Beiträge von Hornie

    M.E. sollten die Grundbedürfnisse (Essen, Wohnen etc.) durch Rentenzahlungen abgedeckt sein. Erst darüber sind Aktien-ETFs die präferierte Anlage.

    Bei den Meisten ist das durch die gesetzliche und/oder bAV einigermaßen erfüllt.

    Bei Dir aber nicht. Daher würde ich über freiwillige Einzahlungen in die GRV nachdenken. Private Rentenprodukte können dort nicht mithalten.

    Für die WEG gibt es einen Verwalter. Über den werden fast alle Kosten abgerechnet, die das Haus betreffen. Diese Kosten müssen auf die Einheiten aufgeteilt werden.

    Nur die Grundsteuer eben nicht. Da bekommt jeder Eigentümer einen eigenen Bescheid und muss diese Steuer direkt an die Gemeinde abführen.

    Wenn er seine Wohnung vermietet, nimmt er eben die Abrechnung des Verwalters, streicht alle Positionen, die er gemäß Mietvertrag oder Gesetz nicht auf den Mieter abwälzen kann und ergänzt die Grundsteuer. Sollte der Mieter nicht das ganze Jahr dort gewohnt haben, sind die Kosten dann noch zeitanteilig bzw. gemäß Zählerstand zu reduzieren. Diese Tätigkeit kann er natürlich auch durch einen Dienstleister erledigen lassen, oft der Hausverwalter.

    Wenn Du Belege anforderst, erhältst Du die Hausgeldabrechnung und den Grundsteuerbescheid für diese Wohnung und kannst kontrollieren, ob er richtig abgeschrieben und heruntergerechnet hat. Gerade bei Heizkosten ist das nicht ganz trivial.

    Also schaue Dir die Belege an. Wenn Du dazu Fragen hast, kannst Du die Belege hier anonymisiert zeigen.

    Nein!

    Nochmal: Jeder Eigentümer erhält einen eigenen Grundsteuerbescheid. Es gibt einen Grundsteuerbescheid für diese Wohnung und einen anderen Bescheid für das Gewerbe und ebenso für jede andere Wohneinheit/Teileinheit.

    Hier ist also nichts aufzuteilen!

    Diese Problematik besteht nur, wenn das Haus nicht nach WEG aufgeteilt ist. Dann bekommt der Eigentümer des ganzen Hauses einen Bescheid für das ganze Haus und muss sich überlegen, wie er das auf die Mieteinheiten aufteilt. Das ist hier aber gerade nicht der Fall.

    An sich ist die Grundsteuer die m.W. einzige Form der Vermögensteuer in unserem Land. Der Mieterbund kritisiert zu Recht, dass die Grundsteuer auf die Mieter umlegbar ist. Ich sehe das auch so, dass sie eigentlich Teil der Mietkalkulation, also Teil der Kaltmiete sein sollte.

    Die Interpretation der Grundsteuer als eine Vermögenssteuer halte ich für fraglich.

    Sie ist eine Gemeindesteuer (noch dazu eine stabile Einkommensquelle der Gemeinden), die damit die Grundleistungen für die Bürger finanziert. Daher halte ich es für sinnvoll, dass diese Steuern letztlich von allen Bewohnern der Gemeinde getragen werden.

    Ich wohne in einem Haus mit verschiedenen Eigentümern/Vermietern.

    Grundsteuer sollte nach Quadratmetern aufgeteilt sein

    Jeder Eigentümer erhält einen eigenen Grundsteuerbescheid für seine Wohnung. Da ist also nichts aufzuteilen. Der Vermieter muss es normalerweise nur 1:1 weitergeben.

    Vermutlich ist der Bescheid jedoch nicht für 10 Monate. Dann muss es halt zeitanteilig heruntergerechnet werden.

    Richtig ist auf jedem Fall, dass wir ohne den Bescheid hier nicht weiter kommen.

    Was Sie zum Schluss aufführen, sind alles Spezialanwendungen. Da möchte ich sogar noch ergänzen, einen BSV auf den (möglichst zwei) Vermögenswirksame Leistungen laufen, sehe ich auch heute noch als sinnvoll an.

    Noch sinnvoller ist es m.E., die VL direkt auf den Kredit zu zahlen. Mein Finanzierer hatte eine höhere Tilgung nicht zugelassen, sondern sofort die Abbuchungen bei mir um die VL reduziert. Unter dem Strich hatte ich also die VL sofort zur freien Verfügung.

    Den Beitrag #57 von Der Buhmann halte ich für eine interessante Übersicht zu dem nicht trivialen Thema Bausparen.

    Richtig ist, dass es Spezialthemen gibt, bei denen BSV hilfreich sind. Hierzu gehört, dass BSV zweitrangig gesichert werden können und dadurch die erstrangige Hypothek unter z.B. 60% gedrückt werden kann.

    Richtig ist auch, dass ein BSV ein hochkomplexes Produkt ist. Ich mag manchmal so etwas, weil man versuchen kann, es auszuarbitrieren. Voraussetzung ist aber, dass man in der Lage ist, den Tarif komplett in Excel zu programmieren. Das trifft auf die meisten Bausparer jedoch nicht zu.

    Wie in #27 beschrieben, kann sich ein BSV nur rechnen, wenn er optimiert ist, d.h.

    a) Zuteilungsreife und Finanzierungswunsch treffen zeitlich zusammen und

    b) bei Zuteilungsreife sind alle Mindestbedingungen gleichzeitig erfüllt (und nicht übererfüllt).

    Daher widerspreche ich diesem Fazit:

    - Krankenschein: Hier ist weder a) noch b) erfüllt. Das ist nur etwas für das gute Gefühl, aber das Vorhalten kostet täglich einen Zinsverlust. Tagesgeld oder kurzlaufende, börsennotierte Anleihen sind sinnvoller.

    - Sofortfinanzierer: Während der Vorfinanzierung zahle ich hohe Zinsen auf die volle Summe und spare gleichzeitig zu Minizinsen an. Sollte sich kaum rechnen.

    Gerade bei diesen "Kleinverträgen" wird gerne noch der Vorteil des Blankodarlehens hervorgehoben. Das stimmt durchaus für das Bauspardarlehen. Beim Vorfinanzierungsdarlehen müssen jedoch erhöhte Zinsen für ein ungesichertes Darlehen bezahlt werden!

    - Prämienvertrag: Ich habe meinen ersten BSV als Student abgeschlossen, alle WOP-Prämien und Junge-Sparer-Vorteile mitgenommen. Zuteilungsreif war der Vertrag perfekt zur ersten Immobilie. Nach einigen Jahren mit fallenden Zinsen habe ich das Restdarlehen vorzeitig getilgt. War für mich perfekt. Aufgrund der Vertragsgröße (10 TDM) natürlich nicht entscheidungsrelevant für die Immobilie, nur Mitnahmeeffekt.

    Man sollte sich aber genau ausrechnen, ob die Prämien die hohen Kosten wirklich decken!

    - festverzinsliche Anlage: Uff. In der Nullzinsphase habe ich 2 BSV (Sparzins 5% bzw. 3%) längstmöglich als festverzinsliche Anlage erhalten. In den nächsten 20 Jahren sehe ich da keine Anwendung.

    Mir fehlt ein wichtiger Hinweis: Das funktioniert nur, wenn die Altervorsorge auch wie geplant verbraucht wird.

    Sollte ungeplant der Tot dazwischen kommen und der Freibetrag der Erbschaftssteuer z.B. mit dem EFH schon verbraucht sein, so drohen erheblich höhere Erbschaftssteuern. Der Erbe zahlt zunächst Erbschaftssteuern auf den Depotwert und beim anschließenden Verkauf Ertragssteuern für zig Jahre. Im Prinzip also auch Erbschaftssteuern auf die Ertragssteuern.

    Da können bei einer Familienbetrachtung die 28.000€ schnell wieder weg sein.

    Eigentum oder Miete ist eine unendliche Diskussion. Viele glückliche Eigentümer können sich nur schwer vorstellen, wieder Mieter zu werden.

    Gewissermaßen als Kombination möchte ich noch folgende Anregung in den Ring werfen:

    Ein/die Kinder kaufen eine angemessene Wohnung und vermieten die an die Eltern.

    Finanziell/steuerlich kann das sehr attraktiv sein, Mieterhöhungen werden auf einen verkraftbarem Niveau bleiben und Eigenbedarfkündigung wird unwahrscheinlich.

    1% war in der Nullzinsphase eine vernünftige Verzinsung. Aktuell definitiv nicht mehr.

    Ein Darlehensanspruch in Höhe von max. 13 T€ kann keine Immobilienfinanzierung retten, sondern führt nur zu einer deutlich komplexeren Gesamtfinanzierung.

    Flexibles Tagesgeld oder kurze Anleihen sind sicherlich besser.

    Die Höhe der Grundsteuer kann sehr unterschiedlich sein, je nach Gemeinde, Einheitswert (z.B. Alter der Immobilie), Lage etc.

    Also ja, das kann sein.

    Wenn Du Dir unsicher bist, ob der Vermieter korrekt abrechnet, lasse Dir den Grundsteuerbescheid vorlegen. Diese Kontrolle ist Dein gutes Recht.