Klar kann man Wertpapierkäufe/-verkäufe mit einem abweichenden inhouse Geldkonto abrechnen. Ich als Depotkunde habe auch schon unterschiedliche Girokonten für meine Wertpapiertransaktionen in einem Depot verwendet, sprich Weisungen so gegeben, dass nicht das als Standard verlinkte Girokonto verwendet wird (geht meines Wissens nur bei Banken, nicht bei den Neo-Brokern ... und man braucht natürlich mehrere Konten bei der Bank).
Auch kann man Wertpapiere ja ganz ohne Kontobewegung weg verlagern lassen.
Depotumsätze sollte man als Kunde spätestens bei der vierteljährlichen Bestandsaufstellung mitbekommen, auch wenn vielleicht für solche Bewegungen Umsatzbelege unterdrückt wurden.
Aber man kann auch ganz ohne das Mitbekommen oder die direkte Involvierung von Kundendepots/-konten Wertpapiere veruntreuen. Einfach durch simples Buchführungswissen was in jedem ersten kaufmännischen Lehrjahr erlangt werden kann. Allen Echt-Kundenbeständen (Lorobestände, Habenpositionen) stehen Echt-(Sammel-)Lagerstellenbestände (Nostrobestände, Sollpositionen) gegenüber. Wenn man nun auf der Loroseite einen Fake-Kundenbestand (Habenbestand) und einen Fake-Gegenposten (Sollposition) einbucht, bleibt der Saldo ausgeglichen. Wenn man nun den Fake-Kundenbestand weg überträgt (oder verkauft) verschwindet dieser zu Lasten des Echt-Lagerstellenbestandes. Dem Echt-Kundenbestand steht nun nur noch der Fake-Gegenposten gegenüber und der Saldo ist immer noch ausgeglichen. Wenn der Echt-Kundenbestand verkauft werden soll gibt es keinen Echt-Lagerstellenbestand mehr.
Aber das Ganze verlangt viel kriminelle Energie und kann nicht alleine gemacht werden, da an mehreren Stellen das Vier-Augen-Prinzip und mehrere Kontrollen greifen sollten.