Beiträge von Pumphut

    Hallo,

    adrianberg

    Ferndiagnosen sind nicht möglich. Deshalb nur der allgemeine Hinweis, die meisten Deckungslücken treten auf, wenn die betriebliche Tätigkeit vom Standard abweicht.

    Lange Oog

    In der Theorie haben Sie sicherlich recht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass der gewerbliche Versicherungsnehmer auf einen der immer noch sehr dünn gesäten Versicherungsberater trifft, der sich auch noch mit seinen Risiken wirklich auskennt, ist doch gering. Die Risiken und ihre optimale Versicherung bei selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit kann heute eine einzelne Person kaum noch überblicken und die meisten Versicherungsberater sind Einhandsegler mit einer gewissen Spezialisierung.

    so ist schlussendlich sicher gestellt, dass der Versicherungsberater für das, was er analysiert schlussendlich auch haftet, wenn er den Job nicht gut macht!

    Sie wissen es, auch der Versicherungsmakler und der Einfirmenvertreter hafte für eine Falschberatung (letzterer über sein Versicherungsunternehmen).

    Gruß Pumphut

    Hallo adrianberg,

    wie Sie ja sicherlich selbst gelesen haben, ist die andsafe AG eine 100%- ige Tochter der Provinzial. Insofern müssen Sie sich fragen, ist die Provinzial seriös?

    Das war selbstverständlich eine rhetorische Frage. Ich würde an der Seriosität der Provinzial nicht zweifeln wollen. Aber etwas anderes fällt mir auf. Andsafe bietet ausschließlich Versicherungsschutz für gewerbliche Risiken an und wenn ich es richtig sehe, kann ich online einen Vertrag abschließen. Ich würde jedem Gewerbetreibenden davon abraten, ohne professionelle Hilfe die Versicherungen für sein Unternehmen zu platzieren. Das wird sehr schnell so komplex, dass sie in Deckungslücken tappen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    Ihr Fall ist so komplex und selten, dass Sie hier im Forum keine verbindliche Antwort erwarten können. Ihnen wird wohl nur übrig bleiben, einen auf Familien- und Erbrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

    Noch eine persönliche Bemerkung: Bei wie vielen Kindern und Enkeln sind die Väter/Großeltern nicht die biologischen Väter oder Großeltern? Spielen die paar Gene wirklich die entscheidende Rolle oder doch eher die zwischenmenschlichen Beziehungen?

    Gruß Pumphut

    Hallo Zarlui,

    die juristisch bewanderten Mitglieder des Forums sind wohl gerade alle abwesend. Deshalb versuche ich mich als Laie einmal an einer Antwort.

    Aber zuerst mein Beileid zu diesem Schicksalsschlag.

    Nachdem die Erbschaft ausgeschlagen wurde, was ist mit den Kosten der Beerdigung die wir bezahlt haben ?

    Lesen Sie bitte § 18 Thüringer Bestattungsgesetz. Vorrangig hat die Erbmasse die Bestattungskosten zu tragen. Wenn die, wie zu vermuten, nicht vorhanden ist, gilt die Reihenfolge der volljährigen Angehörigen nach Abs. 1. Da dürften Sie als Eltern an erster Stelle stehen.

    Wenn wir, die Großeltern sterben, erbt dieses Kind trotz Ausschlagung des Erbes ?

    Ihr „Enkel“ rückt in der Erbfolge an die Stelle des vorverstorbenen Sohnes, d.h. erbt zusammen mit dem überlebenden Großelternteil und Ihrer Tochter. Selbst wenn sie ihn testamentarisch enterben, hat er noch einen Pflichtteilsanspruch.

    Wie gesagt, eine Antwort als juristischer Laie ohne jegliche Verbindlichkeit.

    Gruß Pumphut

    Hallo Ricky,

    Kann hier keiner helfen?

    Die bitter Wahrheit ist, nein. Da müssen Sie sich selber helfen. Jede Versicherungsgesellschaft verwendet ihre eigene Definition der Wohnfläche, z.B. was ist ein Wohnraum und was nicht. Da müssen Sie in den Tiefen der Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft nachsuchen.

    Ihnen geht es ja vermutlich um eine Wohngebäudeversicherung. Wie die jeweilige Gesellschaft ein halb ausgebautes Dachgeschoss bewertet, müssten Sie bzw. Ihr Vermittler direkt bei der Gesellschaft erfragen (und auch schriftlich geben lassen!). Vielleicht ist es in Ihrem Fall auch sinnvoller, auf das Modell mit gleitendem Neuwert zu wechseln, wenn Sie den Neuwert halbwegs zutreffend bestimmen können.

    Für mich persönlich klingt der zweite Fall eigentlich plausibel, macht die Versicherung aber auch wesentlich teurer.

    Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Aber wie gesagt, Ihr Fall schreit nach einer individuellen Lösung. Da zeigt sich, was der Versicherungsvertreter wert ist.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    volle Zustimmung zu meinen Vorschreibern. Auf einen Aspekt im konkreten Fall möchte ich aber hinweisen. Heute bieten Banken und Sparkassen kaum noch ein klassisches Sparbuch an. Insofern sind die folgenden Überlegungen für Neuabschlüsse ziemlich theoretisch. Wenn man ein Sparbuch aber bereits hat, bietet es gegenüber allen ETF-/Festgeld- Produkten einen Vorteil. Das Sparbuch läuft auf den Namen des Kindes, die Steuerfragen sind also aus der Perspektive der Kinder zu regeln. Das Sparbuch ist aber in der Hand der Großeltern. Sie haben die volle Kontrolle über die Abhebungen. Und wenn das Kind, bzw. wenn noch minderjährig seine Eltern, gegen den Willen der Großeltern an das Geld heran will, müsste es im schlimmsten Fall die Großeltern verklagen. Dann hängt der Familienfrieden aber mächtig schief. Sicherlich erkauft man diesen „Vorteil“ mit dem Nachteil geringerer Erträge gegenüber Kapitalanlagen, aber eine Überlegung sollte dieser Aspekt wert sein.

    Gruß Pumphut

    Hallo sisieben,

    erst einmal ein dickes Lob, dass Sie sich solche Gedanken machen. Noch ein paar weitere Überlegungen zu denen meiner Vorschreiber:

    Ihre Variante ist eine Schönwettervariante, die funktioniert, solange es ein inniges Verhältnis zu ihren Eltern gibt. Das kann sich beiderseits ändern. Damit dann der Ärger nicht zu groß wird, sollte man einige Eckpunkte schriftlich fixieren. Da fangen die Fragen an, was ist denn die Geldübergabe von Ihrem Vater an Sie, eine Schenkung mit Unterhaltsverpflichtung, ein Kreditvertrag (mit heute schon Wucherzinsen) oder?

    Auch wenn man den Gedanken noch von sich schiebt, welche Auswirkungen hat das Geschäft auf den Erbfall? Eventuell vorhandene Geschwister könnten Fragen stellen. Und auch der überlebende Ehegatte hat, wenn er einen neuen Partner findet, ggf. andere Vorstellungen, wie das Geld zu verwenden wäre.

    Ich würde Ihnen eher raten, weiter mit Ihrem Vater zu diskutieren, dass Geld selbst anzulegen oder auszugeben. Aufstockung der GRV wurde schon genannt. Was ist am Haus noch zu machen, damit es altersgerecht und ggf. energiesparender wird? Und wenn immer noch etwas übrig bleibt, können Sie ihn ja erklären, dass Sie sich als Erbe mehr über ein Depot als über Bargeld freuen würden.

    Gruß Pumphut

    Hallo Eistee225,

    vorab, ich unterstelle, Sie haben gute Beweise für die Transaktion auf Ihr Verrechnungskonto.

    Da die Bafin hier auch als Schlichtungsstelle fungiert, bin ich optimistisch, dass Sie irgendwann Ihr Geld bekommen werden. Mit dem schnell sehe ich nicht mehr allzu viele Möglichkeiten. Ich glaube, noch können Sie sich das Geld für einen Anwalt sparen. Eine Möglichkeit wäre ggf. noch, dass Sie ein Schreiben direkt an die Geschäftsführer richten. In dem setzen Sie eine Frist (vielleicht 14 Tage) für die Zahlung und fordern außerdem Schadenersatz dem Grunde nach. Die Bearbeitung landet zwar auch beim zuständigen Sachbearbeiter, der ist aber anders motiviert, wenn die Stabsstelle nachfragt. Wenn alle Stricke reißen und Ihnen die Bafin auch nicht helfen kann, wäre der Gang zum Anwalt immer noch zu überlegen.

    Gruß Pumphut

    Hallo j_k,

    lesen Sie sich doch bitte einmal die Erläuterungen zum Stichwort „Jahr“ auf Wikipedia durch. Wenn in den AGB der SPK nur schlicht „Jahr“ verwendet wird, ist wohl am ehesten das Geschäftsjahr gemeint. Wenn das vom 01.01. bis 31.12. geht, hat m.E. die SPK formal recht. Sicherlich könnte man sich eine kundenfreundlichere prt- Regelung vorstellen. Einen Anspruch darauf kann ich aber nicht erkennen.

    Es hat (hatte) seine Gründe, warum ich zu dieser Bank bin;

    Bestehen diese Gründe immer noch? Falls ja, sind Ihnen einmalig 7,50 Euro Nerven und Aufwand wirklich wert?

    Bleiben Sie gesund, Gruß

    Pumphut

    Hallo,

    In einem Gespräch von Mann zu Mann wirst du nicht aufgeklärt werden. In den AGB bzw Versicherungsbedingungen steht das garantiert. "Wir erstatten, was Sie versichert haben, nicht mehr" wird da drin stehen.


    Ist aber echt ein interessantes Thema.

    Das ist wirklich ein interessantes und wichtiges Thema. Die Aufklärung über diese Details ist die Aufgabe des Versicherungsvermittlers (egal in welcher Rechtsstellung). Wenn man einen hat, sollte man ihn auch im Schadenfall konsultieren. Die Leistung bezahlt man mit der Versicherungsprämie mit. Wer eine Online- Direktversicherung abschließt, muss sich selbst schlau machen, z.B. auch über dieses Forum.

    Und noch eine generelle Bemerkung: Die Frage, was ist versicherter Schaden und was geht darüber hinaus, ist erst in der letzten Zeit für die breite Masse relevant geworden. In „besseren Zeiten“ hatten die Versicherer ein dickes Polster und konnten über Kleinigkeiten hinwegsehen. Heute kämpfen alle um die schwarze Null und das wirkt sich auch auf das Regulierungsverhalten aus.

    Wie immer gilt, wer sich auf Geschäfts-„partner“ verlässt, kann verlassen sein.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    es geht also darum, dass außer dem Wechsel der Frontscheibe noch weitere Teile gewechselt wurden. Ich bin kein Kfz- Sachverständiger aber meine Laienkenntnisse sagen mir, alles, was mit der Scheibe selbst zwingend mit gewechselt werden muss, ist Versicherungsumfang, was nicht eben nicht. Wenn es so ist, dass die z.B. Klemmleisten und Blindnieten bei einer neuen Scheibe grundsätzlich wieder verwendet werden können, hat die HUK recht. Wenn sie deshalb nicht wiederverwendet werden können, weil sie vergammelt sind, ist das kein Versicherungsfall.

    Aber: Ich bin doch der Versicherungsnehmer und muss mich drauf verlassen können, dass mein Schaden bezahlt wird wenn die Versicherung mir vorab nicht gegenteiliges sagt, oder liege ich da falsch? Die können doch meine Werkstatt des Vertrauens nicht gegen mich ausspielen?

    Aus Sicht der HUK wurde Ihnen wohl das Wechseln der Scheibe bezahlt, aber eben nicht – um es plastisch zu formulieren – noch ein Reifenwechsel.

    Was nun? Mein Vorschlag, gehen Sie mit der „Werkstatt Ihres Vertrauens“ Punkt für Punkt die Rechnung durch und sortieren: Welche Teile sind auch im guten Zustand neben der Scheibe mit zu Wechsel, weil z.B. nur einmal montierbar (es gibt z.B. solche Schrauben). Die muss Ihnen die HUK ersetzen. Bei allen anderen hat die Werkstatt Ihr Vertrauen wohl etwas überstrapaziert und hätte Sie bei Reparaturannahme auf die Zusatzkosten hinweisen müssen. Das wäre dann ein Ansatzpunkt für eine Kulanzregelung mit der Werkstatt.

    Die hätten es so schreiben "müssen" das es passt..

    Zu der Frage verkneife ich mir eine Bemerkung.

    Gruß Pumphut

    Hallo monstermania,

    Ja, aber was wäre denn Ihre Alternative für die Geldanlage zur (alten) Lebensversicherung?

    Die 100,00 Prozent sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge kenne ich leider auch nicht. Irgendwie werden Sie im Alter immer darauf angewiesen sein, dass Ihnen der arbeitende Teil der Bevölkerung etwas abgibt und Sie nicht in den Wald oder zur Klippe führt, wie das in früheren Kulturen gewesen sein soll.

    Nach dieser allgemein- philosophischen Ausführung noch etwas konkreter: Die sicherste – nicht unbedingt die rentierlichste - Altersversorgung ist m.E. immer noch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Möglichkeiten der GRV sollte man voll ausschöpfen.

    Anschließend daran bleibt nur eine möglichst breite Streuung auf die Anlageklassen, wie das in der Ausgangsfrage schon dargelegt war. Dazu kann auch eine klassische Kapitallebensversicherung gehören. Ob die allerdings sicherer als Aktien oder Immobilien ist, bleibt Spekulation. Dazu muss ich nicht einmal von worste case Szenario ausgehen. Die Auszahlung von nur noch beispielsweise 75% des eingezahlten Kapitals würde bei Vielen die Lebensplanung arg in Frage stellen.

    Ich will hier nicht aus Pessimismus machen, allerdings sollte man sich von den Vorstellungen absoluter Wahrheiten trennen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Steffo78,

    auch ich erwarte in den nächsten 20 Jahren einige Turbulenzen bei den LV. Und wie Sie schon schreiben, wenn es viele trifft, sind die Garantien auch nicht mehr so werthaltig. Protektor kann die Ansprüche um 5% reduzieren und beim allgemeinen Crash gelten sowieso andere Regeln. Das ist die negative Seite. Aber selbstverständlich kann es auch sein, dass Ihr LV Ihnen in 20 Jahren eine dicke Auszahlung präsentiert.

    Wenn ich in einer so komfortablen Situation wäre, wie Sie sie schildern, würde ich begrenzt zocken; das eingezahlte Geld als weg betrachten, aber kein neues nachlegen. Versicherungstechnisch bedeutet das, den Vertrag beitragsfrei stellen; Details siehe https://www.finanztip.de/lebensversiche…gsfreistellung/

    Dann können Sie den Vertrag für die nächsten 20 Jahre vergessen. Falls alles gut läuft, bekommen Sie eine fast unerwartete Geldsumme und wenn nicht, ist der Ärger überschaubar.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich hätte da noch eine Ergänzungsfrage: Ist der Soli bei Kapitalerträgen grundsätzlich immer zu bezahlen oder kann man in sich – unterstellt man bleibt mit den gesamten steuerlichen Einkünften unter der „Reichengrenze“ – mit der Anlage KAP bei der Steuererklärung zurückholen?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ich nehme an, Sie haben das Geld von einem Girokonto überwiesen und Sie können sich noch erinnern, bei welcher Bank Sie damals ein Girokonto hatten. Wenn Sie Glück haben, hat diese Bank noch die Daten. Fordern Sie einen – kostenpflichtigen – Kontoauszug für das betreffende Jahr an. Da steht dann auch drin, auf welche Depotbank das Geld überwiesen wurde.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ganz so pessimistisch sehe ich es nicht.

    Wie kann ich dahingehend einen rechtssichere Nachweis über meinen Depotstatus unabhängig von der Verfügbarkeit der Systeme meines Brokers führen? Ich könnte ja alle Transaktionen physisch dokumentieren, aber jedes Blatt Papier ist ja im Moment des Drucken schon veraltet im Internetzeitalter.

    Mit einem Ausdruck zum Zeitpunkt X habe ich einen Nachweis zu diesem Zeitpunkt. Die depotführende Stelle müsste mir dann schon nachweisen, dass ich zwischen X und dem Computercrash noch verkauft habe. Wenn es eine ausreichend große Anzahl Kunden trifft, hoffe ich auch auf ein kundenfreundliches Urteil.

    Außerdem denke ich zumindest, dass alle Finanzdienstleister backups erstellen, aus denen heraus sie dann die Kundenbestände generieren können – ggf. unter Verlust der letzten 24 Stunden o.ä.

    Bis alle Probleme gelöst sind, kann es ggf. einige Tage oder Wochen dauern, aber ein vollständiger Verlust ist m.E. doch sehr theoretisch.

    Gruß Pumphut

    Hallo PhilEcon,

    erst einmal meine Anerkennung, dass Sie sich zu längerfristigen Finanzfragen Gedanken machen.

    Um die Fragestellung etwas besser eingrenzen zu können noch die Bitte um ein paar Details:

    Welche Mindestsumme müssen Sie p.M. einzahlen und wer zahlt die ein? Falls Sie jetzt selbst einzahlen müssen; können und wollen Sie die Summe noch einige Jahre aufbringen?

    Welche Kontoführungsgebühren fallen an?

    Haben Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    etwas zur Sortierung der Frage: Falls ich eine Person fahrlässig verletzte, hat der Geschädigte grundsätzlich einen Regressanspruch gegen mich für die entstandenen materiellen Schäden, auch für die Behandlungskosten. Dieser Ersatzanspruch gilt auch, wenn der Geschädigte ein Partner, Angehöriger oder Mitbewohner eines gemeinsamen Hausstandes ist, die dann überwiegend auch noch Mitversicherte im Vertrag sind.

    Bei fahrlässiger Verletzung deckt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich den Anspruch ab. Im Fall Angehöriger oder Haushaltsmitglied besteht natürlich eine hohe Manipulationsgefahr. Deshalb schließen die Versicherer standardmäßig aus:

    „Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen:

    7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer(1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;“ Musterbedingungen des GDV https://www.gdv.de/resource/blob/…--ahb--data.pdf

    Nun werden in Deutschland die Heilbehandlungskosten überwiegend durch Krankenversicherungen bezahlt. Die Ansprüche des Geschädigten gegen den Verursacher gehen insoweit auf die Krankenversicherung über. Selbst wenn der geschädigte Angehörige keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher erhebt, die Krankenkasse macht es. Deshalb haben die meisten Haftpflichtversicherer den oben zitierten Ausschluss abgemildert, indem Formulierungen wie von Kater.Ka in#6 zitiert, aufgenommen werden.

    Sich vor Abschluss davon zu überzeugen und auch den konkreten Personenkreis abzuchecken, der umfasst ist, ist natürlich sinnvoll.

    Nebenbei: Der Link in #3 funktioniert nicht. Insofern kann die Frage zu den mitversicherten Personen nicht beantwortet werden. Deshalb nur allgemein:

    „Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben“

    Soweit der Angehörigenstatus durch förmlichen Rechtsakt (und wenn es die Geburtsurkunde des Kindes ist) festgestellt ist, ist die Sachlage klar. Bei den sonstigen Mitbewohnern wird es im Detail kompliziert. Der Mitbewohner im Nachbarzimmer der WG dürfte kein Angehöriger sein, der Mitbewohner, bei dem nach Sozialrecht von einer „verfestigten Lebenspartnerschaft“ ausgegangen wird, wohl doch. Falls es da Unsicherheiten gibt, kann man sich eine konkrete Person im Versicherungsvertrag namentlich als Mit- VN bestätigen lassen.

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    ein paar unsortierte Bemerkungen:

    Warum wollen Sie die Wohnung überhaupt kaufen und streben keine Erbauseinandersetzung an? Dann würden Ihnen rechnerisch 1,5 Wohnungen zufallen.

    Wenn die Immobilie nicht in einer grottenschlechten Gegend liegt, dürften die 50TE von vor vier Jahren heute keine Verhandlungsbasis gegenüber den Miterben mehr sein. Sie sollten schon eruieren, wie der heutige Marktpreis sein könnte. Kleiner Trost, Sie brauchen ja nur 75% bezahlen.

    Wie ist denn der Erhaltungszustand der Immobilie, oder anders gefragt, was kommt in den nächsten Jahren an Instandhaltungskosten so oder so auf Sie zu?

    Gruß Pumphut

    Hallo,

    JDS hat m.E. eine ganz wichtige Diskussion angestoßen.

    Eine weitere Voraussetzung ist, möglichst viele Vermittler zu finden, die entsprechend geldgeil sind und möglichst wenig Ahnung von der Materie haben (Finanzbildung nahe Null).

    Meine berufliche Erfahrung mit dieser untersten Stufe der Vermittler war, viele machen den Job nicht aus „Geldgeilheit“, sondern weil sie nichts anderes mehr finden. Die Kenntnisse über die von Ihnen verkauften Produkte sind aber meistens minimal. Insofern vollste Zustimmung, was die wissen und können, kann sich der interessierte Laie auch aneignen. Nur wie bekommt man ihn dazu?

    Anders herum... wenn du den Bedarf deines Kunden ermittelst und die bestmögliche Lösung anbietest, bist du auf dem richtigen Weg... aber das tust du ja, soweit ich dich kenne.

    Nein, wenn Leute mit Rückgrat entgegen der Geschäftspolitik das tun, was sie selbst verantworten können, um das (wirtschaftliche) Interesse des Kunden zu wahren.

    Das ist eine aussterbende Geschäftsphilosophie. Ewig können sie als Mitarbeiter nicht gegen das Unternehmen arbeiten. Ich hatte das Glück, als second level support den Bedarf des (Industrie-) Kunden zu ermitteln und dann maßgeschneiderte Produkte zu entwickeln. Mit meinem Renteneintritt wurde die Stelle abgeschafft. Meinen Kollegen in den anderen Unternehmen ging es weitgehend ähnlich.

    Wer sich nicht selbst um seine finanziellen Belange kümmert, ist übel dran. Wie bringt man dies Otto Normalverbraucher bei?

    Gruß Pumphut