Hallo,
ich bin derzeit auf der Suche nach einer Steuerberatung in den folgenden Bereichen:
- Analyse & Optimierung der Einkommensteuererklärung
- Beratung zum Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage
Da ich keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein habe, bin ich derzeit auf der Suche nach einer passenden Lösung und vergleiche die Anbieter. Nachdem die hohe Kosten eines Steuerberater mich geschockt haben, bin ich auf einen Lohnsteuerhilfeverein aufmerksam geworden.
Ich habe mehrere Stellen angefragt und erste Antwort mit mögliche Beratungstermine im Oktober in Aussicht gestellt bekommen sowie von manchen auch die Aussage, dass ich Mitglied sein muss, um Fragen zu klären.
Beispiel:
ZitatAls Verein dürfen wir Einnahmen aus Kapitalvermögen und Veräußerungsgeschäften bei ledigen bis 18.000,00 € und verheirateten bis 36.000,00 € beraten. Dies gilt auch für Miteinnahmen. Wir dürfen ebenfalls nur aktive Mitglieder beraten. Der Eintritt in unserer Verein findet über unsere Beratungsstellen statt. Sie zahlen einen Beitrag, der sozial gestaffelt ist. Für diesen Beitrag wird die Steuererklärung des Vorjahres bearbeitet, beim Finanzamt eingereicht und der Bescheid nach Erhalt geprüft. Sollten Einsprüche nötig sein werden diese eingereicht.
Nun würde ich gerne in Erfahrung bringen, ob ich überhaupt auf einen Lohnsteuerhilfeverein zurückgreifen kann oder mit meinen Einnahmen direkt raus bin. Wie die Lohnsteuerhilfeverein auf ihren Webseiten angeben, dürfen nur gewisse Person mit limitiertem Einkommen beraten werden:
Zitatbesteht Beratungsbefugnis für die Lohnsteuerhilfevereine, wenn die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt nicht mehr als 18.000 EUR (bei Einzelveranlagung) oder 36.000 EUR (bei Zusammenveranlagung) betragen. Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bei dieser Grenze ganz unberücksichtigt, wenn sie - aufgrund der Abgeltungsteuer - in die Einkommensteuerveranlagung nicht einbezogen werden.
Wen dürfen Lohnsteuerhilfevereine beraten?
Zitatbei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 18.000/36.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Lohnsteuerhilfe Leistungen - Lohnsteuerberatungsverbund e. V.
Zur mir:
Ich bin Angestellter und habe neben dem Gehalt auch Einnahmen aus sonstigen Einkünften (privaten Veräußerungsgeschäften und aus Kapitalvermögen), nach dem Kauf einer Eigentumswohnung wird noch der Punkt Vermietung dazu kommen.
Unter anderem habe ich derzeit Fragen zu den Punkten:
- Aufnahmekriterien
- Leistungen und Ablauf der Beratung
- tatsächlich anfallende Kosten für die Mitgliedschaft bzw. die Bemessungsgrundlage meiner Einkünften
Aufnahmekriterien:
Zitat
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,
- Einkünften aus Kapitalvermögen,
- anderen sonstigen Einkünften, beispielsweise aus gelegentlicher Vermittlung,
- privaten Veräußerungsgeschäften
wenn die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt nicht mehr als 18.000 EUR betragen
Vermietung kann ich mir Erklärung, aber was fällt unter die folgenden Punkte?
- Einkünften aus Kapitalvermögen
- sonstigen Einkünften
- privaten Veräußerungsgeschäften
Sind mit Kapitalvermögen nur Dividenden, Zinsen und realisierte Aktiengewinne gemeint? Ist hier nur der Gewinn nach Steuer relevant, wird auf das Handelsvolumen geschaut oder wie bei einer Vorabpauschale auf unrealisierte Gewinne bzw. Kurssteigerungen? Bedeutet der Hinweis, dass Aktien nicht berücksichtigt werden? "Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben bei dieser Grenze ganz unberücksichtigt, wenn sie - aufgrund der Abgeltungsteuer - in die Einkommensteuerveranlagung nicht einbezogen werden."
Was fällt unter sonstigen Einkünfte?
Fällt unter privaten Veräußerungsgeschäfte der Punkt Kryptowährung, so wie in der Einkommensteuererklärung oder können diese nach einem Jahr steuerfreier Haltefrist ebenfalls ignoriert werden? Die 18.000€ sind recht wenig, wenn man zum Beispiel beachtet, dass Kryptowährungen teilweise explosionsartig im Kurs steigen.
Hat jemand Erfahrung mit einem Lohnsteuerhilfeverein und kann seine Erfahrung teilen?
- Wie sucht man den passenden Verein aus? Nähe, Gebühren, Größe der Vereins, Bewertung, Leistungen oder andere Gesichtspunkte?
- Lohnt sich die Beratung dort oder sollte man einen Steuerberater aufsuchen?
- Wie schnell antworten die vereine bzw. wie oft und wie schnell erhält man dort einen Termin zu Beratung?
- Kommen neben der Gebührentabelle und der Aufnahmekosten noch weitere Kosten auf einen zu?
- Wie zufrieden seid ihr mit eurem Lohnsteuerhilfeverein?
- Wart ihr schon mal kurzes Mitglied um eure Punkte zu erledigen und seid dann wieder ausgetreten nach einem Jahr?
Für mich gibt es aktuell die oben genannten Punkte, dass ich meine Einkommensteuererklärung prüfen lassen will und eine Beratung zum Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage benötige, im Punkt Finanzierung und Auswirkung auf meine Steuern.