Beiträge von Lipto

    Achim Weiss Ich empfinde deine Antworten als passiv aggressiv, vielleicht nehme ich das auch nur so wahr.

    1 Thread reicht!

    Ich habe nur einen Thread erstellt! In dem anderen Thread in dem ich kürzlich schrieb, ging es um die "Kosten für den Steuerberater". Hier habe ich mein Anliegen ausführlich beschrieben.

    Beides sind Buzzwords. Eine Einkommensteuererklärung ist kein Hexenwerk, optimieren kann man nur perspektivisch, nicht in der Rückschau.

    Wenn ich jedes Jahr gewisse Positionen nicht angebe oder steueroptimierte Wege nicht kenne, sehe ich hier durchaus Potenzial zur Optimierung.

    Anlageberatung ist eigentlich keine Sache für einen Steuerberater (obwohl steuerliche Aspekte bei Immobilieninvestments eine Rolle spielen).

    Genau um diese Immobilieninvestments geht es, da der Finanzierungsberater bereits gemeint hat, dass ich gewisse Punkte mit dem Steuerberater klären muss. Sie Punkt "Steuerberatung in den folgenden Bereichen: -Beratung zum Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage" in meinem ersten Beitrag.

    Das ist so. Beim Lohnsteuerverein muß man Mitglied werden.

    Ich will nicht Mitglied werden oder einen Termin zur Beratung in X Monaten abwarten, nur um dann zu erfahren, dass ich nicht berechtigt bin.

    Steck mal die Buzzwords weg und werde stattdessen konkret. Dann werden die Antworten besser.

    Welche Buzzwords? Das sind nun mal die Begriffe für diesen Bereich.

    Alles unkritisch.

    Nein eben nicht, wie auch andere Mitglieder hier als Antwort schrieben.

    Leg einfach mal die Karten auf den Tisch, dann werden die Antworten besser und es geht schneller.

    Diese Fragen sind einfach zu beantworten, wenn man die Zahlen hat, die der durchschnittliche Forist partout nicht herausrücken will.

    :)

    Warum interessierst du dich so um meine Werte? Das ändert nichts an den Fragen.

    Ich habe einen gut bezahlten Job bei einem Großkonzern, dadurch bezahle ich den Spitzensteuersatz.

    Ich habe vor vielen Jahren angefangen, Bitcoin zu kaufen, als diese ein paar hundert Euro im unteren dreistelligen Bereich waren und dementsprechend (steuerfreie) unrealisierte Gewinne. Teilverläufe habe ich bereits gemacht und in ETFs verteilt, aber noch größere Summen in diesem Bereich.

    An der Börse läuft es ähnlich gut. Ich habe ein größeres Vermögen, das in die gängigen breit gestreuten ETFs verteilt ist, sowie einzelne Aktien, mit denen ich eine höhere Rendite erziele. Neben Aktien und ETFs handel ich erfolgreich mit Optionsscheine und mache Swingtrading mit Positionen bis in den mittleren sechsstelligen Bereich, welche mir ebenfalls hohe Gewinne einbringen.

    Unterm Strich gesagt wird mein Vermögen immer größer, sodass ich ein Teil meines Geldes im Rahmen einer Vermögensverteilung in andere Werte umschichten will und derzeit mit der Überlegung spiele 1-3 Neubauimmobilien als Kapitalanlage zu kaufen, sodass nicht alles in Kryptowährung, Aktien, ETFs, Gold und so weiter investiert ist. Da die Wohnungen je nach Größe zwischen 350.000 € und 600.000 € liegen, geht es um die richtige Ausrichtung bei der Finanzierung.

    Ich hatte zuletzt und mit einer Lücke davor viele Jahre lang meine Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen. Das war mir aber schon immer eigentlich zu teuer. Daher wollte ich es für die Erklärung 2024 mal mit einem Lohnsteuerhilfeverein versuchen. Es gibt ja mehrere davon, hier z.B. steuerverbund.de und vlh.de. Nach kurzem Telefonat und der (falschen) Auskunft, dass Kapitalerträge nicht zu der 18 k Grenze zählen würden, bekam ich einen Termin nach ca. 4 Wochen. Bei diesem studierte ERST DANN der "Berater" die Zettel an seiner Pinnwand, um mir dann mitzuteilen, dass leider nicht nur die Mieteinnahmen sondern auch die Kapitalerträge zu dieser Grenze zählen, so dass für mich der Termin leider "umsonst" war. Auf den Seiten von lohi.de hatte ich danach dann gelesen, dass die bereits versteuerten Kapitalerträge nur zur 18 k Grenze zählen, wenn man diese auch in der Steuererklärung angibt (*). Hatte dann paar Tage überlegt, ob das Weglassen für mich sinnvoll wäre, mich aber dann dazu entschieden, meine Steuererklärung zum ersten Mal in meinem Leben mit Hilfe von Check24 selbst zu machen.

    Mal sehen, was das Finanzamt dazu sagt :)

    Der Beitrag hätte mich je nach Einkommen zwischen 40 und 400 € gekostet. In diesem Beitrag ist die Erstellung der Steuererklärung enthalten. Zu der Frage, was ich denn nun wirklich hätte zahlen müssen, ist es wegen der Umstände gar nicht mehr gekommen. Zu der Beratungsleistung kann ich also nichts mitteilen.

    (*): https://www.lohi.de/steuerlexikon/beratungsbefugnis.html

    Da der Steuerberater seine Sätze an meinem Vermögen ausrichtet, finde ich diesen auch deutlich zu teuer und mache die Erklärung seit Jahren selbst.

    Der Punkt mit den Kapitalerträgen ist auch ein wesentlicher in meiner Situation. Sprich beim Lohnsteuerhilfeverein zählen alle Kapitalerträge (Gewinne vor Steuer) zu diesem Betrag mit der 18.000 € Grenze, wenn man diese in der Steuerklärung angibt und wenn man sie nicht angibt, sind diese nicht relevant?

    Mir geht es zum einen um eine vermutlich einmalige Optimierung und Beratung, sodass ich die steueroptimierten Entscheidungen treffe und zum anderen auch etwas wie von dir beschrieben darum, dass ich schlicht keine Lust und Zeit für die Steuererklärung aufwenden will und unter Umständen Mitglied bleibe. Ich sehe auch die Vorteile darin, dass ich mich nicht ständig um die aktuell geltenden Steuergesetze und Änderungen informieren muss, alles richtig eintragen muss und am Ende Diskussionen mit dem Finanzamt führen darf. Ich kenne Angestellte vom Finanzamt und mir ist bekannt, dass diese von oben angehalten werden, bei den Steuerklärungen Positionen zu streichen und einzusparen. Auf diese ständigen Diskussionen habe ich keine Lust und möchte es so wie du, aus Bequemlichkeit abgeben. Auf der anderen Seite kommt ab einem gewissen Verdienst auch die Frage auf, ob man nicht mehr davon hat, wenn man jemand für die Steuer bezahlt und die freigewordene Zeit anderweitig nutzt, als Angestellter kann man ja recht einfach seinen Stundensatz dagegen halten.

    Achim Weiss Ich bin nicht zur Steuererklärung verpflichtet und mache diese seit Jahren selbst, die 4 Jahresfrist für Freiwillige ist mir bekannt. Auf die lange Bank habe ich nichts geschoben, da ich keine Verpflichtung habe. Mir geht es um die Optimierung der Steuern und die steuerliche Beratung bei der Vermögensverteilung und Kapitalanlage.

    Ja, passt. Gierlappen werden dir die Mittelgebühr unterschieben wollen. In deinem Fall wäre wohl ein Lohnsteuerhilfeverein besser.

    Ich verdiene (leider) etwas mehr und hätte noch höhere Kosten;( Das ist einfach Wahnsinn, was die Steuerberater für diese Tätigkeit berechnen. Man arbeitet bereits mehr als ein halbes Jahr für den Staat und seine Steuern und muss hier dann nochmal einen Monat arbeiten, um jemand dafür zu bezahlen, dass er einem erklärt, wie man die Steuern richtig angeben muss, richtig uncool.

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    Ich bin auf der Suche nach einem Lohnsteuerhilfeverein, aktuell habe ich noch die offene Frage, ob ich dafür überhaupt in Frage komme oder wegen den Einkünften nicht beraten werden darf.

    Lipto
    31. Juli 2025 um 20:32

    Das ist noch die alte Gebührenverordnung. Ab 1.7. gilt die neue.

    Ich habe mal davon gelesen, dass diese Gebührenverordnung immer wieder steigt, leider ist mir die aktuelle schon deutlich zu hoch :(

    Hallo,

    ich bin derzeit auf der Suche nach einer Steuerberatung in den folgenden Bereichen:
    - Analyse & Optimierung der Einkommensteuererklärung
    - Beratung zum Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

    Da ich keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein habe, bin ich derzeit auf der Suche nach einer passenden Lösung und vergleiche die Anbieter. Nachdem die hohe Kosten eines Steuerberater mich geschockt haben, bin ich auf einen Lohnsteuerhilfeverein aufmerksam geworden.

    Ich habe mehrere Stellen angefragt und erste Antwort mit mögliche Beratungstermine im Oktober in Aussicht gestellt bekommen sowie von manchen auch die Aussage, dass ich Mitglied sein muss, um Fragen zu klären.

    Beispiel:

    Zitat

    Als Verein dürfen wir Einnahmen aus Kapitalvermögen und Veräußerungsgeschäften bei ledigen bis 18.000,00 € und verheirateten bis 36.000,00 € beraten. Dies gilt auch für Miteinnahmen. Wir dürfen ebenfalls nur aktive Mitglieder beraten. Der Eintritt in unserer Verein findet über unsere Beratungsstellen statt. Sie zahlen einen Beitrag, der sozial gestaffelt ist. Für diesen Beitrag wird die Steuererklärung des Vorjahres bearbeitet, beim Finanzamt eingereicht und der Bescheid nach Erhalt geprüft. Sollten Einsprüche nötig sein werden diese eingereicht.


    Nun würde ich gerne in Erfahrung bringen, ob ich überhaupt auf einen Lohnsteuerhilfeverein zurückgreifen kann oder mit meinen Einnahmen direkt raus bin. Wie die Lohnsteuerhilfeverein auf ihren Webseiten angeben, dürfen nur gewisse Person mit limitiertem Einkommen beraten werden:

    Zitat

    besteht Beratungsbefugnis für die Lohnsteuerhilfevereine, wenn die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt nicht mehr als 18.000 EUR (bei Einzelveranlagung) oder 36.000 EUR (bei Zusammenveranlagung) betragen. Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bei dieser Grenze ganz unberücksichtigt, wenn sie - aufgrund der Abgeltungsteuer - in die Einkommensteuerveranlagung nicht einbezogen werden.

    Wen dürfen Lohnsteuerhilfevereine beraten?

    Zitat

    bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 18.000/36.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.

    Lohnsteuerhilfe Leistungen - Lohnsteuerberatungsverbund e. V.


    Zur mir:
    Ich bin Angestellter und habe neben dem Gehalt auch Einnahmen aus sonstigen Einkünften (privaten Veräußerungsgeschäften und aus Kapitalvermögen), nach dem Kauf einer Eigentumswohnung wird noch der Punkt Vermietung dazu kommen.

    Unter anderem habe ich derzeit Fragen zu den Punkten:
    - Aufnahmekriterien
    - Leistungen und Ablauf der Beratung
    - tatsächlich anfallende Kosten für die Mitgliedschaft bzw. die Bemessungsgrundlage meiner Einkünften


    Aufnahmekriterien:

    Zitat
    • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,
    • Einkünften aus Kapitalvermögen,
    • anderen sonstigen Einkünften, beispielsweise aus gelegentlicher Vermittlung,
    • privaten Veräußerungsgeschäften

    wenn die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt nicht mehr als 18.000 EUR betragen

    Vermietung kann ich mir Erklärung, aber was fällt unter die folgenden Punkte?

    • Einkünften aus Kapitalvermögen
    • sonstigen Einkünften
    • privaten Veräußerungsgeschäften

    Sind mit Kapitalvermögen nur Dividenden, Zinsen und realisierte Aktiengewinne gemeint? Ist hier nur der Gewinn nach Steuer relevant, wird auf das Handelsvolumen geschaut oder wie bei einer Vorabpauschale auf unrealisierte Gewinne bzw. Kurssteigerungen? Bedeutet der Hinweis, dass Aktien nicht berücksichtigt werden? "Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bei dieser Grenze ganz unberücksichtigt, wenn sie - aufgrund der Abgeltungsteuer - in die Einkommensteuerveranlagung nicht einbezogen werden."

    Was fällt unter sonstigen Einkünfte?

    Fällt unter privaten Veräußerungsgeschäfte der Punkt Kryptowährung, so wie in der Einkommensteuererklärung oder können diese nach einem Jahr steuerfreier Haltefrist ebenfalls ignoriert werden? Die 18.000€ sind recht wenig, wenn man zum Beispiel beachtet, dass Kryptowährungen teilweise explosionsartig im Kurs steigen.


    Hat jemand Erfahrung mit einem Lohnsteuerhilfeverein und kann seine Erfahrung teilen?

    • Wie sucht man den passenden Verein aus? Nähe, Gebühren, Größe der Vereins, Bewertung, Leistungen oder andere Gesichtspunkte?
    • Lohnt sich die Beratung dort oder sollte man einen Steuerberater aufsuchen?
    • Wie schnell antworten die vereine bzw. wie oft und wie schnell erhält man dort einen Termin zu Beratung?
    • Kommen neben der Gebührentabelle und der Aufnahmekosten noch weitere Kosten auf einen zu?
    • Wie zufrieden seid ihr mit eurem Lohnsteuerhilfeverein?
    • Wart ihr schon mal kurzes Mitglied um eure Punkte zu erledigen und seid dann wieder ausgetreten nach einem Jahr?

    Für mich gibt es aktuell die oben genannten Punkte, dass ich meine Einkommensteuererklärung prüfen lassen will und eine Beratung zum Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage benötige, im Punkt Finanzierung und Auswirkung auf meine Steuern.

    Ich bin derzeit auch auf der Suche nach einem Experten in diesem Gebiet. Kommt dieser Rechner an die Realität hin? https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/steuerberaterkosten

    Werden bei der Berechnung unter sonstige Einkünfte auch Aktien, private Veräußerungsgeschäft und co mit einberechnet? Werden diese auch mit einberechnet, wenn man sie nicht realisiert hat, so wie bei der Vorabpauschale?

    Beispielrechnung mit 50.000€ (Einkünfte als Arbeitnehmer)

    Hi,

    ich wurde darauf aufmerksam, dass ich Haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung angeben kann. Bei den Handwerkern muss man einen Rechnungsbetrag angeben und einen Lohnanteil.

    Hausmeister:

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    Handwerker:
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    Dazu benötige ich für die Steuererklärung (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen) eine Nebenkostenabrechnung, in der hervorgeht, welche absetzbaren haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen angefallen sind bzw. eine Bescheinigung § 35a EStG.

    Beispiel:

    Nebenkostenabrechnung | Verbraucherzentrale Energieberatung
    Relevante Fakten über die Nebenkostenabrechnung ➤ Fristen ✓ Aufbau & Erstellung ✓ Häufige Fehler ✓ Die richtige Prüfung ✓ Jetzt informieren!
    verbraucherzentrale-energieberatung.de
    Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen in der Minol Heizkostenabrechnung
    Steuervorteile für Mieter und Eigentürmer in Betriebs- und Heizkostenabrechnungen nutzen
    www.minol.de


    Bescheinigung § 35a EStG:

    https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2021/C-Anhaenge/Anhang-27b/II/anlage-2.pdf?__blob=publicationFile&v=2


    Meine Nebenkostenabrechnung bestand aus jeweils einer Position und teilweise Zusammenfassungen von mehreren Positionen, jedoch darf ich diese in der Steuererklärung so nicht angeben. Ich bin daher auf meinen Vermieter zugegangen und habe nach diesen Unterlagen gefragt und vom Vermieter zeitnah, die Unterlagen zur Hausgeldabrechnung (Eingescannte Dokumente von der Hausverwaltung) erhalten. Auf der letzten Seite sind die gesuchten "Anlage zur Hausgeldabrechnung: Ausweis der Lohnkosten nach § 35a".


    Nun zu meiner Frage:

    Was muss ich bei den Handwerkern im ersten Feld angeben?

    Beispiel: Wartung der Heizung 200€, davon Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer (keine Materialkosten) 180€ (https://youtu.be/WLfBW-ZFzQY?t=280), aus der Nebenkostenabrechnung ist diese Information leider nicht ersichtlich.

    Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und habe keine Rechnung nur für meine Wohnung, sondern nur eine Gesamtposition für das Objekt, sowie einen Lohnanteil für meine Wohnung.

    - Muss ich den Gesamtbetrag im ersten Feld eintragen?

    - Muss ich zwei mal nur die Lohnkosten angeben?

    - Muss ich bei der Hausverwaltung eine Rechnung anfordern, welche gesondert auf meine Wohnung ausgestellt ist? Das wäre vom Aufwand vermutlich nicht realisierbar.


    Ich habe die Abrechnung hier eingestellt, aber die Konto. Nr. entfernt, auch wenn es nur eine dreistellige Zahl war.

    https://i.imgur.com/3EHVfT2.png

    (Oben Wohnung und unten Tiefgarage)


    Ich hätte jetzt einfach die Summen addiert und den Hausmeister bei

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    und die Handwerker bei dem zweiten Handwerker:
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    mit zweimal den addierten Lohnkosten.


    Ich bin für eine Auskunft dankbar, leider habe ich noch keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

    Hat Dir Dein Arbeitgeber über die Reisekostenabrechnung die Pauschalen nicht erstattet?

    Wenn er Dir sowohl die Übernachtung als auch Anreise und Verpflegungsmehraufwand gezahlt hat, brauchst Du eigentlich gar nichts in der Steuererklärung angeben, bzw. Nur das, was auch in der Lohnsteuerbescheinigung steht.

    In der Lohnsteuerbescheinigung steht unter 20 eine Position "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" 142€. Der AG hat mir die Kosten für das Hotel erstattet und diesen Betrag.

    Muss ich diese Einträge dann leer lassen?

    Anlage N "15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" bei "Übernachtungskosten" (müsste 70 sein) eingetragen sowie bei "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen / steuerfreier Ersatz" (74 - Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt) eingetragen.

    "16 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" unter dem Punkt "Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland:"

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr den Arbeitgeber gewechselt und war beruflich in Österreich. Jetzt stellen sich mir Fragen, die ich aktuell nicht beantworten kann und suche daher Rat der Community.

    Wir mussten das Hotel selbst bezahlen, haben es vom AG netto zurück überwiesen bekommen. Wie gebe ich das an? Muss ich es überhaupt angeben oder wird mir etwas falsch berechnet, wenn ich es nicht angebe?

    Ich habe es aktuell bei Anlage N "15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" bei "Übernachtungskosten" (müsste 70 sein) eingetragen sowie bei "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen / steuerfreier Ersatz" (74 - Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt) eingetragen.

    Wie trage ich die "16 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" unter dem Punkt "Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland:" ein?

    Wir sind am Montag angereist und am Freitag abgereist. Welche Werte muss ich in die Felder dafür eintragen?

    Stimmen meine folgenden Eintragungen?

    Anzahl der An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung): 2

    Pauschbetrag für An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung): 2 x 27 Euro

    Anzahl der Tage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden: 5

    Pauschbetrag bei Abwesenheit von 24 Stunden: 5 x 40 Euro

    Von Consors habe ich die Steuerbescheinigung erhalten, aber von Trade Republic fehlt sie noch, so wie es aussieht kommt sie erst Ende des Monats. https://www.brokerexperte.de/steuerbescheinigung/

    Gibt es eine Anleitung zu dem Formular KAP, möglichst anhand eines Beispiel mit zwei Broker? Da ich dieses Formular noch nie ausgefüllt habe, scheitere ich bereits an der ersten Seite (1 - Anträge) und weiß nicht wo ich den Haken setzen muss.

    Ich habe ca 100 Überstunden und möchte diese ausbezahlen.

    Gibt es hier Stolpersteine, die ich beachten muss? Wenn ich es richtig verstehe, macht es nichts aus wann ich die Überstunden ausbezahlen lasse, da es sich mit der Steuererklärung ausgleicht. Ist das korrekt?