Beiträge von Pumphut

    Hallo Neu1988,

    Jetzt ist es ja so, dass die Erhöhung auf 550 Euro zum 01.09.2025 geht und das auch nicht so besprochen wurde. Die Eigentümerversammlung ist ja wie gesagt erst am 04.09.2025.

    Kann man da nicht erstmal einen Wiederspruch einlegen, bis das alles besprochen wurde mit dem Wirtschaftsplan? Es liegt halt eine Einzugsermächtigung vor.

    Klar können Sie, aber was haben Sie, genau genommen natürlich Ihre Freundin, davon?

    Zum grundlegenden Verständnis von Hausgeld in einer WEG: Der Verwalter schätzt nach bestem Wissen die Gesamtkosten für die WEG und jeden Miteigentümer für das nächste Abrechnungsjahr. Die Summe teilt er durch 12, das ist das monatliche Hausgeld. Nachdem die 12 Monate herum sind, wird eine Abrechnung gemacht und die tatsächlichen Ausgaben mit dem vereinnahmten Hausgeld verrechnet. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder auch Rückerstattung.

    Einmal unterstellt, die 550 Euro Hausgeld sind sachgerecht, dann haben Sie nichts davon, im September nur 370 Euro zu bezahlen. Die Schlussabrechnung ist dann nur 180 Euro höher.

    Ihr (Freundin) Bemühen sollte darauf liegen, sowohl die letzte Jahresabrechnung als auch den Wirtschaftsplan darauf zu prüfen, ob die vom Verwalter angegebenen bzw. vorgeschlagenen Summen annähernd richtig sind. Wenn ein Beirat besteht, ist diese Prüfung eine seiner Kernaufgaben, aber jeder Miteigentümer kann auch selbst prüfen.

    Und noch einmal, es geht nicht um das Geld des Verwalters – der verwaltet es nur – es geht um das Geld der Wohneigentümergemeinschaft, deren Mitglied Ihre Freundin ist.

    Gruß Pumphut

    Hallo McProfit,

    Gleich vorweg: Bei Nebenkosten von 4,60 Euro pro m2 Wohnfläche im Monat plus Strom stimmt etwas nicht!!

    Da muss ich leider widersprechen. Solche Beträge sind nicht „normal“, aber leider rechtmäßig. Ich kenne so einen Fall für eine relativ neue Wohnung. Der Grund sind die Heizkosten (bei unserem TE leider nicht aufgeschlüsselt.) Es gibt Wärmelieferverträge, die die Kosten für die Gasbeschaffung an die Spotmarktpreis der europäischen Gashandelsbörse koppeln. Und die haben seit 2021 verrückt gespielt. M.E. versuchen aus Mieterperspektive die Mietervereine diese Regelung zu kippen, aber nach meiner Kenntnis ist da noch kein Urteil gesprochen worden.

    Gruß Pumphut

    Hallo Neu1988,

    wie Tomarcy schon betont hat, für die sog. Abrechnungsspitze ist der Eigentümer verantwortlich, der zum Zeitpunkt der Erstellung (Bekanntgabe) als Eigentümer im Grundbuch steht. D.h. gegenüber der WEG ist der neue Eigentümer zahlungspflichtig. Der interne Ausgleich zwischen alten und neuen Eigentümer ist im Kaufvertrag geregelt, oder eben nicht, dann Pech gehabt.

    Die monatliche Vorauszahlung des Hausgeldes wird im Wirtschaftsplan festgelegt. Dieser ist in der Eigentümerversammlung zu beschließen. Sie kann sicherlich auch rückwirkend (hier um 4 Tage) beschlossen werden. Wie gut kennen Sie Ihre Eigentümergemeinschaft? Nickt die alles ab, was der Verwalter vorschlägt? Falls ja, wäre es kontraproduktiv, am 01. dem Lastschrifteinzug zu widersprechen und am 04. wird das neue Hausgeld rückwirkend beschlossen. Außerdem haben Sie 8 Wochen Zeit, einer Lastschrift zu widersprechen und bis dahin wissen Sie, wie die Eigentümer entschieden haben.

    Gruß Pumphut

    Hallo angre93,

    eine Langfristbetrachtung für 20-30 Jahre Wärmepumpe versus Gasheizung ist m.E. aktuell nicht möglich. Dazu kennen Sie weder die Entwicklung der Gas- oder Strompreise noch die Verfügbarkeit von Strom und Gas oder hoheitliche Markteingriffe. Was Sie vergleichen können, sind die aktuellen Investitionskosten. Bei Neubau oder grundlegender Modernisierung eine unbefriedigende Situation. Was Sie aber sicher wissen, je weniger Heiz- und Kühlenergie Sie brauchen, desto billiger wird es. Also Primat Wärmedämmung.

    Gruß Pumphut

    Hallo xkirax,

    Meine Sparkassenberaterin rät mir nun panisch zum Verkauf, weil sie Angst hat dass diese Positionen einbrechen.

    Ich kann und will nicht bewerten, ob Ihre Sparkassen-„beraterin“ recht hat. Aber ich vermute, als Alternative hat sie einen ganz tollen Fonds der Deka?

    Gruß Pumphut

    Hallo lieberjott,

    Dafür aber alle paar Monate nervige Werbeanrufe aus der nächsten Filiale, die einem irgendwelche weiteren Produkte andrehen will.

    Was, bei Ihnen gibt es noch Filialen, wo die Mitarbeiter Zeit für Anrufe haben? Wenn dass der Herr Sewing wüsste.

    Gruß Pumphut

    Hallo Zing,

    ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Derzeit funktioniert Ihre Propangasheizung. Falls irgendwann einmal größere Reparaturen kommen, ist es eine Kostenfrage, Reparatur der alten Propangasheizung oder Einbau einer neuen. Wie dann die entsprechenden Vorschriften sind, kann heute nicht prognostiziert werden.

    Ich vermute, so ganz jung sind Sie auch nicht mehr. Lassen Sie sich nicht in irgendwelche übereilten Umbauprojekte drängen. Kommt Zeit, kommt Rat.

    Gruß Pumphut

    Hallo herrmann72,

    läuft die Aktion bei der Postbank nicht so gut?

    Als Postbankkunde verrate ich Ihnen, warum ich nicht mitmache; viel zu kompliziert und wenn man nicht ganz genau aufpasst, bekommt man den „Superzins“ nicht. Also bitte für das nächste Mal der Marketingabteilung einfachere Vorgaben geben.

    Gruß Pumphut

    Hallo LinaMarie,

    ein paar Gedanken:

    Den unangenehmen Nachbarn kann man als Mieter durch einen Umzug entfliehen, vermutlich nicht mehr zur aktuellen Schnäppchenmiete. Eine Doppelhaushälfte hat genau einen Nachbarn. Mit dem kann man sich vertragen oder furchtbar zanken. Ich kenne Beispiele, da hat man gemeinsam gebaut und heute liegt man im Clinch. Das nicht abgezahlte Eigentum werden Sie nicht mehr so schnell los.

    Dumme Frage: Ein ohne Trauschein zusammenlebendes Paar ist heute fast die Normalität. Warum betonen Sie so „Verlobter“, was zumindest für mich suggeriert, die Hochzeit ist demnächst. Je nach geplantem Rechtsstand sind in beiden Varianten ein paar andere Regelungen empfehlenswert. Und wenn schon Hochzeit, dann besser vor dem Hauskauf.

    Ich kann nicht bewerten, ob die 355k für die DHH marktgerecht sind. Aber zumindest einmal daran denken, dass der Bekannte Ihres Verlobten Ihre Situation kennt und ausnutzen möchte?

    Wie ist die Nachwuchsplanung? Würde sicherlich Ihre schöne Rechnung total über den Haufen werfen.

    Ein dem laufenden Einkommen angemessener Kredit für eine selbst genutzte Immobilie wäre für mich kein Ausschlusskriterium. Sicherlich, die Zeiten werden härter, aber ein Immobilienkredit betrifft so viele Menschen, die man bei politischen Entscheidungen nicht einfach vor den Kopf stoßen kann.

    Die Entscheidung kann Ihnen das Forum nicht abnehmen, ich wünsche ein gutes Händchen.

    Pumphut

    Hallo Noob,

    Dieses "fast immer", macht mich ja so kirre. ;)

    Das Leben ist nicht 100%-ig planbar. Jedes Auto jedes Herstellers fährt fast immer und eine ADAC- Pannenstatistik für Versicherungen gibt es nicht (ist wohl auch methodisch nicht darstellbar).

    Don`t worry, be happy.

    Pumphut

    Hallo Noob,

    Kann man irgendwie beurteilen, ob eine Anbieter auch im Notfall zahlt oder ist das eine Lotterie?

    Die Frage lässt sich nicht beantworten, ganz zuerst wohl deshalb, weil jeder den Begriff „Notfall“ anders definiert. Bitte auch nicht vergessen, eine Haftpflichtversicherung hat drei Aufgaben:

    „Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen“ (Ziff. 5.1 file:///C:/Users/peter/Downloads/01-allgemeine-versicherungsbedingungen-fuer-die-haftpflichtversicherung-ahb--data-1.pdf)

    In verständliches Deutsch übersetzt:

    • Prüfung der rechtlichen Situation des gestellten Anspruches;
    • Abwehr nach der Gesetzeslage unberechtigter Ansprüche und
    • Bezahlung berechtigter Ansprüche in gesetzlich definierter Höhe.

    Falls Sie eine gültige Haftpflichtversicherung haben und der Anspruch darüber versichert ist, erbringt jede Versicherungsgesellschaft fast immer diese Leistung; nichts mit Lotterie.

    Gruß Pumphut

    Hallo Sparschlumpf,

    die allgemeine Verjährungsfrist im Zivilrecht beträgt drei Jahre zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ich weiß es zwar nicht genau, aber ich kann mir schwerlich vorstellen, dass es in Ihrem Fall eine kürzere Verjährungsfrist geben sollte.

    Fordern Sie Trade Republic schriftlich mit Eingangsnachweis auf, Ihne die Dividende innerhalb einer angemessenen Frist (2-4 Wochen) nachzuzahlen. Je nach Reaktion müssten Sie dann weitere Schritte einleiten.

    Gruß Pumphut

    Hallo juliankied,

    Glaubt ihr, so etwas würde privaten Verkäufern helfen?

    Nö. Die Qualität eines Dienstleisters mittels Selbstauskunft und Bewertungen geneigter früherer Kunden (selbst wenn sie echt sein sollten) zu bewerten, funktioniert in keiner Branche, auch nicht bei Maklern.

    Die Geschäftsidee sollten Sie vergessen.

    Gruß Pumphut

    Hallo benutzernamen,,

    ich hatte überlesen, dass Sie die Kündigung bereits ausgesprochen haben. Die Juristen sagen dazu wohl Geschäftsführung ohne Auftrag, die der nachträglichen Genehmigung des zuständigen Geschäftspartners bedarf. Nun kann ich keinen Grund erkennen, warum die Erben am Fernwärmevertrag festhalten wollten. Die Genehmigung Ihrer Handlung durch die Erben dürfte Formsache sein. Damit sind Sie den alten Vertrag los und müssen einen neuen abschließen – dumm gelaufen. Maximal können Sie von EON Kulanz wegen Falschberatung verlangen; haben Sie Beweise?

    Hinweis: Laienmeinung, keine Rechtsberatung.

    Gruß Pumphut

    Hallo benutzernamen,

    die von Ihnen zitierten AVBFernwärmeV weisen den Weg. Da Sie den Mietvertrag für die Wohnung fortführen, führen Sie auch den Fernwärmeversorgungsvertrag weiter. Teilen Sie das EON incl. Kopie des Mietvertrages mit; fertig.

    Wenn Sie mit EON einen neuen Vertrag schließen, beginnt die Mindestvertragslaufzeit neu und ggf. bekommen Sie auch schlechtere Konditionen.

    Außerdem haben Sie in dem Punkt recht, wenn Sie kein Erbe Ihrer verstorbenen Partnerin geworden sind, können Sie auch nicht deren Verträge kündigen.

    EON hat (am Telefon?) schlicht falsch informiert.

    Gruß Pumphut

    Hallo FluffyJones,

    Zitat

    Der Gutachter ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und bei der DAKKS gelistet, so wie es das FA verlangt.

    Ist das wirklich so, dass das FA die Qualifikation des Gutachters nicht anzweifelt? Falls ja, wo ist das Problem?

    Ihr Gutachter ist eben kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Grundstückswertermittlung, dessen Gutachten im Regelfall nicht angegriffen werden können. Ich kann und will die Qualifikation Ihres Gutachters nicht bewerten, aber es wäre ein Einfallstor, um die festgestellte Abrisswürdigkeit anzuzweifeln.

    Gruß Pumphut

    Hallo ADUG,

    Wie ist denn der "normale" Weg, wenn bei mehreren Geschwistern eines das Haus übernimmt und die anderen auszahlt?

    Einer der „normalen“ Wege wäre, der Elter verkauft das Grundstück an eines der Kinder und der Verkaufserlös wird unter den Kindern geteilt. Fiktives Beispiel Wert 400 k, Verkauf an Kind 1 für 300k und Kinder 2-4 erhalten von dem Elter je 100k in Geld geschenkt. Es fällt weder Grunderwerbssteuer noch Schenkungssteuer (wenn einziges Geschenk in 10 Jahren) an.

    Ist für Sie nun zu spät, aber die Mitleser sollen ja auch etwas lernen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ein Punkt gerade für ältere Patienten ist noch nicht angesprochen worden. Niemand pflegt die Krankengeschichte der letzten 20 oder 30 Jahre nach. Wenn dann ab Oktober alle Ärzte wirklich alle Befunde etc. einpflegen, entsteht also bestenfalls eine Halbwahrheit über den Gesundheitszustand des Patienten. Wenn dann für eine neue Behandlung ein Arzt es als ganze Wahrheit nimmt, sind schwere Behandlungsfehler möglich. Der verantwortungsbewusste Arzt wird diese Situation kennen und ist damit gezwungen, die gesamte bisherige Standard- Anamnese trotzdem zu machen. Einsparung von Zeit und Kosten beim Arzt und Comfort für den Patienten also Null.

    Gruß Pumphut