Beiträge von RaphaelP
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Aber das sollte vielleicht besser jemand vom Fach erklären. Vielleicht RaphaelP?
Danke für die Blumen

Ihr Zwei habt das aber schon wunderbar zusammengefasst. Ich kann dazu nichts mehr ergänzen

Leider hält sich beim Großteil der Bevölkerung sehr hartnäckig der Aberglaube, dass man durch Steuerklassenwahl Steuern sparen kann. Das kann man nicht, es ist genau wie von Euch beschrieben. Die Steuer hängt immer von den Einkünften ab und nie von der Steuerklasse.
Nur bei Elterngeld, Krankengeld, Beschäftigungsverbot etc kann es einen Unterschied machen. Das musst man aber meist mit größerem Vorlauf planen...
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Also zum Thema Grunderwerbsteuer gibt es nur zu sagen, dass nach § 3 Nr. 6 GrEStG der Erwerb von den Eltern Grunderwerbsteuerfrei ist.
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
"6.
der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich. Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen stehen deren Ehegatten oder deren Lebenspartner gleich;"Bzgl. der Übertragung gäbe es verschiedene Möglichkeiten, nur 3 davon als Beispiel:
1. Ihre Eltern schenken Ihnen die Wohnung, behalten sich aber ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor, sprich erhalten bis zum Tode beider die Mieterträge. So haben sie regelmäßige Einkünfte und Sie die Wohnung.
2.Ihre Eltern verkaufen Ihnen die Wohnung zum Marktwert und Sie nehmen ein Darlehen dafür auf. So haben die beiden die Liquidität und Sie das Eigentum und entsprechenden Zinsaufwand als Werbungskosten. Die Grundschuld und etwas Eigenkapital sollten eine Finanzierung ermöglichen. Einkommensteuer entsteht bei Besitzzeit von mehr als 10 Jahren auch nicht.
3. Die Eltern verkaufen ihr Haus, ziehen in die Wohnung und schenken Ihnen diese und erhalten im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht. So haben die beiden eine hohe Liquidität und ein lebenslanges Wohnrecht und Sie einen niedrigen Schenkungswert, da das lebenslange Wohnrecht dem Wert der Wohnung gegengerechnet wird. -
Mal völlig kommentarlos. Der Link spiegelt nicht meine Meinung wieder

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Ihr denkt mir aber daran, dass die Kinder vorverstorbener Kinder auch den Freibetrag iHv. Euro 400.000,- haben?
Nur um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen

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Ich sehe es wie @muc
Es ist eine Diversifikationsfrage. Habe ich schon viel im Kapitalmarkt investiert? Dann spricht etwas dafür es als konservative Anlage zu sehen. Denn die Dynamisierung darf man nicht außer acht lassen. Dadurch steigt die Rendite auf ein interessantes Niveau + eventueller Steuerbonus in den Einzahlungsjahren.
Dagegen spricht die "volle" Besteuerung und die mangelnde Flexibilität. Anders wie Aktien oder einen Fonds kann ich das Guthaben halt nicht einfach "versilbern" sondern muss auf Gedeih und Verderb die Rente nehmen. Quasi vergleichbar mit einer Aktie, die man nicht mehr verkaufen kann sondern dafür eine lebenslange Dividende bekommt.
Die Frage ist ja auch, ob ein Ehegatte vorhanden ist, der ggfs. von einer Witwenrenten profitieren würde.Wie man sieht kann man es also nicht nur nach Rendite sehen sondern muss auch die Softfacts kennen.
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Vorsicht @muc , durch diese Gestaltung erreichst Du das Ziel nicht, denn dann hast Du eine klassische Betriebsaufspatung und die Einliegerwohnung wird trotzdem Betriebsvermögen.
Wenn dann müsste eine Teilungserklärung her und die Wohnung der Ehefrau, Partnerin, Kinder oder sonst wem gehören.
Ansonsten haben Sie das richtig gesehen @Keishadow. Bei der von Ihnen beschriebenen Situation wird die Wohnung notwendiges Betriebsvermögen sein, außer die Wohnung wäre unter 20.500,- € wert (§8 EStDV), was ich kaum glauben kann.
Dadurch müssen Sie abschreiben, können alle Kosten absetzen aber haben genau die Thematik, dass im Falle eines Buchwertes von 40.000 € und eines anteiligen Verkaufs- oder Entnahmewertes von 100.000 €, ein Gewinn von 60.000 € entstehen würde.
Wenn Sie dann aber über 55 sind, bekommen Sie ja den Freibetrag und den besonderen Steuersatz nach § 16 EStG.Umgehen könnten Sie das Ganze wie gesagt nur, wenn Ihnen jemand den Teil vermietet. Dann wäre es Privatvermögen und nach 10 Jahren steuerfrei veräußerbar § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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Zum Thema der Crash "muss" bald kommen, habe ich im Leitartikel vom letzten Brandmaier Heft etwas lustiges gelesen (frei zitiert):
Und zwar spricht man wohl vom Ende einer Hausse bzw. einem Bärenmarkt, wenn der S&P mindestens 20% korrigiert.
https://investorenausbildung.de/wie-kann-ich-m…kt-vorbereiten/
https://www.att-trading.com/trading-wiki/boerse/hausseDer S&P hat 2011 wohl um 19,5% nach unten korrigiert. Lt. Wikipedia waren es am 3.10.2011 19,4% Minus. Nur weil damals also 0,5% bzw. 0,6% Verlust gefehlt haben, haben wir also die wohl längste Hausse aller Zeiten.
Ansonsten wäre die Hausse schon vor knapp 7 Jahren um gewesen und die jetzige Stärkephase wäre gerade mal höchstens durchschnittlich.Dieses Argument der Untergangspropheten ist also so naja...
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ups I did it again

https://homemade-finance.de/etf-nachteile/
Disclaimer: Ich finde diesen Artikel lediglich interessant und er spiegelt nicht in allen Punkten meine Meinung wieder...
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Boah kannst Du jetzt bitte mal damit aufhören die Leute anzupissen, die nicht 100% Deine Meinung vertreten?
Ich habe den Artikel gerade deswegen zur Diskussion gestellt, weil ich die Meinung dort eben nicht oder nur in Auszügen teile. Das habe ich auch kund getan. Vielleicht habe ich Dir das zu wenig explizit ausgedrückt. Ich muss doch die Meinungen, der Artikel, die ich verlinke nicht teilen?? Deshalb stellt man sowas zur Diskussion.
Ich habe selbst genug und schon lange ETFs und gelernt cool zu bleiben.Und wenn ich etwas glaube (glauben heisst bekanntlich nicht wissen, dann lass mir meinen "Glauben" doch). Deshalb verwende ich den Begriff "glauben" (Subjektiv).
Ich habe Deinen Link mit der Gegenposition im Übrigen nicht geliked, weil ich ihn falsch finde. Willst Du wohl nicht sehen.
Mit Deinen persönlichen Anfeindungen erreichst Du nur, dass man keine Lust mehr hat Artikel zu verlinken...Und sowas ist nicht gerade förderlich für so ein Forum.
Und da mir das jetzt zu sehr off Topic wird, werde ich dazu auch nichts mehr sagen. -
Wie meinst Du das? Meinst Du das ETF-Anleger grundsätzlich zittriger sind als Anleger in Einzelaktien oder aktiven Fonds? Wenn ja, warum meinst Du das?Anders als früher die aktiven Fonds hat man den Anlegern die ETFs nicht per "Bankberatung" aufgequatscht. Daher würde ich eher vermuten, dass jetzt die persönliche Überzeugung hinter den Investments steht.
Im übrigen ist das kein Problem auf der Ebene eines bestimmten Finanzproduktes, sondern ein Problem in der Psyche der Anleger.
Auch das verstehe ich nicht.In Zeiten steigender Kurse kauft ein ETF nicht das geringste und in Zeiten sinkender Kurse verkauft er auch nichts.
Das geschieht allenfalls wenn dem Fonds mehr Mittel zufließen bzw, entzogen werden. Das ist bei aktiven Fonds natürlich genauso.
Da kann ich mich auch nicht damit trösten, dass aktive Fonds in der Regel mehr liquide Mittel vorhalten oder mit Derivaten handeln. Ich will einen Aktienfonds. Ein Tagesgeldkonto brauche ich nicht, das habe ich selbst.Schön, dass Du es offensichtlich auch nicht verstehst. Daher habe ich den Thread gestartet, weil ich dieser Argumentationen eben auch nicht so ganz nachvollziehen konnte

Den ersten Punkte hatte ich so verstanden, dass der deutsche Michel nach Meinung der Autoren halt anfällig für die Börsenpsychologie ist und in Verlustzeiten eher zu spät und dann zu hektisch verkauft. Das kann man denke ich nicht ganz von der Hand weisen. Und ich glaube, dass genau solche Menschen eher in ETFs investieren als in Einzeltitel. Aber wahrscheinlich auch viele in aktive Fonds. Daher sehe ich auch nicht, warum das nur ETFs betreffen soll. M.E. betrifft es den gesamten Markt.
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https://boerse.ard.de/anlageformen/f…-risiko100.html
Wie seht Ihr das?
Einerseits sind manche Punkte wie die zittrigen Hände oder das erhöhte Verlustpotential bei Verkaufsdruck nicht von der Hand zu weisen.
Andererseits ist es doch gerade das schöne an ETFs, dass sie auch die Menschen an den Markt bringen, die sich nicht mit Einzeltiteln und den Unternehmen dazu beschäftigen wollen. Wichtig ist doch schlicht, dass die junge Generation endlich überhaupt an den Markt geht.
Und haben aktiv gemanagte Fonds nicht auch den Druck schnell zu verkaufen wenn sie den Index schlagen wollen (klappt ja immer suuuper
)Was also in Zeiten steigender Kurse gut ist (nämlich dass über ETFs viele Aktien gekauft werden) ist also in Zeiten sinkender Kurse ein Problem? Ich finde, dass es doch beim Anleger in Einzeltitel und gemanagten genau dasselbe ist oder? So sehr unterscheiden sich die ETFs doch da nicht vom Rest der Anlageprodukte.
Oder seht Ihr das fundamental anders?
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Der Typ ist schon echt sehr geil.
Wie oft hat der jetzt schon den Crash prophezeit?
Ich mein wir Alle wissen doch, dass die Korrektur mal kommen wird. Und wenn ichs alle 2 Wochen vorhersage habe ich alle 100 mal Recht oder irgendwie so.... Ist das sein Ernst?Feiert er sich dann wenn es beim 100. mal stimmt? Wer hört dem noch ernsthaft zu?
Das der noch Geld verdienen kann und ihm noch irgendwer seine Scheisse abkauft, egal ob in Aktien oder Buchform, das lässt mich echt am Verstand der Menschheit zweifeln

Wenn man in anderen Berufen 2-3 mal Scheisse erzählt oder Mist verkauft, kriegt man keine Aufträge mehr, aber der...

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Ja na klar greift § 20 aber die Folge daraus ist die Abgeltungssteuer mit 25%. Nur in einem Fall werden die 25% auf alle Erträge erhoben und im anderen Fall nur auf die Hälfte der Erträge. Nur wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt kommt der persönliche Steuersatz zur Anwendung. Bei einer Kapitalauszahlung eher unwahrscheinlich.
Das Gesetz haben Sie richtig zitiert und gelesen. Das BMF Schreiben müssen Sie als Präzisierung des Gesetzes sehen. Die Finanzverwaltung erklärt darin wann ihrer Meinung nach ein Vertrag die Voraussetzungen für die Anwendung des §20 Abs. 1 Nr. 6 erfüllt.
Denn sonst würde jeder Anbieter einen Fonds oder ein anderes ähnliches Produkt in einen wie auch immer gestalteten Versicherungsmantel packen und die Anleger würde bei Auszahlung nur die Hälfte der Erträge versteuern müssen. Wäre ein ziemlicher Vorteil gegenüber Leuten, die einfach nur ihre Aktien verkaufen.
Daher werden an solche Produkte eben erhöhte Anforderungen gestellt von Seiten der Finanzverwaltung. Und das sind die im BMF Schreiben.
Ob ein Gericht das auch so sieht ist damit aber nicht gesagt. Ein BMF Schreiben stellt nur die Interpretation des Gesetzes aus Sicht der Finanzverwaltung dar. -
Da bringen Sie ein paar Sachen durcheinander. Zum Einen zahlt man nicht 50% Steuern sondern versteuert nur die Hälfte der in der Kapitalauszahlung enthaltenen Zinsen.
Erfüllt man die Voraussetzungen nicht versteuert man alle Zinsen. In beiden Fällen wird in den meisten Fällen die Abgeltungssteuer iHv 25% zur Anwendung kommen.Wenn Sie eine lebenslange Rente wählen haben Sie immer die Besteuerung mit dem Ertragsanteil unabhängig von irgendwelchen in den Zahlungen enthaltenen Zinsen.
Die beiden Varianten gelten aber nur, wenn es sich um eine sog. "begünstige Lebensversicherung" handelt. Und wann es eine solche ist hängt von den Kriterien ab, die der Artikel in Abhängigkeit vom Abschlussdatum erwähnt (konkrete Zusagen bzw. Beginn in Abhängigkeit der Lebenserwartung).
Erfüllt der Vertrag die Kriterien nicht, sind die Erträge voll zu besteuern
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Naja das ist ein klassischer Fall für ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Nach dem zwischen Deutschland und Schweden hat bei Sozialversicherungsrenten der Kassenstaat das Besteuerungsrecht ausser wenn der Empfänger der Zahlung schwedischer Staatsangehöriger ist.
Nach Ihrer Auskunft sind die Kinder das nicht. Also ist das Vorgehen der deutschen Finanzverwaltung korrekt.
Sie wären daher gut beraten, die Erklärungen für Ihre Kinder abzugeben. Zum einen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Steuer da sonderlich hoch wird, zum Anderen bestünde eventuell die Möglichkeit, wenn Ihre Kinder sonst keine Einkünfte haben, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen. Dann bekommen die Kinder den Grundfreibetrag iHv. Euro 9.000,-. Zumal die Renten ja auch nur in Höhe des Besteuerungsanteils steuerpflichtig sind.
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gewesen bei 100% zu verkaufen und bei 60% wieder einzusteigen. Es gibt aber leider Anleger, die diesen optimalen Punkt nicht immer treffen.
Da hast Du mich perfekt beschrieben. Daher bleibe ich bei buy & (zu 90%) hold. Spart Zeit und Nerven. Aber bis man soweit ist, dass mans durchzieht dauerts lang. Auch ich denke mir immer wieder "jetzt nehm ich die Gewinne mit und warte den Wiedereinstieg ab". Habs bisher aber nie übers Herz gebracht. Bereut hab ichs bis heute nicht. Wir Alle wissen aber dass es Morgen schon anders sein kann. Dann dürfen sich mal andere freuen, dass sie Recht hatten

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Ich muss @Oekonom da zustimmen.
Ich betrachte das auch schon länger mit Kopfschütteln. U.A. deshalb habe ich keine Aktien der hier genannten Konzerne, ich halte sie für absolut überbewertet (doch... Intel habe ich).
Ich war schon oft kurz vor einer Order bei Amazon, habe es aber jedes Mal gesteckt. Hätte ich es damals als ich mir es das erste Mal überlegt hatte gemacht, wäre ich schon weiß Gott wie weit im Plus.
Insbesondere wenn ich mir überlege wie oft ich bewusst oder unbewusst Amazon oder Google nutze wäre es nur logisch mir auch Aktien davon zu kaufen.
Aber irgendwie hab ich n schlechtes Gefühl dabei (außerdem mag ich dividendenlose Aktien nicht).Der Artikel bestärkt mich darin, die Finger davon zu lassen.
Das Problem ist halt, dass wenn in dem Sektor die Blase platzt, sicher in einem erheblichen Umfang der gesamte Kapitalmarkt (egal wie gut die Zahlen bei den anderen Unternehmen sind) in Mitleidenschaft gezogen werden wird....
Ich werde trotzdem nicht eine Aktie verkaufen (auch Intel nicht
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Hier noch etwas Nachweise dazu entnommen aus der offiziellen Verlautbarung des GKV Spitzenverbands zur Beitragsbemessung:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokument…e_Aenderung.pdf
Unter § 6 Abs. 5 steht:
(5) Sofern und solange Nachweise auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung für den Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen.
Und unter § 7 Abs. 3(3) Für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 223 Abs. 3 SGB V). Werden niedrigere Einnahmen nachgewiesen, sind diese als beitragspflichtige Einnahmen heranzuziehen, mindestens jedoch für den Kalendertag 1/40 der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV).
D.h. für mich wenn Du nichts einreichst, dann musst Du immer den Höchstsatz zahlen. Hast Du ja auch nichts dagegen. Von daher bedarf es keiner Nachweise. -
Ich persönlich sage seit Jahren meiner KV, wenn wieder das dämliche Formular kommt, dass ich auch dieses Jahr wieder über der BeitragsbemGrenze bin und daher wieder den Höchstbeitrag zahle. Einen Bescheid habe ich noch nie eingereicht.
Er wurde dann auch nicht angefordert.Ich bezweifle dass die den haben dürfen wenn ich keine Verringerung beantrage. Er wäre ja nur von Nöten, wenn ich die einkommensabhängige Festsetzung des Beitrags möchte.
Ich hatte der Kasse auch mal vorgeschlagen, dass sie mir immer den Höchstbeitrag abbuchen können und ich mich melde, falls ich mal weniger zahlen will. Habe dann die Auskunft bekommen, dass sie verpflichtet sind mir jedes Jahr den Bogen zukommen zu lassen und ich einfach ankreuzen soll, dass ich über der BBMG verdiene. Weitere Unterlagen seien dann nicht nötig...