Beiträge von Apfeltasche

    Hallo Johu,

    kannst Du mir das Sheet auch schicken und dann habe ich noch eine Frage?

    Ich war mit der Zinsnachberechnung bisher nicht zufrieden, da sie mit folgenden Parametern vorgenommen wurde:

    - Referenszinssatz/Referenzinssätze: WU9554

    - Anpassungsintervall: monatlich

    - Anpassungsschwelle: keine

    - Anpassungsabstand/Abstand vom Vertragszins zum Referenzzins: relativer Abstand

    Das ergab dann einen offenen Betrag von 153 Euro und die Sparkasse hat mir einen Vergleichsbetrag von 210 Euro angeboten und im laufenden Schlichtungsverfahren noch folgenden Hinweis gegeben.

    Darauf hinzuweisen ist, dass nach dem OLG Naumburg aus das OLG Dresden am 22.03.2023 einen konkreten Referenzzins ausgeurteilt hat Auch das OLG Dresden hat auf die Zinsreihe WU 9554 abgestellt und gleitende Durchschnitte abgelehnt. Dem Referenzzins den ich zugrunde lege (legen möchte), wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Absage erteilet.

    Nun zu meiner Frage. Sollte man das Vergleichsangebot annehmen, da die OLG´s scheinbar den Sparkassen folgen und nicht den Verbraucherzentralen? Wie ist da Deine persönliche Meinung?

    Grüße

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    Moin,

    ich hatte da mal einen Vergleichsrechner gefunden. Das Angebot meiner Sparkasse war ein Witz.

    Hier habe ich einen Onlinerechner gefunden mit dem man die Zinsreihen einigermaßen gut vergleichen kann.

    Prämiensparverträge: Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zinsanpassung | Stiftung Warentest

    Ich werde das Vergleichsangebot jetzt nicht annehmen und und mich mit dem Ombudsmann der Sparkasse in Verbindung setzen damit die Verjährungsfrist nicht "anläuft"...

    Grüße

    Nachtrag....

    Hier habe ich einen Onlinerechner gefunden mit dem man die Zinsreihen einigermaßen gut vergleichen kann.

    Prämiensparverträge: Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zinsanpassung | Stiftung Warentest

    Ich werde das Vergleichsangebot jetzt nicht annehmen und und mich mit dem Ombudsmann der Sparkasse in Verbindung setzen damit die Verjährungsfrist nicht "anläuft"...

    Grüße

    Moin Zusammen,

    wie viele weitere Gaskunden habe ich gestern das erwartete Schreiben von Eprimo erhalten. Eprimo erhöht folgende Bestandteile:

    Gasbeschaffungsumlage 2,419 ct/kWh (war mir bekannt)

    Gasspeicherumlage 0,059 ct/kWh (war mir nicht bekannt ist aber so wohl rechtens)

    Beschaffung und Vertrieb 0,650 ct/kWh

    Jetzt bin ich mir trotz Durchsicht meines Vertrages unsicher ob die Erhöhung des Preisbestandteils für "Beschaffung und Vertrieb" rechtens ist.

    6.1 Die eprimo-Preisgarantie bezieht sich nur auf den von eprimo beeinflussbaren Teil des Gaspreises (Beschaffungs-, Vertriebs- und Abrechnungskosten, Ziffer 4.2 a) sowie die Netzentgelte, Ziffer 4.2 b (1).

    Während der vertraglich vereinbarten Zeit der Preisgarantie wird eprimo diesen Teil des Gaspreises nicht ändern. Von der Preisgarantie ausgenommen ist der von eprimo nicht beeinflussbare Teil des Gaspreises (vgl. Ziffer 4.2 b (2)), welcher die Steuern, Abgaben und Umlagen umfasst sowie etwaige Preisänderungen gemäß Ziffer 6.3.

    6.3 Soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden, gilt Ziffer 6.2 entsprechend.

    6.2 .... erklärt dann wie die Preiserhöhung umgesetzt wird.

    Jetzt mein Verständnisproblem... In 4.2 werden Beschaffungs- und Vertriebskosten in die Preisgarantie eingeschlossen in 6.3 werden sie benannt....

    Was gilt?

    Hallo,

    ich brauche mal Unterstützung.

    Im Frühjahr habe ich die Sparkasse aufgefordert die Zinsen des Sparvertrages neu zu berechnen und eine Nachzahlung zu leisten. Daraufhin hat die Sparkasse sämtliche Zinszahlungen von 2006 bis 2021 auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung nachberechnet und festgestellt, dass sie 122,70€ an Zinsen zu wenig gezahlt hatten. Weil das Urteil bezüglich des Refernzzinses noch offen ist, wurde uns ein Vergleich angeboten. 190€ und einem vereinbarten Referenzzinsatzes. Demnach wäre der variable Zinsatz am 22.02.22 -2,05% gewesen. Das Guthaben aber mit mindestens 0,01% verzinst wurden. Diesen Vergleich haben wir abgelehnt. Womit meine Beschwerde bis zum Urteil über den Referenzzinsatz meiner Meinung nach offen bleibt.

    Jetzt hat die Sparkasse den Vertrag gekündigt. Begründung:

    - Sparziel ist erreicht (höchste Prämienstufe erreicht)

    Kann die Bank diesen Vertrag trotz der nicht korrekt durchgeführten Verzinsung überhaupt kündigen?

    Hi,

    nur ein kleiner Tipp. VBL klingt nach Ö-Dienst oder nahem Ö-Dienst. Ich weiß nicht ob Deine vorheriger AG die 15% gezahlt hat, im Ö-Dienst wird das nicht gezahlt, da sich der AG schon an der Betriebsrente (VBL) beteiligt.

    Was ich nicht verstehe ist, dass Deine 200€ für die Entgeltumwandlung doch unter den 211,50 sind. VBL und BAV sind doch zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Zumindest bei mir. Ö-Dienst nah....

    Grüße