Steuer nach Kündigung Riester

  • Hallo,

    meine Frau hat einen UnionProfiRente-Riestervertrag.

    Der ist glücklicherweise nicht ganz schlimm gelaufen, sie trägt sich aber doch mit dem Gedanken, ihn zu kündigen und das Geld anderweitig anzulegen.

    Eingezahlt hat sie bisher 32.000 €, Zulagen gab es 9.000 €, Wertentwicklung +80.000,00 €.

    Was wäre denn wegen schädlicher Verwendung zu versteuern? Nur der Gewinn in Gestalt der Wertentwicklung? Dass das eingezahlte Geld, das man zurückbekommt, zu versteuern ist, kann doch nicht sein, oder?

    Und ich bin wiederholt darauf gestoßen, dass man, wenn man 60/62 Jahre alt ist und der Vertrag schon 12 Jahre läuft, den Gewinn nur der Hälfte nach versteuern muss, so dass es es sich evtl. lohnt, noch ein paar Jahre zu warten. Stimmt das? Selbst UnionInvestement sagt mal so, mal so. Gibt es da eine Fundstelle?

    Danke fürs Mitdenken!

  • Kater.Ka 28. Juli 2025 um 17:31

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Frau hat einen UnionProfiRente-Riestervertrag.

    Der ist glücklicherweise nicht ganz schlimm gelaufen, sie trägt sich aber doch mit dem Gedanken, ihn zu kündigen und das Geld anderweitig anzulegen.

    Eingezahlt hat sie bisher 32.000 €, Zulagen gab es 9.000 €, Wertentwicklung +80.000,00 €.

    UniProfiRente ist vermutlich einer der besten Riesterverträge.

    Was wäre denn wegen schädlicher Verwendung zu versteuern? Nur der Gewinn in Gestalt der Wertentwicklung? Dass das eingezahlte Geld, das man zurückbekommt, zu versteuern ist, kann doch nicht sein, oder?

    1. Sie versteuert in diesem Fall den Gewinn mit ihrem persönlichen Steuersatz (der bei viel Gewinn hoch sein kann :-))

    2. Wie man es nimmt. Sie muß die Steuervorteile für das eingezahlte Geld zurückzahlen, das kommt auf etwas Ähnliches heraus.

    Und ich bin wiederholt darauf gestoßen, dass man, wenn man 60/62 Jahre alt ist und der Vertrag schon 12 Jahre läuft, den Gewinn nur der Hälfte nach versteuern muss, so dass es es sich evtl. lohnt, noch ein paar Jahre zu warten. Stimmt das?

    Nein.

    Da gehen zwei Dinge durcheinander.

    a) der Riestervertrag (Beiträge von der Steuer absetzbar, prinzipiell Rentenzahlung, bei vorzeitiger Kündigung Versteuerung der Gewinne, wenn es denn welche gab).

    b) herkömmliche Rentenversicherungen (Versteuerung der Gewinne nur zur Hälfte, wenn älter als 60/62).

    In Deinem Fall könnte sich folgendes Vorgehen rechnen (bitte selber durchrechnen!). Deine Frau hält den Vertrag bis kurz vor Fälligkeit und kündigt ihn dann förderschädlich. Sie muß dann die Steuervorteile zurückzahlen (und die Zulagen, aber die stecken in den Steuervorteilen drin, wenn man so will), den Gewinn versteuert sie mit ihrem persönlichen Steuersatz. Besonders günstig wäre das natürlich, wenn dieser im Moment der Auszahlung niedrig wäre, wenn sie sonst also wenig zu versteuern hätte. Vorteil: Ihr bleibt der Gewinn, den die Steuervorteile während der Laufzeit des Vertrages erwirtschaftet haben.

    Die UniProfiRente läuft nicht sehr viel schlechter als ein Aktien-ETF.

    Aber wie immer muß man sich das mit den eigenen Zahlen individuell nachrechnen.

    :)

  • Ein Punkt, den ich nicht verstehe:

    Wir haben von der Zulagenstelle mal die Übersicht zur Förderung bekommen.
    Die letzten 10 Jahre war die Steuerermäßigung jeweils 0!

    Meine Frau wird allein veranlagt, verdient in Teilzeit 35000 brutto, hat an Sonderausgaben sonst nur eine BU-Versicherung, in den Riester zahlt sie bisher ca 1500 im Jahr ein.

    Keine Steuerersparnis?

  • Ein Punkt, den ich nicht verstehe:

    Wir haben von der Zulagenstelle mal die Übersicht zur Förderung bekommen.
    Die letzten 10 Jahre war die Steuerermäßigung jeweils 0!

    Meine Frau wird allein veranlagt, verdient in Teilzeit 35000 brutto, hat an Sonderausgaben sonst nur eine BU-Versicherung, in den Riester zahlt sie bisher ca 1500 im Jahr ein.

    Keine Steuerersparnis?

    Bin ja kein StB, aber die BUV dürftf dank KV ohnehin keine Rolle spielen.

    Was bekommt sie jährlich an Zulage?

    Habt Ihr die Günstigerprüfung bei den Zulagen beantragt?

  • Das ist ziemlich einfach.
    Bei 35.000 Euro brutto liegt der Grenzsteuersatz ungefähr bei 29 Prozent.

    Die Dame muss incl. Zulagen jährlich 1400 Euro in den Vertrag reinbringen.

    Da sie aber schon 300+300+175=775 Euro Zulage bekommt, wäre eine Steuerersparnis geringer.

    Einzahlen muss sie nur 625 Euro im Jahr.

  • Wir haben von der Zulagenstelle mal die Übersicht zur Förderung bekommen.
    Die letzten 10 Jahre war die Steuerermäßigung jeweils 0!

    Meine Frau wird allein veranlagt, verdient in Teilzeit 35000 brutto, hat an Sonderausgaben sonst nur eine BU-Versicherung, in den Riester zahlt sie bisher ca. 1500 im Jahr ein.

    Keine Steuerersparnis?

    Das ist doch plausibel.

    Trage ich in einen Steuerrechner, etwa den hier, 35.000 € Bruttoeinkommen ein, so kommen 3399 € Steuer heraus. Bei einem Brutto von 33.500 € (also 1.500 € weniger, das was man von der Steuer absetzen kann), sind es 3.074 € Steuer, etwa 300 € weniger.

    Das wären die Steuervorteile ohne jede Zulage.

    Grundzulage + 2 Kinderzulagen sind zusammen aber 775 €, also viel mehr als die Steuervorteile. Das wird bekanntlich gegengerechnet.

    Die BU dürfte sich steuerlich nicht auswirken, wenn sie nicht mit einer Kapitalversicherung verbunden ist. Die zahlt sie aus dem Netto.

  • Ok, so ist das also.

    Was weiter unklar ist: 50% Versteuerung bei Kündigung?

    Da gehen zwei Dinge durcheinander.

    a) der Riestervertrag (Beiträge von der Steuer absetzbar, prinzipiell Rentenzahlung, bei vorzeitiger Kündigung Versteuerung der Gewinne, wenn es denn welche gab).

    b) herkömmliche Rentenversicherungen (Versteuerung der Gewinne nur zur Hälfte, wenn älter als 60/62).

    Stiftung Warentest schreibt zur Riester-Kündigung im aktuellen Heft:

    “Steuerpflichtig ist der Betrag, der übrig bleibt, wenn Sie vom Vertragsguthaben die Eigenbeiträge, Zulagen und eventuelle Kündigungskosten abziehen. Den Betrag besteuert das Finanzamt dann je nach Laufzeit zu 100 oder 50 Prozent mit Ihrem persönlichen Steuersatz.“

    Ich bin verwirrt

  • Ich bin in ähnlicher Situation.

    Habe für mich entschieden, den Vertrag ruhen zu lassen, da ich keine Kinderförderung mehr bekomme.

    Warum warten und erst mit Alter 60. (Vertrag vor 2012) bzw. 62 Jahren kündigen?

    1. Der UniGlobal läuft ähnlich wie ein globaler Aktien ETF (und das erstaunlich stabil und schon sehr lange). Deine Frau gewinnt also nicht viel, wenn sie den Vertrag jetzt umstellt. Hat aber den Nachteil, dass die bezahlte Steuer die nächsten Jahre keine Redite mehr erwirtschaften kann. M.E. ein deutlicher Nachteil jetzt die erhebliche Steuer zu zahlen.

    2. Zudem nimmt sie sich die Möglichkeit Teile des Kapitals und der Förderung für energetische Sanierung herauszuziehen (Fenster, Heizung usw.). Natürlich nur, wenn ihr ein Eigenheim besitzt.

    3. Warten wird zudem mit nur der halben Steuer belohnt. Wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erreicht hat und der Rentner das 60. bzw. 62. Lebensjahr vollendet hat, dann greift das Halbeinkünfteverfahren. D.h. die aufgelaufenen Gewinne werden nur zur Hälfte versteuert.

    Mit der Kinderförderung würde ich an ihrer Stelle den Vertrag nicht nur nicht auflösen, sondern ganz normal weiter besparen um die maximale Förderung zu erhalten. Die Förderung ist in dem Fall ein Zinshebel, auch beim festen Ziel, das ganze förderschädlich mit Endalter 60 bzw. 62 Aufzulösen.

  • Das ist so nicht richtig. Auch für Riesterverträge gilt die Regelung des Halbeinkünfteverfahrens, wenn der Vertrag bis 60 / 62 gehalten wird und mindestens 12 Jahre läuft.

  • Auch für Riesterverträge gilt die Regelung des Halbeinkünfteverfahrens, wenn der Vertrag bis 60 / 62 gehalten wird und mindestens 12 Jahre läuft.

    Ich traue mir eine Bewertung nicht zu. Auf jeden Fall geht die Darstellung im Netz wild durcheinander. Ich habe sogar eine Seite eines Finanzamts gefunden, die meine Darstellung teilt.

    Es ist im Endeffekt allerdings sekundär, weil nicht entscheidungsrelevant.

    Es gibt neben einer Vielzahl von Riesterverträgen, die das Geld der Anleger verbrennen, ganz wenige Riesterverträge, mit denen der Anleger sein Geld vermehren kann (oder konnte). Namentlich gilt das für die Uniprofirente. Auch bei der Uniprofirente hingegen ist eine katastrophale Auszahlungsphase vorgesehen.

    Für den Anleger stellt sich somit die Frage: Nehme ich die Zulagen und "Steuervorteile" längstmöglich mit, bevor ich den Vertrag kurz vor Beginn der Leistungsphase schlachte, weil mir dann nämlich auch bei förderschädlicher Kündigung die Rendite auf diese Beträge bleibt?

    Die Antwort auf diese Frage kann unabhängig davon positiv ausfallen, ob der tatsächlich erwirtschaftete Gewinn dann zur Hälfte oder voll versteuert wird.

    Der einschlägige Paragraph sei § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 EStG, wo bis heute (ohne Einschränkung) steht, daß ein Alter von 60 Jahren für das Halbeinkünfteverfahren erforderlich sei. Das habe ein Rundschreiben des Bundesfinanzministerium vom 01.10.2009 geändert, wo stehe, für Verträge ab 2012 (also gemessen am Datum des Schreibens zukünftige Verträge) sei ein Alter von 62 Jahren erforderlich. Das sei in § 52 Absatz 36 Satz 9 EStG festgelegt. Wenn ich diese Bestimmung im Netz nachlesen will, finde ich dort aber keinen Satz 9.

    Ahne ich als juristischer Laie, ob ein Riestervertrag als Rentenversicherung im Sinne dieses Gesetzes gilt?

    Auf jeden Fall hätte ich erwartet, daß der Paragraph § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 EStG passend geändert würde und nicht eine Änderung des dort beschriebenen Sachverhalts anderswo dokumentiert würde.

    Aber ich bin auch kein Jurist und habe somit keinen Sinn für die juristische Schönheit deutscher Gesetzestexte.

  • Ich traue mir eine Bewertung nicht zu. Auf jeden Fall geht die Darstellung im Netz wild durcheinander. Ich habe sogar eine Seite eines Finanzamts gefunden, die meine Darstellung teilt.

    Es ist im Endeffekt allerdings sekundär, weil nicht entscheidungsrelevant.

    Ja, beide Punkte sind wohl richtig. Ich hatte vor einigen Jahren bei meinem Riesteranbieter telefonisch angefragt und dort hat man mir das mit dem Halbeinkünfteverfahren erzählt.

    Hab aber jetzt keine verbindliche (schriftliche) Auskunft und man findet dazu leider wenig im Netz. Wenn dann auch eher widersprüchlich.

    Mich würde eine verbindliche Auskunft allerdings wirklich interessieren, da auch mein Vertrag deutliche Kursgewinne verbucht hat und ich ebenfalls vor habe, mit 60 Jahren zu kündigen.

    Was macht da Sinn, nochmal schriftlich beim Anbieter anfragen?

    Edit: Habe eben schriftlich angefragt. Mal sehn ob sie was dazu schreiben oder an einen Steuerberater verweisen. Werde berichten.