Hallo Neu1988,
Jetzt ist es ja so, dass die Erhöhung auf 550 Euro zum 01.09.2025 geht und das auch nicht so besprochen wurde. Die Eigentümerversammlung ist ja wie gesagt erst am 04.09.2025.
Kann man da nicht erstmal einen Wiederspruch einlegen, bis das alles besprochen wurde mit dem Wirtschaftsplan? Es liegt halt eine Einzugsermächtigung vor.
Klar können Sie, aber was haben Sie, genau genommen natürlich Ihre Freundin, davon?
Zum grundlegenden Verständnis von Hausgeld in einer WEG: Der Verwalter schätzt nach bestem Wissen die Gesamtkosten für die WEG und jeden Miteigentümer für das nächste Abrechnungsjahr. Die Summe teilt er durch 12, das ist das monatliche Hausgeld. Nachdem die 12 Monate herum sind, wird eine Abrechnung gemacht und die tatsächlichen Ausgaben mit dem vereinnahmten Hausgeld verrechnet. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder auch Rückerstattung.
Einmal unterstellt, die 550 Euro Hausgeld sind sachgerecht, dann haben Sie nichts davon, im September nur 370 Euro zu bezahlen. Die Schlussabrechnung ist dann nur 180 Euro höher.
Ihr (Freundin) Bemühen sollte darauf liegen, sowohl die letzte Jahresabrechnung als auch den Wirtschaftsplan darauf zu prüfen, ob die vom Verwalter angegebenen bzw. vorgeschlagenen Summen annähernd richtig sind. Wenn ein Beirat besteht, ist diese Prüfung eine seiner Kernaufgaben, aber jeder Miteigentümer kann auch selbst prüfen.
Und noch einmal, es geht nicht um das Geld des Verwalters – der verwaltet es nur – es geht um das Geld der Wohneigentümergemeinschaft, deren Mitglied Ihre Freundin ist.
Gruß Pumphut