Hallo zusammen,
ich hatte einen Gas- und einen Stromvertrag beim gleichen Lieferanten für den Zeitraum 1.1.2023 - 15.02.2023.
In den Schlußabrechnungen wurde jeweils eine Preisbremse mitberechnet.
Ab 16.02.2023 habe ich für beides den Lieferanten gewechselt.
Nun habe ich für beide Altverträge eine Rückforderung der Preisbremsenerstattung in vollem Umfang erhalten.
Begründung:
Die Schlussabrechnung bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2023 bis 15.02.2023. Zu diesem Zeitpunkt war das Preisbremsengesetz noch nicht in Kraft getreten. Dies passierte erst zum 01.03.2023.
Der Lieferant, der sie zum 01.03.2023 beliefert, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Energiepreisbremse für das gesamte Jahr 2023 zu berücksichtigen.
Demnach ist die Abrechnung vom 16.05.2023 nicht korrekt ausgestellt und wir fordern die Gutschrift für die Energiepreisbremse somit zurück.
Meine Frage: Ist das so korrekt ?