Hab mal widersprochen. Mal sehen was kommt.
Beiträge von langerhans
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Hat jemand Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen Gebühren bei der Santander?
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Ja.
Doch. Genau das ist der Punkt. Der Gewinn wird versteuert. Je größer der Gewinn, umso höher die Steuer, die man zu zahlen hat.
Das ist der Steuersatz.
Verstehe ich nicht. Die gezahlte Steuer auf die 180.000 die entnommen werden, ist NUR deswegen niedriger, weil auf die zuletzt „eingezahlten“ 60.000 keine Steuer bezahlt werden muss. Wären diesen 60.000 auch nur 30.000, so ergäbe sich keine Steuerersparnis…
Versuch die Rechnung mal mit dem gleichen Sparsatz über 30 Jahre (und nicht einem kontinuierlich ansteigenden wie von Finanztip gerechnet) und schau was rauskommt in beiden Szenarien. Es ist das gleiche.
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Dieser Trick funktioniert doch ausschließlich deshalb, weil die angenommenen Einzahlungen in den 3 Phasen ansteigen. Wenn man über 30 Jahre hinweg den gleichen monatlichen Betrag anspart, ergibt sich keinerlei Unterschied - oder sehe ich das falsch?
Die Steuern sind doch nicht deswegen höher, weil der Gewinn größer ist (die Steuer ist immer gleichbleibend 18% bzw 25%). Die Steuern sind höher, weil der eingezahlte Betrag, welcher nicht zu versteuern ist, in den ersten 10 Jahren viel niedriger ist, als in den letzten 10.
Ergo ist das ganze doch eine reine Milchmädchenrechnung, Bzw. Zumindest nur unter ganz speziellen Umständen umsetzbar …
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Ob Vorteil oder nicht, das hängt von der Höhe der Einkünfte ab und wie weit du über den Punkt des Spitzensteuersatzes hinaus kommst.
Ich würde die Daten kurz in ein Steuerprogramm einklimpern und dann eine Vergleichsrechnung machen lassen. Oder supereinfach überschlägig so:
Gefunden mit:
Interessanterweise funktioniert dieser Rechner nicht, oder das Finanzamt sieht es einfach anders. In meinem speziellen Fall hatte der Rechner einen Vorteil bei der Fünftelregelung behauptet, nach Einreichen der (im Nachhinein sinnlosen) Steuererklärung kam vom Amt nur der lapidare Kommentar, dass gemäß Fünftelregelung nach Günstigerprüfung kein Vorteil zu erkennen sei (genau so, wie ich das auch intuitiv hier am Anfang des Themas vermutet hatte), und daher keine Anpassung der Steuern vorgenommen wird.
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Manchmal sollte man ein paar Euro in die Hand nehmen und einen Steuerberater konsultieren, selbst wenn einer zu 100% deine Frage beantwortet ist diese nicht rechtssicher, es ist hier ein Forum in dem Meinungen geschrieben werden und nicht das Finanzamt.
Bin ich ganz bei dir. Es geht mir auch gar nicht um Rechtssicherheit, sondern nur eine Einschätzung.
Zum Glück gibt es vereinzelt auch noch hilfreiche Antworten hier, wie die eine einzelne oben.
Die restlichen kommentierenden haben nur um des Kommentierens Willen heiße Luft dagelassen, der Experte lieberjott sogar einfach Quatsch.
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Ich wünschte, ich könnte den Mut aufbringen, das Offensichtliche festzustellen.
Das Offensichtliche, meinst du damit, dass die Einschätzung von lieberjott falsch war, und dass alle anderen in diesem Thread (dich eingeschlossen) - mit der Ausnahme von RNowotny hier genau nichts beigetragen, sondern nur heiße Luft dagelassen haben?
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Tja, Leute gibt es!
Da stellt man seine Frage ein mit dem Ziel, die Gemeinschaft die Recherche machen zu lassen, und dann gibt man allen Antworten einen Daumen runter, die einem nicht gefallen.
Unpraktisch nur, daß davon die Wahrheit nicht weggeht.
Daumen runter gibts für Kommentare wie deinen, der keinerlei Mehrwert bringt. Wenn man nichts beitragen kann -> einfach gar nicht kommentieren.
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Man man man...
Bitteschön:
https://de.wikipedia.org/wiki/GrenzsteuersatzIch stelle jetzt das Abo für den Thread ab und dich auf die Ignore-Liste.
Hat mit dem von dir angesprochenen nichts zu tun. Du bist es ganz offensichtlich nicht gewöhnt, wenn deine falschen Aussagen kritisiert werden. Kann man lernen!
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Es ist völlig richtig, was in dem verlinkten Beitrag steht. Da geht es aber um den Lohnsteuerjahresausgleich, den der Arbeitgeber am Jahresende mit der letzten Verdienstabrechnung des Jahres vorzunehmen hat. Da kann es bei schwankenden unterjährigen Einkommen in der Tat zu solchen Effekten kommen. Aber danach hat das Finanzamt trotzdem alles, was im für den Arbeitsverdienst des Jahres insgesamt zusteht. Das ist ja gerade der Sinn des Lohnsteuerjahresausgleichs.
Gerade bei Einmalzahlungen kann es aber eben doch zu hohen Nachzahlungen des Solis kommen.
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Mal genau nachgefragt: Dein Durchschnittssteuersatz liegt also schon bei 42%?
Falls nein, dann macht es in meinen Augen sehr wohl einen Unterschied, auch wenn dein Grenzsteuersatz (wenn du diesen mit "Spitzensteuersatz" meinst) schon bei 42% liegt.Finde ich spannend - kannst du mir erklären, warum das einen Unterschied macht? Durchschnitt liegt natürlich nicht bei 42%.
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Das Finanzamt möchte mich auf Grund von Einkünften über mehrere Jahre, die "ermäßigt" besteuert wurden (Zeile 10 Lohnsteuerbescheinigung) zu einer Steuererklärung verpflichten. Es handelt sich dabei um RSUs meines Arbeitgebers. Gemeint ist nach meinem Verständnis die Fünftelregelung. Diese Regelung bringt mir aber rein gar nichts, da ich auch ohne die Einkünfte aus Zeile 10 bereits Spitzensteuersatz bezahle, somit da gar nix "ermäßigt" besteuert wurde, sondern mit dem genau gleichen Steuersatz der auch sonst fällig gewesen wäre.
Hat das Finanzamt trotzdem Recht mit seiner Aufforderung? Mir kommt das widersinnig vor.
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Also wir (meine Frau und ich) werden nach Auslauf der Amazon Karte erstmal auf die schon länger vorhandene Payback Amex zurück greifen. Da ist das cashback zwar nicht so ein no brainer wie bei der Amazon Karte, aber durchaus auch interessant.
Das Cashback der PB AmEx ist doch höher als das der Amazon Karte (0.75% vs. 0.5%). Warum "kein no brainer"? Einzige Problem ist halt, dass es ne Amex ist, die nicht überall genommen wird.
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Wie bekommst du denn Geld zu W1TTY? Mit einer GB-IBAN ist das doch keine SEPA-Überweisung mehr und kostet.
Revolut
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Cashback ist zwar nice, aber meine Prio 1 ist natürlich sofort eine vollwerte Kreditkarte als Anschluss zu haben. Wenn ich teilweise lese dass die Karten erstmal nur 2.000€ Limit vorgeben und sich das nur schwer erhöhen lässt, habe ich leichte Bedenken. Für den nächsten Sommerurlaub wären dann mindestens 5.000€, besser 10.000€ als Limit sinnvoll.
Das Geld wird natürlich am Monatsende immer komplett zurückgezahlt und entsprechendes Einkommen ist vorhanden.
Der einzige Grund, warum man sich mit der grausamen UI und dem schlimmen Service der LBB abgegeben hat war doch Cashback?! Daher verstehe ich nicht, warum man eine "normale" Kreditkarte als Backup für die Amazon KK sucht. Das macht irgendwie keinen Sinn.
Aber unabhängig mal davon gibts normale kostenlose KK ja wie Sand am Meer, das ist nicht schwierig da was zu finden.
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Bei mir kam die Mail gestern an. Habe jetzt die Unterlagen angefordert, werde aber natürlich nicht unterschreiben.
Muss dann mal schauen welche Karte es ab März wird. Die beiden von FT empfohlenen klingen ja ganz gut.
Bin nur etwas skeptisch was das Limit angeht...
Es gibt keine vollwertige Alternative, damit muss man sich abfinden. Für Cashback erst mal W1tty nutzen, solange die noch genug VC haben.
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Du hast so viel gefunden, was faul ist - ich denke, du hast deine Frage schon selber beantwortet.
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