Ich würde mir auch https://wise.com/ ansehen.
Beiträge von ichbindasauge
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Man kann den jederzeit von der Rentenversicherung anfordern und schauen, ob der vollständig ist. Geht persönlich, per Post, telefonisch oder auch per Mail.
Und mittlerweile auch direkt zum Download, wenn man sich mit Perso bei der Rentenversicherung einloggt.
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Ich würde zuerst checken ob sogar Anspruch auf Bürgergeld zur Aufstockung besteht, laut https://www.caritas.de/glossare/ergae…aufstockende-sg gibt es die Möglichkeit beim Bezug von Übergangsgeld. Finanztip empfiehlt diesen Rechner: https://www.buerger-geld.org/rechner/
Auch wenn dort angezeigt wird, das es knapp nicht geht, würde ich trotzdem zum Jobcenter gehen und den Antrag auf Bürgergeld stellen.
Einen von Finanztip empfohlenen Wohngeldrechner findest du hier: https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
Scheinbar ist es so, dass "Übergangsgeld in Höhe des Betrages des Bürgergeldes" den Wohngeldbezug ausschließt. Wenn du da nicht sicher bist, würde ich zusätzlich zum Antrag beim Jobcenter zeitgleich einen formlosen Antrag auf Wohngeld stellen. Einfach einen Brief an das örtliche Wohngeldamt schreiben, dass du ab sofort Wohngeld beantragst, aber gleichzeitig Bürgergeld beantragst und bei Ablehnung von Bürgergeld dann die Unterlagen für den Wohngeldantrag nachreichst (wenn du auf die Ablehnung vom Jobcenter wartest, verlierst du ansonsten möglicherweise einige Monate an Wohngeld).
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Welche Schäden kann ein freiberuflicher Dozent durch seine berufliche Tätigkeit verursachen?
Ich denke, das betrifft nicht nur Dinge, die direkt mit der Lehrtätigkeit zu tun haben, sondern auch
- der Beamer, der durch eine Fehlbenutzung zerstört wird und alle möglichen weiteren Schäden, die man an Mobiliar oder Einrichtung der gastgebenden Einrichtung anrichtet
- jegliche anderen Personen- und Sachschäden, für die man eine PHV hat, die aber in Ausübung der Arbeit verursacht werden und damit eventuell in der PHV nicht abgedeckt sind.
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Kann man die Ehrenamtspauschale auch nutzen, wenn man ehrenamtlich ohne jede Bezahlung eine Selbsthilfegruppe für Parkinsonbetroffene leitet, die keinem Dachverband angehört und die auch kein Verein ist, sondern nur eine Selbsthilfegruppe, die von den Krankenkassen anerkannt ist und gefördert wird?.
Wenn es tatsächlich ohne jede Bezahlung ist, natürlich nicht. Bei der Pauschale geht es ja gerade darum, dass man bezahlt wird, ohne dass Lohn- bzw Einkommensteuer berechnet wird.
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Wenn in #1 steht ...Einspruch... ...abgelehnt... , dann klingt das schon irgendwie nach Ablehnung, oder nicht?
Ja, weil Micha das Schreiben offensichtlich falsch verstanden hat. Die Kombination von
mein zuständiges Finanzamt hat meinen Einspruch ... abgelehnt ...
und
...mich aufgefordert, den Einspruch bis zum 20.4.2023 zurückzunehmen.
kann es nicht geben. Einen Einspruch über den bereits entschieden wurde, kann man nicht mehr zurücknehmen. Und wenn man einen Einspruch zurücknimmt, hat sich dieser erledigt, über ihn wird nicht mehr entschieden und man kann z.B. nicht mehr klagen. Mit diesem Schreiben kündigt das Finanzamt nur an, dass sie den Einspruch ablehnen werden. Bei der tatsächlichen Entscheidung steht oben drüber "Einspruchsbescheid" und unten gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung (Information zur Klagemöglichkeit).
Ich habe so ein Schreiben vor ein paar Jahren (bezügl. eines Einspruches gegen Einkommensteuer-Bescheid) auch mal bekommen. Dort drin stehen tatsächlich die Worte "Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden" (was durchaus missverständlich ist), weiter unten steht dann aber "Ich bitte Sie Ihren Antrag mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen". Ich habe damals zurückgeschrieben, dass ich den Einspruch nicht zurücknehme, und habe einige Wochen später dann den Einspruchsbescheid bekommen, gegen den ich theoretisch hätte klagen können.
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Die Ablehnung ist schon da, siehe #1.
Nein! Wenn er in dem Schreiben aufgefordert wurde, seinen Einspruch zurückzunehmen, war das noch keine Ablehnung! Siehe z.B. https://www.gmbh-persoenlich.de/353n2410/Finan…ruecknehmen.htm
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Deine eigentliche Bank hat keine eigene BIC - von daher der Umweg über Chase. Das ist bei vielen US-Banken so

Ich kann mir vorstellen, dass das fehleranfällig sein könnte. Das Formular hätte ich auch so ausgefüllt.
Eine Idee: Du hast Entgeltteilung angegeben. Könnte es sein, dass die Überweisungen automatisch ablehnen, wenn die einen Teil der Gebühren zahlen sollen?
Noch ein Tipp: Ich würde statt Banküberweisung Wise.com nutzen - ist normalerweise günstiger. Dafür brauchst du dann die normalen US-Kontodaten, denke ich.
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Nach ungefähr 2 Jahren werde ich hier die permanent residency beantragen und somit doppelte Staatsbürgerschaft.
"permanent residency" (unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis) und Staatsbürgerschaft/Citizenship sind aber zwei verschiedene Dinge - auch wenn das zweite auf das erste aufbaut und dem folgen kann - aber vielleicht meintest du das ja auch.
Ich vermute, wenn du hier keine Wohnsitz mehr hast und auch nicht aus anderen Gründen in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bist, zahlst du hier keine Kapitalertragssteuern, aber müsstest das wahrscheinlich in Australien versteuern. Aber zu den Details fehlt mir die Kompetenz - da gibt es hier bessere Leute.
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Die Verwaltungsvorschrift sagt: "...verwertbare Vermögensgegenstände mit ihrem Verkehrswert".
Siehe Randziffer 21.37. Dass der Einheitswert nicht den Wert der Immobilie widerspiegelt sollte aber auch unabhängig davon klar sein.
Okay, vielen Dank - das hatte ich übersehen. Macht natürlich Sinn. Interessant ist, dass dort Vermietung auch als eine möglich Verwertung gesehen wird. Die betreffende Person wird dann das mit dem Wohngeldamt besprechen, wie sie es handhaben würden, wenn die Immobilie durch Mieteinnahmen zum Lebensunterhalt beiträgt (ja, dies ist ein ungewöhnlicher Fall, hat u.a. mit Familiengröße und Lage der betreffenden Immobilie zu tun).
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Naja, ganz so kompliziert ist es auch nicht. Man kann im Zweifelsfall ja einfach alles ausdrücklich angeben - keiner erwartet vom Antragsteller, dass er eine rechtssichere Berechnung des Wohngeldes vorab macht.
Ein paar Links, die helfen könnten:
https://www.wohngeld.org/lastenzuschuss/
https://www.wohngeld.org/service/thueri…nberechnung.pdf
https://www.stuttgart.de/medien/ibs/811…Datenschutz.pdf
https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
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Ich wohne in der Dominikanischen Republik und nutze ausschließlich das Online-Banking mit Chip-Tan der DKB.
Warum stellst du nicht auf die Tan2Go-App um? Wobei, um das einzurichten bekommst du natürlich auch erstmal einen Brief mit einem Code...
Mit der neuen DKB-App kann man auch ohne TAN überweisen (hab vergessen, was ich brauchte, um sie das erste Mal einzurichten - sicher auch eine TAN...)
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Banken in Schland und/der der EU gehen i.s.R. Geschäftsbeziehungen mit Leuten ein, die ihren Wohnsitz (Meldeadresse) in der EU haben. Postalische Korrespondenz erfolgt dann von Bank zur 'Meldeadresse'. Absweichungen davon, etwa ein Kartenversand an eine 'Urlaubsadresse' würde ich in den Bereich von Servie oder Kulanz schieben wollen.
Er sagte doch, er wohnt dort - er ist nicht im Urlaub. Die DKB ist eine der Banken, die von vielen Deutschen, die dauerhaft im Ausland sind, genutzt wird, weil sie denen eigentlich entgegenkommt. Nur weil man seinen Wohnsitz im Ausland hat, gibt es trotzdem viele Gründe noch ein deutsches Konto zu haben.
Als ich im Ausland war, habe ich DKB auch genutzt. Die hatten aber weiter eine Postanschrift in Deutschland für mich, ich war aber (auch steuerlich) als im Ausland ansässig bei der DKB eingetragen. Meine Eltern haben mir die Bankkarten dann jeweils weitergeleitet.
In Deutschland geht doch auch mal eine Karte verloren oder? Verstehe nicht, warum die dafür kein System haben.
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Wise ist kein Konto, sondern ein Überweisungsdienst. Du hast ein ganz normales deutsches Konto. Der Schwiegervater hat ein ganz normales Konto in der Ukraine. Über Wise führt ihr eine (relativ günstige) Überweisung zwischen dem beiden Konten aus. Im Grunde geht Geld von Deinem Konto an Wise, und Wise überweist dann in Landeswährung an den Schwiegervater.
Es gibt aber auch die Wise Debitkarte. Damit hat man ein lokale IBAN in mehreren Ländern. Mit Wohnsitz in der Ukraine gibt es die aber wohl nicht. Bei Wohnsitz in D müsste man die Karte aber in der Ukraine zum Zahlen und Abheben nutzen können.
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Zu lange her, dass ich das gebraucht habe. Aber Skype Out und andere Internet-auf-Telefon Angebote sollten ja weiterhin funktionieren. Sowas habe ich immer benutzt. Sollte über Wifi/4G und vielleicht sogar bei 3G-Internet einigermaßen funktionieren.