Beiträge von Pumphut

    Hallo Aser61,

    Sie wollen also Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht wegen Mängeln an der gelieferten Ware ausüben. Der Händler hat statt Reparatur bereits die Wandlung des Kaufvertrages – Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises – zugestimmt. Verstehe ich es soweit richtig?

    In dem Fall muss nach meiner Laienmeinung – keine Rechtsberatung – der Verkäufer auch die Rücksendekosten tragen. Falls er eine fachgerechte Verpackung wünscht – sicher nachvollziehbar – muss er auch diese Kosten tragen (siehe hierzu §475/6 BGB). Sie müssen weder das Verpackungsmaterial vorrätig halten noch die Verpackung selbst vornehmen. Es gibt genügend Speditionen, die die sachgerechte Verpackung einer zu transportierenden Ware als kostenpflichtige Zusatzleistung anbieten. Es wäre nur zu klären, ob der Händler die Spedition direkt beauftragt oder Sie sich ein Angebot einer Spedition einholen und gegen Vorabüberweisung des Händlers dann die Spedition beauftragen. Ich würde mich in dem Fall mit dem Händler streiten, d.h. sachlich auf die Rechtslage hinweisen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Trump hat sowohl 2020 als auch 2024 jeweils knapp 73 Millionen Stimmen erhalten. Biden hatte 2020 81 Millionen, Harris 69 Millionen.

    Und über 90 Mio. Wahlberechtigten war es vollkommen egal, wer Präsident wird. Wer Sherif im County wird, war vermutlich wichtiger; kann ich sogar nachvollziehen.

    Nochmal zum politischen Personal. Man schaue sich die beeindruckende Vita der aktuellen US- Finanzministerin an. Nach Gerüchten soll Trump einen führenden Hedgefonds- Manager zum Finanzminister ernennen wollen. Unabhängig von seinen politischen Einstellungen, Fachkenntnis wird man ihm unterstellen können. In dem Punkt haben die USA uns wohl doch etwas voraus.

    Gruß Pumphut

    Hallo Newb,

    so hart würde ich nicht urteilen. Die Damen und Herren im Vorstand des Sparvereins und die meisten Mitglieder leben noch in einer anderen Welt. Diese Gedankenwelt ist Ihnen vermutlich nicht zugänglich; ich kann sie zumindest noch erahnen. 25 Jahre lang hat die Bank das Geld zur Zufriedenheit und im Sinne des Sparvereins verwaltet. Da kommt man nicht so ohne weiteres auf die Idee, jetzt ist es anders und die wollen ihre Probleme zu unseren Lasten lösen.

    Wie schon geschrieben, hier ist das Kind im Brunnen. Hoffentlich führt es bei anderen Vereinen zum Nachdenken.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    o tempora o mores. Der Laienvorstand des Sparvereins ist also von seinem langjährigen Geschäftspartner so richtig über den Tisch gezogen worden. Dass bei den Katholen beim Geld das Christentum aufhört, ist spätestens seit Tetzel bekannt. Ich hoffe, allen ähnlichen Vereinen ist der Vorfall Mahnung. Zum Schmunzeln finde ich es nicht.

    Gruß Pumphut

    Hallo gisi,

    „Bitte antworten Sie mir per E-Mail und bestätigen Sie, ob die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist.

    Sobald Sie die Zahlung erhalten haben, zahlen Sie sie bei der Bank ein, sie wird in wenigen Tagen gutgeschrieben.“

    Aus den beiden Sätzen werde ich nicht schlau. Haben Sie die 600 € schon oder nicht? Falls nicht, könnte ich mir vorstellen, mit einer Bestätigung des Zahlungseingangs will man eine Rückforderung von 600 € begründen, sonst…

    Gruß Pumphut

    Hallo Anfaengerin,

    Sie füttern uns weiter leider nur mit Informationshäppchen. Zumindest auf der aktuellen Homepage der PSD Karlsruhe Neustadt eG gibt es ein Festgeld mit halbjähriger Laufzeit und Aufteilung des Zinses auf Basis- und Bonuszins gar nicht. Was haben Sie abgeschlossen und was steht zu Zinsen und Zinszahlungszeitpunkten in den AGB für dieses „Festgeld“?

    Gruß Pumphut

    Hallo allerseits,

    unabhängig von der jeweiligen politischen Ausrichtung gibt es Grund zur Betrachtung, das Glas ist halb voll:

    Das Wahlergebnis ist so eindeutig, dass es keinerlei Anlass für Verschwörungsmythen, Wahlanfechtungen oder gar innere Unruhen gibt. Stabilität ist politisch und wirtschaftlich ein Wert an sich; auch für die Börse.

    Zwischen dem Wollen von Politikern und ihrem Wirken haben schon immer Welten gelegen. Und die US- Wirtschaft hat sich mit der Wahl nicht geändert. It`s the economy, stupide.

    Sowohl die Welt als auch die USA haben schon einmal vier Jahre Trump überstanden.

    Gruß Pumphut

    Hallo Hans Klotz,

    Ihre persönliche Situation weckt schon mein Mitgefühl. Aber Sie sollten sich und der Öffentlichkeit eingestehen, dass Sie an der Situation ganz überwiegend selber schuld sind.

    Auch in den 1990er Jahren war bekannt, dass der Wechsel in die PKV eine Einbahnstraße ist und im Alter die Beiträge steigen. Und dass ein ehemaliger Selbständiger nach dem Nanny- Staat ruft, ist auch bemerkenswert.

    Aber trotzdem vielen Dank, dass Sie sich an die Öffentlichkeit wenden. Ihr Beispiel bringt hoffentlich potentielle Nachahmer zum Nachdenken.

    Gruß Pumphut

    Hallo funsurfer,

    kleine Ergänzung zu @ monstermania: Als Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum haftet Ihr Sohn wie der und für den Hersteller für Personen- und Sachschäden aus dem Produkt. Zum ersten Einlesen, z.B. https://www.anwalt.de/rechtstipps/pr…etz-218580.html. Beim Personenschaden ist schnell die Mio.- Grenze überschritten. Rosige Aussichten für einen 14- Jährigen, der mit so einem Rucksack ins Leben startet.

    Ganz so leicht, wie es beim Tiktok- Influencer aussieht, ist Geldverdienen in Deutschland nicht, es sei denn, man ist sehr risikoaffin.

    Gruß Pumphut

    Hallo Valentin,

    sehe ich es richtig, die neue Abrechnung ist korrekt und die alte vor ca. 2 Jahren war falsch? Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und in dieser Zeit kann jeder Lieferant offensichtlich falsche Rechnungen korrigieren. Insofern, ja das Vorgehen von Stadtenergie ist legal. Es wäre kundenfreundlich gewesen, gleich von sich aus eine Ratenzahlungsvereinbarung anzubieten. Aber rechtlich verpflichtet sind sie auch dafür nicht.

    Das Kind ist im Brunnen, aber für die nächste Rechnung, die Sie bekommen, sollte es eine Lehre sein: Immer überschlagen, ob die Rechnungssumme annähernd stimmen kann.

    Gruß Pumphut

    Hallo maggie11,

    Ist alles sehr undurchsichtig,

    Das kann ich nur bestätigen. Hier ist alles schief gegangen, was schiefgehen konnte. Es ist m.E. auch nicht möglich, bei vollkommen unklarem Sachverhalt hier einen inhaltlichen Rat geben zu können. Sie haben auch nichts davon, wenn ich jetzt Ihre Fehler der Vergangenheit aufliste.

    Nur zum Vorgehen: Sie haben offensichtlich eine Rechtsschutzversicherung. Versuchen Sie ein klärendes Gespräch mit dem Anwalt zu führen, wie er das Vorgehen plant. Nicht vergessen, Anwälte haben viel Zeit.

    Haben Sie eine für Dritte nachvollziehbare Aufbereitung der Fakten; Jahresverbräuche, Ihre Zählerstandsmeldungen und Zahlungen? Falls nicht, versuchen Sie so eine Darstellung, ggf. mit Hilfe von Dritten. Auch der beste Anwalt muss vom Mandanten mit den Fakten gefüttert werden, sonst kann er auch nichts erreichen.

    Nebenbei: 12.500 kW/a für ein 140m² Haus mit Heizstrom halte ich nun nicht für sooo ungewöhnlich. Aber Sie haben doch die Zählerstände für jeden Mai, wie ist der Vergleich?

    Gruß Pumphut

    Hallo fabbers,

    Die Erbmasse enthält noch ein kleines Einfamilienhaus (ca. 300.000€), das im alleinigen Eigentum des Vaters war, also wohl zu je 50% beiden Erben gehört, das soll verkauft werden,

    Ich lese hier ein Missverständnis heraus. Das EFH gehört derzeit nicht zu je 50% Mutter und Tochter, sondern zu 100% der Erbengemeinschaft nach (Vater) aus Mutter und Tochter. Nach gesetzlicher Erbfolge und inzwischen erteiltem Erbschein beträgt die Erbquote am Gesamterbe je 50%. Wie die Erben die Erbmasse unter Berücksichtigung der Erbquote materiell aufteilen, ist die alleinige Entscheidung der Erben.

    Nebenbei: Da eine Immobilie zur Erbmasse gehört, war der Erbschein nicht unnütz, sondern ohne Testament zwingend notwendig.

    Die beiden Erben können nun einvernehmlich als ungeteilte Erbengemeinschaft das Haus an einen Dritten verkaufen und sich dann das Gesamtgeld teilen.

    Deshalb dreht sich für uns jetzt alles um das "grundsätzlich" und die Frage, ob wir nachweisen (z.B. durch keinerlei Verfügung durch meine Schwiegermutter, die niemals eine Überweisung/Abhebung getätigt hat) oder nur einvernehmlich feststellen müssen, dass es sich um alleiniges Erbe/Eigentum des Vaters handelt.

    Mein pragmatischer Vorschlag: Mutter und Tochter sollten einfach so tun, als ob das Depot alleiniges Eigentum des Vaters war. Wenn das FA nachfragt, haben Sie gute Argumente. Ob die letztendlich ziehen? Vor Gericht und auf Hoher See. Wenn die Alternativrechnung (bitte immer die gesamte Erbmasse berücksichtigen) auch zum Ergebnis kommt, es fällt für beide keine Erbschaftssteuer an, kann ich mir nicht vorstellen, dass das FA irgendwelche akademischen Rechtsstreitigkeiten führt. Da haben die genügend echte Probleme.

    Gruß Pumphut

    Hallo Svenjamin22,

    ich versuche einmal, aus Ihrem Statement ein paar Fakten herauszudestillieren: Das Haus ist im Eigentum Ihrer Mutter; Sie sind einziger gesetzlicher Erbe; Ihre Mutter muss mittelfristig in ein Seniorenheim umziehen. Richtig?

    Falls so zutreffend, sollten die Fragen zum Haus aus den Bedürfnissen Ihrer Mutter heraus betrachtet werden. Hat Ihre Mutter genügend sonstiges Vermögen und laufende Einnahmen, um die inzwischen hohen Zuzahlungen für ein gutes Heim bezahlen zu können? Falls ja, kann man zum Haus diverse Steuersparüberlegungen anstellen.

    Falls nein, reichen die laufenden Nettomieteinnahmen (abzüglich einer schmalen Rücklage für zwingende Instandhaltungen) aus, um das Delta der Pflegekosten zu decken? Nach Ihren Angaben würde ich so 1.500 Euro ansetzen. Das Haus bleibt dann bis zum Erbfall im Eigentum der Mutter. Reichen diese laufenden Einnahmen nicht, oder ist der Gewinn aus der Nettomiete noch niedriger, sollte über einen Verkauf des Hauses durch Ihre Mutter nachgedacht werden.

    Mein Vater sagte immer: Vererbt wird, was übrigbleibt.

    Gruß Pumphut

    Hallo fabbers,

    Wie muss ein korrekter Vertrag zur Erbauseinandersetzung aussehen und muss diese notariell aufgesetzt und/oder beglaubigt werden?

    Das deutsche Erbrecht räumt den Erben einen ziemlichen Gestaltungsspielraum bei der Erbauseinandersetzung ein. Es muss in der Regel weder ein Vertrag und erst recht kein notariell beglaubigter Vertrag zur Verteilung des Erbes geschlossen werden, wenn man sich einig ist. Konkludentes Handeln genügt. Aber die Einigkeit muss nicht ewig halten und gerade ältere Vorerben tun ihren Nacherben keinen Gefallen, wenn sie vieles im Unklaren lassen. Sich gemeinsam hinsetzen, die Erbmasse auflisten und aufschreiben, wer nach der Erbquote was erhält, ist hilfreich. Außerdem ist es gleich die Datengrundlage für die Erbschaftsteuererklärung.

    Zu Ihrer ersten Frage würde ich einen pragmatischen Ansatz vorschlagen. Da die Regelung zum Gemeinschaftskonto nicht (mehr) so glasklar ist, wie ich auch angenommen hatte (Danke an Achim Weiss), nehmen Sie erst einmal die Variante, die für Mutter und Tochter für das Gesamterbe zum Ergebnis kleiner Freibetrag führt. Falls das FA es anders sieht, wird es sich melden.

    Gruß Pumphut

    Hallo Balu,

    Danke für den Link, hatte an der falschen Stelle gesucht.

    Allerdings erschließt sich mir der Sinn des Musterschreibens nicht. Die Unterschrift muss nämlich vom Notar beglaubigt werden. Nach https://notar-durchlaub.de/kosten-unterschriftsbeglaubigungen beträgt dafür die Mindestgebühr für ein Geschäft ohne Wert (z.B. Ausschlagung überschuldetes Erbe) 32,84€. Dann muss ich noch dafür sorgen, dass der Brief nachweisbar beim Nachlassgericht angekommen ist. Die eigene Erklärung beim Nachlassgericht kostet 30€.

    Gruß Pumphut

    Hallo egal,


    ich habe so ein Musterschreiben nicht gefunden. Ist auch ziemlich logisch, da Sie das Erbe nicht mit einem einfachen Brief ausschlagen können. Entweder Sie erklären die Erbausschlagung zu Protokoll beim Nachlassgericht, d.h. Sie müssen persönlich erscheinen, oder bei einem Notar (auch mit persönlichem Erscheinen),

    Diese Institutionen kennen dann auch die Formvorschriften.

    Gruß Pumphut