Beiträge von SaDoe

    Liebes Forum,

    Bis jetzt konnte ich die Entscheidung vor mir her schieben, aber nun muss ich mich im August festlegen, ein weiterer Aufschub ist nicht mehr möglich. Die relevanten Eckdaten:

    Altvertrag von vor 2005

    Kapitalabfindung 51.300

    Lebenslange Rente: 233

    Die Unbekannten:

    Lebenserwartung

    Rendite /Zinsentwicklung


    Ich bin 60 und werde mit 65 in Rente (langjährige Versicherte 45J) gehen. Meine staatliche Rente wird mit ca. 1.800 eher knapp ausfallen.

    Ich verfüge aus Erbschaft noch über ein gutes finanzielles Polster, zur Zeit in ETF und per Zinshopping auf Tages- oder Festgeld angelegt.

    Trotzdem möchte ich möglichst sinnvoll mit der jetzt fälligen Versicherung verfahren.

    Ich habe Excel gequält und ausgerechnet (gerundet).

    Das Kapital reicht für 18 Jahre für die monatliche Rente. Lege ich das Kapital mit durchschnittlich 4.8% Rendite an, ist mit 88 Jahren das Geld aufgebraucht.

    Welche Rendite würdet Ihr für realistisch halten, bei risikoarmer (MSCI, Anleihen) Anlagestrategie?

    Macht der Gedanke Sinn: lebe ich lange, macht die Rente mehr Sinn, sterbe ich eher früh, kanns mir egal sein und die Erben bekommen den Mindestwert ausgezahlt?

    Ich finde die Entscheidung nicht einfach

    Vllt gibt es Forumsmitglieder in ähnlicher Situation. Deren Überlegung würde mich sehr interessieren

    Vielen Dank

    Hallo,

    in 2022 habe ich dem Aufruf der Politik folgend ordentlich Gas (eigene Gastherme in der Mietwohnung) eingespart und habe meinen Gasverbrauch drastisch gesenkt. Seit 01. Oktober bin ich in der Grundversorgung und musste beim Anbieterwechsel meinen Zählerstand mitteilen. Damit ist der deutlich niedrigere Verbrauch im Vergleich zu 2021 beim Anbieter dokumentiert.

    Nun meine Frage: Wie werden die 80% Gaspreisbremse in dem Fall berechnet. Trotzdem auf Basis des Verbrauchs, der dem Abschlag September 2022 - was dem Jahresverbrauch 2021 entspräche, zugrunde lag - oder auf dem jetzt viel niedrigeren, durch den Anbieterwechsel mitgeteilten Verbrauch für 2022?

    Damit würde man für eine aus Solidarität kalte Wohnung und kaltes Duschen abgestraft gegenüber einem unveränderten Heizverhalten.

    Vielen Dank für eine Einschätzung