Beiträge von DJIpilot

    Ok, danke für die Erläuterung. Der Unterschied zwischen Brennwert und Heizwert ist offenbar etwas für Fortgeschrittene, wie auch woanders geschrieben wurde: "Zur Berechnung der angefallenen Kohlendioxidkosten und deren Aufteilung gibt es verschiedene Onlinetools. Viele dieser Tools (darunter auch das des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, kurz BMWK) sind nicht eindeutig in ihrer Darstellung, was zu Verwirrung bei den Nutzenden führen kann. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Brennwert und Heizwert wird nicht immer richtig abgebildet. In Rechnungen für den Bezug von Erdgas wird der „brennwertbezogene“ Verbrauch abgerechnet. Für Onlinetools, die den „heizwertbezogenen“ Emissionsfaktor von 0,20088 nutzen, muss der Verbrauchswert aus der Erdgasrechnung vorab umgerechnet werden. Dies erfolgt über den Umrechnungsfaktor 0,903 von Brenn- auf Heizwert.". Das muss man nicht unbedingt verstehen.

    Nach weiterer Recherche ist 0,20088 kg CO₂/kWh als Emissionsfaktor für Erdgas wohl der richtige und im Tool des BMWK auch vorgegeben. Nur bei Fernwärme muss man den Emissionsfaktor selbst eintragen, aber das ist ein noch schwierigeres Thema für die Vermieter unter uns ?( .

    Bei der Berechnung der Aufteilung der CO₂-Kosten spielt der Emissionsfaktor eine Rolle. Auf der sehr hilfreichen Seite mit den Erläuterungen zur CO₂-Steuer (https://www.finanztip.de/co2-steuer/) wird der Emissionsfaktor für Erdgas angegeben mit 181,39 g CO₂/kWh, aber auf der Seite des BMWK wird der Emissionsfaktor für Erdgas angegeben mit 0,20088 kg CO₂/kWh. Das entspricht 200,88 g CO₂/kWh (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/A…oxidkosten.html). Wenn ich jetzt die CO₂-Kostenaufteilung mit dem Tool des BMWK berechnen will (https://co2kostenaufteilung.bmwk.de), welcher Emissionsfaktor wäre der richtige?

    Ähnliche Situation, aber meine Frage zielt auf die Schenkungs-/Erbschaftssteuer: Ehemann erbt Grundstück seiner Eltern in 1997. Elternhaus wird in 2018 abgerissen und Neubau erstellt, dieser Neubau samt Grundstück soll nun an die Kinder verschenkt werden.

    Meine Frage: Ist das neue Haus als Zugewinn der Ehe anzusehen, weil beide für die Finanzierung beigetragen haben, wenn auch nicht zu gleichen Teilen? Dann könnten beide Ehepartner einen Freibetrag von jeweils 400.000 verschenken. Oder kann nur der Ehemann 400.000 Euro davon verschenken, weil nur er im Grundbuch steht?