Hallo Baldur,
Sie beschreiben einen klassischen Haftpflichtfall. Zum einen müssen Sie alle bautechnisch sinnvollen Vorkehrungen treffen, damit die Fugen nicht undicht werden; d.h. eben alle x Jahre sie erneuern lassen.
Wenn dann trotzdem ein Schaden am Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum von Miteigentümern entsteht, sind sie gegen deren Schadenersatzansprüche durch eine gute Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich abgedeckt.
Sie übernimmt die Reparaturkosten am Gemeinschaftseigentum, allerdings abzüglich Ihres Anteils (Beispiel: Sie besitzen 10 von 100 MEA, dann zahlt die Versicherung 90% des Schadens).
Sie bezahlt auch die Schäden am Sondereigentum der anderen Miteigentümer, aber nur den Zeitwert. Sie haben keine Verpflichtung, die Differenz zu ggf. entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen, der Ärger bleibt natürlich Ihnen selbst. Die Frage kann relevant werden, wenn der Nachbar anlässlich des Schadens sein Bad neu renovieren lässt.
Die Haftpflichtversicherung bezahlt auch nicht die Schäden an Ihrem eigenen Sondereigentum, z.B. den Fliesen. Hier kann es spannend werden. Müssen die Fliesen nur herausgenommen werden, um das darunterliegende Gemeinschaftseigentum zu trocknen, dann besteht Ersatzpflicht.
Zusammenfassung: Eigene Sorgfalt plus eine gute Privathaftpflichtversicherung schützen Sie vor dem größten Teil der ggf. drohenden Kosten aus undichten Fugen.
Gruß Pumphut