Hornie der Vorgang der Steuerverprobung war genau was ich suchte. Da wird bei größeren Verlustverkäufen auch wieder der Freistellungsauftrag verrechnet. Typischerweise zum Quartalsende. Wenn das durch ist kann ich den Freistellungsauftrag korrigieren. Soweit mein neuer Kenntnisstand.
Beiträge von michael.ew
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LebenimSueden Danke! jetzt werde ich mal weiterrecherchieren mit dem passenden Stichwort. Ich bin bisher nicht auf diesen Begriff gestoßen und ich habe wirklich viel gelesen und YouTube durchsucht.
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Hi, Vielleicht habe ich das etwas unglücklich formuliert. Der Freibetrag in Depot 1 ist voll ausgereizt mit 801€. In Depot 2 aber auch so gestellt. Da liegt der Fehler.
Angenommen man hat 1100€ Gewinn realisiert so fallen 801€ auf den Freibetrag und 299 sind zu versteuern. Wenn ich jetzt erneut 1000€ Verlustverkauf tätige, wie verhält sich das zum ausgeschöpften Freibetrag? Das Prinzip mit den verschiedenen Töpfen habe ich verstanden und will jetzt elegant umschichten in Richtung Depot 2.
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Hallo,
Ich habe bei meiner Hausbank Fondanteile verkauft und somit den Freibetrag ausgeschöpft und zusätzlich den Steuertopf gefüllt.
Nun habe ich dort noch weitere Fonds mit Verlusten. Wenn ich diese Verluste realisiere sollte ja mein Steuertopf ausgeglichen werden.
Nun stellt sich mir die Frage ob ich darüber hinaus wieder etwas vom Freibetrag zurück bekomme oder nur den Verlusttop fülle?
Die Frage stellt sich, weil ich die Freibeträge in 2 Depots ungünstig gestellt habe und meine Dividenden in Depot 2 ungern über die Anlage Kap nachversteuern möchte . Am Ergebnis ändert sich sicher nicht so viel aber Steuererklärungen zählen nicht zu meinen Hobbys. Der Fehler liegt hier ganz klar bei mir.