Hallo
Habe ein Schreiben von der VR-Bank Hessenland erhalten.
Sie wollen 32 Euro nur erstatten wenn ich schriftlich eine Vereinbarung unterzeichne. Es lautet:
- das ich auf weitere Ansprüche gleich ob bekannt oder unbekannt verzichte
- für die gesamte Geschäftsbeziehung gelten die Leistungen und Entgelte gemäß dem Preisaushang.
- die neu geänderten Entgelte gelten ab 01.01.2022 für bestehende und zukünftige Verträge.
Die Frage ist, ob der Rechtsanspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Gebühren mit vorgenannten Bedingungen verknüpft werden darf!?
VG
 
                                        

 Dann werde ich den Einwand von chris2702 sicher besser verstehe und tue seiner Aussage kein Unrecht mehr.
 Dann werde ich den Einwand von chris2702 sicher besser verstehe und tue seiner Aussage kein Unrecht mehr. . Sie finden nur sehr viele kreative Wege um mehr Gebühren zu verlangen und obendrein noch Kosten zu senken (z.B. ein SB-Terminal und einen Automaten abbauen)
. Sie finden nur sehr viele kreative Wege um mehr Gebühren zu verlangen und obendrein noch Kosten zu senken (z.B. ein SB-Terminal und einen Automaten abbauen)