Guten Abend,
war verhindert, die Sache ist noch nicht weiter. Die Firma reagiert insoweit, dass Sie behaupten nichts falsch gemacht zu haben und am Vertrag festhält.
Werde vermutlich gerichtliches Mahnverfahren einleiten, und sofern Sie widersprechen (was ich stark vermute), einen Anwalt einschalten. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze will ich die Kosten für mich so gering wie möglich halten.
Oder seht ihr das anders?
Um mal die Sache besser einordnen zu können.
Folgender Fall:
- XY habe am 08.02.22 ein Polstermöbel in einem lokalen Ladengeschäft erworben. An diesem Tag gab es eine Anzahlung für dieses Möbelstück.
- Am 09.04.22 konnte das Möbelstück im Ladengeschäft abgeholt werden. Am 13.04.22 hat XY seinen Gewährleistungsanspruch (§437 BGB) schriftlich geltend gemacht.
- Am 04.05.22 hat XY erneut auf mein Gewährleistungsanspruch hingewiesen und eine Frist bis zum 23.05.22 gesetzt.
- Am 17.05.22 wurde das Möbelstück bei XY zu Hause abgeholt
- Am 08.06.22 ist XY vom Kaufvertrag zurückgetreten (§323 BGB) mit Fristsetzung zur Zurückzahlung bis 24.06.22 (PER EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN)
- Am 13.07.22 stellte XY die erste/letzte Mahnung mit Verzugszinsen mit Zahlung bis zum 27.07.22 (PER EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN)
- Am 22.07.22 erhielt XY ein Schreiben, dass meine Reklamation nun zur Warenabnahme im Ladengeschäft bereitsteht und eine Abnahme bis zum 01.08.22 erfolgen muss.
Bis heute ist kein Geld/Rückzahlung eingegangen. XY hält immer noch am Rücktritt fest und ist der Meinung das §323 BGB wirksam ist in dem mir vorliegenden Fall.