Hallo,
in 2022 habe ich dem Aufruf der Politik folgend ordentlich Gas (eigene Gastherme in der Mietwohnung) eingespart und habe meinen Gasverbrauch drastisch gesenkt. Seit 01. Oktober bin ich in der Grundversorgung und musste beim Anbieterwechsel meinen Zählerstand mitteilen. Damit ist der deutlich niedrigere Verbrauch im Vergleich zu 2021 beim Anbieter dokumentiert.
Nun meine Frage: Wie werden die 80% Gaspreisbremse in dem Fall berechnet. Trotzdem auf Basis des Verbrauchs, der dem Abschlag September 2022 - was dem Jahresverbrauch 2021 entspräche, zugrunde lag - oder auf dem jetzt viel niedrigeren, durch den Anbieterwechsel mitgeteilten Verbrauch für 2022?
Damit würde man für eine aus Solidarität kalte Wohnung und kaltes Duschen abgestraft gegenüber einem unveränderten Heizverhalten.
Vielen Dank für eine Einschätzung