Beiträge von frams

    Welchen meinst Du denn, EUR (A3D8E3) oder USD (A3D8E0)?

    Beim EUR kann ich kein Fallen erkennen.

    Beim USD hast Du natürlich volles Währungsrisiko, der USD ist gefallen und es gibt einen kleinen König, der die Währung weiter fallen sehen will.

    Ich meine den a3d8e1 aber dann dürfte es da das gleiche Problem sein, liegt also ebenfalls ausschließlich am extrem gefallenen US-Dollar Kurs richtig?

    Ich habe da auch eine kurze Frage: beim iShares i Bonds dec 2026 fällt ja aktuell der kurswert relativ stark wenn ich das nun aber aussitze bis zum 31.12.2026 bedeutet das dann, dass ich keinerlei Kursverluste haben werde, sondern zu 100%, die Rückzahlung erwarten kann?

    ich wollte keine extra wallet "eröffnen", außerdem kann ein ETN nicht gehackt werden und ich auch den Schlüssel nicht verlieren.
    Da wir ja in Deutschland leider noch keine Krypto-ETF´s haben, ist denke ich der ETN eine gute Alternative: sind ja steuerlich sogar noch vorteilhafter als die ETF aus den USA. Ist allerdings kein Sondervermögen, sondern sind quasi Schuldverschreibungen (meiner ist aber physisch besichert über die Depotbank).
    Die Frage war nur, ob ich von der Reduktion auch auf meine Alt-Bestände provitiere. Vielen DAnk

    Also ich hatte die Diskussion (zum Glück nur theoretisch und nicht weil es konkret benötigt wurde) mit meiner Auslands-KV.

    Da war die Definition nah an der Unterscheidung im Feuerwehr-Deutsch. Sprich alles was ein Mensch ist und lebt, wird gerettet. Bei Bergung können dir selber in der Regel die Kosten egal sein, weil geborgen wird man nur tot.

    Bei der Feuerwehr wird aber auch eine leblosen Person (sprich auch ohnmächtige Personen) bereits geborgen.

    Vermutlich ist es am Ende wieder ein Auslegungsthema der deutschen Sprache und kann wahrscheinlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausgelegt werden.

    Zahlt eure Empfehlung der Auslandsreise Krankenversicherung z.b die Debeka auch Bergungskosten im nicht europäischen Ausland z.b Georgien auch aufgrund einer akuten Erkrankung wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall - also nicht aufgrund eines Unfalls?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten, laut http://www.recherche gibt es keine gesetzliche Regelung, welche besagt, dass ich nur einen Zuschuss beantragen kann.

    Heißt ja also im Umkehrschluss, dass ich Anspruch sowohl auf die vl-zulage als auch auf die bav-zulage hätte?

    Ich arbeite bei einem großen Arbeitgeber der Möbelindustrie - wir sind sogar tariflich "angelehnt" bei der IG Metall👍 allerdings wohl nur angelehnt weil die Firma an sich eine Stiftung ist. Was dieses angelehnt genau bedeutet konnte mir nicht mal unser Betriebsrat beantworten 😟

    Wir können uns also wohl nicht hundertprozentig auf die lukrativen IG Metall Vorgaben berufen.

    Mein Arbeitgeber behauptet, dass ich nur einen Zuschuss erhalte: entweder 40 € monatlich für eine bAV in ein recht teures Produkt mit entsprechend sehr geringer Rendite der Allianz, dafür ja aber steuerliche Vorteile zwecks Gehaltsumwandlung. oder nur 26,60 € monatlich in einen ETF sparplan. laut Recherche kann ich aber beide Förderungen kombinieren?

    Kann ich also auf beide Zuschüsse beharren?

    Sind Dividendenzahlungen wirklich zusätzliche Erträge? An sich ja nicht, weil ja ex-Dividende der Kurs quasi immer entsprechend um den Prozentsatz der Dividende fällt. Also verfüge ich doch nach Ausschüttung der Dividende über genau gleich viel Kapital wie vorher?

    Es wird ja immer hervorgehoben, dass der DAX als Performance Index aufgrund der hohen Dividendenzahlungen so gut sei........ Aber ist denn das wirklich der Fall?

    Von meinem ehemaligen (mittlerweile insolventen) Arbeitgeber (xxx)

    habe ich noch eine stillgelegte fondsgebunden "Pensionsfonds" über die MetallRente der IG-Metall.

    Meines Wissens steckt da die Allianz-Versicherung dahinter.

    Der Vertrag ist 100% insolvenzgesichert über den PSV.

    --> yyy ist ja auch in der IG Metall, kann ich diesen Vertrag nicht einfach übernehmen und weiterlaufen lassen?


    Ihr Arbeitgeber hat keinen Gruppenvertrag der MetallRente.

    Eine Deckungskapitalübertragung in den Gruppenvertrag kann unter Einhaltung von Fristen geprüft werden.

    Welche Durchführungswege bietet nobilia an?

    - Direktzusage/Unterstützungskassen

    - Direktversicherung

    - Pensionskasse

    - Pensionsfonds

    - Vertrag über die Arbeitnehmervertretung IG-Metall o.ä. 

    Ihr Arbeitgeber bietet eine betriebliche Altersvorsorge über den Durchführungsweg der Direktversicherung mit Sonderkonditionen im Gruppenvertrag an.

    Der Altersvorsorgegrundbeitrag Ihres Arbeitgebers beträgt im Jahr 2023 - 39,40 EUR monatlich

    Der Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge beträgt 3.504 EUR jährlich (steuer- und sozialabgabenfrei / 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West DRV)

    Steuerfreie Beiträge können mit insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze jährlich in die betriebliche Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers eingebracht werden.




    das möglich Produkt ist das folgende:

    Zukunftsrente Komfort Dynamik

    Altersversorgung (inklusive Hinterbliebenen-/Waisenrente ab Rentenbeginn - sofern vereinbart):

    ST0RFKU1U.GD(U)

    Dieser Kostenausweis gilt für die Tarife RFKU1.GD, RFKU1C.GD und ARFKU1.GD

    okay, vielen Dank. Also kann mich mein AG nicht dazu "zwingen", ein teures Rentenprodukt abzuschließen, sondern muss mir die tariflich zugesagte Zulage auch an mein ETF-Anbieter überweisen, richtig?

    hallo Zusammen,

    wenn ich das richtig verstanden habe, MUSS mein Arbeitgeber es mir ermöglichen, auch in einen ETF-Sparplan die VL anzulegen, richtig?

    Mein Arbeitgeber ist leider sehr sehr "risiko"-scheu und bietet deshalb über die betriebliche Altersvorsorge nur extrem teure Renten-Produkte an.

    Kann ich von meinem AG verlangen, dass er die monatlichen 39,40 Euro auch auf ein "fremdes" Konto bei meinem ETF-Anbieter überweist?

    Muss natürlich ein VL-zertifiziertes Produkt sein.

    Vielen Dank für eure Einschätzung und viele Grüße Frank

    hallo Zusammen,
    wenn ich das richtig verstanden habe, MUSS mein Arbeitgeber es mir ermöglichen, auch in einen ETF-Sparplan die VL anzulegen, richtig?
    Mein Arbeitgeber ist leider sehr sehr "risiko"-scheu und bietet deshalb über die betriebliche Altersvorsorge nur extrem teure Renten-Produkte an.
    Kann ich von meinem AG verlangen, dass er die monatlichen 39,40 Euro auch auf ein "fremdes" Konto bei meinem ETF-Anbieter überweist?
    Muss natürlich ein VL-zertifiziertes Produkt sein.
    Vielen Dank für eure Einschätzung und viele Grüße Frank

    Macht es in der derzeitigen Lage Sinn, sein Bargeld in einem Geldmarktfonds, oder gibt es mittlerweile evtl. auch kostengünstige "Geldmarkt-ETF"? anzulegen,
    oder besser auf einem Festgeldkonto (mit relativ kurzer Laufzeit) oder halt evtl. nur Tagesgeld zu parken?
    Geldmarkt oder Tagesgeld wäre ich halt sehr viel flexiebler, wenn sich am Aktienmarkt Chancen ergeben....... und damit wäre die brutale Inflation zumindest ein ganz klein wenig "weniger"