Beiträge von punktvorstrich

    Hallo!

    Ich habe bereits eine Immobilie finanziert und einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt. Dieser wurde bewilligt.

    Dadurch verbessert sich ja erstmal für mich selbst meine Haushaltsrechnung.

    Wie sehen die Banken das, wenn ich bald eine weitere Immobilie finanzieren möchte? Also nur den Aspekt, mal alle anderen Faktoren außer Acht gelassen.

    Grüße

    Hallo zusammen!

    Ich hatte im letzten Jahr einen Nebenjob gehabt. Dabei ist es passiert, dass man eigentlicher Hauptjob mit der Steuerklasse 6 und der Nebenjob mit der SK 1 besteuert wurde.

    Das ganze nur für einen Monat.

    Wie und wo kann ich das in der Steuererklärung korrigieren / angeben? Ich nutze WISO / oder auch Elster. Aber weiß nicht so richtig, wie ich das da angebe?

    Falls jemand sich wegen der späten Abgabe wundert: ich habe eine verlängerte Frist für meine Erklärung mit dem FA abgesprochen.

    So weit verstanden. Danke für die ausführlichen Antworten!

    Achim Weiss Wie lange kann ich den Verlust denn mitnehmen?

    Also angenommen ich lege mir direkt die 3 Wohnungen (fiktives Beispiel) zu.

    Bin jedes Jahr im negativen Einkommenssteuer Bereich. Und nach 10 Jahren verkaufe ich - steuerfrei alles. Habe dann aber meine Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis. Werden die dann im 11 Jahr miteinander mit den Verlusten noch verrechnet? Oder gibt es da Fristen?

    Ein Firmenkonstrukt oder Stiftung würde da auch nicht helfen? Nicht, dass ich so was plane oder die Volumen groß genug wären. Nur aus Neugier heraus 😊

    [...]

    Am besten, Du postest Deine Zahlen, dann wird die Sache faßbarer.

    Also mein aktueller Durchschnittssteuersatz: ca. 17%, Grenzsteuersatz ca. 31%.

    Aktuell zahle ich 550 EUR Lohnsteuer monatlich.

    Wohnungswert nach Kaufpreis (o. Grund und Boden): 170k

    AfA-Nutzungsgutachten besagt, dass ich 7% p.a. abschreiben kann (lasst uns gerne annehmen, dass das Finanzamt das so annimmt, um es als Beispiel so berechnen zu können)

    Mieteinnahmen ca. 900 EUR.

    Zinszahlungen fürs erste volle Jahr (2025): ca. 660 EUR monatlich durchschnittlich.

    Meine Rechnung:

    550 EUR monatlich Lohnsteuer aus dem Arbeitsverhältnis

    180 EUR monatlich Einkommenssteuer aus Vermietung (900 EUR * 20%) (20% höhere Durchschnittssteuersatz durch Mieteinnahmen)

    = 730 EUR

    Steuermindernd (Ausgangswert * Grenzsteuersatz):

    ca. 300 EUR monatlich Gebäude / Wohnung Abschreibung

    ca. 200 EUR Zinsen fürs Darlehen

    ca. 40 EUR Bewirtschaftungskosten + Mieterverwaltung

    = 540 EUR

    730 - 540 EUR =190 EUR zu zahlende Einkommenssteuer

    Das gilt aber nur für eine Wohnung. Wenn ich das ganze mit 3 Wohnungen mache (gleiche Werte angenommen), dann würden meine steuermindernde Angaben die zu zahlende Lohn/Einkommenssteuer doch übersteigen (mal ganz außen vor gelassen, dass ich noch Werbungskosten und Co aus dem angestellten Verhältnis habe)?

    Was macht man in solchen Fällen?

    Danke schon mal an alle, dass ihr euch die Zeit nehmt!

    Richtig. Anfangs waren sich die Ämter und andere in Österreich nicht einig oder sicher, ob das als Mieteinnahmen oder Kapitalerträge gilt. Mittlerweile ist man dort wohl einer Meinung. Die Steuernummern durch die Kanzlei gab's damals direkt zu Beginn als Service. Mittlerweile für Neukunden nicht mehr

    Ich habe bei meinem Finanzamt angerufen, wurde an meinen Sachbearbeiter weitergeleitet. Die wollen das als ausländische Kapitalerträge haben.

    Danach richte ich mich jetzt erst mal.

    @itschytoo's und natürlich hätte ich mich alleinig auf die Aussagen von Forenmitgliedern gestüzt. Gleichzeitig schätze ich aber den Austausch und den Eindruck anderer. :)

    Für mich stellt sich erstmal die Frage, wieso du eine österreichische Steuernummer hast. Bist du österreichischer Staatsbürger und lebst und arbeitest mittlerweile in Deutschland?

    Ich habe auch Kapitalerträge im Ausland (in meinem Fall Niederlande), aber trotzdem keine niederländische Steuernummer. Daher muss ich die Kapitalerträge nur in meiner deutschen Steuererklärung (Anlage KAP) angeben, eine Steuerpflicht in den Niederlanden liegt nicht vor.

    Als ich damals investiert habe, war nicht klar, wie der Erträge versteuert werden. Damals stand zur Debatte, ob es Mieterträge sind / Einkommenssteuer oder Kapitalerträge.

    Mittlerweile wird es als Kapitalerträge geführt. Man hat aber damals für alle Kunden mittels eine Kanzlei (kostenfrei) eine Steuernummer beantragt, weil man zunächst von Mieterträgen / Einkommenssteuer ausgegangen ist.

    D.h. ich gebe es einfach in meiner Steuererklärung als ausländische Kapitalerträge an und das wars? Dann ist alles super.

    Man gibt ausländische (nicht versteuerte) Kapitalerträge in der Steuererklärung an. Kann mir kaum vorstellen, dass Du dazu nichts gefunden hast, das betrifft doch jeden der Weltsparen benutzt oder direkt bei anderen Banken anlegt!?

    Mag sein, dass Deine österreichische Steuernummer etwas daran ändert, wüsste aber nicht, dass.

    Hallo! Also das habe ich schon gefunden, dass man das so angeben kann / muss. Aber inwiefern ich das in Österreich angebe und dort versteuern lasse, fand ich nicht.

    Die Kapitalertragssteuer wird in Österreich nicht automatisch abgeführt.

    Hallo zusammen!

    Ich habe online gesucht und lande irgendwie nicht so richtig auf den Seiten. Hier gibt es doch bestimmt ein paar fachkundige Community-Mitglieder, die da eine Idee haben. :)

    Mein Wohn- und Arbeitsort ist in Deutschland.

    Ich habe nun (u.a.) Kapitalerträge in Österreich, die von dem Anbieter nicht an das Finanzamt gemeldet werden. Es obliegt also meiner Pflicht, dass das versteuert wird.

    Eine Steuernummer in Österreich habe ich (natürlich auch eine Deutsche).

    Muss ich jetzt in Österreich eine Steuererklärung machen? Wenn ja, gibt es da eine vereinfachte Form (da ich ja nur diese Erträge und sonst keine Einkünfte in dem Land habe)?

    Und wie gebe ich das dann in Deutschland an?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!

    Grüße

    Das kommt drauf an, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest oder nicht.

    Falls ja, dann darfst du die USt in der Rechnung nicht ausweisen, sondern musst stattdessen einen entsprechenden Hinweis hinzufügen, dass wegen der Kleinunternehmerregelung keine USt ausgewiesen wird.

    Es wäre vermutlich cleverer, wenn ich darauf verzichte, um weniger Arbeit zu haben?

    Muss ich das ganze dann trotzdem dem Finanzamt anmelden oder genügt das im Rahmen der jährlichen Steuererklärung?

    Hallo!

    Nur mal den fiktiven Fall angenommen:

    Ein Vater hat ein Tagesgeldkonto und die Zinsen betragen jährlichen 2000 EUR. Nach 6 Monaten würde er 1000 EUR Zinsen erhalten haben und schickt sein Vermögen dann zu seiner Tochter (als Schenkung). Sie legt das Geld ebenfalls an (bis Ende des Jahres) für 6 Monate und erhält ebenfalls 1000 EUR.

    Beide würden ihren Pauschbetrag voll ausreizen. Die Tochter schickt ihr Geld dann zurück an den Vater.

    Wäre das zulässig? Und wenn nein, welche Gesetze sprechen dagegen?

    Ich habe da so eine Vermutung; freue mich gerne auf eure fachliche Meinung! :)

    Grüße

    Hallo!

    Ich möchte demnächst nebenberuflich als freiberuflicher Berater (Objektbetreuer) tätig werden. Der Umsatz wird jährlich bei ca. 15 TEUR liegen.

    Muss ich das beim Finanzamt im Vorfeld anmelden?


    Und wie mache ich das auf der Rechnung? Weise ich dort 19% Umsatzsteuer aus oder lasse ich das ganz weg?

    Mit dem Arbeitgeber ist alles geklärt. Er stimmt dem zu.

    Vielen Dank schon mal!

    Nicht sehr wichtig. Ich nutze Bargeld kaum.

    Ich gehe seit vielen Jahren Plasma spenden (ca. 180-200 EUR / Monat), da kriegt man das immer in bar. Aber genau das nehme ich meistens, wenn ich essen bin oder für Kollegen zu Anlässen gesammelt wird. Ansonsten nehme ich immer, wenn möglich, Karte.

    Dann das Münzgeld 1-2 Jahr einzahlen und das wars.

    Also mein Bargeldverhalten ist mehr als überschaubar. 😄

    Auch, wenn die Beiträge hier schon älter sind, kam mir dir Frage beim Lesen auf:

    Braucht es für die Threaderstellerin gezielt eine Komponente zur Beitragsentlastung, wenn sie Beamtin ist?

    Angenommen unter den bisherigen Voraussetzungen, dass die Beihilfe später 70/80% beträgt und das nicht geändert wird.

    Natürlich ist Vorsorge (für was auch immer) grundsätzlich nie verkehrt und das möchte ich hier auch nicht anzweifeln. :)

    In welche Kategorie fallen die Entlastungtarife steuerlich gesehen? 🤔

    Ich würde hier einen fachkundigen Berater aufsuchen. Dr. Schlemann und sein Team (auch hier im Forum vertreten) könnte da eine gute Adresse sein.

    Es gibt für dein 'Problem' verschiedene Lösungsansatz von verschiedenen Anbietern.

    Was genau soll eine möglichst großzügige DU-Absicherung sein? IdR kostet mehr Absicherung mehr Beitrag.

    Mal ganz davon abgesehen von den Punkten, wie echte, halbechte und unechte DU und vielen anderen Klauseln. Da kommt es am Ende auf viele Details an und nicht nur auf die reine monatliche Auszahlung - zumindest aus meiner Sicht.

    Hallo nochmal!

    Vielen Dank Achim für deine sehr ausführliche Antwort! Ich weiß, dass sehr zu schätzen, dass du so umfangreich dein Wissen teilst. Nicht nur, sondern auch in anderen Beiträgen ist mir das schon öfter aufgefallen. Danke!

    Wenn ich das so überschlage und mit einem ETF-Sparplan (bspw. MSCI-World) vergleiche, wäre ein ETF wahrscheinlich profitabler - und flexibler. Natürlich sind diese beiden Dinge nur schwer vergleichbar.

    Sinnvoller finde ich den Vergleich, den du aufgemacht hast - zur privaten Rentenversicherung. Da wäre die freiwillige Zuzahlung zur gesetzlichen vermutlich auch mein Favorit.

    Schön wäre beim Thema Riester gewesen, wenn es die Förderung gegeben hätte bei freiwilligen Zuzahlungen zur gesetzlichen Rente. So fühlt sich Riestern eher wie ein Subventionierung von Versicherern an.

    Ich überlege es mir nochmal. Bisher habe ich eine ruhende bAV, die in ETFs investiert, zum 0-Tarif, 2 vermietete Immobilien, ein ETF Depot und die Pension fürs Alter. Sofern noch eine selbst bewohnte Immobilie dazu kommt, sind die freiwilligen Einzahlungen in die Gesetzliche vielleicht überflüssig, nur um die paar Euro PKV-Zuschuss zu ergattern.

    Hallo in die Runde!

    Ich überlege freiwillige Beiträge in die GRV zu zahlen und da kam die ein oder andere Frage auf.

    Fragen stehen weiter unten und ich bin mir unsicher, ob ich das Ganze so richtig verstanden habe.

    Zu meiner Ausgangssituation. Ich war über 5 Jahre in der GRV pflichtversichert (Angestelltenverhältnis) und bin dann ins Beamtentum gewechselt.

    Ich weiß, dass meine Pension mit der späteren gesetzliche Rente verrechnet wird / werden kann.

    Bei freiwilligen Beiträge in die GRV müssten die Rentenzahlungen später nicht mit der Pension verrechnet werden - zumindest so weit ich es verstanden habe.

    Nun die zwei Fragen die aufkamen:

    1.

    Wenn ich jetzt durch freiwillige Beiträge Entgeltpunkte erwerbe (z.B. für 2023: wenn ich ca. 100 EUR monatlich einzahle, ergibt das ca. 5 EUR/monatl. spätere Rente), bekomme ich aktuell für 1 Entgeltpunkt 39,32 EUR. Dieser Betrag pro Entgeltpunt müsste dann ja steigen? (Also sollte die Rente, wie bisher, allgemein angepasst werden)

    D.h. ich würde mehr als 5 EUR monatliche Rente erhalten, also später entsprechend das, was ein Entgeltpunkt wert ist - unabhängig ob pflicht- oder freiwillig versichert. So richtig?

    2.

    Ich bin freiwillig als Beamter in einer PKV. Mir stünde also ein Zuschuss von der GRV zu meiner PKV später zu. Ich überlege also freiwillige Beiträge in die GRV zu zahlen, um diese dann zu einem steuerlich abzusetzen, aber auch um den Zuschuss zur PKV zu erhöhen. Gilt der Zuschuss auch für den Teil der gesetzlichen Rente, der aus freiwilligen Beiträgen resultiert?

    Danke für die Antworten und schönes Wochenende! :)

    Hallo punktvorstrich,

    wenn der Verkäufer die Nebenkosten – ich unterstelle einmal Notar und Makler – trägt, hat er diese in den Kaufpreis eingerechnet. D.h. Sie bezahlen auf diese Nebenkosten auch noch Grunderwerbssteuer. Deal?

    Gruß Pumphut

    Hallo Pumphut!

    Fast. Die anderen Kosten/Rechnungen, wie die Grunderwerbsteuer, soll an den Verkäufer weitergeleitet werden.

    D.h. ich könnte diese Kosten nicht steuerlich geltend machen? Hat es Vorteile?

    Gruß