Beiträge von RaphaelP

    Das ist nicht zufällig dieses Angebot hier oder?

    https://www.spendit.de/


    Ich finde das wichtigste wurde hier schon gesagt. Denken Sie auch an Bemessungsgrundlagen bei Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. pp. Alles Leistungen, die durch solche Sachen anders ausfallen.

    Und zum Thema Direktversicherungen:

    Waren die Herrschaften so fair, Sie darüber aufzuklären, dass Sie in der Auszahlungsphase Steuern und KV/PV Beiträge darauf komplett alleine bezahlen ohne AG Anteile?? Wird gerne "vergessen".

    Unabhängig davon bin ich der Meinung ein richtiges Plus bei einer BAV haben Sie hauptsächlich dann, wenn der Arbeitgeber nicht nur die ersparte SV sondern auch on top freiwillig was in die BAV dazu gibt. Ansonsten ist hauptsächlich die Versicherung und ihr Makler der Gewinner.

    Wahnsinn ja. Und ich hab ja an einen Wirtschaftshochschule studiert, da sollte man meinen Wirtschaftsstudenten blicken das, aber denkste :D

    Ich hab damals nach der mündlichen Diplomprüfung (ja hurra ich hab noch eins ;) ) einmal nen Berührungspunkt mit denen gehabt weil die da Sektchen verteilt haben.
    Musste man sich auch in ne Liste eintragen. Dummerweise hab ich meinen Namen falsch geschrieben und auch Zahlendreher bei meiner Handynummer drin gehabt (ja so ein Pech aber auch :whistling: )

    @elijah2807 hat das schon super wieder gegeben.

    Kleine Ergänzung zu Riester:

    So lassen (eventuell Anbieter wechseln) und Mindestbeitrag einzahlen, gibt mit 2 Kindern (sofern nach dem 31.12.2007) geboren 754 € Zulagen jedes Jahr und das bei 120 € Beitrag.... Toprendite oder?
    Klar ist Riester unflexibel und was weiß ich alles aber trotzdem, ein kleiner Baustein im Alter ist es und das hauptsächlich staatsfinanziert. Habe für meine Frau auch einen bei FAIR aber Anbieter soll jeder selbst wählen, haben alle ihre Vor- und Nachteile (manchen Kritikern ist bei Fair die Auszahlungsphase zu heikel).

    Klar, Voraussetzungen bei der Frau müssen vorliegen. In Elternzeit ist es so, danach sollte ein zumindest ein SV-pflichtiger Teilzeitjob mit > 450,- € da sein, damit Zulageberechtigung besteht.

    Ja na klar ist das beabsichtigt. Ein "normaler" Arbeitnehmer muss seine Fahrtkosten mit Ausnahme der Pendlerpauschale auch haarklein nachweisen. Hier können Sie auch nicht pauschal Reisekosten oder "Besorgungen" angeben.

    Wieso soll das dann bei Gewerbetreibenden einfach so gehen? Die 1% Regelung hat sich der Staat deswegen ausgedacht, weil sie nicht wirklich attraktiv ist. Warum auch? Sie geht völlig ohne Nachweise der betrieblichen Kilometer.
    Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre wirklichen Kosten nachzuweisen, aber ein Fahrtenbuch will eben keiner führen weil es aufwändig ist. Wieso soll man als Gewerbetreibender per se jedwede Fahrzeugkosten absetzen können ohne irgend einen privaten Anteil abgezogen zu bekommen, da wäre Angestellten gegenüber schon ziemlich unfair finde ich und ich bin auch Selbstständig...

    Ich führe im übrigen ein Fahrtenbuch und kann daher 70-90% meiner Kosten absetzen (je nach Urlaubsstrecke ;) ), klar ist es eine Umgewöhnung aber wenn man sich erst mal daran gewöhnt hat, geht es. Es gibt viele Arbeitnehmer die das müssen und die kriegen es auch hin. Vielleicht fällt es mir aber auch leichter weil ich beim Zivildienst im Fahrdienst tätig war und es deshalb machen musste :)

    kann es sein, dass man durch Anwendung der 1% Regel und 0,03% Regel als Selbstständiger bei der Verwendung des Privat-PKW (>50%, also notwendiges Betriebsvermögen) für Wege Wohnung-1. Betriebsstätte sowie reine betriebliche Fahrten (ausserhalb 1. Betriebsstätte) keine oder fast keine Steuer spart?

    Herzlichen Glückwunsch, Sie sind selbst darauf gekommen. Ich versuche vielen Mandanten das schon seit Jahren zu erklären. Wer kein Fahrtenbuch führt der spart nicht wirklich viel, oft fast gar nichts. Bei sehr hohen Bruttolistenpreisen greift oft die Kostenkappung, da bringt es dann also wirklich nichts außer ein bischen Umsatzsteuer wegen des 20% Abschlags und niedrige Bruttolistenpreise finden sich bei Firmenwagen oft nicht.

    Aber jeder glaubt irgendwie den Autoverkäufern, die immer sagen "Das Auto können Sie komplett von der Steuer absetzen". Von Privatnutzungsanteilen und Fahrtenbüchern redet da immer keiner was, schliesslich leasen sich gefühlt die meisten Existenzgründer gleich einen ML 350 (jetzt GLE??) oder A6/Q5/Q7 ;)

    Zu Ihren Fragen:
    Pendlerpauschale zur ersten (!! wichtig) Betriebsstätte können Sie bei korrekter Versteuerung des Privatnutzungsanteils pauschal absetzen. Das gebietet die Gleichbehandlung von Gewerbeeinkünften und Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit siehe § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG.
    Fahrten von zu Hause zur zweiten oder jeder weiteren Betriebsstätte und zwischen den Betriebsstätten können Sie grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen abrechnen. Für Details hierzu lesen Sie bitte das folgende BMF Schreiben vom 23.12.2014
    Hier

    Wenn Sie einen Firmenwagen nutzen können Sie diese km-Pauschalen mit dem Auto als Reisekosten m.E. aber nicht geltend machen, denn diese sind ja gerade mit der betrieblichen Nutzung der Fahrzeugs abgegolten. Und für Bahn- oder Flugreisen müssen Sie Belege haben.
    Arbeitnehmer können das auch nicht, denn das sind betriebliche Aufwendungen, die ja durch Tankkosten, Versicherung, Steuer, Abschreibung abgebildet werden. Nochmal die 30 cent pro km anzusetzen wäre eine Doppelbegünstigung. Siehe R 9.5 Abs. 2 S. 3 EStR.

    Anders ist es, wenn Sie den privaten PKW nutzen. Dann haben Sie kein Firmenfahrzeug und können die pauschalen Sätze auch für Reisekosten wählen. Das kann - wenn Sie kein Fahrtenbuch führen u.U. tatsächlich günstiger sein.

    Der Nachweis ist jedoch hier eine ganz andere Sache. Während die Pendlerpauschale wie der Name schon sagt "pauschal" gilt, müssen Sie Reisekosten nachweisen können. Wie Sie das machen bleibt ein Stück weit Ihnen überlassen. Wenn Sie einen privaten PKW nutzen werden Sie auch hier eine Art Fahrtenbuch führen müssen, wenn auch hier nicht ganz so strenge Anforderungen gestellt werden wie beim betrieblichen PKW. Denn wie wollen Sie sonst im Zweifel betriebliche Kilometer nachweisen? Einen Terminkalender oder eine Art Tagebuch wann Sie in welcher Betriebsstätte waren und bei welchen Kunden waren wird das FA nicht unbedingt anerkennen.

    Hier gilt auch die Regelung in den LStR: "Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber Unterlagen vorzulegen, aus denen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Erstattung und, soweit die Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs nicht mit den pauschalen Kilometersätzen nach Absatz 1 Satz 5 erstattet werden, auch die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs ersichtlich sein müssen."


    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass je nach Berufsbild die Finanzämter bei pauschalen Ansätzen von Reisekosten mit dem Privat PKW recht großzügig sind, wenn man es nicht übertreibt und es natürlich offen erklärt. frei nach dem Motto "Versuch macht Kluch". Einen Rechtsanspruch darauf ohne Belege gibt es aber natürlich nicht.

    Bekommen Sie für Ihre Tochter noch Kindergeld??

    Wenn ja, dann liegt da wohl ein Missverständnis vor. Denn KV Beiträge für Kinder fallen nicht unter die Begrenzung der sonstigen Sonderausgaben mit 1.900 € bzw. 2.800 €, sondern sind gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG voll abzugsfähig, soweit es sich Basisabsicherung handelt:

    "2Als eigene Beiträge des Steuerpflichtigen werden auch die vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragenen eigenen Beiträge im Sinne des Buchstaben a oder des Buchstaben b eines Kindes behandelt, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld besteht."

    Um den Sachverhalt beurteilen zu können, müsste man also wissen, ob Sie noch Kindergeld bekommen und ob Sie bzw. die Tochter privat oder gesetzlich versichert sind.

    Haben Sie die Beiträge eventuell unter den falschen Zeilen eingetragen?

    Alternativ könnte es sein, dass sich die Aussage im Bescheid auf die Wahlleistungen im Tarif Ihrer Tochter bezieht. Diese unterliegen den entsprechenden Beschränkungen und damit wäre der Hinweis auf die Begrenzung korrekt. Dann müsste aber der Betrag der auf die Basisabsicherung entfällt als Sonderausgabe abgezogen worden sein...

    Ach diese Experten, erst waren BRIC Fonds der Renner, jetzt sind es MIST Fonds (da ist der Name mittlerweile auch Programm ;) ).

    Am Wochenende ist mir beim Lesen eines Buches über Aktien wieder das erstklassige Zitat von Burton Malkiel über den Weg gelaufen, dass gut zu den Herren passt:

    “a blindfolded monkey throwing darts at a newspaper’s financial pages could select a portfolio that would do just as well as one carefully selected by experts.”


    "Ein Affe, der mit verbundenen Augen Darts auf den Börsenteil einer Zeitung wirft, könnte ein Portfolio auswählen, dass genauso gut läuft wie ein von Experten zusammengestelltes."

    Einfach universell gültig :D

    Hier ein zwar etwas älterer, aber lustiger Artikel dazu:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…t-a-893572.html

    Wenn Du von Familienstiftung sprichst wirst Du wohl eine richtige Familienstiftung im engeren Sinne meinen, also eine die keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt sondern darauf ausgelegt sein soll Deinen Erben eine Versorgung zu verschaffen??

    Denn die Familienstiftung wird eigentlich in den meisten Fällen verwendet um ein Unternehmen zu erhalten. Du hattest in vielen Posts immer betont, dass Du eine NV Bescheinigung hast. Von daher bin ich mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher wie denn Dein Vermögen aussieht. Klar sagt eine NV Bescheinigung nichts über das Vermögen sondern nur die Erträge daraus aus, aber die Frage wäre daher ob Du Dich überhaupt in das sehr formale, unflexible und komplizierte Konstrukt der Stiftung begeben willst oder ob Du Deine Ziele nicht auch anders erreichen kannst.

    Man müsste daher wissen, was Du Dir denn vorstellst. Auf den ersten Blick glaube ich nämlich, die Stiftung ist für Dich nicht ganz das Richtige.

    Solche Aussagen habe ich in meiner bisherigen beruflichen Laufbahn noch nie gehört ....

    In meinen bisherigen Stationen haben wir bisher immer eine Lösung gefunden, sofern die Bonität dies hergegeben hat.

    Habe es nun auch mit der Allianz versucht...gleiche Antwort.
    Das sogenannte Wandlungsrecht der Kreditrichtline ist das Problem.
    Der Kunde hat mit der neuen Richtlinie nun das Recht, im Laufe der Kreditlaufzeit seinen Kredit von EUR auf die Währung seines Gehaltes (in meinem Fall US Dollar) umzuwandeln wenn er das möchte...z.B. wenn die Kurse fallen. Daher müssten dann die Banken das Wechselkurs Risiko übernehmen...was Sie eben nicht wollen, verständlicherweise.

    Wie kann die EU, bzw der deutsche Gesetzgeber so einen Unsinn vorschreiben?
    Bis vor kurzem war ich ein EU-Befürworter....aber wenn man mit so einer schwachsinnigen Regelung die Leute über die Klinge springen lässt, dann kann man nachvollziehen warum niemand mehr Lust hat auf die EU...

    Ich hatte tatsächlich gestern auch den ersten Fall bei mir in der Kanzlei. Eine Mandantin, die in der Schweiz arbeitet und entsprechend (gut) in CHF verdient, wollte bei uns in Grenznähe eine Immobilie erwerben. Von der Bonität und dem Kaufpreis sowie EK alles überhaupt kein Problem. Bisher war Sie bei einer bayerischen Commerzbank, die zunächst finanzieren wollte, dann aber doch kurzfristig absprang. Begründung: WIKR und Gehalt in CHF ginge nicht mehr und sie würde bestimmt auch keine andere Bank mehr finden, die das seit WIKR macht.

    Ich konnte mir das persönlich nicht vorstellen, denn durch unsere Grenznähe hier am Hochrhein würde dadurch den Banken ja das gesamte BauFi Geschäft mit Grenzgängern wegbrechen. Und gerade die und auch die Schweizer selbst sind ja nunmal die, die bei den derzeitigen Preisen hier unten überhaupt noch problemlos Immobilien erwerben können. Das wäre m.E. schon einiges an Umsatz was den Banken wegbrechen würde.

    Also habe ich auf Grund eines guten Kontaktes zur regionalen Sparkasse dort nachgefragt und diese machen entsprechende BauFis noch. Allerdings sehen auch diese das Wandlungsrecht im Währungsbereich sehr skeptisch und das durchaus als Risiko an. Auf Grund einer Risikoabwägung ist man aber wohl zum Schluss gekommen, dass man lieber das Risiko eingeht und zu minimieren versucht als das Geschäft komplett zu verlieren.

    Meine Nachfragen bei Dt. Bank und anderen Großbanken ergaben jedoch tatsächlich, dass diese bis zu einer Gesetzesänderung o.Ä. nicht mehr Baufinanzierungen für Personen mit Fremdwährungsverdienst machen.

    Danke für den Artikel, der ist klasse.
    Was will man von nem Typen, der seine Bekanntheit seinem Sitzplatz an der Börse verdankt auch anders erwarten.

    Schön wenn "der Otte" seine eigenen Binsenweisheiten um die Ohren geschlagen kriegt...
    Oder wie Lothar Matthäus sagen würde: "Der Rücken ist die Achillesferse des Körpers" :D

    So ganz ohne Tricks wird man dann wohl auch den Zins des § 203 BewG nicht auf Dauer positiv halten können, wenn die EZB die Zinsen weiter so manipuliert.

    Der "Trick" ist relativ einfach...

    Schau mal in den aktuellen Entwurf des Bundestages zum neuen Erbschaftsteuergesetz. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808911.pdf

    Hier heisst es unter Artikel 2:

    Nach § 203 Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
    „Der Basiszinssatz beträgt mindestens 3,5 Prozent und höchstens 5,5 Prozent.“

    Ein Schelm, wer böses dabei denkt :saint:

    Der Bundesrat lehnt diesen Passus explizit ab, m.E. allerdings aber eher im Hinblick auf den Höchstwert, schliesslich wäre das ja ein "Oligarchengesetz" (Zitat der Linken Franktion).
    Es bleibt daher spannend ob dieser Passus sofern er den Gesetz werden sollte auch für das Investmentsteuergesetz gilt. Bisher wird ja nur auf § 203 Abs. 2 BewG verwiesen und damit wäre ja auch dieser neue Satz 3 eingeschlossen.

    Direktbanken und einige ausgewählte Filialbanken würde ich sagen ja. Habe nach wie vor ein kostenloses Volksbank Online Konto mit kostenloser KK. Vor kurzem gabs da sogar noch Zinsen.

    Ich denke, dass Direktbanken das weiterhin machen werden auf Grund der flachen Kostenstrukturen. Die Postbank muss einfach langsam auch schauen wieder Geld zu verdienen, weil sie doch einige große Filialen unterhält.

    Da haben Direktbanken einfach trotzdem Vorteile. Aber wenn man es genau wissen will hilft nur die Glaskugel ;)

    Solange die Bundesbank die Zinsen auf dem aktuellen Niveau hält, sollte das kein Problem sein. Der Basiszins liegt derzeit bei minus (!) 0,88 Prozent. Stellt sich vielmehr die Frage, ob es dann bei der Vorabpauschale zu einer Steuergutschrift kommt, weil ich ja pauschal betrachtet einen Verlust erziele.

    Vorsicht. Das ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB.

    Für die Berechnung nach dem neuen Investmentsteuergesetz ist aber der Basiszins nach § 203 Abs. 2 BewG gemeint und der ist für 2016 1,1%. Der wird auch m.E. nicht negativ weil das unangenehme Folgen für Erbschaft- und Schenkungsteuer hätte :rolleyes:

    Keine Ahnung was Du da in den falschen Hals bekommen oder missinterpretiert hast. Meine Aussage mit den falschen Infos bezog sich hauptsächlich auf die Grunderwerbsteuer und der teilweise unsichereren Variante Familienwohnheim. Da Du ja offensichtlich guten Zugang zu steuerlicher Literatur hast schau mal in die zuletzt ergangene Rechtsprechung zum Familienwohnheim bei der vom BFH viele Gestaltungen mit dem Familienheim kassiert wurden.

    Post wie Deine führen schlussendlich nur dazu, dass ich mich zukünftig mit Hinweisen auf Finanztip (die ich eigentlich gerne parallel zur eigentlich zeitfüllenden Selbstständigkeit mache) zurückhalten werde, wenn einem vorsichtige Äußerungen gleich so dermaßen um die Ohren gehauen werden.

    Ich überlasse das steuerliche Feld dann gerne Dir... :whistling:

    Eine sehr interessante aber auch schwierige Diskussion.

    Ich sehe im Kanzleialltag schon eine große Zunahme an Baufinanzierungen, die wirklich "Spitz auf Knopf" gerechnet wurden. 2-3 % Mehr Zinsen und die Leute sind platt. Ich glaube schon, dass in den letzten Jahren einige Finanzierungen auf "Teufel komm raus" gemacht wurden, weil die dazugehörigen Bausparverträge (Stichwort der Banker: Langfristig die niedrigen Zinsen sichern) noch eine der wenigen Dinge waren mit den Banken noch Geld verdienen konnten.

    Es ist in dem Falle aber wie oft im Steuerrecht. Man sieht es kommt zu einer Entwicklung, die man u.U. nicht will und deswegen haut man ein Gesetz raus, dass dann zu solchen Extremfällen führen kann. Und das versucht man dann mit einem Zusatzgesetz, Erlassen oder sonst was wieder einzufangen.

    Schlussendlich muss ich aber ehrlich gesagt sagen ist es eine unschöne Sache bei den Banken und die gab es schon immer:

    Wenn Gründer eine Idee haben, Geld brauchen o.ä. machen Banken nur Sachen, die für sie komplett risikoarm sind, mit Bürgschaftsbank ins Boot holen etc. Wird das Ganze dann ein Erfolg und es ist Geld da, kommen bald täglich Anrufe mit "wollen Sie nicht was anlegen?","brauchen Sie nicht ein Darlehen?". Wenns nach denen ginge müsste ich mir jedes Jahr ein fremdfinanziertes neues Auto zu Spitzenkonditionen holen.... noch besser LEASEN ;)

    Immer dann wenn genug Geld und Sicherheiten da sind, ist die Bank der verlässliche Partner an Deiner Seite.
    Fehlt es an beidem, würden die Bank natürlich gerne, aber leider ist durch Basel II, III, X, WIKR alles so restriktiv, dass ihr die Hände gebunden sind.

    Ich kenn niemanden, der langfristig mit diesem Versuch erfolgreich war.

    Halt es auch für ausgeschlossen, jedes Jahr das Glück zu haben die Börse zu "erraten". Einmal alle paar Jahre mit viel Glück, ok. Aber sicher nicht langfristig.

    Wenn die Mutter schon im Grundbuch stehen würde, dann würden ihr ja schon 50% gehören. Dann würde sie 50% von 50% somit 25% der Immobilie erben und Sie und Ihre Schwester jeweils 25% von 50% als jeder 12,5% der Immobilie.

    Ihr (gesetzlicher) Erbteil ist in jedem Falle 1/4. Die Frage ist nur obs ein 1/4 von 50% oder 100% der Immobilie ist. Ist ein durchaus wichtiger Unterschied.

    Wie würde Jack Sparrow sagen: "Klar soweit?" ;)

    Zunächst mal sehr aufmerksam beobachtet. Wie immer führen in der Hektik des Schreibens beiläufig vergessene Wörter zu Missverständnissen.

    Ich wollte schreiben "nicht immer" und nicht nur "nicht".

    Das Thema ist und das sehen auch manche Kommentare so, dass u.U. kein Familienheim vorliegen kann, wenn die Familie es noch nicht bewohnt. Man kann das jetzt so sehen, dass es ja egal ist wenn es die Finanzverwaltung anders sieht.
    Dazu hättest Du allerdings noch etwas weiter in der von Dir zitierten Richtline lesen müssen, denn unter 3) ist dann die mittelbare Grundstücksschenkung konkret erwähnt.

    Sicherer ist m.E. aber, dass die Frau das Haus mit Fremdkapital kauft und der Mann sie von den Verbindlichkeiten freistellt, sprich die Schuld nach Fertigstellung und Einzug übernimmt. Dann braucht man auch keinen neuen Grundbucheintrag. Aber wie gesagt beide Gestaltungen führen zum Ziel.

    Ich persönlich finde den Sachverhalt jetzt nicht so schwierig, dass man dafür weiß Gott wohin zu einem ausgewiesenen Spezialisten fahren muss, der die kompliziertesten Gestaltungen kennt, aber das überlasse ich natürlich jedem selbst. Die meisten dieser Listungen in irgendwelchen Fachportalen als Spezialist für irgendwas sind meistens ohnehin nur dem notwenigen Kleingeld zu verdanken.

    Die hier besprochene Alternativenüberlegung ist ein Standardsachverhalt in jeder Steuerberaterprüfung. Ein paar Seiten mit Berechnungen werden dazu allerdings schon erwartet :D

    Tun Sie mir und sich selbst bitte einen Gefallen und gehen zu einem meiner Kollegen in Ihrer Nähe.

    Nur einige Punkte bei denen Sie durch Internet oder sonstwie offensichtlich falsch informiert wurden:

    1) Schenkung kostet keine Grunderwerbsteuer wenn es der Ehegatte oder ein gerader Linie Verwandter erhält.
    2) Eine mittelbare Grundstücksschenkung (Geld mit der Bedingung schenken, dass davon das Objekt xy gekauft wird) funktioniert nicht zusammen mit der Befreiung "Familienheim" zusammen, denn wenn das Objekt erst gekauft werden muss, kann man bisher ja noch nicht drin gewohnt haben.
    3) Sie können die Steuerlast auch erheblich senken, in dem Sie sich ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht vorbehalten.

    Es könnte Sinn machen, aus Wohnung 1 und 2 Teileigentum zu machen, damit Sie das eine Objekt getrennt vom anderen an Tochter bzw. Frau übertragen kann und so nach einem gewissen Zeitablauf und natürlich unter strikter Trennung zumindest für den Teil, der an Ihre Frau geht die Familienheimbefreiung in Anspruch nehmen können, vorausgesetzt Sie wohnen vorher wirklich drin.

    Ertragsteuerlich könnte je nach Ihrem Alter auch eine vorübergehende verbilligte Vermietung an Ihre Tochter in Frage kommen.

    Viele Themen bei denen ein Steuerberater helfen kann und die im Rahmen eines Forums nicht umfassend erläutert werden können....