Beiträge von silent_seb

    um meine Eigentumswohnung geht es hier nicht. Weder leider, noch gott sei dank. War bei einer Besichtigung eines Bekannten mit dabei, und sah das eben.

    Daraus entstanden die Fragen.

    Ja natürlich. In deinem Sondereigentum, darfst du quasi machen was du willst, solange es das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum anderer gefährdet.

    Ausnahmen gibt es am ehesten bei der Elektroinstallation, wo nur "Fachkräfte" ran dürfen, aber selbst das ist meines Wissens eine Grauzone, ob es jetzt unbedingt ein Innungsbetrieb sein muss oder es ausreicht, wenn die ausführende Person qua Ausbildung entsprechend qualifiziert ist und fachgerecht die Arbeiten durchführt...Auch Fachbetriebe können gut pfuschen.

    Sondereigentum ... ist das so ungefähr ... alles innerhalb der Wohnung darf in einem ... Innenverhältnis zwischen mir und einem ... Eigentümer verändert / gemacht werden, sodass aber nach außen / zur WEG ins Außenverhältnis keine Änderung / keine Auswirkungen (ob auf-/ab-wertung(durch zb Wasserschaden)) des Gemeinschaftseigentumes sind?

    dass eine Klimaveränderung da ist, d'accord!

    bitte hör' mir bitte auf, mit einer ideologischen Grün-Aktivisten L. N., die komischerweise sich, anstatt andere gegen andere anzustacheln, nicht dahinterklemmt, z. B. in Sachen Kernfusion einzugraben und erarbeitete Lösungen zu präsentieren!!!!

    Ein österreichischer Einwanderer spitzte das zwar bis 1939 zu, aber anstacheln bringt hier auch nichts!

    Ich verstehe nicht, was die Frage bzw. das Ziel dieses Threads ist … rationale Gründe das so werden zu lassen, gibt es wahrscheinlich keine, es ist aber auch nicht alles rational auf der Welt. Und ja, Sachen die (versicherungs-)relevant sind, würde ich auch einen Fachmann machen lassen, Parkett verlegt und Wände gestrichen habe ich aber auch schon selbst.

    Was in einer Wohnung selbst gemacht werden dürfe.

    Ist für eine nachgezogene Steckdose sinnvoll, einen Elktroinstallateur diese abnehmen zu lassen?

    Kann im Bad eine Silikonfuge selbst nachgezogen werden? Lokus selber wechseln?

    (sach-gerecht ist nicht gleich fachgerecht; Vorsatz, wenn eine Tätigkeit ausgeführt wird, zu der keine fachliche Ausbildung vorhanden ist)

    Hörte von einem Versicherungsmakler nur, dass sich "steuer-rechtliche"/"finanz-mathematische" Vorteile daraus ergeben können, eine Wohnung länger leer stehen zu lassen. Ich will weder überprüfen, nur ... was für Vorteile könnten hier sein?

    Danke

    So sehr das zum Großteil stimmt / stimmen mag, dass sehr viel Bullshit dahinter ist ("tupperwaren"-Kanal eines Edelmetallhändlers auf youtube.de)

    Ein Kernpunkt, aus einer gewissen Sicht heraus, stimmt schon. Eine Bestands-Wohnung, die trotz Renovierungsbedarf (Wohnung & Renovierung nach mehrjährigem Leerstand) sehr viel teurer ist, als ... vlt. 28 Jahre zurück ... nun ja.

    Dass 's Pfund Kaffe einer No-Name-Marke in ~2 3/4 Jahren von 2,79 auf 3,99 , Pfund Nudeln No-Name-Marke "nur" von 0,49 auf 0,99 steigt ... so ganz der Eindruck eines Währungszerfalles ist schon darunter ... das ganze nur auf Spekulation zu drücken ... was interessiert das aber ...

    hG, Sebastian

    Hallo,

    ich weiß jetzt nicht genau, ob das Thema in dieses Unterforum passt.

    Ist-Situation

    - abbezahlte Bestands-Wohnung im 2. OG (Dachschräge), die >= 8 Jahre leerstand

    - Schäden: Sanitär-Silikonfugen wurden "geflickt" (2 verschiedene Farben); Sanitäre Anlagen im A....llerwertesten (Leerstand); Holzlack Fenster blättert seit Jahren ab (Hausverwaltung wollte im Namen der restlichen Miteigentümer bereits Firma mit Schadens-Bereinigung beauftragen, und Eigentümerin in Rechnung stellen); Fenster sind eine Fenster-Holz (Außenfassade) Kombination; Eingangstürrahmen auf Höhe Schloss offenlegend, sodass eine Schraube eines , als hätte man die Türe aufstemmen; Acrylfugen rissig; Außenbalkon Hohlraum unter Fließen, "Mount Everest" (Höhe> 1cm, auf ~ 4cm Breite) an Kalk bei Balkon-Abfluss (unter dem Balkon ist Innenraum Wohnung von anderen Eigentümer) Balkonsilikonfugen hatten Risse; 2 Steckdosen (1x Starkstrom für Herd-/Back per Kabel unter einer Leiste auf gegenüberliegende Seite der Küche; 1x per Kabelkanal um eine Holztürrahmen) wurden nachgezogen, wo fraglich ist, ob eine Abnahmeprotokoll eines Elektro-Meister vorliegt; Thermostatköpfe drehen durch; ob Heizung überhaupt in den 8 Jahren betrieben wurden ... k.A.; Teppichboden verstaubt, Farb-Staub im Teppich; Regenwasserschaden Dachschrägefenster (Holz Schwarz, ob das bereits Schimmel oder nur verfaultes Holz ist, keine Ahnung); wie die Dämmung ist (Holz Fenstern, hinter Heizkörper)

    - für Eigentümerin ist Wohnung "Wespen-Nest" (verstorbener Mann ( leider selbst herbeigeführtes Abgehen) kaufte sie, hatte schlechte Erfahrungen mit Mietern; u. a. Wasserschaden; Kork im Estrich, wo einer aktuellen Hausverwaltung (hier gab es in der Vergangenheit einen Wechsel) "angeblich" nichts bekannt gewesen sein soll)

    Was für Vorteile kann das für einer:n Eigentümer:in haben, eine Wohnung in einem Ort, wo die Preise "nur" eine Richtung kennen (wegen öffentlichen Verkehrsanbindung Schnellstraße und Zug zwischen zwei größeren Städten), so werden zu lassen?

    Was ist hier ein Unterschied zwischen "Renovierung" : Instandsetzung / Instandhaltung : Wartung?
    Hier gibt es doch auch diese Begrifflichkeiten, dass Arbeiten "fach- und sachgerecht" ausgeführt werden sollen (-> Versicherung). Gilt das "für jegliches Gewerbe"?
    - Abnhame nachgezogener Steckdosen: Elektroinstallateur

    - Heizkörper / Bad: Heizung-Sanitär-Installateur

    - Fenster / Türrahmen: Schreiner / Zimmerer

    - Boden: Bodenfachbetrieb

    - ...

    Oder darf / kann jemand selber eine Sache wie Boden (Teppich zu Laminat) machen?

    Sebastian

    Guten Morgen, Forenmitglieder.

    Seit in den Nachrichten dieses Geschrei der Energieerhöhung ist, warte ich im Grunde genommen nur darauf, dass Eprimo ein Schreiben schickt, dass sich der Vertrag ändern muss.

    Ist das bei Euch schon passiert?

    Letztes Jahr, Oktober, wechselte ich in einen anderen Tarif. Bisher bekam ich noch kein Schreiben, weder postalisch, noch per e-Mail, wo ringsrum bei Nachbarn (Stadtwerke-Kunden) sich die Stromabschläge verdoppeln.

    Wie ist das bei Euch?

    Sebastian

    Definitiv! Selbst wenn sich der Laden später als Schweinebude entpuppen sollte, aus ungekündigter Stelle bewirbt es sich doch deutlich besser und Qualifikation ist das A und O. :thumbup:

    Genaueres wird heute nachmittag noch'mal beredet. Das am Montag war erst das erste kennen lernen.

    Niederlassungsleiter wolle beim Jobcenter anfragen, ob via Bildungsgutschein gearbeitet werden könne. Rein von dessen Erfahrung (war längere Zeit bei Audi drin, wohl schon in Themen wie Personal, was Fachabteilungen für Anforderungen an einen potentiellen neuen Kollegen (dass hier manchmal eine Eierlegende Wohlmilchsau an Anforderungen sind, ist hier jetzt nicht Thema!) gestellt werden.

    Vom Lebenslauf her sah er, dass einerseits geschaut wurde, dass in Arbeit gewesen war, aber es auch schwierig geworden ist, im einmal gelernten Beruf Fuß zu fassen, weswegen seinerseits das eingeworfen wurde.

    Qualifikation ist einerseits wesentlich, Erfahrungen aber gleichwertig. Was nützt ein Führerschein, wenn ein Stapler nicht gefahren wird, und somit die Erfahrung zu der Qualifikation fehlt? 'ne Qualifikation ist dabei wohl 'ne Eintrittskarte, Erfahrungen zu sammeln, so meinst Du?

    Hatte mich am Montag bei einer größeren Zeitarbeitsfirma beworben.

    Vormittags die Unterlagen eingereicht, Nach-Mittag ein Telefonat. Telefonat mit Niederlassungsleiter war sehr offen. Anhand des Lebesnlaufes sah er, dass es nicht daran liegt, nicht arbeiten zu wollen. Und brachte die Möglichkeit ins Spiel, ob Interesse bestünde, an einem Qualifizierungskurs (hier jetzt Richtung Elektro) über diese Firma teil zu nehmen, der bis zu einer zwar verkürzten, aber zweiten vollwertigen Ausbildung ginge.

    Hört sich so etwas ... passabel an?

    Das denke ich mir auch. Es ist bspw. so, silent_seb, dass man als ALG II-Empfänger kein Erbe selbst ausschlagen darf. (Jedenfalls keines, bei dem im Saldo ein Plus steht.) Aber darum geht es hier doch nicht, wenn ich es richtig verstehe. Vorschlag: Ich würde über eine Schuldnerberatung o. Ä. versuchen, günstig an einen im Sozialrecht kompetenten Anwalt zu kommen. Da dürfte die Frage schnell aufgeklärt sein.

    Ja. Toll.

    Bei meiner Mutter bin ich unten durch, u. a. ALG 2 Bezug und was weiß ich. Wenn da eine Frage ist, ob da irgendetwas ist ...

    Als Zwillingsbruder einmal 2015 Wohngeld beantragen wollte, und bei einer Bank anrief, ob sein Name irgendwo bzgl. Zugriff auf Mutters Konto aufkäme - nur des Antrags wegen - rief die Bank (sachlich gesehen nachvollziehbar, beiderseitig) an, und keine Minute später bekam Zwillingsbruder von der Fau einen Anruf (wohl gemerkt hielt Bruder den Hörer 1 Armlänge weit weg) kam, was das solle, dass sie befürchten muss, dass Konten leer geräumt werden würden!

    Da mit'm Anwalt zu kommen, is' nicht. Zumindest steht mein Name in keinem Grundbuch, als nochmaliger Name.

    Langsam befürchte ich echt, den Bezug zur Realität verloren zu haben!

    Ich denke auch, das geht hier weit über unsere Kompetenzen.

    Ich denke auch mit einer rein fachlichen Antwort was Betrug wäre und was nicht wäre Dir nicht hinreichend geholfen.

    Ich hoffe ich erscheine nicht übergriffig, aber die Beziehung zu Deiner Mutter/Familie scheint... sehr schwierig zu sein.

    Ich würde Dir empfehlen Dich in mehrerlei Hinsicht beraten zu lassen. Zuerst vermutlich psychologisch (übernimmt die Krankenkasse), später auch fachlich bezüglich deiner konkreten Frage und ich vermute, wenn es bei dem Erbe um größere Summen geht, dass dann auch ein Anwalt ins Spiel kommen wird...

    Ich wünsche Dir alles Gute!

    Guten Morgen.

    Mir ist nur bekannt, dass seitens des Jobcenters ein Anspruch auf ein Erbe ausreicht, damit das als Vermögen betrachtet wird. Wird dieser Anspruch nicht angegeben, gelte das als Erschleichung von Sozialleistungen, und somit Betrug.

    Hatte gestern schon Kontakt mit einer Anwältin. Es gilt schon als Fahrlässigkeit, nicht mit dem Erblasser zu sprechen, was wie los ist. Betrug werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. Und wenn das tatsächlich so stimmt, Straftäter zu werden, nur, weil jemand nicht mit offenen Karten spielen will, wenn diese darauf angesprochen wird ... das rechtfertigt nicht, keine Angaben im Antrag zu machen ...

    So gesprochen, will ich nicht mit einem Anwalt zur Mutter, zur Offenlegung von Dokumenten. Nur was genau wo wie stehen könnte ...

    Sebastian

    Ob Vermögen hin oder her, ich will den Scheiß ehrlich gesagt nicht!!!! Aus der Ferne ist vieles möglich zu wissen, aber Spekulation. Damit kann weder ich 'was anfangen, noch sonst jemand. Was nützt somit im Nebel zu stochern oder Vermögen, wenn zwischenmenschlich keine Frage beantwortet oder gar geblockt wird, was los ist, was wie ausschaut?!?

    okay...

    Es geht da drum.

    2009 Suizid Vater, der Testament zerrissen hatte, somit gesetzliche Erbfolge. 2 Brüder (erhielten damals Bafög) schlugen das Erbe aus, weswegen "Vermögen" an Mutter ging. Sie wollte damals nicht, dass ihre Schwiegermutter etwas erhielt, weswegen eine Unterschrift getätigt wurde, dass ich ein Vermögen an sie abtrete.

    Letztes Jahr, als an einer Jobcentermaßnahme in einem BBZ teilgenommen wurde, wurde parallel am / im Elternhaus rumgedoktort (ob das Rasenmähen oder Hecke schneiden oder Möbel versetzen war, Haus war ungefähr dreieinahlb Jahr leergestanden oder irgendwelche Fahrten von A nach B).

    Schon 2018 war Aussage, dass es Mittel und Wege gebe, dass selbst ein Pflichtteil eines Erbes nicht ausgezahlt wird. Nahm die Aussage ernst. Wenn jemand vor Gericht jemanden vertreten kann, weil darf (1982 gab es noch die Möglichkeit, auf Steuerberatung einen sogenannten Rechtsbeistand zu setzen , dass Richter auf Argumentationen Urteile fällen, aber dann so eine Aussage getätigt wird, war da zwar Sachlich eine Information dahinter, aber auch immens eine emotionale Komponente.

    Wird sie aber darauf angesprochen, was los ist, welche Unterlagen wie wo was, will sie nichts preisgeben. Keine Unterlagen, nichts sagen. Ist ihre Sache. Aber dann bekannte von ihr zu Fragen, die sie in ihrer eigenen Patientenverfügung, usw. angegeben hat, zu fragen, a) zwischenmenschlich taktierend linkisch, b)ist die angegebene Fau selber promovierte Rechtsanwältin, c) weswegen einerseits rechtlich wegen Datenschutz nichts gesagt wird, andererseits zwischenmenschlich gesagt wird, brings selber auf die Reihe. Im Moment weiß ich nur, dass da unterschwellig 'ne schei... Furcht ist, dass "da vlt. etwas ist, was über kurz oder lang Sche... bedeuten könnte."

    Auf dem eigenem Konto sind vlt. 15hundert €. Nur, wenn ein Anspruch schon als Vermögen gilt, dann ...

    Sachlich gesehen, wohne ich nicht im Elternhaus, unabhängig von der Familie, weswegen 2 Brüder nicht unterstützen, will ich auch nicht.

    ... hey ...

    sorry für's fragen .... Wo kann denn so etwas nachgeschaut werden?

    Ich wohn in einer Mietwohnung, unabhängig von der Familie, beziehe ALG2. Mir ist nur im Ohr, dass bei ALG2 ein Erbe/Erbanspruch angegeben werden muss bzw. die "Familie" als erstes herrühren muss bevor, da was genehmigt wird.

    Hi.

    Kann das Jobcenter direkt anfragen, ob rechtlich ein Anspruch auf Erbe vorhanden ist, obwohl Erblasser aussagte (2018): "Es gebe Mittel und Wege, dass nicht einmal ein Pflichtteil ausbezahlt wird."?

    Keine Ahnung. Wenn Mutter auf etwas angesprochen wird, wird zu gemacht, oder gar nichts gesagt, nur, dass Jobcenter 's Geld wieder einholt, falls es von Erbe erfährt. Wenn das so stimmt, heißt das auch, dass bei (Vater beging 2009 Suizid, kein Testament vorhanden, weil zuvor gemachtes Testament zerrissen wurde; dass hier Verjährung des Anspruches herrscht, ja) nicht angegebenem Erbe (nahm Aussage ernst, und die Frau weiß, wie manches umgangen wird. 37 Jahre Berufspraxis in beratenden Berufen (gültiger Abschluss auch in steuer- und sonstigen rechtlichen Anfragen und Angelegenheiten)) aber somit Sozialbetrug begangen wurde, als das nicht im ALG2-Antrag angegeben wurde.

    https://www.hartz4.org/sozialbetrug/

    Reicht hier schon ein Anspruch auf Erbe, dass 's Jobcenter ein Sozialgericht anruft? Da kann von einem Erblasser noch so viel gesagt werden, wenn rechtlich ein Anspruch besteht - außer es steht ausdrücklich im Testament - entspricht's den Tatsachen?

    Sebastian

    Ich kenne jetzt nur zwei der Leute, aber sowohl Marc Friedrich als auch Dirk Müller verdienen ihr Geld mit dem Claim das Vermögen ihrer Kunden vor dem unabwendbaren und verheerenden Crash zu retten.

    Unabhängig davon, die Situation ist mal wieder schwierig. Die Politik versucht sich gerade an der Quadratur des Kreises indem sie Knappheit über den Preis signalisieren will, gleichzeitig aber gerne sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen von Preissteigerungen befreien würde. Beides zusammen geht nicht. Was alles noch kommen wird, werden wir sehen. Ich sehe nicht ganz so schwarz, offenbar läuft die Befüllung der Gasspeicher trotz diverser Störmanöver so gut, dass sich Russland jetzt komplett aus dem Spiel nimmt. Das ist für mich ein Zeichen, dass die bisherigen Maßnahmen durchaus funktioniert haben. Ob die 2020er wie die 70er werden...mal schauen. Geschichte wiederholt sich manchmal und ist dabei doch wieder anders da man aus dem ersten Mal etwas gelernt hat.

    Was deine persönliche Situation anbelangt, würde ich mich nach Möglichkeit von der Weltpolitik frei machen. Wir kennen deinen Beruf nicht, aber wie JDS schon sagte, es werden überall Leute gesucht. Wenn dein Beruf nicht darunter sein sollte oder dir vielleicht auch einfach nicht liegt, dann gibt es immer die Möglichkeit einer Umschulung auf etwas anderes. Egal wie es sich weiter entwickelt, es ist immer besser einer mögliche Krise aus einer starken Position zu erleben als aus einer schwachen Position.

    Gesellenbrief: Werkzeugmechaniker, Abschluß 02/2005

    Darin gearbeitet: auf dem Papier, 34 Monate.

    Da Agentur für Arbeit Verwaltungs-/Sozialrecht ist, gilt https://www.arbeitsvermittler.de/weiterbildung/…ieder-ungelernt

    Studium, ohne Abschluss und Berufserfahrung.

    Arbeit ist genug da. Einstellung entwickeln. Opfer sein ist "leicht"

    Erst einmal anfangen, jemand zu werden.

    Und darauf verzichten, sich in youtube mit Leuten, "die 'was g'sagt hab'n" (sei's auch bloß dafür gewesen, dass einmal Luft aus 'm Mund kommt) zu beschäftigen ...X/

    a) gesagt ist viel,

    b) im www. steht viel Mist

    Das ist jetzt bitte nichts persönliches ... da war kurz ein Schmunzeln ... der Name FinanzPanda erinnert ein wenig an KungFuPanda ... bei den heutigen Finanzen braucht man wohl ein wenig KungFu, was Fachwissen angeht ...