren konnte ich nur noch einen niedrigen Umsatz in 3 stelliger Höhe erzielen. Aufgrund dieser Situation habe ich mich entschlossen mein Gewerbe abzumelden und die Fotografie wieder nur noch als Hobby mit geringerem Aufwand zu betreiben.

    Im Bescheid steht aktuell ein vortragsfähiger Gewerbeverlust von 7000 € zu Buche. Nun stelle ich mir die Frage ob das Finanzamt nach meiner Abmeldung diverse Steuerrückerstattungen von 2016 und 2017 zurückfordert ? Meine aktuelle Steuerberaterin meinte das ich Glück haben könnte da ich in den letzten Jahren mein Gewerbe immer mit Gewinn (niedriger 3 stelliger Betrag) abgeschlossen habe.

    Kennt sich jemand von Euch hier aus ?

  • Ich habe 2016 ein Nebengewerbe angemeldet als freier Fotograf. ... Angefangen hat es als Hobby, irgendwann verkaufte ich Bilder an Zeitungen und Agenturen - deshalb die Anmeldung des Nebengewerbes. Bei der 1. und 2. Steuererklärung rechnet mein damaliges Steuerbüro alle Unkosten mit rein (Ausrüstung, Reisen, Arbeitszimmer usw) und ich bekam dadurch eine "gute" Steuerrückerstattung. Schon damals meinte die Steuerberaterin, dass ich unbedingt nach 4 bis 5 Jahren Gewinn erzielen muss, da mir das Finanzamt [sonst] Liebhaberei unterstellen wird und ich die Beträge wieder zurückzahlen müsste.

    Grundsätzlich ist das so.

    Die ersten Jahre liefen ganz gut, ein Gewinn konnte ich allerdings nie erzielen (durch die hohen Unkosten), dann kam Corona und mir sind einige Auftraggeber abgesprungen (durch Insolvenz oder Betriebsschließung), die letzten Jahren konnte ich nur noch einen niedrigen Umsatz in 3stelliger Höhe erzielen. Aufgrund dieser Situation habe ich mich entschlossen, mein Gewerbe abzumelden und die Fotografie wieder nur noch als Hobby mit geringerem Aufwand zu betreiben.

    Dann mach das so.

    Im Bescheid steht aktuell ein vortragsfähiger Gewerbeverlust von 7000 € zu Buche.

    In welchem Bescheid genau steht was? Und inwieweit ist das aktuell?

    Nun stelle ich mir die Frage ob das Finanzamt nach meiner Abmeldung diverse Steuerrückerstattungen von 2016 und 2017 zurückfordert? Meine aktuelle Steuerberaterin meinte das ich Glück haben könnte da ich in den letzten Jahren mein Gewerbe immer mit Gewinn (niedriger 3 stelliger Betrag) abgeschlossen habe.

    Kennt sich jemand von Euch hier aus?

    Es ist nicht schwierig, sich da auszukennen, allerdings helfen Dir grundsätzliche Erwägungen nicht weiter. Grundsätzlich heißt in jedem juristischen Umfeld (und dies ist eins): Normalerweise ist das so, ob es in Deinem Fall so oder anders ist, weiß der Himmel.

    Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht, und die ist letztlich Ermessensfrage. Angesichts der (wie üblich) dürren Vorgaben habe ich schon den Eindruck, daß Du mit dieser Tätigkeit auf längere Sicht Geld verdienen wolltest. Daß man bei der Neueröffnung einer Firma erstmal investieren muß, also Miese macht, liegt nahe. Das ist praktisch immer so. Wenn man nach einigen Jahren sieht, daß man nicht aus den Miesen herauskommt, muß man konsequent die Reißleine ziehen und die Firma schließen. Das hast Du vor. Insoweit ist da nichts dagegen einzuwenden. Die Verluste, die Du gemacht hast, hast Du nicht gern getätigt, lieber hättest Du von Anfang an Gewinn gemacht. Ich würde nicht davon ausgehen, daß das Finanzamt etliche Steuerbescheide revidiert. Es könnte allerdings sein, daß es Dir den Verlust des letzten Jahres nicht mehr akzeptiert.

    Aussagen in Deinem Einzelfall kannst Du in einem Forum nicht erwarten. Die Beurteilung des Einzelfalls braucht alle Details, und die lieferst Du nicht (und wirst sie auch nicht nachliefern). Dazu hast Du ja eigentlich auch Deine Steuerberaterin. Was sagt die denn dazu? Wird die konkret? Ach ja, auch nicht, deswegen fragst Du im Forum?

    Was der Finanzbeamte daraus macht, kann kein Außenstehender beurteilen. Bei der Kommunikation mit dem Finanzamt hilft Dir sicher Deine Steuerberaterin, das ist ihr Beruf. Ob es sich in Deinem Fall lohnt, überhaupt jemand Professionelles für vermutlich nicht unerheblich Geld mit Deinen Steuersachen zu beschäftigen, kann ich nicht ermessen. Ich mache meine Steuer eigentlich schon immer selbst. Das spart schonmal die Ausgabe für den Steuerberater, der ja erstmal mehr herausholen müßte, als ich selbst erwirken kann. Und danach sieht es in meinem Steuerfall nicht aus.

  • Eigentlich ganz einfach: Wenn die alten Bescheide in diesem Punkt nicht unter Vorbehalt stehen, dann kann das Finanzamt auch nichts zurückfordern.

    Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht - die Steuerberaterin des TE aber offensichtlich auch nicht, und die sollte das eigentlich nicht vergessen.

  • Zitat

    Dazu hast Du ja eigentlich auch Deine Steuerberaterin. Was sagt die denn dazu? Wird die konkret? Ach ja, auch nicht, deswegen fragst Du im Forum?

    Meine Steuerberaterin (eine Freundin von meinem besten Kumpel) meint das alles möglich ist, also diivers Rückzahlungsforderungen vom Finanzamt oder es ist möglich das gar nix kommt, weil ich in den letzten Jahren mein Gewerbe mit (wenn auch sehr geringem) Gewinn abgerechnet habe. Ich hatte die Hoffnung das jemand hier ein ähnliches Problem hatte.

    Zitat

    Eigentlich ganz einfach: Wenn die alten Bescheide in diesem Punkt nicht unter Vorbehalt stehen, dann kann das Finanzamt auch nichts zurückfordern.

    Leider stehen sie unter Vorbehalt.

  • Versuch mal so zu zitieren, daß der Name des Zitierten beim Zitat bleibt. Das erreichst Du, indem Du auf die Schaltfläche Gänsefüßchen rechts unten klickst oder das Spezialmenü Zitat speichern/Zitat einfügen nutzt, wenn Du einen Satz im Vorposting markierst und nicht etwa individuell über die Zwischenablage gehst. Danke!

    Meine Steuerberaterin (eine Freundin von meinem besten Kumpel) meint, dass alles möglich ist, also diverse Rückzahlungsforderungen vom Finanzamt oder ... dass gar nix kommt, weil ich in den letzten Jahren mein Gewerbe mit (wenn auch sehr geringem) Gewinn abgerechnet habe.

    Letztlich ist das eine Nullaussage. Es kann was passieren oder es kann nichts passieren. Selbst eine Fachfrau traut sich in Deinem Fall keine Prognose zu. Vielleicht legt sie sich aber auch nur deswegen nicht fest, weil Du sie am Stammtisch gefragt hast und nicht in offizieller Mission in ihrem Büro. Wenn sie Dir was in ihrem Büro sagt, haftet sie für ihre Aussage, aber Du mußt dafür dann halt auch Geld bezahlen.

    Wenn die alten Bescheide in diesem Punkt nicht unter Vorbehalt stehen, dann kann das Finanzamt auch nichts zurückfordern.

    Leider stehen sie unter Vorbehalt.

    Es ist, wie es ist. Du wirst es hinnehmen müssen, wie es wird.

    Du dachtest, Du könntest mit dem Verkauf von Photos Geld verdienen. Das scheint von außen gesehen kein unrealistischer Plan. Du hast ein Gewerbe angemeldet, schön Equipment gekauft (Ist ja prima! Kann man von der Steuer absetzen!) und hast über Jahre auch tatsächlich Photos verkauft. Nachhaltig in die Gewinnzone bist Du aber nicht gekommen, und die Einnahmen zeigen in den letzten Jahren nach unten. Du hast die Hoffnung aufgegeben, daß sich daran in näherer Zukunft etwas ändern wird. Also willst Du das Projekt "nebenberufliche Selbständigkeit" beenden.

    Das klingt plausibel und schlüssig: Das wird nichts mehr mit der Firma, also macht man sie zu.

    Das Finanzamt hat mit dieser Entscheidung nichts zu tun. Du wirst die Firma ohnehin schließen, egal ob das Finanzamt die letzten Steuerbescheide neu berechnet oder nicht.

    Ob Dein spezielles Finanzamt das tut, Dir also nachträglich die Verluste nicht anerkennt, weiß die Steuerberaterin vor Ort nicht. Wie sollen dann also Fremde die Reaktion Deines Finanzbeamten vorhersehen können?

    Du wirst das also auf Dich zukommen lassen müssen. Von Beträgen hast Du hier nicht geschrieben, brauchst Du auch nicht. Ich hoffe, Du hättest für den Fall einer nachträglichen Nichtanerkennung von Gewerbeverlusten genügend Reserven, daß Du die dann fällige Steuernachzahlung leisten könntest.

  • Danke für Deine Erläuterungen Achim Weiss !

    Ich lasse mich überraschen und schaue mal was auf mich zukommt, das Gewerbe ist zum 31.12.25 schon abgemeldet. Genügend Reserven hätte ich für eine Steuernachzahlung, ich will versuchen noch mein großes Objektiv zu verkaufen, damit dürften nochmal 5K reinkommen.

  • Danke für Deine Erläuterungen Achim Weiss!

    Gern geschehen!

    Ich lasse mich überraschen und schaue mal, was auf mich zukommt. Das Gewerbe ist zum 31.12.25 schon abgemeldet. Genügend Reserven hätte ich für eine Steuernachzahlung. Ich will versuchen, noch mein großes Objektiv zu verkaufen, damit dürften nochmal 5K reinkommen.

    Fairerweise wäre das ein Gewerbeertrag, den Du dann versteuern solltest. Vielleicht bringt Dich das im letzten Jahr über die Gewinnschwelle. Ggf. kannst Du den Verkaufserlös dem Finanzamt gegenüber stategisch einsetzen, je nach Zahlen.

    Bist/warst Du mehrwertsteuerpflichtig?