Beiträge von Hornie

    richtige Zeit zum Kaufen, aber blöde Zeit zum Verkaufen ?

    Sehe ich anders. Wenn Du einen Tausch vornimmst (also Verkauf aktiver Fonds und gleichzeitig Kauf passiver Fonds) ist es zunächst egal, ob Du das zu hohen oder tiefen Kursen machst. Das Marktrisiko ist ja gleich.

    In der Nachsteuerbetrachtung ist es aber besser, dieses zu tiefen Kursen zu machen, da dann weniger Steuern anfallen, als wenn Du es nach einer Kurserholung machst! Also mache es jetzt.

    Hinzu kommt, dass ein früherer Tausch früher Kosten spart.

    Ich würde es wie ichbins machen: Jetzt fast alles verkaufen, nur eine Position mit einem Gewinn in Höhe von ca. 1000€ erst im Januar verkaufen/tauschen (FIFO-Prinzip bei Teilverkäufen einer Position beachten!).

    Bei dem Altbestand von 2006 beachten: Die Bank berechnet Dir zunächst Steuer, nicht vergessen, diese über die Steuererklärung 2022 zurück zu holen.

    In ETFs soll man langfristig investieren, FT empfiehlt mind. 15 Jahre.

    Wenn der Zinssatz <1% noch so lange gilt, dann gerne.

    Ansonsten würde ich den Teil der Liquidität, der zur Tilgung gebraucht wird, verzinslich anlegen. Solange, wie der Habenzins abzgl. Steuer größer als der Sollzins ist.

    Dies wäre also der Kapitalwert deiner Rentenversicherung.

    Aber Achtung: Die Rente wird nicht ewig ausbezahlt, sondern nur solange du lebst.

    Genau deswegen ist die Rechnung falsch.

    Mathematisch korrekt ist es, wenn Du von jedem werthaltigen Asset den Barwert berechnest. Für jedes Produkt machst Du in Excel eine Spalte der erwarteten Cashflows, in den Zeilen stehen die Jahre 2022 bis zum Todesjahr entsprechend Deiner Lebenserwartung:

    Depot: Aktuell möglicher Verkaufserlös, also Börsenwert abzgl. Verkaufsspesen und abzgl. Steuer bei 2022 eintragen.

    Immobilie: Möglicher aktueller Erlös bei Verkauf (nach Verkaufsnebenkosten und Steuern) bei 2022

    Kredit: Möglicher Tilgungsbetrag 2022 (Schuldenstand zzgl. Vofä-Entschädigung) oder alle zukünftigen Zahlungen auf den Kredit von 2022 bis Ende Zinsbindung (inkl. Restschuld).

    KLV: aktueller Rückkaufswert oder zukünftige Beiträge von 2022 bis Fälligkeit eintragen, erwartete Fälligkeit (nach Steuer) im Auszahlungsjahr.

    Rentenversicherung: Beiträge analog, Rentenzahlungen ab Auszahlungsbeginn bis Ende Lebenserwartung.

    etc.

    Dann kannst Du für jedes Jahr die Summe der Cashflows berechnen und diesen mit dem laufzeitrichtigen Zinssatz auf heute diskontieren. Dann hast Du den Barwert.

    Doch, es gibt 2 Steuervorteile bei der bAV: Zum einen zahlst Du erst bei der Auszahlung Steuer (Steuerstundung), zum anderen die Annahme, dass Dein Steuersatz als Rentner geringer ist.

    Auf der anderen Seite hast Du eben die Nachteile, dass Du die o.a. ETV-Vorteile nicht hast.

    Wenn Du das Vergleichen willst, brauchst Du neben Excel viele Annahmen: Wie ist Dein Steuersatz in 39 Jahren? Wie ist das ganze Steuersystem dann? Wie lange gibt es noch die Abgeltungssteuer? Wie hoch ist der Abgeltungssteuersatz? Kennen wir dann noch das Kürzel "Soli"? ...

    Mir ist noch nicht klar, worin investiert wird.

    Das ist mit so tollen Begriffen wie "IndexSelect" beschrieben. Das ist garantiert kein ETF, sondern eine Kombination von Deckungsstock und teuren Derivaten. Nichts für eine langfristige Anlage und bestimmt nichts für mich.

    MEINE ERFAHRUNGEN: Allianz Index Select - depotstudent

    Allianz: Lebensversicherung IndexSelect scharf kritisiert - manager magazin (manager-magazin.de)

    ....

    Die Fondswährung ist egal.

    Stelle Dir vor, Du kaufst einen DAX-ETF, der in USD notiert. Deine Euros würden kurz in USD getauscht, um danach wieder in EUR investiert zu werden. Beim Verkauf würde das gleiche umgekehrt passieren. Der EUR-USD-Kurs hat in beiden Fällen keine Auswirkung.

    Relevant ist also eher die Währung der Bestandteile. Das sind beim MSCI World grob zu 60% US-Aktien und nur ca. 23% EUR. Das kann man also so sehen, dass du 60% in USD tauschst.

    Andererseits verkauft Microsoft und andere US-Unternehmen seine Produkte nicht nur im USD-Währungsraum, sondern auch in EUR. Die profitieren also, wenn der EUR wieder aufwertet und damit auch Du.

    Abgesehen davon, dass viele Aktien an unterschiedlichen Börsen in unterschiedlichen Währungen gehandelt werden und man auch fragen kann, was der "richtige" Kurs ist.

    Zu guter Letzt kannst Du Dich über den aktuell schwachen Euro freuen, denn der Kursverlust Deiner Heimatwährung hat dafür gesorgt, dass Deine diesjährigen ETF-Verluste deutlich geringer sind, als aus Sicht eines USD-Anlegers.

    Für die BSK: Klar, auf jedem Fall. Endlich wieder mehr Neugeschäft.

    Für Dich: Jein, mit der Einschränkung: Das kommt darauf an.

    Generell solle Dir klar sein:

    Ein BSV lohnt sich tendenziell, wenn Du in einer Niedrigzinsphase ansparst (d.h. geringer Zinsverlust zu Alternativanlagen) und in einer Hochzinsphase den Kredit aufnimmst. Die extreme Niedrigzinsphase ist nun vorbei. Du solltest also die klare Erwartung haben, dass die Zinsen in den nächsten Jahren noch eher niedriger sind, als zum Zeitpunkt der Kreditauszahlung.

    Ein BSV ist entgegen der Werbung ein hoch komplexes Kombiprodukt mit vielen Kosten und vielen Nebenbedingungen.

    Ein BSV lohnt sich (für Dich) nur, wenn er optimiert ist, d.h. z.B. Mindestsparsumme und Mindestbewertungszahl werden zum gleichen Zeitpunkt erreicht und zu diesem Termin wird der Kredit benötigt. Die Standardvorschläge der Berater erfüllen diese Bedingungen meist nicht. Ich schließe keinen BSV ohne eigene Excelprogrammierung des Tarifs ab. Und Du solltest den Termin wissen, wann Du den Kredit brauchst. Von Vorratsverträgen halte ich nichts!

    Am Ende haftet der Notar auch für die Richtigkeit seiner Aussagen.

    Wirklich? Beweisbar? Durchsetzbar? Ich kenne ein notarielles Testament mir haarsträubenden Fehlern. Es war schlicht ungültig. Der Notar war da schon im Ruhestand ...

    Im o.a. Fall wäre ggf. der Ehepartner sowieso gesetzlicher Alleinerbe gewesen. Der Sinn des "Berliner Testaments" (besser gemeinsamen Testaments) ist also, dass nicht ein Partner hinter dem Rücken des Anderen (zu Lebzeiten beider) seinen Partner enterben kann.

    Prinzipiell sollte so ein Folgetestament kein Problem sein.

    Es kann aber jederzeit verändert werden, wobei wir wieder bei dem o.a. Misstrauen sind. Und nach dem ersten Todesfall ist/soll doch sowieso alles möglich sein.

    Ja klar, ich bin ein konservativer, deutscher Michel. Aber einer der investiert und auch immer wieder zockt (z.B. vermietete Immobilie 100% fremdfinanziert, 1% Tilgung). Man kann alles machen, wenn man seine Grenzen kennt, vorher klar definiert und auch einhält!

    Die Mietverdoppelung kann ich auch ohne Excel abschätzen: Bei 1,3% Zins + 1% Tilgung auf

    3,6% Zins + 1% Tilgung bist Du dort. Ich persönlich gehe aber von höheren Zinsen in 5 Jahren aus. Man darf aber auch nicht den Wert der Zinsfestschreibung unterschätzen: 5 Jahre lang gibt es keine Mieterhöhung (NK ausgeschlossen), egal wie hoch die Inflation ist.

    JDS , ich kann Deine Sichtweise nachvollziehen. Sie gibt einige Denkanstöße, die bedenkenswert sind. Es ist aber definitiv eine Strategie, die merklich risikoreicher ist.

    Wenn Du die Zahlungen für die Finanzierung als Mietzahlung betrachtest, muss Dir bewusst sein, dass sich Deine Miete in 5 Jahren plötzlich weit mehr als verdoppeln kann/wird.

    Solange der Kredit nicht getilgt ist, hast Du doppeltes Risiko, nämlich Aktien- und Zinsrisiko. Und das (wg. long/short) auf erhöhte Beträge.

    Wenn Du eher getilgt hast, kannst Du eher Deine "Mietzahlungen" zum Investieren nutzen.

    Beim Vermögensaufbau ist der Faktor Zeit (Anlage- und Anspardauer) wesentlich; früh damit zu beginnen ist besser gut ;)

    Korrekt, aber der Faktor Zeit (Zinseszins) gilt eben auch für Kredite, nur eben mit negativer Wirkung.

    Wenn Du erst tilgst und dann investierst, investierst Du zwar später, kannst aber mehr investieren.

    das Investieren nicht als Zocken anzusehen.

    Investieren ist kein Zocken. Aber das Spekulieren auf Termin ist m.E. Zocken. Erst recht, wenn es auf Kredit geht.

    Übrigens ist Zocken nicht generell negativ gemeint. Es kann ja auch sehr ertragreich sein. Es kann aber auch sehr verlustreich sein.

    Vermutlich zocken wir alle hier auch, aber hoffentlich begrenzt! Wo die Grenzen sind muss natürlich jeder selbst entscheiden. Ich hoffe nur, dass es eine bewusste Entscheidung ist, nicht das zufällige Ergebnis einer laufenden Finanzierung o.ä.

    Willkommen im Forum!

    Da fehlen zu viele Informationen, um halbwegs qualifiziert zu antworten.

    Ich gehe davon aus, dass die Kinder volljährig sind. Sonst müsste noch ein Familiengericht eingeschaltet werden. Korrekt?

    Geht es um 2 Kinder und 2 Eltern oder um 3 Kinder und Dich? Wer ist heute Eigentümer?

    Dann vermute ich, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Das wäre dann keine Eigentümergemeinschaft mit Teilungserklärung, sondern ein Objekt mit 4 Eigentümern, je zu einem ideellen Viertel. Korrekt?

    Nächste Frage: Wer wohnt dort? Alle Vier oder nur noch die Eltern? Oder ist das Objekt doch vermietet? Und wer wird in ca. 10 Jahren dort wohnen? Haben die Kinder jetzt oder zukünftig Lebenspartner? Können die mit einziehen? Wieviel Miete soll ein Kind erhalten, das auszieht?

    Was ist der Hintergrund der ganzen Aktion? Erbschaftssteuer? Was ist die Hütte etwa wert?

    Ich würde auch auf jedem Fall eine nennenswerte Reduktion der Restschulden in 5 Jahren planen. Ein Rest kann in ETFs bleiben.

    Anlage auf einem Girokonto mach gar keinen Sinn (außer Liquiditätsreserve), dann besser gleich sondertilgen.

    Anlage in Aktien/ETFs für 5 Jahre ist reine Zockerei, würde ich (gerade jetzt) ganz sicher nicht machen.

    Tatsächlich würde ich sichere Anleihen kaufen. Die zahlen bei 2-5 Jahren Restlaufzeit 3-4% Rendite. Das ist deutlich mehr, als Dein Sollzins (auch nach Steuern), ohne hohe Risiken.

    Tendenziell würde ich solche "Kleinverträge" eher beenden.

    Du bekommst die volle Summe ausbezahlt, parallel wird das an das Finanzamt gemeldet.

    In der Steuererklärung für 2022 musst Du diese Auszahlung angeben und voll versteuern. Dann musst eine Steuernachzahlung leisten. Also je nach Steuersatz ca. 2000€ reservieren!

    Alternativ kannst Du Dir ein "Steuersparmodell" überlegen, z.B. Einzahlung in die ges. Rente, falls möglich; Einzahlung in die aktuelle BAV, falls möglich; spenden o.ä.