Ergebnis (netto)
67.500 € Ablösewert der Leasing-Bank
- 48.300 € Händlerabkaufpreis
--------------
- 19.200 € Marktwertausgleich
+12.500 € Leasingssonderzahlung
--------------
- 6.700 € Abstandszahlung rd. 8.000 Euro
Ergebnis (netto)
67.500 € Ablösewert der Leasing-Bank
- 48.300 € Händlerabkaufpreis
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- 19.200 € Marktwertausgleich
+12.500 € Leasingssonderzahlung
--------------
- 6.700 € Abstandszahlung rd. 8.000 Euro
Hast Du mal in den Vertrag geschaut, ob dort für den Fall des Todes des Leasingnehmers etwas geregelt ist?
Der Vertrag sieht vor, dass die Leasingbank das Fahrzeug im Todesfall zurücknimmt und versteigert.
Diese Lösung birgt das Risiko, dass der Versteigerungspreis nicht bekannt ist.
Hallo in die Runde,
ich habe einen KZF-Leasingvertrag für den BMW 5 geerbt und will diese vorzeitig beenden.
Leasing-Daten
105.000 Euro Fahrzeugwert (brutto)
29.750 Euro Sonderzahlung (brutto)
36 Monate
20.000 km im Jahr
583 Euro Leasingrate (brutto)
Der Vertrag läuft jetzt 17 Monate, Restlaufzeit 19 Monate.
Der Händler will für die Rücknahme 8.000 Euro haben.
Für die restlichen Raten würde ich noch (19 x 583=) 11.077 Euro zahlen.
Nach meinem Verständnis, müsste ich der Leasingbank den Zinsausfall zahlen 19 x 583 x 10% = 1.110 Euro plus Bearbeitungsgebühr 500 bis 1.000 Euro. Also rd. 2 bis 3.000 Euro.
Sind die vom Händler geforderten 8.000 Euro angemessen?
Gibt es ggf. einen Rechenansatz für die Berechnung?
Vielen Dank, für die Hinweise.
Es liegt an vielen Unstimmigkeiten in der Heizkostenabrechnung, obwohl sie erst vor einer Woche uns in korrigierter neuer Fassung zugestellt.
Wir müssen uns wohl alle Werte noch einmal ansehen.
Der Vergleich mit 2021 ergibt keinen Sinn, dass in 2021 die Heizkostenabrechnung einen Wärmegewinn von 6.000 kWh/a ausweist. Was irgendwie physikalisch nicht sein kann.
Und 2020 wurde das Gebäude erst im Feb./März neu von den Nutzern bezogen.
Sehe ich auch so, mir geht es um die Größenordnung. Die 8,3 % für ein neues Gebäude mit Baujahr 2019 finde ich zu hoch.
Die Wohnungen mit 70 bis 115 m² WF liegen bei einem Wärmeverbrauch von 3.000 kWh/a.
Da finde ich 15.000 kWh/a Wärmeverlust für 26 WE, das sind pro WE ca. 600 kWh/a, sehr hoch. Da es nur um Leitungsverluste geht und nicht um Bereitstellungs- und Vorhalteverluste.
Hallo in die Runde!
Wer kann mir etwas zu dem Anlagenverlust bei einer Heizung für 26 Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus schreiben?
Laut Abrechnung der ista hat die Anlage 2022 ca. 15.000 kWh Wärmeverlust, bei einer Wärmeabnahme von 180.100 kWh/a.
Das ist ein Verlust von 8,3 %.
Meine Frage:
Liegt dieser Verlust von 15.000 kWh/a oder 8,3 % im üblichen Rahmen, bei der Fernwärme?
Danke, H2O für deinen Beitrag!
Als Architekten haben wir im Studium gelernt:
1. Luftdichtigkeit der Gebäude
2. Dämmung der Gebäude (Wände, Fenster, Dach, Kellerdecke)
Die normierten Randbedingungen Wärme, Lüftung usw. (Beheizt und Unbeheizt Räume mit der Raumtemperatur) ergibt den Wärmebedarf für das Gebäude. Der Bedarfsausweis sollte das vereinfacht wiedergeben.
Nicht gut gelaufen bei der Definition des Energiebedarfsausweis ist der Bezug auf die Fläche (Wohnfläche, beheizte Fläche, Gebäudefläche). Das geht so grade noch beim Wohnungsbau aber bei anderen Gebäuden (z. B. bei Hochschulgebäuden mit Hörsäle und Seminarräume) laufen die Flächen auseinander.
Dass die Abweichungen im Wohnungsbau beim Bedarfsausweis und den tatsächlichen Verbräuchen (abgesehen vom Nutzerverhalten +/- 30 % und weiteren Besonderheiten wie z. B. der Lage) so groß sind, verblüfft mich.
Zitat von H2O:
"E = Anlagenaufwandszahl x tatsächlichem Energiebedarf.
Letzterer lässt sich bei Neubauvorhaben mit +/- 10 % relativ genau berechnen."
Mit welchen Werten rechne ich dann für die fachgerechte Anlagenplanung/-dimensionierung?
Und warum können diese Werte dann nicht in den Energiebedarfsausweise übertragen werden?
Gerade bei der Planung von WP kommt es doch auf richtige Werte an.
Danke schon einmal für die Antwort. ![]()
Danke R.F. für den Versuch einer Erklärung.
---
230 % von 35 ist: 80.5
Verwendete Formel: (P/100)*V = (230/100)*35
oder
35 = 100%
70 = 200%
81 = 231,4%
Alleine die Lage einer Wohnung innerhalb eines MFH macht viel aus (Himmelsrichtung, viel Außenwand oder innenliegend etc.)!
Der Hinweis ist richtig, aber die Wohnungen sind gleich ausgerichtet in Süd-Nord-Richtung.
Es geht mir nicht um Unterschiede im Nutzerverhalten von +/- 30 bis 50% sondern um die Abweichungen zum Energieausweis von 230%.
Die Abrechnungen für die Fernwärme liegt mit für das gesamte Gebäude vor. Von den anderen Mietern habe ich mir auch einige Verbrauchswerte zur Kontrolle geben lassen. Der Wärmemenge für das Gebäude ist nicht geschätzt und die Zahlen für 2020 sehen ähnlich aus.
Wer hat vergleichbare Werte bei Neubauten von 2020 mit 13 WE zwischen Bedarfsausweis (Energieausweis) und tatsächlicher Heizwärmeverbrauch von 230%?
Wie kommst du eigentlich auf den Wert von 81 kWh pro qm und Jahr für das Haus? Wobei 81 kWh/qm eigentlich sogar ziemlich gut ist, wie auch der Heizspiegel aus Beitrag #6 zeigt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass 2021 ein Jahr mit hohen Heizkosten war, mit typischerweise einem Mehrverbrauch von 15-20% gegenüber 2020 und - falls es nicht im November/Dezember außergewöhnlich kalt werden sollte - auch gegenüber 2022. Dass ein Energieausweis wenig mit der Realität zu tun haben muss, sollte doch bekannt sein und der Bedarfsausweis noch weniger als der Verbrauchsausweis. Verbrauchseinsparungen durch hydraulischen Abgleich und Änderungen an der Heizkurve kannst du bei der Fußbodenheizung vergessen.
Hallo R.F.
anhand der Betriebskosten 2021 habe ich den HeizCheck auf der Seite von http://www.co2online.de gemacht.
Hallo LebenimSueden!
Danke für deine Antwort, die Punkte (Baufeuchte, Fußbodenheizung, Lüftung) sind alle richtig. Ich würde noch die Sonneneinstrahlung auf der positiven Seite sehen.
"Gehören dir alle Wohnungen? Dann würde ich mal schauen ob der Überverbrauch bei allen etwa gleich hoch ist oder ob er sich auf bestimmte Wohnungen konzentriert. Bei der großen Abweichung würde ich aber unbedingt die Anlage überprüfen lassen."
Die Wohnungen gehören mir nicht, nur eine habe ich gemietet. Laut dem Eigentümer liegen alle Wohnungen gleich hoch, die vorhandenen Unterschieden liegen im Rahmen des Nutzerverhaltens. Auch haben die Nutzer die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung genutzt und auf unnötiges Lüften verzichtet.
Meine Vermutung geht in zwei Richtungen:
1. Ein Fehler des Fachingenieure bei der Berechnung des Energiebedarf.
2. Oder die Auslegung der Anlagentechnik ist nicht richtig, so das hier die Wärme verloren geht.
Wer hat einen Tipp wie man die Ursache eingrenzen kann?
Alles anzeigenEinfach mal durcharbeiten und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie…aeude-aus-24074
Hallo Thebat,
hier werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen.Wenn die Fachingenieure den Energiebedarf berechnet haben, dann kann der IST-Verbrauch nicht um 230% daneben liegen.
Siehe auch den Absatz aus "Energieausweis: Was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus?"
"Energieausweis: Wie unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt.
- Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.
Vorteil: Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner:innen.
Nachteil: Die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises hängen stark davon ab, wie exakt und aufwändig die Person, die den Ausweis ausstellt, die Daten erhebt. Preisgünstige Angebote können weniger genau ausfallen."
Hallo Muenchner,
weil Energie Einsparung wichtig ist und wir bei der Neuerstellung und Sanierung von Gebäude investieren, um ein energieeffizientes Gebäude zu schaffen. Da sollen die errechneten Soll-Werte mit den Ist-Werten schon einiger Maßen passen. Sonst stimmt etwas nicht.
Bist du vom Fach?
Hallo itschytoo,
der erste Gedanke ist bestimmt richtig.
Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 13 WE. Ich habe für den Vergleich den Durchschnitt der 13 WE genommen. Beim Wärmeverbrauch ist nicht viel Spielraum, da alle Wohnungen eine Fußbodenheizung haben.
Meine Überlegungen, wo die große Abweichung her kommt, geht in Richtung Anlagentechnik. Hier ist die Heizkurve und der hydraulische Abgleich zu nennen.
Hallo, in die Runde!
Wir wohnen seit ca. 2 Jahren in einer Neubauwohnung (Baujahr 2020).
Der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 18.11.2013 gibt den
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes mit
35 kWh/(m²·a) Endenergiebedarf dieses Gebäudes und
12 kWh/(m²·a) Primärenergiebedarf dieses Gebäudes an.
Da für 2021 das erste Mal alle Werte für das vollständige Jahr vorliegen, habe ich einmal den HeizCheck auf http://www.co2online.de genutzt.
Das Verbrauch in 2021 liegt bei 81 kWh/(m²·a) und somit ca. 230% höhen. Da ist doch schon erstaunlich?
Wir der Energieausweis damit nicht unglaubwürdig und bedarf einer neuen besseren (genaueren) Berechnung-Methode?