Beiträge von Barrikade
-
-
Ich übertrage immer die Käufe in Libre Office. Für die max. 5 ETFs, die ich da tracken möchte (wobei aktiv weniger gekauft werden) reicht mir das.
Ich bi an der Stelle aber auch ken Statistik-Freak. Kaufkurse, aktueller Verkaufswert und ggf. noch die erhaltenen Dividenden, mehr interessiert mich nicht.
Sonst wäre Portfolio Performance durchaus eine denkbare Erweiterung. Immerhin läuft das unter allen für mich relevanten Betriebssystemen.
Sieht zwar interssant aus, dürfte aber wohl nur mit TR-Login funktionieren, oder?
Ja das stimmt. Es gibt aber noch:
GitHub - cloasdata/pytradegate: A very tiny python api for the stock exchange tradegate.deA very tiny python api for the stock exchange tradegate.de - cloasdata/pytradegategithub.com -
Python Skripte die u.a. Excel-Tabellen erzeugen https://openpyxl.readthedocs.io/en/stable/
Kursabfrage (Echtzeit) mit https://github.com/pytr-org/pytr
-
-
Und wie macht man es richtig, wenn man den Freistellungsfreibetrag wegen Überschneidung mit mehreren Banken überschritten hat. Einfach alle Kapitalerträge aller Banken von Hand eintragen ?
-
Ein sehr interessantes Video mit
dem Trade Republic Marketing Manager.
Externer Inhalt m.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
-
Ich habe keine Ahnung, in welcher Höhe ein unterhaltspflichtiges Kind herangezogen wird. Es könnte ja sein, dass einer, der 100 T€/a verdient, z.B. 12 T€/a zulegen muss, ein Kind, was 99 T€/a verdient, aber überhaupt nichts.
Ich denke das trifft es im Kern.
Solche Tricks würde ich vorher von einem einschlägig versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, nicht daß ich erst eine solche prinzipiell unsinnige Versicherung abschließe (an die ich dann gebunden bin!) und der Abzug hinterher nicht anerkannt wird.
Es könnte nützlich sein, dessen Rat proaktiv einzuholen; möglicherweise ist es nützlich, im Vorfeld etwas passend zu gestalten. Dafür hätte man dann 1 oder 2 Jahre Zeit.
Altersvorsorge als Direktversicherung würde ich nicht als Trick bezeichnen, man muss sie sich aber auch leisten können. Es geht auch darum, dass jeder für seine eigene Altersvorsorge sorgen muss, einer früher, einer später, viele schaffen es leider gar nicht.
Du möchtest erreichen, daß ein grundsätzlich unterhaltspflichtiges, sehr gut verdienendes Kind seine Sachlage so dreht, daß nicht es selber, sondern die Solidargemeinschaft für die Pflegekosten des Angehörigen aufkommt (denn das Geld wächst ja nicht auf den Bäumen), also daß letztlich wir alle diese Pflegekosten übernehmen.
Das ist keine besonders soziale Einstellung, wenn ich das mal anmerken dürfte.Also ich würde dass, wenn ich das Thema Solidargemeinschaft alleine für sich betrachte, genauso sehen wie du. Aber im großen Zusammenhang aller Leistungen eines Bürgers sehe ich das doch anders.
Gerade hier im Forum werden die umfangreichsten Steuervermeidungsdiskussionen geführt, genauso wie Rentenertragsmaximierung und etliches anderes mehr. Natürlich alles auf legaler dem Recht entsprechender Basis, unter Ausnutzung, besser Anwendung, geltender Gesetze.Nur als Beispiel:
Jeder (sei es privat als Person oder als Firma) der Steuern durch irgendwelche "Tricks" spart, vermeidet, sorgt ja dafür dass der Prozentteil den andere tragen, die dass nicht können, steigt. Er legt sozusagen der "Steuersolidargemeinschaft, wir alle" höhere Steuerkosten auf. Und Steuern sinken nicht, genauso wenig wie Pflegekosten etc. Je mehr Steuern gespart werden umso mehr muss der Staat die Steuern anheben, damit auch grundlegendes finanziert werden kann. -
-
-
Ja natürlich, die Verwandte ist das einzige Kind. Und das Kind hat auch die Schenkung erhalten.
Bitte das Thema Schenkung hier nicht diskutieren.
Die Unterhaltspflicht greift natürlich, aber erst wenn das Amt die 100000,- € Grenze geprüft hat. Ist die Verwandte, das Kind darunter, gibt es keine Einkommensoffenlegung und sonstige Berechnungen, Abzüge von Unterhalt, Vorsorge, etc. -
Ein Pflegebedürftiger wird wahrscheinlich in 1-2 Jahren "Hilfe zur Pflege" beantragen müssen.
Innerhalb dieses Zeitraumes wird er:
- sein Barvermögen bis auf 10000,- € für die Eigenleistungen der Pflege einsetzen
- alle Schenkungen innerhalb der letzen 10 Jahre zurückfordern und einsetzen müssen
Er besitzt noch eine Sterbeversicherung für 7000,- €. Diese würde gerade so
für ein normales Begräbnis (Urnenbeisetzung auf einer Urnengemeinschaftsanlage später
ausreichen, wird aber möglicherweise nicht zu 100% zur Verfügung stehen, da sie teilweise für
Eigenleistungen der Pflege eingesetzt werden muss.
Die Behörde wird den Antrag für die "Hilfe zur Pflege" prüfen.
Dabei wird sie für die einzige Verwandte des Pflegebedürftigen prüfen, ob deren
Bruttoeinkommen 100.000,- € im Jahr überschreitet. Die Verwandte steht auch nur noch
wenige Jahre vor ihrer Rente und das Bruttoeinkommen kratzt an dieser Grenze.
Sie hat leider bisher noch keine weiteren Säulen für Rentenalter aufgebaut, außer
einer minimalen 4-stelligen Investition in einen MSCI World ETF.
Nun meine Fragen:
Welche Möglichkeiten gibt es das Bruttoeinkommen unterhalb dieser Grenze zu halten um
gleichzeitig die eigene Vorsorge der Verwandten nicht zu stark zu verringern.
Eine Absenkung der Arbeitszeit möchte Sie eigentlich nicht, da sie auch für ihre eigene
Rente vorsorgen muss.
Als Möglichkeit könnte doch der Abschluß einer Direktversicherung über den Arbeitgeber erfolgen
z.B. mit dem Gesamtjahresbeitrag von ca. 5000,-€. ?
https://www.allianz.de/vorsorge/direktversicherung/
Diese würde dann direkt vom Brutto des Arbeitnehmers abgezogen werden und das Jahresbrutto
auf z.B. 95000,- € absenken. Viel lieber würde sie natürlich mit einem Sparplan den MSCI World weiter besparen. Auch müssen zuerst noch 2 Spätkinder durch das Studium gebracht werden.
Wie seht ihr die oberen Angaben, gibt es noch weitere Möglichkeiten ?
-
-
Man kann auch Apps mehrfach installieren. Stichwort: App Cloner
Ob das allerdings bei der DKB App greift weiß ich nicht.
-
-
Hallo zusammen,
ich hatte einen Gas- und einen Stromvertrag beim gleichen Lieferanten für den Zeitraum 1.1.2023 - 15.02.2023.
In den Schlußabrechnungen wurde jeweils eine Preisbremse mitberechnet.
Ab 16.02.2023 habe ich für beides den Lieferanten gewechselt.
Nun habe ich für beide Altverträge eine Rückforderung der Preisbremsenerstattung in vollem Umfang erhalten.
Begründung:Die Schlussabrechnung bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2023 bis 15.02.2023. Zu diesem Zeitpunkt war das Preisbremsengesetz noch nicht in Kraft getreten. Dies passierte erst zum 01.03.2023.
Der Lieferant, der sie zum 01.03.2023 beliefert, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Energiepreisbremse für das gesamte Jahr 2023 zu berücksichtigen.
Demnach ist die Abrechnung vom 16.05.2023 nicht korrekt ausgestellt und wir fordern die Gutschrift für die Energiepreisbremse somit zurück.
Meine Frage: Ist das so korrekt ? -
Hier kannst du nachlesen: http://www.impf-experten.de/krankenkassen/…rungsverein-a-g
-
kann ich mir nicht vorstellen. Nach dieser Logik könnte ja jeder einen Laptop voll von der Steuer absetzen mit der Begründung, dass er ihn zum Erstellen der Steuererklärung benötigt.
Was für mich aber völlig logisch klingt, ohne einen Laptop, PC wäre man ja alleine gar nicht mehr in der Lage eine Steuererklärung zu machen, da man sich ja zumindest über alle steuerlichen Aspekte nur noch online informieren kann.
Betonung liegt dabei auf alleine.
Siehe aber auch:
Arbeitsmittel: Was nach Eintritt in den Ruhestand noch steuerlich absetzbar istArbeitsmittel: Was nach Eintritt in den Ruhestand noch steuerlich absetzbar istwww.lohnsteuer-kompakt.de -
Er könnte auch Trade Republic mit ebenfalls 3,75% Zinsen wählen und parallel dazu 1% cashback für Visacard Umsätze in einen Geldmarkt ETF erhalten.
-
Sind die Wände feucht?