Preisbremse rückberechnet - Lieferant fordert vollständige Rückerstattung

  • Hallo zusammen,

    ich hatte einen Gas- und einen Stromvertrag beim gleichen Lieferanten für den Zeitraum 1.1.2023 - 15.02.2023.
    In den Schlußabrechnungen wurde jeweils eine Preisbremse mitberechnet.
    Ab 16.02.2023 habe ich für beides den Lieferanten gewechselt.

    Nun habe ich für beide Altverträge eine Rückforderung der Preisbremsenerstattung in vollem Umfang erhalten.

    Begründung:

    Die Schlussabrechnung bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2023 bis 15.02.2023. Zu diesem Zeitpunkt war das Preisbremsengesetz noch nicht in Kraft getreten. Dies passierte erst zum 01.03.2023.

    Der Lieferant, der sie zum 01.03.2023 beliefert, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Energiepreisbremse für das gesamte Jahr 2023 zu berücksichtigen.

    Demnach ist die Abrechnung vom 16.05.2023 nicht korrekt ausgestellt und wir fordern die Gutschrift für die Energiepreisbremse somit zurück.


    Meine Frage: Ist das so korrekt ?

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  • Wird in der Schlussabrechnung hierauf Bezug genommen?


    Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG):


    "Besondere Regelungen zur Entlastungserstreckung auf die Monate Januar und Februar 2023"

    • Hilfreichste Antwort

    Der Lieferant, der sie zum 01.03.2023 beliefert, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Energiepreisbremse für das gesamte Jahr 2023 zu berücksichtigen.

    Ja, das ist so richtig!

    Maßgebend ist der Preis am 01.03.2023 für den (unabhängig vom Verbrauch im Jahr 2023) monatlich gleichbleibenden Entlastungsbetrag, der auch (rückwirkend) für die Monate Januar und Februar von dem am 01.03.2023 zuständigen Lieferanten zu zahlen ist nach der Formel

    (80% der Sept22Prognose ./. 12) x (AP - 12 Ct/kWh) = Entlastungsbetrag/Monat

    Wichtig ist, dass die Sept22Prognose passt.

    Ändert sich im Laufe des Jahrs der AP (muß über 12 Ct/kWh liegen, egal ob höher oder niedriger als am 01.03.2023), ändert sich auch der Entlastungsbetrag.

    berghaus 05.09.24

  • Barrikade

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