Beiträge von Paulchen82

    Zitat

    [...] sind nicht gerade mal ca. 10% aus der Solidargemeinschaft ausgestiegen (privat versichert)

    Ich möchte nicht wissen was es für die GKV-Versichertenversorgung bedeuten würde, würden diese 10% aus der PKV in die GKV wechseln (müssen).

    Ich habe meine Abrechnungen von über 30 Jahren Berufsleben ohne Unterbrechung in einem Leitz-Ordner und zwei drei Jahre passen da sicher noch rein. Hast Du ein Platzproblem? Bei 25 Jahren ist das von der Dicke her noch nicht mal ein Paket Kopierpapier.

    Wenn die Abrechnungen mit den Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber übereinstimmen und bei der DRV auch im Zuge einer Kontenklärung festgestellt wurden, könnte man die ältesten Januar bis November Abrechnungen (nicht Dezember wegen den Jahressalden) als erstes digitalisieren und entsorgen.

    Ich für mich entsorge erst in ein paar Jahren, wenn die Rente beantragt ist ... aber ich bin da, insbesondere für die Jüngeren, kein Maßstab.

    Hier mal ein Beispiel mit einfachen Zahlenwerten:

    Ich investiere 20.000 EUR in eine Firma,

    einmal 10.000 EUR in Form von Aktien und

    einmal 10.000 EUR in Form eines Kredites (Anleihe) mit 1% Zins

    Die Firma erwirtschaftet 200 EUR Überschuss aus laufender Geschäftstätigkeit.

    Die Firma muss daraus 100 EUR Zinsen auf den Kredit zahlen und der Gewinn von 100 EUR wird komplett als Dividende ausgezahlt.

    Für die Anleihe erhalte ich 100 EUR ausbezahlt und nach Abzug von AbgSt+Soli habe ich 73,62 EUR auf dem Konto.

    Wenn die Firma 100 EUR als Dividende für meine Aktien ausschüttet, muss sie 30 EUR an Steuern abführen.

    Ich erhalte 70 EUR ausbezahlt und nach Abzug von AbgSt+Soli habe ich 51,74 EUR auf dem Konto.

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    Und noch für die Freunde von der Abschaffung der AbgSt und Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz - hier greift bei bereits besteuerten Ausschüttungen (Dividenden) das Halbeinkünfteverfahren, so dass bei 42% persönlichen Grenzsteuersatz das folgende passieren würde: Bei Zinsen kämen 58 EUR auf dem Konto an, bei den Dividenden 55,30 EUR.

    Die Abschaffung der Abgeltungssteuer führt zu einer höheren Belastung bei den Zinssparern und niedrigeren Belastung bei den Dividendenanlegern.

    In der Statistik wird aber nicht unterschieden, ob jemand die Immo bereits abbezahlt hat, oder noch fleissg dabei ist. Dennoch jedes selbstgenutzte Immoeigentum automatisch als "Vermögen" und damit "positiv" zu werten, ist meiner Ansicht nach stark simplifizierend.

    Wenn sich diese Aussage das auf die EZB-Statistik bezieht, dann wird hier das Nettovermögen - also abzüglich aller Verbindlichkeiten - betrachtet.

    Auf der EZB-Seite kann man sich Auswertungen unterschiedlichster Art konfigurieren und auch als Excel herunterladen, hier der Graph für das Nettovermögen [Net (Assets minus Liabilities)] für Privathaushalte in Deutschland für die Quartale Q1/2011 bis Q2/2024.

    Die kleine Abweichung von 106k€ zu 112k€ kommt wohl dadurch zu Stande, dass die 112k€ "adjusted" sind, den Filter habe ich in meiner Abfrage leider nicht hinauskonfiguriert bekommen.

    Zitat

    Als Endkunde muss man aber dennoch schon jetzt tätig werden, damit man Ansprüche auf die Nullsetzung rückwirkend nicht verliert, da bestimmte Fristen eingehalten werden müssen.

    Inzwischen bieten etliche Stromlieferanten Online-Fomulare an, [...] Andere informieren wenigstens offen über die Regelung [...] und andere glänzen immer noch durch Unkenntnis und/oder Ignoranz bzgl. dieser Thematik.

    Bei meinem Versorger ist letzteres der Fall und es gibt weder ein Formular noch ein Hinweis.

    Wie sind denn die genauen Fristen?

    Und wie weit könnte man denn rückwirkend die Nullsetzung beantragen? Immer komplette Jahre oder monatsgenau?

    1. Minusstunden aufnehmen und frei haben, bei gleichem Gehalt

    .....

    wie ist das, wenn AG oder AN kündigen – muss man dann das Geld zurückzahlen?)

    ....

    Bei uns ist in einer Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeitkonten, Arbeitszeit und deren Erfassung geregelt, dass bei Ausscheiden aus dem Unternehmen (unabhängig wie) nicht abgefeierte Plusstunden ausgezahlt werden und nicht aufgeholte Minusstunden verfallen.

    Habt ihr auch eine Betriebsvereinbarung oder anderes Dokument, wo die Arbeitszeiten und deren Erfassung sowie Arbeitszeitkonten geregelt sind?

    Heißt dass, dass comdirect den clean price angibt, ich aber beim Kauf der Anleihe den dirty price zahlen muss?

    Das liegt nun mal in der Natur eines Kurscharts

    Nur - wo sehe ich bei der oben angegebenen Anleihe, was ich beim Kauf bezahlen muss und was ich bei einem Verkauf bekomme?

    Den Punkt Stückzinsen findest Du auf der comdirect-Seite unten unter dem Punkt Renditekennzahlen. Dort findest Du für heute den Wert 2,447 in der Einheit Prozent.

    D.h. wenn Du ein Nominal von 10.000 EUR zum aktuellen Briefkurs von 119,34% Kaufen möchtest, zahlst Du ...

    10.000 x 119,34% = 11.934 EUR Kurswert plus
    10.000 x 2,447% = 244,70 EUR Stückzinsen
    = 12.178,70 EUR Ausmachender Preis (121,787% Dirty Price)

    plus ggf. Abwicklungskosten

    ich habe mich nun recht intensiv mit Staatsanleihen auseinandergesetzt.

    ich glaube, hier musst Du doch nochmal ran

    Für die Barwertbetrachtung musst Du den aktuellen zukünftigen Zahlungswert nehmen und darfst da nicht irgendwelche eventuelle Erhöhungen mit einrechnen, die Dir noch nicht unwiderruflich zugesichert sind.

    Dein Zahlenbeispiel ist deshalb nicht korrekt. Du musst den Wert nehmen ...

    c) wenn ich Stand heute nichts weiter einzahlen würde bis Renteneintritt

    ... und dann mit 0,975hoch25 (also mit 0,53) multiplizieren

    (Ich rechne für mich persönlich immer konservativer mit 0,97)

    Wenn Du alle Barwerte aus den unterschiedlichen Quellen zusammen hast, hast Du Deine zukünftige Bruttoeinnahme zum heutigen Barwert. Das dann in einen Brutto-Netto-Rechner geworfen, dann hast Du einen Anhaltspunkt für Dein zukünftiges Monatsbudget nach heutiger Kaufkraft. (Ich wiederum zeihe pauschal großzügige ein Drittel für alle Abgaben und Beiträge von der Gesamtsumme ab.)

    Das Hochrechnen für eine Vermögensbilanz mit dem Faktor 240 wäre auch mein Ansatz, da die meisten Renten irgendwo um die 20 Jahre ihren Break-Even haben und auch die aktuelle durchschnittliche Rentenbezugszeit der DRV sich in etwa dort bewegt. Aber mit der Zahl kann man eigentlich nichts vernünftiges anfangen. In meine Vermögensbilanz nehme ich konservativ den heutigen Liquidierungswert (z.B bei einer KLV, RV, etc.) und bei Posten, die diesen nicht haben (z.B. DRV), die fließen mit 0 in diese Bilanz.

    Da man keine Glaskugel hat und sich bei den meisten bis zum Rentnerdasein noch sehr viel ändern wird, macht unnötiges Mikromanagement und Pfennigrechnerei in meinen Augen keinen Sinn. Einmal im Jahr die Positionen im Excel anpassen (z.B. wenn Jahresauszüge kommen) reicht vollkommen aus. Am Anfang hat man noch eine starke Abweichung nach unten, jedoch wird diese immer kleiner, je näher man dem Rentnerdasein kommt und auf dem Weg hat man schon viel mehr Überblick als die Masse und einen eher unterschätzten als überschätzten.

    Der Kurs ist der Clean Price, also ohne Stückzinsen.

    Mit Stückzinsen ist der Dirty Price, den Du auf den allermeisten Portalen jedoch nicht siehst. Oftmals sind aber in den Details die tagesaktuellen aufgelaufenen Stückzinsen aufgeführt und dieser Wert fällt dann bei Kuponzahlung auf 0.

    wie oben geschrieben

    DRV: EP x aktuellem EP-Wert

    Wenn Du z.B. 20 EP erworben hast, multiplizierst du diese Anzahl mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 EUR, macht ...

    20x 39,32 EUR eine "heutige" monatliche Rente von 786,40 EUR
    bzw. x12 Monate = 9.436,80 EUR pro Jahr

    bei erwarteten zukünftigen monatlichen Rentenwerten

    hier rechne ich konservativ mit 3% Abschlag pro Jahr, also wenn da 500 EUR steht und es noch 10 Jahre bis zur Rente sind ...

    500 EUR x (0,97)hoch(10) = 369 EUR

    bzw. x12 Monate = 4.428 EUR pro Jahr

    Wenn ich ich das theoretische Gesamtkapital haben möchte (was m.M.n. keine Aussagekraft hat), dann rechne ich mit 20 Jahren Rentenbezugsdauer ... also mal 20.

    Das wird aber dann noch ungenauer als die theoretischen Monatsbarwerte es eh schon sind.

    Ich denke, mit den theoretischen monatlichen Barwerten bist Du noch am genausten und weißt damit schon mehr als die Masse.

    Das kenne ich nicht. Wer bietet das an?

    Auf die Schnelle habe ich so einen Service auf der Website der Commerzbank finden können, die das auch schon mal in ihrer Werbung aufgegriffen hatte.

    3-Raten-Service nutzen - Commerzbank
    Mit dem neuen 3-Raten-Service Ihrer Kreditkarte werden ungeplante Ausgaben leichter möglich.
    www.commerzbank.de

    So, oder in abgewandelter Form bieten das auch andere Banken an, siehe es mir nach, wenn ich jetzt alle Bankenwebsites danach durchforste.

    ?

    Die üblichen Kreditkarten, mir wäre nur jene als Ausnahme der Sparkasse bekannt, sind alles revolving Karten….

    Ja, Hanseatic Bank bietet eine Revolving Credit Card solo ohne Girokonto an,ebenso ist die von Barclays eine Revolving Credit Card.

    Die Standard Credit Cards von Sparkasse, Volksbank, Commerzbank, Deutsche Bank, Postbank und DKB sind alles Charge Credit Cards (die ich auch alle kenne)... und einige sind auch mit einer kostenfreien/zinsfreien Ratenzahlungsfunktion ausgestattet.

    Wenn ich mich recht entsinne, sind alle meine Kreditkarten revolving credit cards, das heißt: Ich könnte bei allen meine Rechnung in Raten begleichen. Ich habe noch nicht erlebt, daß eine von diesen nicht genommen wurde.

    Weiß jeder von Euch, ob Eure Karte (auf der credit steht) eine charge card oder eine revolving credit card ist?

    Zu unterscheiden sind Ratenzahlung eingeräumt von der Kreditkartenfirma (revolving cards) von Ratenzahlung eingeräumt von der ausgebenden Bank (trotzdem charge card seitens der Kreditkartenfirma).

    Charge Cards sind in Deutschland die Regel, aber es gibt auch ein paar Revolving Cards. Bei zweiteren kann man die Rückzahlungsrate meist selbst vorgeben und auch flexibel (in bestimmten vorgegebenen Rahmen) anpassen.

    Revolving Cards sind in den USA eher die Regel.


    Ob es sich um eine Debit oder Credit Card handelt kann man anhand der IIN (Issuer Identification Number, die ersten sechs Stellen der Kartennummer) erkennen. Ob es hierbei bei der Credit Card auch eine Unterscheidung zwischen Charge und Revolving möglich ist, ist mir nicht bekannt, aber sehr wahrscheinlich.

    Für die DRV rechne ich die Anzahl der erreichten EP x aktuellem EP-Wert.
    Noch nicht erreichte EPs erachte ich als irrelevant, bzw. haben die einen Barwert von 0, da nicht existent.

    Bei anderen Versicherungen bekomme ich entweder das aktuelle Kapital (also Barwert) genannt bzw. ich kann mir über den Rentenfaktor und diesen Wert den monatlichen Rentenwert ausrechnen.

    Bei anderen Versicherungen wiederum bekomme ich den zukünftigen Kapitalwert oder Monatswert auf Basis der aktuellen Einzahlungen (ohne die zukünftigen) angezeigt. Hier rechne ich den Barwert konservativ mit einer Inflation von 3% aus, also Wert x (1,03)hoch (Jahre bis zur Zahlung).

    Wenn Werte inklusive weitere gleichbleibender Zahlungen angegeben werden, wird es tricky und noch ungenauer ... dann kann man ebenso gut ganz konservativ den aktuellen Rückkaufswert als Barwert nehmen.

    Ansonsten sind diese Werte vor steuerlicher und abgabenrechtlicher Würdigung.

    Man musste EINSPRUCH gegen den Bescheid vom Finanzamt zur "Feststellung des Grundsteuerwertes" einlegen und hatte dafür vier Wochen Zeit. Nur hier war ein Ansatz gegeben, um gegen die Höhe des für die Berechnung zugrunde liegenden Grundstückwertes für die zukünftige Grundsteuer vorzugehen.

    Der Bescheid über den "Grundsteuermessbetrag" war dann der zweite Bescheid vom Finanzamt der erstmal an sich für die Höhe der zukünftigen Grundsteuer unerheblich ist und meist zusammen mit dem ersten Bescheid versendet wurde. Hier wird lediglich der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuerwert auf den Grundsteuermessbetrag umgerechnet. Theoretisch hätte man hier wieder einen EINSPRUCH einlegen können, falls das Finanzamt sich bei der Umrechnung vertan hat.

    Als drittes kommt dann der "Grundsteuerbescheid" von der Kommune gegen den man WIDERSPRUCH einlegen kann, aber nur wenn die sich bei der Multiplikation des festgesetzten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz vertan haben.

    Da die komplette Kalkulation auf den Grundstückwert basiert, hätte man bei der Feststellung dieses Wertes (erster Bescheid) reagieren müssen... war ja auch zu genüge damals in den Medien. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde vor zu gehen wird nicht von Erfolg gekrönt sein, da die Gemeinde meist die Grundrechenarten beherrscht. Wenn in der Gemeinde noch kein neuer Hebesatz beschlossen wurde, gilt der alte weiter. Sollte ein neuer Hebesatz rückwirkend zum 01 Jan 25 greifen, wird es eine Aufrechnung geben. Bei vielen Gemeinden wurden noch im Dezember neue Grundsteuersatzungen verabschiedet. Einfach mal im Ratsinformationssystem reinschauen (gibt es hoffentlich nicht nur in Hessen) und die Protokolle der Sitzungen einsehen oder in die Bekanntmachungen der Stadt.

    Korrigieren lässt sich der Grundstückswert über eine erneute Grundsteuererklärung, entweder nach einer baulichen Veränderung am Gebäude/auf dem Grundstück, nach Errichtung eines Gebäudes oder im Zuge der gemäß Gesetz vorgeschriebenen nächsten turnusgemäßen nächsten Erklärung. (war glaube ich alle sieben Jahre)

    Im Prinzip muss man sich nacheinander drei Fragen stellen und für sich die persönlichen Vor- und Nachteile abwägen:

    1. Vor, zum oder nach normalen Renteneintrittsalter die Rente beantragen (ggf Variante für besonders langjährige Versicherte gesondert prüfen)

    2. Wenn Rentenbeantragung, dann 99% Teil- oder Vollrente

    3. Wenn Rentenbeantragung, dann weiter arbeiten oder nicht.

    Dadurch ergeben sich entlang des Entscheidungsbaums für einen automatisch eine Anzahl an Möglichkeiten und Unmöglichkeiten.