Beiträge von FinanceRiser

    @Tomarcy

    Jetzt habe ich auch endlich die Quelle wieder gefunden! Siehe hier:

    Beihilfe endet als Student mit 25 Jahre
    Kinder von Beamten mit privater Krankenversicherung sind bis 25 beihilfeversichert. Danach kann man sich für günstige studentische PKV-Tarife entscheiden.
    www.studenten-pkv.de

    Da steht im dritten Absatz Folgendes:

    "Dein Anspruch auf die staatliche Beihilfe endet auch dann, wenn du dein erstes Studium

    erfolgreich abschließt. Für ein Zweitstudium oder eine Promotion wird kein Zuschuss

    gewährt."

    Das war der Grund für meine Themeneröffnung hier im Forum. Leider habe ich bislang auch noch nicht mehr dazu herausfinden können.

    Ok, ja ich hab das jetzt auch nur geschrieben, da Muenchener das wissen wollte. Wichtig ist für mich vor allem, dass ich aufgrund meiner Krankengeschichte nicht abgelehnt werde. Das ist halt meine größte Sorge. Aber natürlich hast du mit deinem Kommentar auch recht. ;)

    Die Sache mit meiner Krankengeschichte behandelt dann allerdings mein anderer Thread : PKV für Selbstständige bei Vorerkrankungen. :)

    Ja klar, das ist ja wirklich alles freundlich gemeint, denn hier steht strukturiert ja auch einiges auf dem Spiel.

    Du bist als Beamten-Kind seit vielen Jahren die Behandlung als Privatpatient gewöhnt und bist bisher im Studium natürlich auch privat versichert.

    Im Master Studium, dann auch wegen der Regelung, die ich oben verlinkt habe etwas aufpassen.

    Wenn du jetzt schon weißt, dass eine Selbstständigkeit sehr wahrscheinlich ist und du nach dem Studium privat versichert bleiben möchtest, solltest du dich wegen den genannten Anwartschaften erkundigen.

    Okay, dann nochmal sorry.

    Die Anwartschaften kann man also auch schon während des Studiums abschließen? Das wusste ich noch gar nicht. Danke für den Tipp! :thumbup: Allerdings kann es dann natürlich sein, dass ich dann in einen besseren Tarif wechseln werde und dann müsste ich ja unter Umständen doch wieder durch die Gesundheitsprüfung. Na ja, mal schauen, ich wollte mich da eh noch mal beraten lassen.

    In dem Thread hier geht's ja jetzt hauptsächlich um Beihilfeansprüche während des Master-Studiums.

    Oder dein Vater früher mal eingesetzt war ist für den Fall so ziemlich das uninteressante.

    Wichtig ist vor allem, dass du mit deinem Gesundheitszustand perspektivisch eine vernünftige Krankenversicherung hast, die auch zukunftsorientiert ist.

    Ok, ja ich hab das jetzt auch nur geschrieben, da Muenchener das wissen wollte. Wichtig ist für mich vor allem, dass ich aufgrund meiner Krankengeschichte nicht abgelehnt werde. Das ist halt meine größte Sorge. Aber natürlich hast du mit deinem Kommentar auch recht. ;)

    Jetzt habe ich irgendwo in den großen Weiten des Internets irgendwas gelesen, dass ich angeblich für das aufbauende Masterstudium keine Beihilfe mehr bekommen kann.

    Ich weiß zwar die Quelle nicht mehr und kann sich hier auch nicht verlinken aber man kann ja nachfragen.

    Wenn ich die Quelle noch wüsste, hätte ich sie verlinkt. Ich bin da auch eher durch Zufall drauf gestoßen, als ich was im Zusammenhang mit der PKV recherchiert habe.

    Und ja, "man kann ja nachfragen", dafür ist diese Seite da.

    Jedenfalls sind das alles keine Gründe gleich unfreundlich zu werden. Wenn das mir nur falsch rübergekommen sein sollte, entschuldige ich mich natürlich.

    Bei dem Posting bleibt erstmal als Antwort nur 42

    Vielleicht kriegen wir es auch noch ein wenig genauer hin:

    Welcher Dienstherr, wer ist verbeamtet und um wessen Beihilfeanspruch geht es? Den eigenen oder den eines Elternteils?

    Dienstherr ist das Land Berlin*, mein Vater ist verbeamteter Pensionär. Und es geht um meinen Beihilfeanspruch, ich dachte das wäre ersichtlich gewesen, da ich ja geschrieben habe, dass ich einen Master-Studiengang anstrebe. Tut mir leid, wenn das nicht der Fall war.

    *Er war früher im Bereich der Justiz tätig (Amtsgericht Tiergarten).

    Moin🙋️,

    also ich absolviere gerade ein Informatik-Studium und steuere auf den Bachelor-Abschluss zu. Jetzt habe ich auf irgendeiner Seite gelesen, dass man beim Master-Studiengang (für den ich mich bereits beworben habe) keinen Beihilfeanspruch mehr hat. Stimmt das so oder ist das totaler Quark? Kindergeld müsste ich (bzw. meine Mutter) jedenfalls weiter erhalten, da dieser Studiengang auf dem vorangegangenen aufbaut. Beim ersten Studiengang ist der Beihilfeanspruch ja noch vom Kindergeld abhängig, deswegen hat mich diese Aussage jetzt auch ein wenig verwirrt.

    Erstmal sorry, dass ich solange nicht geantwortet habe. Ich hatte im letzten Jahr leider so viel um die Ohren (vor allem studientechnisch bedingt), dass ich das irgendwie komplett vergessen habe.

    Aber hier nun für alle jene die Auflösung, welche in derselben Situation sind wie ich damals:

    Ja, der private Versicherungsschutz bleibt bestehen, sofern man zu Studienbeginn bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellt. Rein gesetzlich betrachtet hat man dafür 3 Monate Zeit, in meinem Fall musste ich den "Prozess" schon während der Bewerbung anstoßen, da ein Nachweis über die Art der Krankenversicherung Studiumsvoraussetzung war. Dasselbe gilt, wenn man sich für einen anschließenden Master-Studiengang bewirbt, die Übergangszeiten (max. 4 Monate) sind stets abgedeckt.

    Mit 25 fällt dann der Beihilfeanspruch weg und es gibt dann eine entsprechende Tarifänderung bei der PKV. Die Beiträge werden dann halt erhöht, da man dann in den normalen Studierendentarif rutscht. (So hab' ich das jedenfalls verstanden.) Das muss natürlich jeder für sich abwägen, inwieweit er das finanziell gestemmt bekommt. In meinem Fall würde sich die Höhe des Beitrages in etwa verdreifachen: Von 52€ nochwas auf 160€ monatlich (Stand Sommer 2022). Aber mal schauen, erstmal das eine Studium zu Ende bringen, bevor ich mir schon über das nächste den Kopf zerbreche. ;)

    Generell dürfte es schwierig sein, in so kurzer Zeit (ja, so lang sind 10 Jahre nun auch wieder nicht) auf legale Weise so viel Geld zu erwirtschaften(, es sei denn man geht hohe (Verlust-)Risiken ein). Und das sollte auch nicht das Ziel sein, man muss defenitiv kein Millionär sein, um glücklich zu sein.

    Außerdem wird man sicherlich nicht glücklich, wenn man unlautere Methoden zur Erwirtschaftung des Geldes anwendet (zum Beispiel indem man eher einfältigen Leuten Hoffnung und Lügen verkauft, wie bereits genannt). Es sei denn, man hat kein Gewissen.

    Ganz unabhängig vom finanziellen noch ein Aspekt zur Privatsphäre: Ich war im Studium ebenfalls privat mitversichert über die Beihilfe bzw. private Zusatzversicherung. In Baden-Württemberg mussten damals die Eltern die Arztrechung und Rezepte einreichen. Das hat zur Folge, dass die Eltern natürlich jederzeit über den Gesundheitszustand und gegebenenfalls auch Tatsachen, die man Eltern nicht direkt mitteilen wollte, voll informiert sind. Vielleicht kann man mittlerweile auch direkt einreichen oder es spielt für Dich keine Rolle. Ich würde heute aus diesem Grund die GKV wählen.

    Zum Glück ist das für mich nicht so relevant, ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern. Trotzdem ist es ein guter Einwand. ;) Für den Ein oder Anderen dürfte das nämlich sehr wohl eine Rolle spielen.

    Liegt im letzten Halbsatz evtl. ein Missverständnis vor? Ich lese es so: Wer immer schon PKV-versichert war, bleibt das auch, wenn er als angestellter Berufsanfänger unterhalb der Entgeltgrenze einsteigt.

    Sollte "... ist das aber egal" tatsächlich so gemeint gewesen sein, wäre es der Holzweg: In diesem Fall entsteht Versicherungspflicht in der GKV, unabhängig, davon, ob und wie lange der Betreffende zuvor in der PKV war.

    Ok, eine Ausnahme gibt es: Wenn er soweit unter der Entgeltgrenze liegt, dass er quasi limbomäßig sogar noch die Geringfügigkeitsgenze von bisher 450 € mtl. von unten betrachten kann.:(

    Ja, das stimmt, in diesem Fall wird man versicherungspflichtig...

    Na ja, da liegt bestimmt wirklich nur ein Missverständnis vor. Pantoffelheld ist schließlich auch nicht allwissend. ;)

    FinanceRiser , wenn Du schon Mußestunden hast, die Du in das dröge Thema investierst:

    Wie möchtest Du denn nach dem Studium versichert sein? Wenn das definitiv PKV sein sollte, wird sich ein Ausflug in die GKV während des Studiums vermutlich eher nicht lohnen. Nicht nur wegen der Gesundheitsfragen beim Neueinstieg, sondern Du müsstest auch die Bedingungen erfüllen (als angestellter Berufsanfänger z.B. wirst Du in der Regel zunächst unter der Beitragsbemessungsgrenze bleiben; wenn Du immer schon PKV warst ist das aber egal).

    Wenn Du Dich für GKV entscheidest, kannst Du eher danach gehen, was während des Studiums attraktiver ist.

    Wenn Du noch unentschieden bist, hält der Verbleib in der PKV die Optionen wohl am besten offen.

    Aber das ist von mir jetzt mal schnell dahingeschrieben. PKV/GKV ist eine Entscheidung von der Tragweite knapp vor Heiraten...

    Mal gucken, ich könnte mich nach dem Studium selbstständig machen oder mich um eine Stellung im öffentlichen Dienst bewerben. Gerade in letzterem Fall wäre ein Verbleib in der PKV natürlich lukrativ, wegen des Beihilfeanspruchs (bei einer möglichen Verbeamtung). Allerdings muss man bezüglich der Selbstständigkeit beachten, dass dort eben kein Beihilfeanspruch besteht und man sämtliche Beitragskosten alleine trägt. Auch kann man, wenn man im Studium privat versichert war, und sich dann selbstständig macht, nicht zwischen PKV und GKV wählen, sondern muss sich weiterhin privat versichern. Das ist mal wieder ein Sonderfall.

    Abgesehen davon strebe Ich generell schon an, in der PKV zu verbleiben, wegen der besseren Leistungen. Auch wenn es private Zusatzversicherungen zur GKV gibt, ich weiß. ;) Allerdings muss man als gesetzlich Versicherter öfter mal Versuchskaninchen spielen, ich sag' nur (das verpflichtende!) E-Rezept oder die ePa, welche (für GKV-Mitlieder) offenbar per Opt-out eingeführt werden soll (auch hier nachzulesen). Die gesetzlichen Krankenkassen werden halt generell stärker von der Gesetzeslage beeinflusst.

    Ja, ich denke zumindest während des Bachelor-Studiums bleibe ich lieber noch in der PKV. Falls ich allerdings hintendran einen Master-Studiengang absolvieren sollte, muss ich ja den Wegfall der Beihilfe beachten. Da müsste ich dann halt sehen, inwiefern ich die Beitragskosten eines normalen Studententarifes stemmen könnte. Aber unter Umständen werde ich dabei väterlicherseits unterstützt, mal schauen.

    Wobei natürlich die 25er Grenze deutlich weniger schlimm ist als früher. Damals mit Abi nach 13 Jahren und Wehr-/Zivildienst war man auch gerne beim Studienbeginn schon 21 Jahre alt. Heute ist man 2 Jahre früher dran und ein Master in 5 Jahren ist keine Hexerei ;)

    Joa, sofern man nicht wie ich in der Mittelstufe eine Ehrenrunde gedreht hat, trifft dies durchaus zu. ;) Da wir bei uns wieder das G9-Abi haben, habe ich somit sogar 14 Jahre in der Schule verbracht. Da kannst du dir sicherlich ausrechnen, dass sich ein hypothetisches Master-Studium mit dem Wegfall des Kindergeldes überschneiden dürfte. ;) Aber wenigstens muss ich keinen Wehr-/Zivildienst ableisten. Davon halte ich auch nicht besonders viel, da man dadurch nur noch später ins Berufsleben startet.

    Ja, über diese Wahlmöglichkeiten habe ich mich schon ausführlich informiert. Mit dem letztgenannten Aspekt (Wegfall der Beihilfe) bin ich mittlerweile auch vertraut - das könnte für mich insofern relevant werden, wenn ich an den Bachelor-Studiengang noch einen Master-Studiengang dranhängen würde. Da sollte ich mir also wirklich nochmal Gedanken machen.

    Ich finde es gut, dass du das ansprichst (also auch die Wahlmöglichkeiten), das ist sicherlich für Einige, die diesen Thread lesen ebenfalls interessant.

    Da kannst du bei deiner Krankenversicherung nachfragen. Das ist am sichersten, du kannst auch um schriftliche Antwort bitte. Bei mir war das so, dass ich versichtert blieb.

    Ja, stimmt, auf deren Website gibt es ein entsprechendes Kontaktformular. Ich war mir bloß nicht sicher, wie schnell die antworten, deswegen wollte ich erstmal Erfahrungen anderer Betroffener erfragen. Aber danke für den Hinweis! :thumbup:

    Hallo Community,

    ich möchte im Herbst (Oktober) ein Studium beginnen, und da stellt sich mir die Frage, ob ich in den Übergangsmonaten (zwischen Schule und Studium) über meine seit Geburt bestehende Private Krankenversicherung (Debeka) abgesichert bin. (Ein Elternteil ist als Beamter privat versichert und der* andere Elternteil im Angestelltenverhältnis gesetzlich pflichtversichert.) Das Kindergeld wird auch weiterhin ausgezahlt - das wurde schon abgeklärt - somit habe ich als Beamtenkind auch weiterhin Anspruch auf Beihilfe. Ich weiß auch, dass ich zu Beginn des Studiums zwischen GKV und PKV wählen kann.

    Im Internet habe ich leider nichts Vernünftiges zu diesem Thema gefunden, es ging stets nur um die gesetzliche Familienversicherung und nicht um die PKV.

    Wisst ihr da mehr oder habt ihr vielleicht schon Erfahrung(en) bezüglich dieser Thematik gemacht? Ihr könnt gerne auch weiterführende Links posten.

    * Ja, es heißt "der" Elternteil und nicht das, da habe ich extra nachgeguckt. ;)