Beiträge von juergen15

    Lieber Kater.Ka,
    vielen Dank für deine erneute Rückmeldung.
    Ich bin jetzt leider auch verunsichert, weshalb ich meine Steuerbescheinigung anonymisiert hochgeladen habe.
    Steuerbescheinigung.pdf

    Die Kurse sind 2019 gestiegen, weshalb nach meinem Gefühl Vorabpauschalen hätten anfallen müssen.

    Flatex gibt die Höhe der Kapitalerträge jedoch mit 0 € an.

    Weshalb, frage ich mich? Woran liegt es?
    Dummerweise weiß ich nicht, ob ich einen Freistellungsauftrag erteilt habe, der dies nach meinen Einschätzung erklären könnte. Wegen des Depotwechsels weg von Flatex kann ich dies nicht mehr mit Flatex klären.

    Es könnte an Aktienverlustverrechnung liegen oder es könnte an dem von dir zitierten Fall liegen,
    dass die Vorabpauschale nicht eingezogen wurde (aus welchem Grund auch immer, kann ich ebenfalls nicht mehr
    mit Flatex klären).

    Ich muss meine Steuererklärung nun bis 31. Juli abgeben.

    Meine Frage nun noch einmal an dich(, aber auch an alle):
    wie verhalte ich mich gegenüber dem Finanzamt?
    Kann ich die hochgeladene Steuerbescheinigung ohne Weiteres abgeben oder besteht weiterer Handlungsbedarf?

    Vielen Dank noch einmal im Voraus für deine/eure Antworten.
    juergen 15

    Hallo,

    Flatex hat mir in meiner Steuerbescheinigung 2019 keine Kapitalerträge ausgewiesen,
    obwohl der Wert meines Depots gestiegen ist.

    Kann mir jemand von euch helfen, wie dies möglich sein kann, da nach der neuen ETF-Besteuerung bei thesaurierenden ETFs
    seit 2018 die Vorabpauschalen fällig werden?

    Ich danke euch im Voraus für hilfreiche Antworten,
    juergen15

    Hallo Tobias, hallo Community,

    jetzt ging es doch sehr schnell mit dem Depotübertrag, am 29. Mail erfolgte dieser.

    Ich habe aber noch eine Frage zur Diskussion im Forum zum Thema Depotübertrag:
    woran merke ich, dass die Einstandsdaten übertragen wurden???

    Fragende Grüße,
    juergen15

    Depotübertrag von Flatex nach Smartbroker

    Hallo in die Community,

    ich habe nach dem Finanztip-Video 'Depotwechsel von Flatex auf ein anderes Depot'

    - am 6. März Smartbroker beauftragt, mein Depot von Flatex einzuziehen
    (Ende Februar Widerspruch gegen das neuen Preis- und Leistungsverzeichnis)

    - am 31. März erhielt ich von Flatex im Online-Banking eine Eingangsbestätigung des Depotübertrags,
    wovon ich einen Screenshot gemacht habe und eine Benachrichtigung in meinem Mail-Postfach habe

    - am 4. Mai kündigte Flatex mir postalisch die Geschäftsbeziehung zum 7.7.2020,
    da ich den Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses widersprochen habe.
    Dies Schreiben enthielt den Satz 'Im Falle eines Depotbestands möchten wir Sie bitten,
    uns rechtzeitig eine entsprechende Information zu geben, ob Sie einen Depotübertrag [...] wünschen.
    Falls wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir vorhandene Depotbestände gemäß
    unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abschnitt I, Nr. 21 (2) bestens verwerten und den Erlös
    an das uns bekannte Referenzkonto auskehren'.

    - am 18. Mai fragte ich telefonisch bei Flatex nach, ob der Depotübertrag vorliegt, was bejaht wurde
    (bei dem Gespräch stellte sich jedoch heraus, dass ich einen Fehler bei der Veräußerung der Bruchstücke
    gemacht hatte, den ich in der Zwischenzeit aber korrigiert habe)

    - am 20. Mai telefonierte ich noch mal mit Flatex, teilte die Veräußerung der Bruchstücke mit und bat
    um ein postalische Bestätigung des Eingangs des Depotübertrags


    Frage an euch, wo ich Unterstützung brauche:
    Ich habe nichts Konkretes in der Hand, dass ich einen Antrag auf Depotwechsel gestellt habe, falls Flatex
    nach dem 7. Juli 'die vorhandenen Depotbestände bestens verwertet' (mit Schließung des Konten und Depots
    endet auch der Zugriff auf das Dokumentenarchiv).

    Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
    Sollte ich noch einmal direkt einen Depotübertrag an Flatex richten?

    Ich danke euch im voraus für eure Antworten.

    Freundliche Grüße,
    juergen15

    Liebe Community,

    vielen Dank für eure Rückmeldungen,
    ich nehme mit, Anlagechancen in ETFs der Region Afrika werden als skeptisch beurteilt,
    ich werde dennoch das Thema nicht gänzlich verwerfen und neue ETFs aus dieser Region abwarten
    Interessant in diesem Zusammenhang der Hinweis von 'muc', obwohl ich eher bei ETFs bleiben möchte.
    Zur Nachfrage von 'Schwachzocker', ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor,
    mein ursprüngliches Anliegen war, falls ich irgendwann einen afrikanischen ETF kaufen würde,
    sollte der auch Länder wie Ruanda, Äthiopien, Senegal, Ghana etc. enthalten, also nach afrikanischen Ländern breiter gestreut
    (und nicht nur Südafrika/Marokko/Ägypten), vielleicht habe ich die Frage aber auch nicht gnaz verstanden.

    Viele Grüße
    von
    juergen15

    Liebe Community,


    wie beurteilt Ihr die Anlagechancen in Bezug auf Afrika?

    Nach https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Länder_nach_Wirtschaftswachstum (Abruf vom 11.9.2019) befinden sich unter den zehn Ländern mit den höchsten Wachstumsraten weltweit 2018 vier afrikanische Länder (Ruanda, Guinea, Libyen und Elfenbeinküste, Libyen allerdings mit beträchtlicher Schwankung in den letzten fünf Jahren), und unter den Ländern auf den Plätzen 11 – 20 fünf weitere (Benin, Äthiopien, Senegal, Gambia und Burkina Faso). Ebenfalls noch mit relativ hohen Wachstumsraten: Kenia und Ghana. Kann dies ein Hinweis darauf sein, dass der afrikanische Kontinent demnächst gute Anlagechancen bietet?


    Hinweise dafür gibt es auch aus der Publikation Factfulness von Hans Rosling (und anderen). In aller Kürze: Der Autor erläutert seine Absicht so, dass er mit Grafiken lehren will, die Welt so zu sehen, wie sie wirklich ist, und seinen Lesern vermitteln will, sich um eine faktengestützte Weltsicht (in Gegenüberstellung zu einer überdramatisierten Weltsicht) zu bemühen. Eine faktengestützte Weltsicht bestehe zum Beispiel nicht darin, dass die Reichen immer reicher werden und die Armen immer ärmer, sondern darin, dass in Wirklichkeit die große Mehrheit der Weltbevölkerung irgendwo in der Mitte der Einkommensskala lebt und sich in den letzten zwanzig Jahren der Anteil der Weltbevölkerung, die in extremer Armut leben, um mehr als die Hälfte reduziert hat.
    Der Autor hat viele Jahre in Afrika verbracht und diskutiert ausführlich bzw. stellt die These auf, Afrika kann aufholen. Als einen Beleg zitiert er u. a. den IWF, der einräumte, starkes Wachstum über fünf Prozent habe in den letzten Jahren in Ländern wie Ghana, Nigeria, Kenia und Äthiopien stattgefunden, was nach Roslings Ansicht deshalb von Bedeutung ist, da es von den Einschätzungen des IWF abhängt, wo die Pensionsfonds und Kapitalsammelstellen ihre Gelder investieren. Weiter führt Rosberg aus, dass sich die besten Anlagechancen heute in jenen afrikanischen Ländern ergeben würden, die in den vergangenen Jahrzehnten ihr Bildungssystem stark verbessert und die Überlebensraten ihrer Kinder deutlich gesteigert haben. Hier nennt er als Beispiele die Länder Nigeria, Äthiopien und Ghana. Darüber hinaus hätten fast alle afrikanischen Länder südlich der Sahara ihr Bildungswesen, die Strom- und Wasserversorgung und die sanitäre Infrastruktur - in einer ähnlichen Geschwindigkeit - wie die europäischen Länder verbessert, als diese ihr Entwicklungswunder erlebt hätten, und hätten ihre Kindersterblichkeit sogar schneller reduziert als dies z. B. Schweden gelungen ist. Asiatische Länder wie Südkorea, China, Vietnam, Malaysia, Indonesien, die Philippinen und Singapur hätten ebenfalls weit vor ihrem wirtschaftlichen Erfolg beträchtliche gesellschaftliche Fortschritte erzielt. Und schließlich werden auch – prozentual betrachtet - immer mehr Menschen in Afrika leben (nach Prognosen der UN im Jahre 2100 80 Prozent der Weltbevölkerung in Afrika und Asien, wodurch sich der Weltmarkt in Richtung Indischer Ozean verschieben sollte).


    ETFs für die Region Afrika gibt es allerdings bis jetzt nur zwei, die beide – mit einer Ausnahme – keine Unternehmen in nennenswertem Umfang aus den oben genannten Ländern enthalten. Diese ETFs sind der Lyxor Pan Africa UCITS ETF mit den Länder-Schwerpunkten Südafrika (31,2 %), Marokko (23,6 %), Kanada? (17,3 %), Ägypten (13,3 %), Vereinigtes Königreich? (8,6 %), Wertentwicklung 1 Jahr 10,5 %, und der Xtrackers MSCI Africa Top 50 Swap UCITS ETF mit den Schwerpunkten Südafrika (69,3 %), Ägypten und Marokko (jeweils 8,6 %), Kenia (8,0 %) sowie Nigeria (4,0 %), Wertentwicklung 1 Jahr 7,5 %.

    Wie ist eure Einschätzung in Bezug auf Afrika?
    Ich neige dazu, einen breiter gestreuten afrikanischen ETF abzuwarten. Ist dieser aber überhaupt realistisch? Wie würdet Ihr vorgehen?


    Vorsichtshalber betone ich, um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, dass ich höchstens 10 % meiner gesamten Anlagesumme in einen solchen ETF stecken würde (der MSCI World ist und bleibt erste Wahl).


    Für eure Rückmeldungen danke ich im Voraus.

    Viele Grüße,
    juergen15

    Hallo RaphaelP,

    vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung zu meinem Anliegen, die mir weiterhilft.
    Ich habe die Versicherungsunterlage anbei 'entfremdet' hochgeladen (hat etwas länger gedauert, da ich diese Bescheinigung noch in zwei Teile aufteilen musste), wobei ich sie auch noch einmal ausführlich
    gelesen habe und mich jetzt der darin enthaltene Satz irritiert 'Die Beiträge gelten als im Zeitpunkt der Antragstellung am 28.11.2017 gezahlt, weil die Beitragszahlung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt unserer Auskunft vom 18.10.2018 erfolgte'. Ich frage mich, ob die Beträge für die Einkommensteuer 2018 gar nicht relevant sind
    (sondern demnach für 2017?) oder doch das tatsächliche Datum der Ausgabe, die im Dezember 2018 erfolgte und durch Kontoauszug nachgewiesen wurde, entscheidend ist? Aber vielleicht mache ich mir hier zu viele Gedanken.
    Dennoch würde mich deine Einschätzung dazu interessieren.

    Vielen Dank
    und

    beste Grüße,

    juergen15

    P. S.
    Vielen Dank auch allen anderen, die mir eine Antwort gegeben haben

    Liebe Community,
    vielen Dank für eure differenzierten Antworten Ende letzten Jahres.

    Um gleich auf den Punkt zu kommen: ich habe freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt,
    im Dezember 2018 eine erste Rate von 10.000 €, und brauche in dem Zusammenhang noch einmal eure Unterstützung.

    Die für mich zuständige Finanzbeamtin weigert sich, diese Einzahlung als Aufwendung für die Altersvorsorge steuermindernd anzuerkennen. Sie schreibt in ihrer Begründung auf meinen Antrag vom 7. Aug. 2019 auf Änderung des Einkommensteuerbescheids vom 24.7.2019:
    "Ihrem Antrag auf Änderung der Einkommensteuererklärung 2018 vermag ich aus folgenden Gründen nicht entsprechen:
    Die von Ihnen geleisteten Beiträge in die Rentenversicherung sind weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen und
    wir von der "Deutschen Rentenversicherung" ja auch als Versicherungsunterlage betitelt. Eine Änderung wird daher abgelehnt.
    Sollten Sie weiterhin an Ihrem Standpunkt festhalten ist eine Änderung nur über einen Einspruch möglich."

    Ich will Einspruch einlegen und habe dazu folgenden Text gewählt:

    Sehrgeehrte Damen und Herren,

    mitdiesem Schreiben lege ich Einspruch gegen Ihren Bescheid vom 21. Aug.2019 auf meinen Antrag vom 7. Aug. 2019 auf Änderung desEinkommensteuerbescheids 2018 ein.

    Ichlege Einspruch dagegen ein, dass der von mir gestellte Antrag aufÄnderung des Einkommensteuerbescheids 2018 auf steuerminderndeBerücksichtigung der von mir geleisteten Beiträge an diegesetzliche Rentenversicherung zum ‚Ausgleich einer Rentenminderungbei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters‘ inHöhe von 9.620 €als Sonderausgaben, vgl. die von mir abgegebene und Ihnen vorliegendeAnlage Vorsorgeaufwand, Zeile 6, sowie die beigefügten Anlagen zuder Ausgleichszahlung, in Ihrem Bescheid mit der falschen Begründungabgelehnt wurde, es handelt sich um sonstigeVorsorgeaufwendungen
    (wie im Einkommensteuerbescheid, wo dieseBeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fälschlich auch densonstigen Vorsorgeaufwendungen zugeordnet wurden).

    Beidiesen Beiträgen handelt es sich aber um Aufwendungenfür die Altersvorsorge nach§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG, die in einem BMF-Schreiben zureinkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen vom24.05.2017, Az. IV C 3 - S 2221/16/10001:004, auf Seite 5 in derTabelle Randziffer 2 ausdrücklich als solche benannt sind(https://files.vogel.de/infodienste/sm…/3/5/194291.pdf,Abruf vom 28. Aug. 2019). Diese sind für das Jahr 2018 bis zu einerHöhe von 23.712Euroals Sonderausgaben bei Ledigen berücksichtigungsfähig.

    Ichbeantrage, die von mir geleisteten Beiträge zur gesetzlichenRentenversicherung nun bei der Berechnung des zu versteuerndenEinkommens zu berücksichtigen. Sämtliche Belege zu diesem Vorgangfüge ich Ihnen noch einmal in Kopie bei."

    Ich bitte euch um eure Rückmeldung, ob der Text so in Ordnung ist oder noch Änderungen/Ergänzungen notwendig sind.

    Ich danke euch im Voraus sehr für eure Anregungen.

    Viele Grüße,
    juergen15

    Hallo,
    ich bedenke mich nochmals bei Referat Janders und auch allen anderen, die mir auf meine Frage geantwortet haben.
    Ich nehme die etwas bittere Erkenntnis mit, dass es mit 59 fast schon zu spät ist, noch viel für die Altersvorsorge zu tun.
    Das hätte ich eher machen müssen, ging aber nicht aus Gründen, die ich hier nicht weiter thematisieren will.
    Sofortrente/freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung/Kombination aus ETF-Anlage und Festgeld mit unterschiedlicher Laufzeit/Kauf einer vermieteten Immobilie - das sind nach "https://www.finanztip.de/altersvorsorge/ -
    Baum 5" jetzt die grundsätzlichen Optionen. Dabei gilt für die ETF-Anlage "Um das Verlustrisiko einzugrenzen, sollte das Geld allerdings mindestens 10, besser 15 Jahre liegen bleiben." Dann wäre ich 75, keine wirkliche Option, ich vereinfache vielleicht etwas (Kater.Ka ist sicherlich anderer Meinung). Kauf einer vermieteten Immobilie - bin ich nicht der Typ für.
    Sofortrente oder freiwillige Einzahlung in die GRV - da hat Referat Janders herausgearbeitet, welche Variante zu bevorzugen ist, aber es gibt wiederum Stimmen, die sagen der jetzt ausgerechnete Betrag ist ebenfalls nicht sicher.
    Im Moment sehe ich für mich den Weg, mich weiter in die Materie einzuarbeiten, den Nachhaltigkeitsfaktor zu verstehen,
    um abschätzen zu können, welche Veränderungen hier in den nächsten Jahren erwartbar sind.

    Beste Grüße,
    juergen15

    Man kann grundsätzlich bis zu 1900 Euro an Versicherungsbeiträgen geltend machen. (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG)

    Hallo Referat Janders,
    vielen Dank für die schnelle Antwort,
    ich dachte bis jetzt immer, es gilt:
    Ausgaben für die private und gesetzliche Rentenversicherung und ihr gleichgestellte Aufwendungen können Sie 2017 bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro (das Doppelte für Ehepaare) von der Steuer absetzen (2018: bis 23.712 Euro). Für 2017 erkennt das Finanzamt aber nur 84 Prozent der Ausgaben an (2018: 86 Prozent, 2019: 88 Prozent), siehe:
    https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/

    Grüße,
    juergen15

    Hallo Referat Janders,
    vielen Dank für die Berechnung (und auch für den Hinweis auf CosmosDirekt, diese Versicherung kannte ich nicht),
    die meiner Vermutung enspricht, die GRV hat einen knappen Vorsprung. Nichtsdestotrotz rätsel ich über den Satz
    "In der ungeförderten Variante kann man nichts steuerlich geltend machen, das Kontingent dürfte durch die Krankenversicherung bereits erschöpft sein."
    Was meinen Sie damit?

    Grüße von

    juergen15