Beiträge von Sarah82

    Sarah,

    hier ging es nicht um Gebühren, sondern um etwas völlig anderes.


    Diese Institute zocken niemanden ab; vielmehr bieten sie Dienstleistungen an und verlangen dafür - mehr oder weniger - angemesene 'Gebühren'. Selbst Fintechs und Neobanken leben nicht vom Drauflegen.

    Bitte Erläutern Sie "etwas völlig anderes" :/ Dann werde ich den Einwand von chris2702 sicher besser verstehe und tue seiner Aussage kein Unrecht mehr.

    Ich bin gerne bereit für eine Dienstleistung zu zahlen, aber nicht dafür:

    Meine EX-Bank verlang von mir 8,50€ Kontoführung dazu 2,50€ pro Überweisung, Dauerauftragsänderung etc. und dann nochmal 5€ zuzgl. Porto für meine Kontoauszüge und das monatlich. Als vor einem Jahr auch das letzte Terminal verschwand, durfte ich jedes mal 7 km weit fahren (in den nächsten Netto zum Geld abheben). Das nächste Terminal war 13km entfernt. Ich habe I-Net aber technisch soll kein Onlinebanking möglich sein..... Bei der neuen Bank (DKB) geht aber alles super.

    Ich habe bis vor kurzen so durchschnittlich 30€ "angemessene 'Gebühren'" pro Monat gezahlt. 30€ für ein Konto das bis 2015 kostenlos war. Mit der man nicht viel Arbeit hatte, weil alles über ein SB-Terminal lief. Die Bank hatte nicht mein Wohl sondern "die Kuh melken, solange sie noch Milch gibt" im Sinn. Als meine Kündigung kam, sollte auf einmal für mich alles viel günstiger werden (6€ all inklusiv, 7€ mit Visacard), und der Fehler, dass kein Onlinebanking trotz i-net ging sollte auch ganz schnell behoben werden.

    Leider geht es im meinem Ort gerade vielen älteren Personen so. Die können sich nicht wehren, die Zahlen obendrein noch 10€ pro Geldabheben im Bargeld-Taxi. Aber OK - Geldinstitute zocken niemanden ab;). Sie finden nur sehr viele kreative Wege um mehr Gebühren zu verlangen und obendrein noch Kosten zu senken (z.B. ein SB-Terminal und einen Automaten abbauen)

    Moin,

    Mal kurz zum Verständnis.

    Bei der Berechnung der zuviel gezahlten gebühren, nimmt man hier als Grundlage den Stand 31.12.2017/01.01.2018 oder Vertragsbeginn?

    Grüße Tobi.

    Hallo Tobi,

    du nimmst den Stand zu dem deine letzte aktive Zustimmung erfolgte. Das ist in den meisten Fällen der Vertragsbeginn. Oder eine aktiv durch dich herbeigerufene Kontomodeländerung.

    Bei mir ist es z.B. der 09.10.2009.

    Hallo Sarah,

    wo hast Du die Erhöhungen gefunden, auf den Kontoauszügen?

    LG Kerstin

    Hallo Kerstin,

    die erste Erhöhung habe ich gleichzeitig mit der Umstellung auf ein neues Kontomodel per Brief bekommen.

    "Ihr bisheriges Kontomodell bieten wir Ihnen zukünftig nicht mehr an. Auf Basis Ihrer aktuellen Kontonutzung führen wir Ihr Konto im neuen Kontomodell GiroFlat weiter: Der monatliche Komplettpreis von nur 6 Euro beinhaltet auch Ihren gesamten Zahlungsverkehr - so viel Sie wollen, ohne Wenn und Aber.

    Die Umstellung geschieht für Sie ganz automatisch. Sie müssen hierfür nichts tun. Ihre

    SparkassenCard, PINs und Ihre Kontonummer bleiben wie gewohnt erhalten.

    Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum 01.06.2015

    mitteilen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit zur kostenfreien Kündigung ohne Frist bis zum

    01.06.2015."

    Die Anderen kamen auch per Brief. Ebenso mit dieser "angenommen, wenn nicht widersprochen" Aussage.

    Da dich Suchfunktion bei finanztip wider geht, war ich etwas stöbern und denke eher, dass bei mir versucht wird die 3-Jahres-Regelung für Energieverträge durchzusetzen.

    Mfg

    Sarah

    Hallo,

    ich habe mich mit dem Musterbrief vom Finanztip wegen der Rückerstattung der Gebühren an meine Bank gewandt.

    2009 habe ich das Kontomodel S-Komfort der Sparkasse Mittelthüringen mit 5€ Grundgebühr abgeschlossen.

    Am 1.6.2015 wurde das Kontomodel umgestellt (ohne Zustimmung) auf GiroFLAT mit 6€ Grundgebühr.

    Am 1.4.2019 wurde auf 7€ erhöht und am 1.5.2021 auf 8,50€. Im Grunde habe vom 1.1.2018 bis 31.12.2021 93€ zu viel bezahlt.

    Die Bank schrieb mir:

    "Auf die Erstattung sämtlicher Entgelte in voller Höhe besteht kein Anspruch. Die Erhebung von Entgelten allgemein ist sowohl nach der Rechtsprechung des BGH als auch nach den geltenden Gesetzen zulässig. Außerdem ist nach der Rechtsprechung des BGH der Vertragsbeziehung wenigstens das Entgelt zu Grunde zu legen, welches durch den/die Kunden mindestens 3 Jahre lang widerspruchsfrei gezahlt wurde. Nach dem BGH ist daher nicht entscheidend, welche Entgelte zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses vereinbart waren. Wir haben daher auf die Entgelte abgestellt, die bereits zum Rechnungsabschluss am 31.03.2018 von unseren Kunden gezahlt wurden. Damit ist lediglich die Differenz aus dem ursprünglich vereinbarten Preis und der nachträglichen Preiserhöhungen erstattungsfähig."

    Die Mitarbeiterin des Beschwerdemanagementes sagte mir, das hätte alles seine Richtigkeit und ich solle mich mit den 46,50€ zufriedengeben.

    Jetzt die Frage, hat sie Recht? Wenn nein, wie funktioniert das mit dem Ombudsmann?

    Vielen lieben Dank im Voraus!

    Was waren die Bedingungen bei Kontoeröffnung?

    Produktänderungen durch die Bank erfolgen ohne Zustimmung - Das Urteil trifft dann zu.

    z.B. hat die ING einfach eine Kreditkarte in eine Debitkarte umgewandelt, dadurch sind die Gebühren unwirksam, selbst wenn sie vorher wirksam waren.

    Wechselt der Kunde eigenständig das Produkt von A nach B, erfolgt es mit Zustimmung. Das Urteil trifft dann nicht zu.

    Eigentlich war es ein kostenloses Studentenkonto. Nach Ende meines Studium 2010 wurde es laut Vertrag in ein Privatgirokonto mit 5 Euro Grundpreis umgewandelt.

    Habe ich es richtig verstanden, dass somit die 6 Euro auch schon rechtswidrig waren?

    Hallo zusammen,

    Ich würde meine Kontogebühren gern zurück fordern. Leider habe ich noch ein Verständnisproblem.

    Seit 2010 bezahle ich bei der Sparkasse Mittelthüringen 5 Euro Grundpreis (ich nehme mal an das sind auch Kontoführungsgebühren).

    Am 01.06.2015 wurde mein Kontomodell von Privatgirokonto auf GiroFlat umgestellt mit der Erhöhung von 5 auf 6 Euro. Die Umstellung erfolgte automatisch mit "Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum 01.06.2015 mitteilen). Ebenso erfolgte eine Erhöhung von 6 Euro auf 7 Euro ab dem 01.04.2019 und eine auf 8,50 ab 01.07.2021.

    Ich könnte somit die Zuviel gezahlten Gebühren zurückverlangen. Meine Frage wäre nun, was ist der Basiswert. Im Forum gibt es widersprüchliche Aussagen. Manchmal wird geschrieben, dass bei einer Kontomodellumstellung der Preiserhöhung trotzdem zugestimmt wurde und manchmal nicht.

    Kann ich die 5 Euro ansetzen und direkt mit dem 01.01.2018 beginnen oder muss ich die 6 € nehmen und kann erst ab 01.04.2019 zurückfordern?

    Vielen lieben Dank!