Du kannst die Einspeisevergütung bei Deinem Netzbetreiber (nicht Stromversorger) beantragen.
Darf dieser mir dann für den Stromzähler oder für die Abrechnung irgendetwas in Rechnung stellen?
Angenommen ich würde evtl. 50,-€ an EEG bekommen, es fallen aber 30,-€ an Kosten an (f. Zähler, Abrechnung o.ä.), dann stellt sich nämlich die Frage ob es den Aufwand überhaupt lohnt.
Vermutlich muss die Anlage dann auch im Marktstammdatenregister anderst umgemeldet werden.
Bleibt es dann in diesem Falle bei der vereinfachten Anmeldung, oder muss die Abnahme der Anlage dann durch einen Elektriker erfolgen? Dies würde es nämlich auch wieder unrentabel machen.
Wenn es jedoch nur die Tatsache wäre, dass ich dem Netzbetreiber am Ende des Jahres einen weiteren Zählerstand mitteilen muss, dann wäre schon darüber nachzudenken ob man dieses Geld nicht mitnimmt.