Drei Säulen der Altersvorsorge
So vermeidest Du Geldsorgen im Alter

Finanztip-Experte für Vorsorge
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Rente? Oder doch die klassische Lebensversicherung, Aktienfonds oder Immobilien? Für die Altersvorsorge gibt es viele Möglichkeiten. Dabei den Durchblick zu behalten, fällt schwer. Trotzdem ist es wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn am Ende steht immer die Frage: Reicht die Rente, um einen gewissen Lebensstandard im Alter zu sichern?
Finanztip hilft Dir, einen Überblick über mögliche Vorsorgeformen zu bekommen und den Weg zur passenden Altersvorsorge einfacher zu finden. Gegliedert nach Anstellungssituation und Zeit bis zur Rente haben wir fünf Entscheidungsbäume entwickelt.
Kennst Du Deine Rentenansprüche und sind Dir die drei Säulen der Altersvorsorge mit ihren einzelnen Vorsorgemöglichkeiten vertraut, nimm die Abkürzung und springe direkt zu den Entscheidungsbäumen. Ansonsten: Prüfe erst einmal, wie viel Rente Du später wahrscheinlich bekommst.
Um zu wissen, ob die spätere Rente gut zum Leben reicht, kommst Du um eine Bestandsaufnahme nicht herum. Wichtig ist herauszufinden, wie viel Rente Du voraussichtlich einmal aus Deiner Pflichtabsicherung erhalten wirst – also abhängig von der Berufsgruppe aus der gesetzlichen Rente oder aus dem berufsständischen Versorgungswerk. Schaue dazu einmal auf Deine jährliche Renteninformation und schätze dann ab, was fehlt. Das ist die sogenannte Rentenlücke.
Hinweis: Im Ratgeber private Altersvorsorge haben wir für einen Muster-Durchschnittsverdiener die Rentenlücke ausgerechnet. Schaue Dir das Beispiel einmal an.
Gesetzliche Rentenversicherung - Die meisten Angestellten sind im staatlichen Rentensystem pflichtversichert. Darüber hinaus umfasst die Pflichtversicherung auch einige selbstständige Berufe, die als schutzbedürftig gelten, etwa viele Handwerksberufe, Fahrlehrer, Fitnesstrainer, aber auch Erzieher, selbstständige Lehrer, Hebammen oder Physiotherapeuten. Eine vollständige Liste aller Pflichtversicherten gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die gesetzliche Rente wird voraussichtlich immer weniger zum Einkommen im Alter beitragen. Denn die Gesellschaft in Deutschland wird älter, und künftig müssen immer weniger Erwerbstätige mit ihren Beiträgen immer mehr Renten finanzieren. Die Folge: Das Rentenniveau sinkt.
Schon heute (2018) bekommt ein langjährig versicherter Durchschnittsverdiener gut 1.280 Euro Rente vor Steuern – das sind 48,1 Prozent gemessen am Durchschnittseinkommen (vor Steuern). Der Rentenreform von 2004 folgend soll das Mindest-Rentenniveau im Jahr 2030 bei 43 Prozent liegen. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, muss also zusätzlich vorsorgen.
Berufsständische Versorgungswerke - Freiberufler, die in sogenannten Kammerberufen arbeiten, sind dort pflichtversichert. Zu der Gruppe zählen klassischerweise niedergelassene Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und einige mehr. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung legen Versorgungswerke die Beiträge ihrer Mitglieder am Kapitalmarkt an – dabei zahlt jeder Versicherte für seine eigene Rente ein.
Dennoch müssen auch Freiberufler damit rechnen, dass sie künftig weniger Rente aus den Versorgungswerken beziehen. Die anhaltenden Niedrigzinsen drücken mittlerweile auf die Erträge. So fällt es den Anbietern immer schwerer, das Rentenniveau für ihre Mitglieder zu sichern. Auch Freiberufler sollten sich daher mit den zusätzlichen Vorsorgemöglichkeiten auseinandersetzen.
Keine verpflichtende Basisabsicherung - Selbstständige, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, noch Mitglied in einem Versorgungswerk sind, müssen sich komplett selbst um ihre Rente kümmern. Sie sollten sich in jedem Fall damit befassen, welche Alternativen es gibt.
Gesetzliche Pension - Sie ist die klassische Altersversorgung für alle, die im öffentlich-rechtlichen Dienst arbeiten, also etwa Beamte, Richter, Berufssoldaten oder Pfarrer. Die Altersbezüge, für die Bund oder Länder aufkommen, sind in der Regel höher als die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente. Dennoch können auch Beamte privat vorsorgen, etwa indem sie eine Riester-Rente abschließen.
Der Überblick über mögliche Arten der Altersvorsorge gelingt besser, wenn man die jeweilige Vorsorgeform bestimmten Kategorien zuordnet. Fachleute sprechen in Deutschland von den drei Säulen – oder Schichten – der Altersvorsorge. Gegliedert sind diese Säulen vor allem nach ihrer steuerlichen Behandlung. Hinzugefügt haben wir eine weitere (inoffizielle) Säule 0 rechts in der Übersicht, die die Möglichkeiten der flexiblen Vorsorge umfasst. Weil die Beamtenpensionen vom Staat getragen werden, sind sie nicht Teil dieser Übersicht.
Erste Säule - Dort finden sich all jene Vorsorgelösungen, die für den künftigen Rentner eine Basisversorgung sicherstellen sollen. Dazu gehört zum einen die gesetzliche Rentenversicherung, der alle Angestellten und manche Selbstständige verpflichtend angehören. Zum anderen zählen dazu die berufsständischen Versorgungswerke, über die bestimmte freie Berufe – Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten, Steuerberater und andere – verpflichtend abgesichert sind.
Auch Rürup-Renten (Basisrenten) zählen zur ersten Säule. Sie waren in erster Linie für gutverdienende Selbstständige gedacht – abschließen darf sie aber jeder. Sparer können zwischen einer klassischen Rürup-Rentenversicherung oder einer Variante mit höherem Aktien-Anteil wählen.
All diesen Vorsorgeformen gemein ist die steuerliche Förderung: Sämtliche Beiträge zählen zu den Sonderausgaben für die Basisvorsorge. Die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und die Versorgungswerke können Sparer vollständig absetzen. Rürup-Beiträge sind 2018 zu 86 Prozent absetzbar, jedes Jahr stufenweise etwas mehr und 2025 dann ebenfalls zu 100 Prozent. Dafür fallen auf die Renten später Steuern an.
Zweite Säule - Zur zweiten Säule zählen geförderte Vorsorgeverträge, insbesondere Riester-Verträge und die betriebliche Altersvorsorge. Sie kommen vor allem für Angestellte infrage. Riester-Verträge sind zwar oft private (fondsgebundene) Rentenversicherungen oder Fondssparpläne, die allerdings staatlich gefördert sind. Einerseits zahlt der Staat Zulagen, andererseits lassen sich Beiträge von der Steuer absetzen.
Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge sparen Arbeitnehmer oft in klassische Rentenversicherungen an, die der Arbeitgeber ausgewählt hat (Direktversicherung). Arbeitnehmer profitieren in diesem Fall aber davon, dass sie auf ihre Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen müssen. Gefördert werden maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, im Jahr 2019 waren das 268 Euro monatlich. Wenn der Chef noch etwas obendrauf gibt, lohnen sich solche Verträge in den meisten Fällen; als Faustregel gelten die eingesparten Sozialbeiträge von etwa 20 Prozent.
Spätere Renten aus der zweiten Säule müssen Sparer mit ihrem persönlichen Steuersatz im Alter versteuern. Bei Betriebsrenten zahlst Du im Alter auch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, also 18,5 Prozent, wenn Du Kinder hast (Stand: 2019). Umso wichtiger ist es also, dass der Arbeitgeber etwas dazugibt.
Dritte Säule - In die dritte Säule fallen alle privaten Vorsorgeverträge ohne besondere Förderung, also klassische oder fondsgebundene private Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Die Beiträge für solche Sparformen zahlen Verbraucher aus ihrem Nettogehalt – das heißt, sie haben bereits Einkommensteuer auf die Beiträge abgeführt.
Als Ausgleich dafür zahlen Sparer in der Ansparphase keine Steuern auf Dividenden- oder Zinserträge. Und auch die späteren Renten sind nur geringfügig besteuert, nämlich mit dem sogenannten Ertragsanteil. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wie alt jemand ist, wenn er die Rente bezieht.
Wer etwa mit 65 Jahren in die Rentenphase wechselt, muss 18 Prozent der ausgezahlten Rente versteuern. Die Tabelle zum Ertragsanteil findest Du im Paragraf 22 des Einkommensteuergesetzes. Wer sich das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen möchte, bezahlt den persönlichen Einkommensteuersatz auf die Hälfte der Summe.
Säule 0 - Über die offiziellen drei Säulen hinaus können sich Sparer auch überlegen, flexibel – also ohne eine Lebens- oder Rentenversicherung – anzusparen, in der von uns sogenannten Säule 0. Das geht zum Beispiel mit einem Sparplan auf börsengehandelte Aktien-Indexfonds (ETF-Sparplan). Dabei fließen monatlich geringe Raten von 50 Euro oder 100 Euro in einen kostengünstigen Aktien-Indexfonds (Exchange Traded Funds, kurz ETF). Alternativ können Sparer auch einmalig einen größeren Betrag in einen Aktienfonds oder ETF anlegen.
Wichtig ist, langfristig dabeizubleiben und einen Fonds zu wählen, der viele Aktien aus unterschiedlichen Ländern, Branchen und Währungen enthält. Dann gleichen sich Schwankungen an den Börsen eher aus, und die Chance auf eine gute positive Jahresrendite nimmt zu.
Wer Geld flexibel anlegt, kommt nicht in den Genuss spezieller steuerlicher Vorteile. Beiträge in ETFs beispielsweise bezahlt der Sparer aus dem bereits besteuerten Nettoeinkommen. Zins- oder Dividendeneinnahmen und spätere Verkaufserlöse muss er dann erneut mit dem Abgeltungssteuersatz besteuern.
Immobilien - Auch wenn sie nicht immer gemeinsam mit den sonstigen Vorsorgelösungen genannt werden: Natürlich eignen sich auch Immobilien zur Altersvorsorge. Das gilt insbesondere, wenn Du selbst im Haus oder in der Wohnung wohnst. Allerdings sind die Preise für Immobilien seit dem Jahr 2010 von Jahr zu Jahr gestiegen, vor allem in den größeren Städten und Ballungsräumen. Niedrige Finanzierungskosten können die (zu) teuren Kaufpreise nicht immer aufwiegen.
Wer über einen Kauf nachdenkt, sollte also genau abwägen. Ebenfalls wichtig: Bei selbst genutzten Immobilien gibt es Steuervorteile. Sowohl die Wertsteigerungen und auch monatlichen Erträge in Form der eingesparten Miete sind steuerfrei.
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Hast Du erst einmal den Überblick über gängige Vorsorgevarianten, kommt die schwerste Übung: Du musst Dich entscheiden. Diese Entscheidung ist individuell und hängt von Deiner Lebenssituation ab. Einige Fragen können aber bei Deiner Entscheidungsfindung helfen.
Finanztip hat diese Fragen in Entscheidungsbäume integriert. Sie dienen als Orientierung, welche Vorsorgeformen für Dich möglich und auch sinnvoll sind. Je nachdem, wie Dein Anstellungsverhältnis ist und wie viel Zeit Dir noch bis zur Rente bleibt, trifft ein anderer Baum auf Dich zu. Wähle aus:
Du hast einen sicheren Job in einer Firma und noch viel Zeit bis zur Rente? Dann solltest Du Dir eine Frage zu allererst stellen: Planst Du, in naher Zukunft ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen – oder eine andere große Anschaffung? Falls ja, solltest Du zunächst dafür ansparen, entweder mit einer guten Kombination aus Tages- und Festgeld, oder anhand eines Riester-Vertrags.
Wer schon sicher weiß, dass er auf ein selbst genutztes Eigenheim ansparen will, kann sich den Riester-Bausparvertrag genauer anschauen. Dessen Guthaben lässt sich in einem festgelegten Zeitfenster in ein Riester-Darlehen umwandeln. Diese Variante eignet sich für alle, die sicher wissen, dass sie bauen wollen und sich die Konditionen des Darlehens bereits bei Abschluss sichern wollen.
Alternativ ist es auch möglich, beispielsweise in einem Riester-Fondssparplan Geld anzusparen und dieses dann zu einem beliebigen Zeitpunkt für die Finanzierung einer Immobilie zu nutzen. In dem Fall kannst Du das Geld samt Förderung als Eigenkapital aus dem Riester-Vertrag entnehmen in ein beliebiges Baudarlehen einbringen. Lasse Dich hierzu von Deinem Baufinanzierer beraten.
Planst Du keine Anschaffung, kommt es darauf an, ob Dein Steuersatz auf den letzten verdienten Euro (Grenzsteuersatz) 42 Prozent oder mehr beträgt. Wichtig ist: Es geht um den Grenzsteuersatz auf das zu versteuernde Einkommen, also Dein Bruttogehalt abzüglich von Freibeträgen und absetzbaren Sozialabgaben. Wie hoch dieses zu versteuernde Einkommen ist, weist Dir das Finanzamt im Steuerbescheid regelmäßig aus. Wirf also einmal einen Blick darauf. Versteuerst Du mindestens 56.000 Euro (für Singles und getrennt Veranlagte) oder 112.000 Euro (für gemeinsam Veranlagte), liegt Dein Grenzsteuersatz bei 42 Prozent (Stand: 2019).
Zahlst Du nur geringe Steuern, lohnt sich unter anderem eine Betriebsrente oder ein Riester-Fondssparplan. Bei Riester solltest Du wissen: Die Förderung wirkt sich in dem Fall umso besser aus, je mehr Kinder Du hast.
Zahlst Du viele Steuern, lohnt neben Riester auch ein Rürup-Vertrag – besonders dann, wenn Du auf eine höhere Zusatzrente abzielst. Die Beiträge in einem Rürup-Vertrag sind anders als bei Riester nicht bei 2.100 Euro im Jahr gedeckelt. Allerdings kannst Du bei einem Rürup-Vertrag zu Beginn der Rentenphase kein Geld entnehmen, auch eine Kündigung ist nicht möglich.
Mit einer fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherung hast Du die Chance, mehr Rendite zu erzielen als bei der klassischen Variante. Wähle die Fonds-Variante aber nur, wenn Du Dich mit der Idee wohlfühlst, dass es keine Garantie für Deine Einzahlungen gibt. Damit sich Dein Guthaben dennoch gut entwickelt, solltest Du mehr als 15 Jahre ansparen und auf die Kosten achten: Wähle einen breit gestreuten, kostengünstigen Indexfonds (ETF).
Am flexibelsten sparst Du, wenn Du auf geförderte Vorsorge verzichtest und Dich für einen ETF-Sparplan entscheidest.
Bist Du angestellt, hast Du noch mehr als 5, aber weniger als 15 Jahre bis zur Rente. Möglicherweise hast Du auch eine Immobilie, die Du noch abbezahlst. Sollte Dir ein wenig Geld im Monat übrigbleiben, kannst Du dieses nutzen, um Deine gesetzliche Rente aufzustocken.
Die wichtigste Frage, die sich dabei stellt: Wie flexibel willst Du an Deine Sparsumme heran? Und bist Du bereit, für Flexibilität auf staatliche Förderung zu verzichten?
Wenn Du heute beginnst, über die kommenden 15 Jahre monatliche Raten in einen ETF-Sparplan einzuzahlen, kannst Du Entnahmen im Rentenalter selbst bestimmen. Um Schwankungen bei der Wertentwicklung zu vermeiden, kannst Du zu jedem beliebigen Zeitpunkt entscheiden, Teile der Aktienanlage schrittweise in Festgeld umzuschichten.
Möchtest Du dagegen staatliche Förderung erhalten, musst Du Dich mit der Rente arrangieren, die der Versicherer Dir auf Dein Erspartes auszahlt. Bis zu 2.100 Euro im Jahr kannst Du in einen Riester-Fondssparplan stecken. Bei Rentenbeginn kannst Du 30 Prozent des Ersparten entnehmen. Willst Du mehr als 2.100 Euro im Jahr einzahlen, ist ein Rürup-Vertrag eine Überlegung wert. Ein geringes Risiko hast Du mit einem klassischen Vertrag, der Dir – wie Riester – eine Rente garantiert.
Falls Du noch keine hast: Frage Deinen Chef nach einer betrieblichen Altersversorgung, etwa eine Direktversicherung. Du kannst darin Teile Deines Bruttoeinkommens einzahlen und musst darauf keine Sozialversicherung und Steuern bezahlen. Ab spätestens 2022 ist Dein Chef verpflichtet, Deinen Beitrag zu mindestens 15 Prozent zu bezuschussen. Wer später eine Rente von weniger als 155,75 Euro erhält (Stand: 2019), muss nicht mal Sozialabgaben auf die Rente bezahlen.
Für alle, die wissen, dass sie schon ab 63 in Rente gehen wollen: Ab einem Alter von 50 Jahren kannst Du freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zuzahlen. So lässt sich der Rentenabschlag auffangen.
Wer auf eigene Rechnung arbeitet, möglicherweise sogar Chef seiner eigenen Firma ist, kann erst im zweiten Schritt an die Altersvorsorge denken. Die erste Frage muss stattdessen sein: Sind genügend Rücklagen vorhanden, um eine Durststrecke im Unternehmen von einigen Monaten zu überstehen? Falls nicht, ist die Aufgabe zunächst, die Liquidität für den Betrieb zu sichern und Geld auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto zu parken.
Ist die Firma finanziell abgesichert, solltest Du prüfen, ob Du bereits eine Basisabsicherung hast, die ähnlich der gesetzlichen Rente bei den Angestellten funktioniert. Zahlst Du zum Beispiel in ein Versorgungswerk ein, hast Du einen Rürup-Vertrag oder bist Du freiwillig pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Hast Du keine Basisabsicherung, solltest Du Dich zunächst um eine kümmern. Infrage kommt, dass Du Dich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversicherst. Dann gelten für Dich die gleichen Regeln wie für Angestellte. Du zahlst monatlich einen Betrag ein – einen sogenannten Regelbeitrag von gut 500 Euro oder einkommensabhängig – und bist gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Wichtig: Die Versicherungspflicht kannst Du nur beantragen, wenn Du Dich innerhalb der vergangenen fünf Jahre selbstständig gemacht hast.
Wenn Du dem gesetzlichen System weniger vertraust oder schon länger als fünf Jahre selbstständig bist, kommt alternativ eine klassische Rürup-Rentenversicherung infrage. Die Beiträge lassen sich zum großen Teil von der Steuer absetzen. Später beziehst Du eine garantierte Rente.
Hinweis: Eine Rolle spielt auch Deine Krankenversicherung als Rentner. Wer privat krankenversichert sein wird, profitiert von einer Rürup-Rente. Darauf fallen keine Abgaben an. Bist Du dagegen in der Krankenversicherung der Rentner gesetzlich krankenversichert, solltest Du Dir die freiwillige GRV-Pflichtversicherung ansehen. Rürup ist nachteilig, da auf die Rente 14 Prozent Krankenversicherungsbeitrag anfallen.
Wer bereits eine Basisabsicherung hat, kann dagegen überlegen, diese aufzustocken oder eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Infrage kommt eine günstige fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung, die die Chance auf eine höhere Zusatzrente offenhält, aber eine Kündigung ausschließt. Flexibler ist ein ETF-Sparplan.
Wer auf eigene Rechnung arbeitet, möglicherweise seine eigene Firma betreibt, sollte zunächst sichergehen, dass ein ausreichendes Finanzpolster für finanzielle Engpässe vorhanden ist. Falls nicht, spare auf einem Tagesgeldkonto zunächst ein entsprechendes Polster an.
Hast Du darüber hinaus 15 Jahre oder weniger bis zur Rente und noch keine Basisabsicherung, ist es jetzt höchste Zeit, eine abzuschließen. Das Vorgehen ist dabei unabhängig vom Alter gleich. Lies daher den Absatz im vorigen Kapitel.
Bist Du in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits freiwillig pflichtversichert, zahlst Du in ein Versorgungswerk oder hast Du einen klassischen Rürup-Vertrag, prüfe, ob Du diese Basisvorsorge noch aufstocken willst oder kannst.
Hast Du vielleicht einige Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, wäre jetzt ein guter Moment, um Deine Wartezeit mit freiwilligen Beiträgen aufzufüllen. Nur wer insgesamt fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, erhält später tatsächlich Rente. Auch die frühzeitige Rückzahlung Deines Immobilien-Kredits ist eine Möglichkeit der Vorsorge: Du wohnst im Alter mietfrei und sparst Dir beim Kredit weitere Zinskosten. Alternativ kannst Du auch die Tilgungsrate erhöhen.
Wer flexibel bleiben und auch die Rendite im Blick haben möchte, kann sich die Möglichkeit eines ETF-Sparplans auf einen breit gestreuten Aktienindex, wie den MSCI World, genauer ansehen. Wenn Du zu einem bestimmten Tag in 10 bis 15 Jahren eine Rente abrufen willst, solltest Du einige Jahre vor Renteneintritt Teile des angelegten Geldes auf ein ordentlich verzinstes Festgeld-Konto übertragen. Auch Festgeldanlagen, gestaffelt über verschiedene Laufzeiten, sind eine Möglichkeit, kurz vor der Rente noch Rendite gutzumachen.
Dir bleiben nur noch wenige Jahre bis zur Rente, aber Du hast ein wenig Geld auf der hohen Kante, das Du noch unterstützend in die Altersvorsorge stecken willst. Dann solltest Du Dich vor allem fragen: Bleibt regelmäßig im Monat ein Betrag übrig, den Du investieren willst? Oder hast Du eine größere Summe verfügbar, die Du auf einmal verwenden möchtest?
Wer angestellt ist und regelmäßig kleinere Raten übrighat, könnte in der verbleibenden Zeit vor der Rente noch einen Riester-Fondssparplan oder eine Direktversicherung über den Arbeitgeber (betriebliche Altersversorgung) abschließen. Wer selbstständig arbeitet und einen hohen Steuersatz hat, kann auch über eine klassische Rürup-Rentenversicherung mit Zinsgarantie nachdenken.
In allen Fällen kannst Du noch einige Jahre die staatliche Förderung mitnehmen. Große finanzielle Sprünge sind allerdings nicht zu erwarten. Womöglich wird Dir das Ersparte sogar auf einmal ausgezahlt, weil der Betrag insgesamt für eine Rente zu gering ist.
Wer über eine größere Summe verfügt, hat mehrere Möglichkeiten. Er kann das gesamte Geld zu Rentenbeginn einem Versicherer übertragen, der dann eine lebenslange Rente auszahlt (sogenannte Sofortrente). In dem Fall solltest Du mehrere Angebote einholen und vergleichen. Vorteil: Du bekommst auf jeden Fall bis zum Lebensende Geld.
Selbstständige, die weniger als fünf Jahre ihres Lebens in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einbezahlt haben, sollten freiwillige Beiträge erwägen. So können sie die Mindestwartezeit von fünf Jahren erfüllen und sich den Anspruch auf gesetzliche Rente sichern.
Wer sein Geld flexibler einsetzen möchte, kann auch eine größere Summe in einen breit gestreuten, kostengünstigen Indexfonds (ETF) investieren. Um das Verlustrisiko einzugrenzen, sollte das Geld allerdings mindestens 10, besser 15 Jahre liegen bleiben. Wer vorab Geld für eine Zusatzrente abrufen will, kann diesen Betrag in Festgeld anlegen, das ein, zwei oder drei Jahre läuft und somit zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig wird (sogenannte Festgeld-Treppe). Wichtig ist, dass Du Dir überlegst, wie viel Geld Du monatlich aus dieser Anlage entnehmen willst. Baue Dir im Zweifel selbst Deinen eigenen Auszahlplan.
Wer sehr viel Geld übrig hat, kann schließlich auch erwägen, eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage zu kaufen. Die regelmäßigen Mieteinnahmen wären dann die Zusatzrente. Sie sind allerdings zu versteuern. Du solltest hierbei auf das Verhältnis zwischen Kauf- und Instandhaltungskosten und voraussichtlichen Mieteinnahmen achten. In anderen Worten: Die Rendite sollte stimmen.
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