Wozu den dritten noch aufteilen?
Einfach platt machen / kündigen und fertig.
Beiträge von WerAuchImmer
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Wie macht man eine Beschwerde an Bafin?
Auf jeden Fall besser verständlich.
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Das wird schneller gehen. 9 Mio in nicht einmal 5 Tagen. und noch nicht einmal überall besparbar.
Der Hype ist ausser was 0,07% TER anbelangt nicht erklärlich. Den Unterschied machen Tausende Small Caps aus. Ob das zu weniger Volatilität oder besserer Rendite führt, sei mal dahingestellt. Für die anderen IMI haben sich nicht so viele interessiert. Ein paar Jahre abwarten und dann vielleicht im Zuge von 3x10 wechseln.
Wieso wird das hier eigentlich die letzten Tage wiederholt m.E. falsch dargestellt?
Der IMI hat nach der TER Senkung massiv zugelegt.
Von ca. 500 Mio vor der Senkung zu mittlerweile ca. 7 Mrd in rund 3,5 Jahren. -
Wir reden doch vom A42B1M, korrekt? Der ist bei der ING derzeit noch nicht als Sparplan verfügbar.
Von dem reden wir hier…und vom Zwilling A42B1N, dem Ausschütter.
Nein. Im Verlauf ging es an der Stelle um den SPDR IMI.
Der Thread geht um den neuen Super-Gral.
Was nicht bedeutet, dass es in jedem Post um diesen geht.
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Kannst du beim dem ACC einen Sparplan einrichten?
Ich komme auf jeden Fall in die Maske um ihn einzurichten.
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Ich habe gerade in der App mal drauf geschaut. Zumindest bei mir wird er bei kiten Varianten als sparplanfähig angezeigt.
Bei mir auch nur der ACC.
Finden tut er den Ausschütter über die Suche für den Sparplan. Aber dann kann man keinen Sparplan einrichten. -
Ich habe es jedenfalls nicht gesagt!

Ich spiele mal den Korinthenkacker, da ich das Thema auch irgendwann mal angemerkt hatte.
Gesagt sowieso nicht.
Geschrieben wörtlich genommen auch nicht.
Aber, wenn du schon einen Screenshot mit dem Namen des Brokers anhängst, hättest du den Broker auch einfach nennen/schreiben können.
Davon ab ist die Nennung hier im Kontext bei welchem Broker die ETFs schon handelbar sind doch völlig legitim.
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Letzlich haben wir damit mehr Steuern statt weniger durch die Günstigkeitsprüfung gezahlt.
Das ist mehr als unwahrscheinlich.
Bitte die konkreten Zahlen angeben damit man es nachvollziehen kann.
Oder den Bescheid anonymisiert hochladen.
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Leute!
Ihr selbst könnt immer nur + 1 machen
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Wenn man so was schon kennt, ist es doch ziemlich offensichtlich.
Häufig reicht es schon aus sich über die Info die tatsächliche Mailadresse des Absenders anzuschauen, um zu erkennen, dass der Absender nicht der ist für den er sich ausgibt.
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WerAuchImmer irgendwie habe ich jetzt einen Denkfehler
ich weiß doch, wann ich welche Aktien wie verkaufen muss? Gewinn oder Verlust, den Verlusttopf kann ich mir Cent-genau ausrechnen und wenn am 25.12. ich einen Gewinn von 20000€ habe, werde ich Aktien mit Verlust von 7652€ (20000€-12.348€=7652€) verkaufen.
Das meinte ich damit, genau zu wissen wann ich Aktien mit Verlust verkaufen muss.
wenn das für dich keinen Aufwand darstellt alle Gewinne inkl. Dividenden, Zinsen usw. genau zu ermitteln, dann ist doch gut.
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d.h. wenn am "Ende" eines Jahres ich mit meinen Gewinn unterhalb des Grundfreibetrag habe, sollte es funktionieren, egal wie ich das hinbekomme.
Es ist dann auch egal, wenn ich z.B. im Juni einen Gewinn von 30000€ habe und ich dann bis zum 31.12 wieder unter dem Grundfreibetrag kommen würde.
m.W. ja.
Du erklärst dem FA gegenüber ja nur, dass du in den nächsten drei Jahren ein entsprechend geringes zu versteuerndes Einkommen haben wirst.
Wenn die Kapitalerträge von 10k sich aus 50k Gewinn und 40k Verlust zusammensetzen, dann ist es das Gleiche als wenn du einfach nur 10k Gewinn ohne Verluste hast.Aber: im Zweifel einfach mal beim Amt nachfragen.

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Ich erinnere mich, wie die Spekulationsfrist für Immobilien von 2 auf 10 Jahre verlängert wurde. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt seit 4 Jahren eine Immobilie. Obwohl die Spekulationsfrist schon abgelaufen war, war es dann wieder ein Spekulationsobjekt. Spätere Gerichtsurteile zeigen, dass das keine unerlaubte Rückwirkung von Steueränderungen war. Hatte mich schon etwas erstaunt.
Ich sehe es jetzt erst.
Im Rahmen der Thematik, dass es einen Vorschlag gibt die Frist komplett abzuschaffen, meine ich gelesen zu haben, dass das nur möglich wäre für Objekte deren Frist noch nicht abgelaufen ist.
Dein Fall wäre eigentlich einer wo die Frist ja schon abgelaufen war und somit eigentlich rechtwidrig wieder in die neue Frist reingefallen wäre.Aber du als selbst Betroffener wirst da sicherlich besser Bescheid wissen.
Es widerspricht nur dem was ich gelesen hatte. -
das ist schon klar. Ich sehe es als erweiterten Sparer-Pauschbetrag
Gewinn > Sparer-Pauschbetrag (1000€) = Abgeltungssteuer
Gewinn =< Grundfreibetrag (12.348€) = keine Steuer
Gewinn > Grundfreibetrag (12.348€) = Einkommenssteuer und die Überschreitung möchte ich irgendwie vermeiden, zumindest möchte ich da nicht jedesmal schauen, ob mein nächster Gewinn die Grundfreibetragsgrenze überschreitet ich dann letztendlich ungewollt eine Einkommmenssteuer machen muss
Das Argument spräche aber gegen einen NV Bescheinigung.
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Du musst dem FA halt glaubhaft machen, dass du die nächsten Jahre unterhalb des Grundfreibetrags (plus Freibeträge) liegen wirst. Dafür musst du im entsprechenden Vordruck Angaben zu den einzelnen Einkunftsarten machen.
Wichtig ist was am Ende raus kommt. Wenn du gezielt mit Verlusten arbeiten kannst, um die Grenzen einzuhalten, dann passt das.
Wenn du die NV Bescheinigung dann hast, musst du aber natürlich auch wirklich dafür sorgen, dass du unterhalb des GFB bleibst. Ansonsten musst du von dir aus eine Steuererklärung abgeben.
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Wo siehst Du seine Stärken gegenüber einem anderen Anleihen-ETF?
Die Stärke des FIO ist in der Theorie, dass es keine starre Duration gibt.
Sie kann vom Management aktiv angepasst werden, um auf das Zinsumfeld zu reagieren. -
Wie ist das mit einer Erdwärmepumpe? Hat jemand von euch eine und kann von seinen Erfahrungen berichten?
Haben wir. Leider haben die Elektriker es erst spät hinbekommen diese auch richtig anzuklemmen, sodass für den Winter noch keine belastbaren Daten vorhanden sind.
Wenn ich mir die Daten der Anlage ohne WP so anschaue, wird im Winter aber kaum was davon übrig bleiben, um die WP zu versorgen. Ich schätze also, dass die WP (Erdwärme) im Winter zu mindestens 80 oder eher 90% weiterhin über den normalen Netzbezug läuft.Eckdaten:
6,5 kWp Anlage mit 6 kWh Speicher
Verbrauch Hausstrom ca. 2000 kWh
Verbrauch WP ca. 2000 - 2500kWh