Beiträge von Pumphut

    Hallo mirsan,

    Ich mache das mit meinem gesamten Einkommen. Ich schenke alles an einen Bekannten in Dubai, wo es keine Steuern gibt.

    Dann zahle ich nix?

    Beschäftigen Sie sich bitte einmal mit §2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG):

    „(1) Die Steuerpflicht tritt ein

    1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht)…“

    So schlau war der Gesetzgeber schon lange.

    Gruß Pumphut

    Hallo FrankRetterath,

    „Zum Ende jedes von team festgelegten Abrechnungsjahres (Fettung von mir) und zum Ende des Lieferverhältnisses wird von team eine Rechnung erstellt,…“ AGB Gas Ziff. 10.3 https://teamgas.de/fileadmin/user…_AGB_Erdgas.pdf

    Welches „Abrechnungsjahr“ hat denn team in Ihrem Vertrag festgelegt? Gibt es dazu eine Festlegung im Liefervertrag? Falls ja, ist die Abrechnung wohl erst einmal erwartbar. Ob Sie rechtlich wirklich Bestand hat, ist m.E. unklar. Da hilft im Bedarfsfall die Schlichtungsstelle Energie weiter.

    Gruß Pumphut

    Hallo didi54

    Es gibt so die allgemeine Marktauffassung, dass man bei Enpal über die Laufzeit des Vertrages ca. das Doppelte bezahlt gegenüber einer Investition aus dem Vermögen. Die kreditfinanzierte Variante liegt irgendwo dazwischen.

    Um die Frage etwas systematischer anzugehen:

    Brauchen Sie eine PV- Anlage und WP dringend?

    Brauchen Sie zwingend einen Kredit für die Investition, den Sie aber nicht bekommen?

    Falls Sie beide Fragen bejahen, sollten Sie über so ein Mietmodell nachdenken, sonst eher nicht.

    (Transparenzhinweis: Ich bin bezüglich Enpal bekantschaftlich vorbelastet.)

    Gruß Pumphut

    Hallo powerschwabe,

    hier https://www.finanztip.de/photovoltaik/p…ikversicherung/ finden Sie eine kompakte Zusammenfassung aller Fragen rund um die Versicherung.

    Einige Randbemerkungen:

    Bei einer Neuanlage ist eine Ertragsausfallversicherung überwiegend nicht mehr sinnvoll, deshalb besteht m.E. kein Anreiz, eine separate PV- Versicherung abzuschließen.

    Den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte keine moderne Wohngebäudeversicherung mehr haben. Die Begrenzung auf Schäden von nur 2.500 Euro (Punkt 1, letzter Gliederungspunkt) wäre mir zu wenig.

    Bei der Gelegenheit sollten Sie gleich mit prüfen, ob die bestehenden Wohngebäude- und Privathaftpflicht- Versicherungen noch zeitgemäß sind.

    Gruß Pumphut

    Hallo Master1003,

    noch ein Fakt für die Entscheidung: Die aktuellen Darlehnszinsen liegen bei 4-5%, historisch betrachtet nicht sonderlich hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass 2037 die Zinsen wieder niedriger sind als heute, ist gering.

    Ein m.E. wichtiger psychologischer Aspekt. In 11 Jahren kann viel passieren, wo man die Versuchung hat, das angesparte Geld für andere Zwecke zu verwenden. Beim Bausparvertrag ist es zumindest aufwändig, das angesparte Geld wieder zu heben, bei der Sondertilgung fast unmöglich.

    Den Argumenten gegen einen BSV schließe ich mich an mit zwei Einschränkungen: Bekommen Sie vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber? Falls ja, ist der Einsatz in dieser Höhe in einem ganz kleinen BSV überlegenswert. Ihre Variante zum grundbuchlosen Darlehn hat einen Vorteil. Wenn Sie eine Bankhypothek als Anschlussfinanzierung abschließen wollen, müssen Sie bei einer anderen Bank wieder Grundbuchkosten bezahlen. Sonst sind Sie an die R+V gefesselt.

    Da Sie zumindest aktuell im Grenzbereich liegen, wo sich eine Sondertilgung lohnt, rechnen Sie sich doch einmal die Restsumme bei Sondertilgungen bzw. Erhöhung der Rate in mehreren Varianten bis zu den 450 Euro p.M. aus. Weiterer Vorteil, wenn die Tages- und Festgeldzinsen noch weiter steigen, können Sie jederzeit auf Ansparen wechseln.

    Viel Erfolg und Gruß Pumphut

    Hallo Schinki,

    unter https://www.rak-berlin.de/anwaltssuche/ finden Sie die Anwaltssuche für Berlin, wo Sie auch nach dem Schlagwort Mietrecht suchen können. Selbst wenn Ihnen hier ein User von seinen positiven Erfahrungen mit einem Anwalt berichtet kann, ist der Nutzen für Sie nur gering. Bei Ihrem Fall kann der Anwalt durch Sie ganz anders bewertet werden.

    Das Mietrecht hat die Besonderheit, dass oft nur (aus Anwaltssicht) geringe Streitwerte hoch emotionalen Prozessgegnern gegenüberstehen. D.h. der Anwalt hat viel Arbeit für wenig Geld.

    Das bessere Herangehen ist deshalb über einen Mieterverein – keine Ahnung ob die einen bei einem schon laufenden Streit noch aufnehmen. Dort agieren dann Anwälte, die zum einen in die Thematik eingearbeitet sind und außerdem das Vergütungsniveau akzeptiert haben.

    Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht hat den Vorteil, dass die Versicherer ihren Anwaltspool haben. Allerdings sind Fälle vor Versicherungsbeginn ausgeschlossen; nützt Ihnen also nichts mehr.

    Gruß Pumphut

    Hallo Baldur,

    " Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum "

    Genau diese Klausel brauchen Sie und wenn nicht irgendwo noch ein Ausschluss versteckt ist, sind Sie gut versichert.

    (Keine Rechtsberatung, Meinung eines qualifizierten Laien)

    Gruß Pumphut

    Hallo Baldur,

    Sie beschreiben einen klassischen Haftpflichtfall. Zum einen müssen Sie alle bautechnisch sinnvollen Vorkehrungen treffen, damit die Fugen nicht undicht werden; d.h. eben alle x Jahre sie erneuern lassen.

    Wenn dann trotzdem ein Schaden am Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum von Miteigentümern entsteht, sind sie gegen deren Schadenersatzansprüche durch eine gute Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich abgedeckt.

    Sie übernimmt die Reparaturkosten am Gemeinschaftseigentum, allerdings abzüglich Ihres Anteils (Beispiel: Sie besitzen 10 von 100 MEA, dann zahlt die Versicherung 90% des Schadens).

    Sie bezahlt auch die Schäden am Sondereigentum der anderen Miteigentümer, aber nur den Zeitwert. Sie haben keine Verpflichtung, die Differenz zu ggf. entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen, der Ärger bleibt natürlich Ihnen selbst. Die Frage kann relevant werden, wenn der Nachbar anlässlich des Schadens sein Bad neu renovieren lässt.

    Die Haftpflichtversicherung bezahlt auch nicht die Schäden an Ihrem eigenen Sondereigentum, z.B. den Fliesen. Hier kann es spannend werden. Müssen die Fliesen nur herausgenommen werden, um das darunterliegende Gemeinschaftseigentum zu trocknen, dann besteht Ersatzpflicht.

    Zusammenfassung: Eigene Sorgfalt plus eine gute Privathaftpflichtversicherung schützen Sie vor dem größten Teil der ggf. drohenden Kosten aus undichten Fugen.

    Gruß Pumphut

    Hallo KaffeeOderTee,

    Wie wickelt man das am besten ab? Wenn ich jetzt meiner Tochter Geld überweise, dann könnte ja die Bank über die Überweisungen stolpern und irrtümlicherweise Geldwäsche vermuten und da irgendwelche Konsequenzen einleiten.

    Wie immer dürfte es auf den Einzelfall ankommen. Wenn Sie z.B. Ihrer Tochter 100k überweisen wollen, die seit längerem auf Konten der Bank liegen und im Verwendungszweck schreiben, „Darlehn für Hausbau an Tochter gemäß Darlehnsvertrag vom...“, dürften kaum Fragen von der Bank kommen. Haben Sie das Geld aber erst vorige Woche bar eingezahlt oder von einem ausländischen Konto überwiesen bekommen, kommen wahrscheinlich Fragen. Ich unterstelle, die Tochter wohnt in Deutschland und ihr Konto hat eine IBAN DE.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt bereit wäre, eine vorbeugende Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Nach meiner Kenntnis (keine Steuerberatung) müssen Sie das FA auch nicht sofort über das Darlehn informieren, sondern erst bei der nächsten Steuererklärung die Zinsen angeben.

    Gruß Pumphut

    Hallo Mittvierziger,

    überlegen Sie sich einfach die Wahrscheinlichkeiten:

    1. der Schuldner lebt noch ist in Freiheit
    2. Sie finden ihn
    3. er ist zahlungsfähig.

    Das Produkt ist dann Ihre Erfolgswahrscheinlichkeit und das für Größenordnung 5k (Hauptforderung und Verzugszinsen) für Ihren Anteil.

    Die Kosten haben Sie garantiert.

    Oder steck ich das Urteil lieber wieder zurück in seinen Ordner und lass es weiter einstauben?

    Und nur wenn der Schuldner Ihnen ganz zufällig über den Weg läuft, holen Sie es raus.

    Gruß Pumphut

    Hallo Frank oder Malakov,

    noch einmal, keine Bank muss mit einem Unternehmen ein Geschäft machen. Können Sie ziemlich doof finden, ist aber so. Entweder, Sie beugen sich deren Spielregeln, oder Ihre Firma hat kein Konto.

    Nebenbei:

    Die VB hat eine Zahlung aus Polen nicht angenommen weil der Absender einen Belarussischen Namen hatte.

    Wenn man Ihnen das tatsächlich gesagt haben sollte, war es ein Vorwand – können Sie auch Notlüge nennen. Am Namen die Nationalität oder Staatsbürgerschaft zu erkennen, geht schlicht nicht.

    Gruß Pumphut

    Hallo Frank oder Malakov,

    ich versuche mich noch einmal an einer inhaltlichen Antwort.

    Bargeld Einzahlungen sind aktuell nur bis 10.000,- € im Jahr ohne Nachweis möglich. Bei allem was darüber hinaus geht, muss die Herkunft nachgewiesen werden. Aber selbst das schützt nicht vor Kündigung. Eine Begründung gab es nie, nur den Hinweis auf die Geschäftsbedingungen.

    Sie machen also Ex- und Importgeschäfte, wo Sie mehr als 10k Bargeldeinzahlungen im Jahr haben? Da würden bei mir als Bankmitarbeiter auch alle Warnlampen angehen. Selbst wenn es vollkommen legale Geschäfte sein sollten, kann das die Bafin oder die Geldwäscheeinheit des Zolls oder eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft erst einmal zum Anlass von Untersuchungen nehmen. Mein Arbeitgeber und ggf. ich selbst bekomme Ärger. Nächste Überlegung: Was bringt mir der Kunde an Gebühren? So wenig, weg damit.

    Bitte immer daran denken, bis auf wenige Ausnahmen gibt es im deutschen Geschäftsverkehr keinen Kontrahierungszwang.

    M.E. haben Sie nur eine Chance auf ein Geschäftskonto, wenn Sie auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umstellen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Nordnordlicht,

    Ihr Beispiel zeigt einen Speicher für den Tagesgang. Das ist gut und sicherlich auch noch ausbaufähig. Nur löst es nicht den Energiespeicherbedarf (Strom und Strom für Wärme!) für das Winterhalbjahr. Nach heute bekannten Technologien bleiben nur eine Ersatzinfrastruktur (grob Kohle- und Kernkraftwerke) oder die aufwändige Rückumwandlung von elektrischer Energie in chemische und wieder Verstromung (H2- Wirtschaft). Beides ist so teuer, dass damit das Industrieland Deutschland den Todesstoß bekommt.

    Deutschland ist das einzige Industrieland, dass plant, seinen Primärenergiebedarf allein durch Wind und Sonne zu decken und hat dafür nur mäßige geographische Voraussetzungen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Nora99,

    einmal vorweg, kann Ihre KI so schlecht Deutsch?

    Kohlekraftwerke haben heute eine Laständerungsgeschwindigkeit von „5 bis 10 % der maximalen Leistung pro Minute,“, siehe https://www.energie-lexikon.info/leistungsaende…windigkeit.html. Druck- und Siedewasserreaktoren können tatsächlich ihre Leistung nur langsam ändern (Stichwort Xenonvergiftung -> Tschernobyl, anderes Thema). Kohlekraftwerke sind damit zur Kompensation planbarer Leistungsänderungen der EE gut geeignet (man weiß z.B., wann die Sonne auf- und untergeht). Zum Abfangen unplanmäßiger Ereignisse braucht man Gas- oder Pumpspeicherkraftwerke oder Großbatterien.

    Übrigens gibt es sog. Trockenkühltürme, die tatsächlich kein Wasser brauchen; kommen aber bei großen Kraftwerken kaum zum Einsatz. Bestimmungsgemäß braucht der Nasskühlturm auch Wasser, aber eben um Zehnerpotenzen weniger als eine Durchflusskühlung.

    Die Frequenzstabilisierung mit rotierenden Massen funktioniert im Sekundenbereich, nicht bei „kurzen“ Windflauten.

    Nochmal gefragt, welche KI benutzen Sie? Die ist ihr Geld nicht wert.

    Gruß Pumphut

    Hallo Nora,

    willkommen im qualifizierten Diskurs.

    Die Braunkohlekraftwerke in der Lausitz sind inzwischen von 30 – 100% Leistung regelbar.

    Die französischen und ein paar mehr KKW haben im heißen Sommer ein Kühlwasserproblem, weil sie aus Kostengründen auf Durchflusskühlung mit Flusswasser ausgelegt wurden. Man kann die ganz genauso aber auch mit Kühltürmen ausstatten – wie fast alle früheren deutschen KKW – da hat mein kein grundsätzliches Sommerproblem (nur die Turbinenleistung sinkt ein kleines bisschen, aber mit so viel Thermodynamik will ich Sie jetzt nicht belästigen.)

    Gruß Pumphut

    Hallo KaffeeOderTee,

    nicht der Wirkungsgrad ist für den Durchbruch einer Technologie entscheidend, sondern das Kosten – Nutzen Verhältnis. Die ersten Dampfmaschinen hatten einen Wirkungsgrad unter 10% und die ausgereiftesten Dampfloks sind nicht über 15% gekommen. Trotzdem waren sie der Auslöser der technischen Revolution. Gegenüber dem Binnenschiff oder der Pferdekutsche war die Eisenbahn so unendlich effektiver, dass deren Kosten keine Rolle spielten.

    Die Methanol- Brennstoffzelle wurde fast zeitgleich mit der Wasserstoff- Brennstoffzelle entwickelt und beide sind aus ihrem Nischendasein nicht herausgekommen. Die Kosten, sowohl für die Technik als auch den Energieträger sind einfach zu hoch.

    Wir haben doch jetzt schon Überkapazitäten, die wir loswerden müssen.

    Derzeit „müssen“ die Betreiber die Überkapazitäten aus Wind und Sonne eben nicht loswerden. Sie werden auch für den Stillstand bezahlt. Ob bei Änderung dieses fehlerhaften Marktdesigns die Entwicklung in die Richtung H2 bzw. H3COH geht, ist m.E. offen.

    Für Winterflauten jenseits von 2 Tagen wird man über seinen Schatten springen und fossile Kraftwerke vorhalten müssen.

    Strom und Wärme müssen immer zusammen gedacht werden und deshalb reden wir nicht über eine Winterflauten von 2 Tagen, sondern über – je nach Region und Wetter – mehrere Wochen oder Monate, wo man mit Wind und Sonne einfach nicht hinkommt. Da wird man die Energie chemisch speichern und durch Oxidation nutzbar machen müssen. Ob nun in Form von Kohle, Erdöl, Erdgas oder meinetwegen Methan oder H2 wird der Preis entscheiden. Sich einige Dutzend KKW hinzustellen, die nur im Winterhalbjahr laufen, ist auch nicht bezahlbar.

    Gruß Pumphut

    Hallo Frank,

    Sie machen also Im- und Exportgeschäfte mit Bargeldzahlungen? Darf ich einmal fragen, in welchen Währungen?

    Außerdem, Sie machen Geschäfte mit Staaten? Nach meinem beschränkten Überblick betreffen Sanktionen ganz überwiegend Einzelpersonen, Organisationen und Firmen aus bestimmten Staaten und selten alle Rechtssubjekte in diesen Staaten.

    Gruß Pumphut

    Hallo Nordbewohner1970,

    um die Frage aufzudröseln:

    Für einen Verkauf einer Immobilie müssen Sie Ihre Eigentümerstellung nachweisen. Am einfachsten geht es, wenn Sie als (Allein-) Eigentümer im Grundbuch stehen.

    Um für eine geerbte Immobilie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen zu werden, haben meine Vorposter schon herausgearbeitet, brauchen Sie ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. Ob das Grundbuchamt ausnahmsweise ihre Vollmacht plus handschriftliches Testament plus Eröffnungsprotokoll akzeptiert, sollte Sie direkt dort nachfragen. Mehr als ablehnen können sie nicht.

    Beide Schritte in einem Zug zu machen, ist vielleicht möglich, sollte aber rechtlich begleitet werden.

    Wie Sie es drehen oder wenden, Erben kostet auch. Dafür bekommen Sie auch etwas.

    Gruß Pumphut