Beiträge von Lohwin

    Hallo zusammen,

    anbei die Beispielrechnungen mit Preisbremse (Variante A) und günstiger Anbieter unterhalb der Preisbremse (Varainte B) für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023:

    Variante A mit Preisbremse und einem Jahresverbrauch von 28.000 kWh

    28.000 kWh x 19,87 Ct = 5.563,60 Euro - 2.688,00 Euro (Preisbremse) = 2.875,60 Euro

    Variante B mit Preisbremse bis 13.04. und ab 14.04. mit Anbieter unterhalb Preisbremse

    28.000 kwh - 14.314 (Verbrauch 01.01.-13.04.) = 13.686 kWh x 10,82 Ct = 1.480,82 Euro + 2.099,74 Euro (Rechnungsbetrag mit Preisbremse bis 13.04.) = 3.580,56 Euro

    Fazit: die vermeintlich günstigere Variante mit 10,82 Ct und der Tatsache, das die Preisbremse nur mit einem monatlichen Durchschnitt abgerechnet wird entpuppt sich leider als teurere Variante. :(

    • Hallo Xenia,

      kannst Du mir sagen, ob meine Gaspreisbremse richtig berechnet worden ist?

      Laut meinem Verständnis ist die gem. der Anlage falsch. Es wurden keine 80% vom Verbrauch 01.01.2023 - 13.04.2023 berücksichtige sondern nicht einmal 50%. Es gibt auf der 2. Seite der Rechnung eine Berechnungsgrundlage, der ich nicht folgen kann. Kannst Du mir hier helfen?

      Vielen Dank im Voraus

      Carlo

    Der Verbrauch war 2021 3.961,19 cbm, 2022 2.971,41 cbm und 2023 ebenfalls 2.967,16 cbm, jeweils vom 01.01. bis zum 31.12 jeden Jahres. Also doch kein Kunststück. Das sit aber auch nicht die Frage. Laut Erenja wurde ein Jahreskontingent von 31.005 kWh festgelegt. Ob diese korrekt ist kann ich nicht sagen. Davon 80% = 24.804 kWh / 365 Tage * 103 Tage = 7.095 kWh. So ist die Berechnung von Erenja. Die Frage ist, ob diese Abrechnungsweise richtig ist für die ersten 103 Tage im Jahr 2023 und somit natürlich deutlich vom Verbrauch in den Wintermonaten abweicht.

    Hallo zusammen,

    wer kann mir sagen, ob meine Gaspreisbremse richtig berechnet worden ist?

    Laut meinem Verständnis ist die gem. der Anlage falsch. Es wurden keine 80% vom Verbrauch 01.01.2023 - 13.04.2023 berücksichtige sondern nicht einmal 50%. Es gibt auf der 2. Seite der Rechnung eine Berechnungsgrundlage, der ich nicht folgen kann. Wer kann mir hier helfen?

    Vielen Dank im Voraus

    Carlo

    Wenn man in 2022 eine Auskunft anfordert, dann wird die Summe, die es einzuzahlen gilt, mit 2022er Werten (bezogen auf die Rentenversicherung) berechnet. Bekanntermaßen ist das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2022 ein gutes Stück niedriger als z. B. 2021, daher muss man für die gleiche Rentensteigerung grob 6% weniger berappen. (Vergleich 2021 zu 2022)

    Aufgrund des Antrages kommt irgendwann eine Auskunft. (z. B. am 15.01.2023) Dann hat man 3 Monate Zeit (als bis zum 14.04.2023) um zu 2022er Konditionen einzuzahlen. Steuerlich gilt aber das Zufluss- bzw. Abflussprinzip, d. h. man kann die Zahlung bis zu 100% steuerlich geltend machen.

    D.h. dieses Jahr V0210 erneut einreichen, nichts einzahlen sondern erst nächstes Jahr beginnen.

    Bedeutet aber auch ich kann es nächstes Jahr bei der Lohnsteuererklärung 2022 nicht steuerlich nutzen und es werden insgesamt nur 9 Jahre, die ich einzahlen werde.

    1. Rentenversicherung:

    Ich würde mich beeilen und kurzfristig Vordruck V0210 anfordern oder downloaden, ausfüllen, "Eilt" draufschreiben und hinschicken. Hintergrund: Wenn es für dieses Jahr noch berechnet wird, bekommst Du einen Rentenpunkt deutlich billiger, als nächstes Jahr (auch wenn nächstes Jahr die Steuerwirkung etwas höher ist). Es reicht, wenn Du dieses Jahr die Berechnung beantragst, die Zahlung kann auch noch im Jan/Feb. 2023 (für 2022) sein.

    V0210 hatte ich schon Anfang 2021 eingereicht und am 19. März 2021 die Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung von der Rentenversicherung erhalten. Ich möchte dieses Jahr beginnen

    und mein Urlaubs- und Weihnachtsgeld in einem Betrag einzahlen und das auch die nächsten 10 Jahre immer wieder mit den Angaben aus der Auskunft vom 19.03.2021.

    2. Direktversicherung:

    Es sind keine Zusatzversicherungen eingeschlossen sondern nur eine reine Zusatzrenten-versicherung als Gehaltsumwandlung. Die Auszahlung kann per monatlicher Rente oder als einmaliger Pauschalbetrag erfolgen.

    Hallo zusammen,

    ich bin Neuling und 53 Jahre alt und würde gern in 10 Jahren ohne größere finanzielle Einschränkungen in Rente gehen wollen. Plane deshalb in den nächsten 10 Jahren mein Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

    Das würde auch ungefähr die Summer sein, die gem. der Auskunft der Rentenversicherung dann fehlen würde.

    Habe seit meinen 16. Lebensjahr ohne Unterbrechung in die Rentenkasse eingezahlt.

    Seit dem 01.03.2003 habe ich zusätzlich eine Direktversicherung bei der Signal Iduna, in der ich monatlich 200,00 Euro einzahle. Ich denke, ich bin gut abgesichert, bin nur unsicher ob die Anlage richtig oder fasch ist bzw. ob es eine bessere Möglichkeit gibt.