Hallo Fabe86,
wenn Ihre Eltern noch testierfähig und willig sind, was aus dem bisherigen Vortrag nicht ganz hervorging, halte ich doch den Vorschlag von Tomarcy als den sinnvollsten. Sie werden Alleinerbin nach dem letztversterbenden Elternteil, aber mit dem Vermächtnis beschwert, Ihrer Schwester einen Geldbetrag X auszuzahlen. X sollte so bemessen werden, dass es zwischen dem Pflichtteilsanspruch (1/4) und der Hälfte des vermutlichen Gesamterbes (Haus plus Geld) liegt.
Der Vorteil, Sie werden ohne Klimmzüge und Tricks sofort alleinige Eigentümerin des Hauses und Ihre Schwester muss sich melden, wenn sie das Geld haben will. Wenn sie sich nicht meldet, dann eben nicht.
Da es hier einige Fallstricke lauern, auch hinsichtlich des Erbes nach dem erstversterbenden Elternteil, sollten Sie und Ihre Eltern überlegen, ein notarielles Testament aufsetzen zu lassen. Der Notar berät Ihre Eltern auch zur besten Gestaltung und Details (z.B. sollte festgehalten werden, dass X ein Nominalbetrag ist, der nicht verzinst wird). So ein notarielles Testament kostet zwar einige tausend Euro, dafür brauchen Sie dann keinen Erbschein mehr, der auch Geld kostet, das Testament wird dann nur noch eröffnet.
Gruß Pumphut