Beiträge von Exactor

    Es kommt darauf an, ob es in Deutschland als eigene Bank aufgezogen ist oder nur eine Niederlassung der ausländischen Bank.

    Auf https://www.renault-bank-direkt.de/pdf-formulare/…cative-2023.pdf findest Du die Information von der Renault Bank selbst. "Der FGDR Einlagensicherungsfonds (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution) schützt ebenfalls Kunden von Mitgliederniederlassungen, die sich in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums befinden."

    "VON DER EINLAGENGARANTIE GESCHÜTZTE PRODUKTE
    Alle auf Konten, Sparbücher und Sparpläne in Euro oder in der Währung eines Staates eingezahlten Beträge: FGDREINLAGENSICHERUNG Bis zu 100.000€ pro Kunde und pro Kreditinstitut."

    Es scheint aber anders als in Deutschland keine über das kollektive Sicherungssystem der Banken hinausgehende staatliche Einlagensicherung zu geben.

    Demnach springt der Französische Staat nicht ein sondern "lediglich" eine Gemeinschaft der Banken?!

    Moin, Moin!

    In einem Video weist Saidi darauf hin, dass die Renault Bank angesichts der Herabstufung der Kreditwürdigkeit (Rating) Frankreichs keine Empfehlung von Finanztip mehr ist und dass das Geld am besten auf andere Banken umgeschichtet werden sollte. :/

    Nun frage ich mich, da die IBAN mit DE beginnt, ob nicht doch alle Konten betroffen sind. Des Weiteren stelle ich mir die Frage, ob sich etwas an der Einlagensicherung in Höhe von 100.000 € ändert oder nicht?

    Nach Informationen der Firma Oskar.de wird die Vorabpauschale zum Jahresbeginn vom Verrechnungskonto gebucht.

    Um die Vorabpauschale zu verrechnen, führt Oskar in der Regel automatisch einen Wertpapierverkauf durch, um sicherzustellen, dass ausreichend Deckung auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist.

    Zusätzlich berücksichtigt die Baader Bank bei der Berechnung der Steuerlast den Freistellungsauftrag, sofern beantragt, sowie einen möglicherweise vorhandenen Verlustverrechnungstopf.

    Ist bei dieser Vorgehensweise überhaupt eine Vermögensbildung möglich (vor dem Hintergrund des FiFo-Prinzips)?

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    Ich würde im Moment nicht darauf setzen wollen, dass die Zinsen die nächsten 10 Jahre so hoch bleiben. Und uns ist die Flexibilität nicht so wichtig, die haben wir an anderer Stelle. Deshalb haben wir zuletzt eben tatsächlich Festgeld auf 10 Jahre festgelegt. Klar, wir kommen nicht dran, aber über 5% p.a. dank Zinseszins-Effekt sind eben auch viel Geld und wir haben die Sicherheit, dass dieser Zinssatz über die nächsten 10 Jahre bleibt. Wenn es in den nächsten Jahren aber vielleicht nur noch 2% auf Festgeld gibt, profitieren wir richtig. Wenn es in einem Jahr 8% auf Festgeld gibt, wäre das natürlich doof (aber immer noch ein deutliches Plus für uns im Vergleich zu den Kreditzinsen).

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    Abgesehen von der psychologischen Komponente..

    Das Geld steht einem durch die geleisteten Sondertilgungen eh nicht mehr zur Verfügung, insofern wäre ein Festgeld > 5 Jahren mit attraktiven Zinsen doch eine (sehr) gute Idee bzw. Entscheidung. Cash sollte natürlich noch vorhanden sein.

    Nach Ablauf der 10-Jahresfrist bzw. der Zinsbindung kann das Geld doch als "Sondertilgung" verwendet werden.

    Sofern sich an der Gesetzgebung und den von mir vorgetragenen Punkten nichts (gravierend) ändert.

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    Ist aber beispielsweise ein Selbständiger in der GKV, ist der üblicherweise freiwillig versichert. Den fragt die Kasse aber sehr wohl nach all seinen Einkünften, und er zahlt auch bis zur Kappungsgrenze davon Beitrag.


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    Den Ausführungen von Achim kann ich bestätigen.

    Es ist jedoch zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage nicht die Einkünfte (Einnahmen ./. Werbungskosten) sondern der Bruttoarbeitslohn.

    Dies verhält sich bei allen Einkunftsarten gleich; irgendwelche Werbungskosten werden in der Regel nicht berücksichtigt.

    Dieses Thema betrifft zwar nicht die breite Masse, aber Saidi könnte es mal am Rande Thematisieren bzw. beim vorletzten Video.

    Moin, Moin!

    Ich möchte nur zu bedenken geben, dass der reale Zinssatz geringer ausfällt oder ausfallen könnte, wenn man als Beamter, Unternehmer etc. freiwillig gesetzlich versichert ist - sofern nicht schon der Höchstsatz gezahlt wird. Die KV-Beiträge werden m. E. in Zukunft nicht niedriger ausfallen. Auch ist die Höhe des Sparerfreibetrags nicht in Stein gemeißelt - wenn dieser nicht schon aufgebraucht ist.

    Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25,00 %. Hinzu kommen 5,50 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8,00 – 9,00 % (je nach Bundesland). Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden dabei nicht auf die Kapitalerträge erhoben, sondern auf die 25,00 % Kapitalertragsteuer. Insgesamt ergibt sich demnach ein pauschaler Steuersatz von 26,38 % ohne Kirchensteuer und 27,82 bis maximal 27,99 % mit Kirchensteuer.

    Ein Beispiel:

    Kapitalerträge (vor Steuern): 10.000,00 € * 4 % = 400,00 €

    Steuern (inkl. Kirchensteuer): 400,00 € * 27,995 % = 111,98 €

    KV-Beitrag (abhängig von der KV): 400,00 € * 17,90 % = 71,60 €

    Fazit: Der reale Zinssatz liegt ungefähr bei 2,16% (statt der 4,00 %).

    Die ersparten Darlehenszinsen sind im Vergleich zum o. a. Sachverhalt eine sichere Geldanlage (Zinserträge).

    Die 2,16 % sind besser als die o. g. 1,80 %. Natürlich bei gleichbleibenden Zinssatz und KV-Beitrag.

    Das Thema beschäftigt mich zzt. auch und ich habe noch keinen konkreten Fahrplan.

    Ist ja irre lang. Hattest du die Zeit trotzdem immer noch den Blick auf deine Depotinhalte oder war das dann eine Blackbox?

    Moin, Moin!

    Ich habe vor der Übersendung des Antrags auf Depotübertragung das Depot in meiner Bankingsoftware in ein "Offline-Depot" umgewandelt; ich habe die Zugangsdaten gelöscht. Anschließend habe ich das Depot neueingerichtet und im Laufe der letzten zwei bis drei Wochen festgestellt, dass die einzelnen Werte nach und nach "einfach" aus dem Depot verschwunden sind.

    Noch habe ich bei Oskar (und der Baader Bank) zugriff auf meine Nachrichten, wie z. B. Wertpapierabrechnungen, etc, mehr allerdings nicht. Das Depot ist komplett leer, also keine Historie oder so. Ich habe den gesamten Inhalt meines Postfaches natürlich auch gesichert.

    Die Einstandswerte sind auf den ersten Blick korrekt.

    Auch wenns schon älter ist - ich habe genau das gemacht. Ich habe vor 3 Jahren bei Oscar angefangen und habe mein Depot dann auf die ING übertragen.

    Dazu musst du dir die Log-in Daten für dein Konto bei der Baader Bank besorgen und die Anteile einfach übertragen. Ist wirklich nicht schwer. Man muss sich nur mal für 15min hinsetzen.

    Und mann kann sich den Sparplan von OSCAR dann einfach nachbauen, wenn man das denn möchte. Man muss es nur 1x aufsetzen und laufen lassen. Einzig das Rebalancing muss man selbst machen. Aber auch das ist eig keine große Sache.

    Einfach machen - spart auf jeden Fall ziemlich viel Gebühren!!!

    Und wie bist Du hinsichtlich mit dem Vertrag mit Oskar und Scalable umgegangen? Die Daten zum r

    eigentlichen Depot (Baader Bank) liegen mir bereits vor.

    Moin, Moin!

    Es ist natürlich richtig, dass die Beamt:innen einen sicheren Arbeitsplatz haben und die Wahrscheinlichkeit, diesen zu verlieren, sehr gering ist. Insbesondere in den letzten zwei Jahren. Dieses Totschlagargument führen Politiker, Presse etc. stets an, wenn es um das Thema "Gehaltserhöhungen" geht. Ich möchte die Grundsatzdiskussion zum Beamtentum und der gerechten Alimentierung (Bezahlung) hier nicht gar nicht anfangen.

    Es ist m. E. davon auszugehen, dass der Höchstsatz in Höhe von 71,75% in den nächsten Jahren abgesenkt, die wöchentlichen Arbeitszeit erhöht ("Gehaltskürzung") und die allgemeine Regelaltersgrenze angehoben wird.

    Ich persönlich würde allerdings nicht groß unterscheiden. Was fürs Alter zur Seite zu legen ist ja grundsätzlich für jeden zu empfehlen - egal ob Beamter, Angestellter oder Freiberufler.

    Die einfachsten Orientierungspunkte findest du ja eh hier.

    Der Aussage schließe ich mich an, jedoch nicht der wegen der Besserstellung von Beamt:innen.

    P. S: Finanzbeamte zahlen im Übrigen auch Steuern! ;)

    Moin, Moin!

    Die Alterseinkünfte eines Pensionärs sind u. a. von der Besoldungs- und Laufbahngruppe sowie vom jeweiligen "Arbeitgeber" (Bundesland oder dem Bund) abhängig. Es gibt nicht nur Beamt:innen im höheren Dienst. Die Presse vergleicht gerne einen "kleinen" Rentner mit einem Beamten des höheren Dienstes (wie z. B. A16).

    Die Höhe der Pension beträgt für jede jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit 1,79375% der ruhegehaltfähigen Bezüge. Der Höchstsatz beträgt dabei 71,75% (Brutto / nach 40 Dienstjahren). Die allgemeine Altersgrenze gilt natürlich auch für Beamt:innen.

    Soll heißen, dass auch Beamt:innen etwas für ihre Altersvorsorge tun sollten.Sie müssen mit einer Rentenlücke von bis zu 35 Prozent im Vergleich zu ihrem letzten Bruttogehalt rechnen, sobald sie ihre Pension beziehen. - Über die steuerlichen Aspekte, Krankenkasse, etc. möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.

    Im Übrigen liegt ihr Bruttoverdienst während der aktiven Dienstzeit in der Regel unter dem eines vergleichbaren Angestellten.