Danke für die Tipps!
Beiträge von friburg
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Ok, so ist das also.
Was weiter unklar ist: 50% Versteuerung bei Kündigung?
Da gehen zwei Dinge durcheinander.
a) der Riestervertrag (Beiträge von der Steuer absetzbar, prinzipiell Rentenzahlung, bei vorzeitiger Kündigung Versteuerung der Gewinne, wenn es denn welche gab).
b) herkömmliche Rentenversicherungen (Versteuerung der Gewinne nur zur Hälfte, wenn älter als 60/62).
Stiftung Warentest schreibt zur Riester-Kündigung im aktuellen Heft:
“Steuerpflichtig ist der Betrag, der übrig bleibt, wenn Sie vom Vertragsguthaben die Eigenbeiträge, Zulagen und eventuelle Kündigungskosten abziehen. Den Betrag besteuert das Finanzamt dann je nach Laufzeit zu 100 oder 50 Prozent mit Ihrem persönlichen Steuersatz.“
Ich bin verwirrt
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Zulagen jährlich 775, Günstigetprüfung höre ich zum ersten Mal.
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Ja, 2 Kinder, 10 und 13
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Ein Punkt, den ich nicht verstehe:
Wir haben von der Zulagenstelle mal die Übersicht zur Förderung bekommen.
Die letzten 10 Jahre war die Steuerermäßigung jeweils 0!Meine Frau wird allein veranlagt, verdient in Teilzeit 35000 brutto, hat an Sonderausgaben sonst nur eine BU-Versicherung, in den Riester zahlt sie bisher ca 1500 im Jahr ein.
Keine Steuerersparnis?
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Hallo,
meine Frau hat einen UnionProfiRente-Riestervertrag.
Der ist glücklicherweise nicht ganz schlimm gelaufen, sie trägt sich aber doch mit dem Gedanken, ihn zu kündigen und das Geld anderweitig anzulegen.Eingezahlt hat sie bisher 32.000 €, Zulagen gab es 9.000 €, Wertentwicklung +80.000,00 €.
Was wäre denn wegen schädlicher Verwendung zu versteuern? Nur der Gewinn in Gestalt der Wertentwicklung? Dass das eingezahlte Geld, das man zurückbekommt, zu versteuern ist, kann doch nicht sein, oder?
Und ich bin wiederholt darauf gestoßen, dass man, wenn man 60/62 Jahre alt ist und der Vertrag schon 12 Jahre läuft, den Gewinn nur der Hälfte nach versteuern muss, so dass es es sich evtl. lohnt, noch ein paar Jahre zu warten. Stimmt das? Selbst UnionInvestement sagt mal so, mal so. Gibt es da eine Fundstelle?
Danke fürs Mitdenken! -
Hallo,
ich habe den Eindruck, beim Bausparvertrag meiner Frau müsste dringend etwas gemacht werden:
Sie hatte 2000, damals noch bei der Deutschen Bank, jetzt BHW, einen Vertrag geschlossen - Bausparsumme 27.500,00 €, Sparziel 13.750,00 €.
Tarifvariante 7, wozu es, wenn ich die ABB richtig verstehe, in § 3 heißt, dass der Bausparer einen Sonderzins wählen kann, der die Grundverzinsung auf 4 % erhöht (Abs. 2). Bei Kündigung werden die Sonderzinsen voll ausbezahlt, sofern der Vertrag nach Ablauf von 7 Jahren gekündigt wird (Abs. 4, 7 Jahre sind um). Verzichtet der Bausparer in Tarifvariante A7 bei Zuteilung, erhält er einen Bonus in Höhe von 2 % der Mindestansparung (Abs. 5).
Zum 31.12.2022 waren angespart 12.189,95 € (ohne Sonderzinsen, auf dem Sonderzinskonto: 2.054,56 €).
In 2022 hat meine Frau monatlich jeweils 82,50 € eingezahlt, also knapp 1.000,00 €, so dass sie jetzt knapp unter derm Sparziel liegen dürfte.
Ein Darlehen will sie definitiv nicht, es geht ihr jetzt allein darum, möglichst viel aus der Anlage herauszuholen, ohne aber Zins/Bonusanspruch zu verlieren. Dabei ist mir nicht klar, wie sich Kündigung (durch wen?) und (wann zu erklärender?) Verzicht auf die Zuteilung zueinander verhalten - sie möchte auch nicht Gefahr laufen, durch zu viel (oder zu wenig) Einzahlungen etwas zu verschenken.
Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Verträgen und kann uns einen Rat geben?
Vielen Dank!