Hallo in die Runde,
ich habe zu dem Thema Festgeldanlagen bei der Credit Agricole Einlagenservice Bingen und Meldepflicht nun folgende Information bekommen:
Die Bundesbank schreibt dazu „Zahlungen zwischen Inländern, auch wenn einer davon eine in Deutschland ansässige Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist, sind nicht meldepflichtig.“
VG,
Jürgen B
Beiträge von juergen15
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Hallo Birgit,
danke für deine Antwort.
Doch, ich hatte mich eingeloggt und auch in meinem Online-Banking eine vergleichbare Übersicht gesehen, wie du sie hochgeladen hast.
Aber ich bin eher ein misstrauischer Mensch und konnte nicht darauf vertrauen,
dass es ggf. ausreicht, wenn eine Anlage als gekündigt markiert ist.
VG, Jürgen -
Hallo Achim,
danke für die Anregung, so habe ich das noch nicht gesehen.
Auf der anderen Seite sagte mir die Bank, sie habe mir eine Kündigungsbestätigung per Mail zugeschickt, die ich aber nicht empfangen habe. Warum diese Mails nicht zugestellt wurden, konnte ich leider auch mit meinem Internet-Provider nicht klären.
Daher mein Einwurfeinschreiben in der Hoffnung, damit ggf. etwas in der Hand zu haben.
VG,
Jürgen -
Hallo 'Zahlenfreund',
danke für deine Antwort und Hinweise, ich habe nur das Festgeld gekündigt, was zum 25.11. ausläuft, da ich leider noch eine weitere Festgeldanlage bei der Bank habe.
VG, Jürgen
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Hallo,
danke für die Anregung, ich hatte einen anderen Weg gewählt, nämlich ein von mir verfasstes Kündigungsschreiben hochgeladen. Mittlerweile habe ich das per Einwurfeinschreiben noch mal abgeschickt, um mehr Sicherheit zu haben.VG,
Jürgen -
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Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Die Kündigung des Festgeldkontos wird mir allerdings im Postfach des Onlinezugangs nicht angezeigt.
Jürgen B -
Hallo in die Runde,
eine Festgeldanlage von mir bei Crédit Agricole läuft Ende November aus.
Ich habe die Kündigung im Online-Banking-Postfach hochgeladen und um eine Bestätigung gebeten.
Die Hotline der Bank versicherte mir, dass sie mir zweimal eine Kündingungsbestätigung per E-Mail zugeschickt hat,
aber ich habe keine entsprechende Mail empfangen. Im Online-Banking ist die Festgeldanlage als gekündigt gekennzeichnet.
Was haltet ihr davon und wie würdet ihr euch verhalten?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort,
Jürgen B -
Lieber Achim Weiss,
vielen Dank für deine hilfreiche Antwort, die mich ermuntert hat, den Übertrag ins Unterdepot vorzunehmen (vom MSCI World IE00B4L5Y983 halte ich insg. ca. 2.200 Stück).
Darüber hinaus sehe ich das wie du auch, dass man ETFs auch im Ruhestand noch halten sollte, und die Vorstellung dann nur noch festverzinsliche Anlagen zu haben, veraltet ist.
Herzliche Grüße. -
Liebe Mitglieder der Community,
hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Verschieben von Positionen vom Hauptdepot in ein Unterdepot bei Smartbroker plus und kann berichten, wie das bei ihm gelaufen ist bzw. auf was zu achten ist?
Hintergrund ist der, ich bin in Rente gegangen und will beginnen, nach und nach ETF-Anteile Steuer sparend entsprechend der vorgeschlagenen Strategie in dem Beitrag "https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-verkaufen/ Kapitel 5: Wie kannst Du beim ETF-Verkauf Steuern sparen? Variante 2 Depotübertrag ins Zweitdepot" verkaufen.
Dabei frage ich mich zugleich, da ich ab 2017 begonnen habe, Anteile des ETF IE00B4L5Y983 (MSCI World) zu erwerben und diese Anteil nach und nach aufgestockt habe, ob im Hinblick auf einen "Anschaffungs"-Zeitraum von acht Jahren die Steuerersparnis in meinem Falle wirklich so gravierend ist, dass die Einrichtung eines Unterdepots Sinn macht.
Über eine Antwort mit euren Erfahrungen und Einschätzungen würde ich mich freuen,juergen15
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Liebe Community,
ich danke euch für eure Rückmeldungen und Einschätzungen.
Ich werde wohl weniger ins Festgeld stecken, als zunächst geplant, auch der Hinweis, dass eine Festgeldtreppe nicht mehr so sinnvoll ist, war wichtig.
Das bedeutet : der überwiegende Rest kommt in ETFs, vermutlich in Kombination mit einem Auszahlplan.
Interessant ist für mich weiter die Aussage von JDS "wenn der fettere Anteil intelligent investiert ist", wo ich daher noch mal nachfrage, was meinst du damit?
Nachdem, was hier in der Community vertreten wird, sollte man doch breite aufgestellte ETFs wählen, also MSCI World-ETFs oder All Countries World Wide-ETFs, ggf. ergänzt mit einem kleineren Anteil Emerging Markets-ETFs. Meintest du das damit?
Freundliche Grüße,
Jürgen -
Hallo liebe Community,
ich werde demnächst für den Verkauf des Elternhauses 200 T€ auf einmal bekommen, die ich erst einmal anlegen möchte.
Ich bin 63 Jahre alt und plane in drei Jahren mit 66 in die Rente zu gehen.
Ist die Empfehlung, die in diesem Forum Common sense ist, etwa 50% in ETFs anzulegen (womit ich die Faustregel "Aktienquote = 1 - Lebensalter" nach oben korrigiert habe wegen der derzeit niedrigen Zinsen und der aktuellen Inflation,
siehe auch den Beitrag von Kater.Ka vom 29.12.2020) und 50% in Festgeld (wobei Festgeldtreppe von drei Jahren) aktuell immer noch korrekt?
Danke im Voraus für eure Rückmeldungen und Grüße,
Jürgen
P. S.
Ich werde auf jeden Fall, wenn ich dies so tue, mehr als 100 T€ Festgeldanlagen haben, da ich aktuell bereits mehrere
10 T€ Festgeldanlagen habe. Könnte das zu einem Problem führen? -
Vielen Dank für deine Antwort, die Anschaffungswerte sind im Großen und Ganzen richtig übertragen worden,
so dass ich etwas beruhigt bin. -
Hallo in die Community,
ich brauche noch einmal eure Unterstützung im Zusammenhang mit dem Depotübertrag Flatex -> Smartbroker.
Um gleich zur Sache zu kommen: ich habe meine Dokumentenarchiv Flatex bzw. den Posteingang nicht gesichert,
kann jetzt aber nicht mehr darauf zugreifen."An- und Verkaufsabrechnungen, Steuerbescheinigungen, Depotauszüge und die jeweiligen Anlagen KAP der vorherigen Steuerjahre sollten Sie aufbewahren, bis Sie alle Fondsanteile verkauft und mit dem Finanzamt abgerechnet haben."
schreibt Udo Reuß in seinem Finanztip-Beitrag 'Kapitalertäge in der Steuererklärung'.Da dies jetzt alles kostenpflichtig geworden ist, meine Frage an euch, reicht es bereits zur Abrechnung mit dem Finanzamt, wenn ich mir die Vorabpauschalen Fonds (in meinem Fall wären es nur die für 2020) im Nachhinein noch ausstellen lasse
bzw. gibt es noch Dokumente, die ich zur Abrechnung mit dem Finanzamt unbedingt brauche (und die ich mir von Flatex
noch ausstellen lassen sollte)?Vielen Dank für eure Unterstützung im Voraus,
juergen15 -
Hallo Kater.Ka,
ich habe noch eine ergänzende Frage zu meiner vorherigen Frage:
im Hinblick auf die Steuererklärung 2020 könnte ich schon mal prüfen, ob mir bei Flatex zum 1.1.2020 eine Vorabpauschale zugeflossen ist und Abgeltungssteuer abgeführt wurde?
Ist das richtig?Vielen Dank schon noch einmal im Voraus,
juergen15 -
Hallo Kater.Ka,
noch einmal vielen Dank für deine Antworten und auch deine Geduld.
Nichtsdestotrotz bleiben Fragen bei mir offen.
Denn deine Antworten stehen im Widerspruch zu dem, was ich angenommen habe.
Wenn ich deine Ausführungen jetzt richtig verstehe, ist der Steuerzahler also selbst verantwortlich für die Berechnung
der Vorabpauschale, das macht nicht per se die Bank. Es kann sein, dass die Bank dies macht,
es kann aber auch der Fall eintreten, dass die Bank dies nicht macht, und dann kann man sich nicht darauf verlassen,
wenn die Bank eine Steuerbescheinigung mit Kapitalerträgen = 0 zuschickt, dass diese Bescheinigung richtig ist, d. h.
dass die Bank alles berücksichtigt hat, was zu Kapitalerträgen führt.
Ist das so?Freundliche Grüße,
juergen15 -
Hallo Kater.Ka,
ich verstehe den Sachverhalt jetzt besser:
die Vorabpauschale ist demnach ein fiktiver Mindestertrag auf ETFs, der im 'Folgejahr' zufließt, wie du schreibst:
eine mögliche Vorabpauschale für 2018 fließt am 1.1.19 zu und muss dann bei der Steuererklärung 2019 ggf. angegeben werden (ebenso wie das in dem Beitrag, auf den du verlinkt hast, ja schon beschrieben wurde).
Darüber hinaus: Ich hielt Ende 2018 folgende ETFs:
IE00B4L5Y983,
IE00BKM4GZL66,
LU0328475792Aber hat sich das Thema 'Vorabpauschale' nicht schon dadurch erledigt,
dass von Flatex in der hochgeladenen Steuerbescheinigung keine Kapitalerträge ausgewiesen wurden?
Noch einmal: vielen Dank für deine Unterstützung.Freundlich-fragende Grüße,
juergen15 -
Hallo Kater.Ka,
vielen Dank für deine nochmalige Antwort.
Ich bin gerade bei der Arbeit und muss gleich schon wieder los,
aber ich verstehe die Materie offensichtlich nicht.
Ich werde mich wohl noch stärker damit beschäftigen müssen (Videos von Finanztip schauen),
ev. nehme ich dein Angebot gern an.Freundl. Grüße,
juergen15 -
Lieber Kater.Ka,
vielen Dank für deine erneute Rückmeldung.
Ich bin jetzt leider auch verunsichert, weshalb ich meine Steuerbescheinigung anonymisiert hochgeladen habe.
Steuerbescheinigung.pdfDie Kurse sind 2019 gestiegen, weshalb nach meinem Gefühl Vorabpauschalen hätten anfallen müssen.
Flatex gibt die Höhe der Kapitalerträge jedoch mit 0 € an.
Weshalb, frage ich mich? Woran liegt es?
Dummerweise weiß ich nicht, ob ich einen Freistellungsauftrag erteilt habe, der dies nach meinen Einschätzung erklären könnte. Wegen des Depotwechsels weg von Flatex kann ich dies nicht mehr mit Flatex klären.Es könnte an Aktienverlustverrechnung liegen oder es könnte an dem von dir zitierten Fall liegen,
dass die Vorabpauschale nicht eingezogen wurde (aus welchem Grund auch immer, kann ich ebenfalls nicht mehr
mit Flatex klären).Ich muss meine Steuererklärung nun bis 31. Juli abgeben.
Meine Frage nun noch einmal an dich(, aber auch an alle):
wie verhalte ich mich gegenüber dem Finanzamt?
Kann ich die hochgeladene Steuerbescheinigung ohne Weiteres abgeben oder besteht weiterer Handlungsbedarf?Vielen Dank noch einmal im Voraus für deine/eure Antworten.
juergen 15 -
Hallo Kater.Ka,
ich merke, ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Die Steuerbescheinigung war von 2020.
In der wurden mir für das Kalenderjahr 2019 als Höhe der Kapitalerträge 0 € bescheinigt,
was ich überraschend finde, denn 2019 ist der Wert des Depots gestiegen???Danke noch einmal im Voraus für eine Antwort,
juergen15