Hallo,
ich habe eine eine Frage zur der ersten Tätigkeitsstätte. Ich habe innerhalb des Bezirksamtes gewechselt und habe nun nicht mehr im Hauptgebäude meinen Arbeitsplatz sondern in der Nebenstraße. Der Fahrtweg hat sich theoretisch auch nicht geändert; parke weiterhin auf den vorherigen Parkplatz. Die Kilometer sind gleichbleibend.
Welche ist nun meine erste Tätigkeitsstelle? Bleibt es die Adresse des Bezirksamtes oder die Adresse meines derzeitigen Büros ?
LG