Bei Pflichtversicherung in der KVdR nur von der Rente (und ggf. Betriebsrente). Allerdings geht bei einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit die Versicherung als freiwilliges Mitglied vor.
Steht hier erläutert:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/For…_pdf/R0815.html
Dr. Schlemann würde hier vielleicht noch darauf hinweisen, dass das Recht ja geändert werden kann und man nicht zwingend von der ewigen Fortschreibung der heutigen Gesetzeslage ausgehen sollte. (Sollte man wirklich nicht.)
"Allerdings geht bei einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit die Versicherung als freiwilliges Mitglied vor."
Wie ist das zu verstehen, geht vor??? Wenn ich in Rente gehe, wird während der Rentenzeit der Beitrag für die gKV nur von der Höhe der gesetzlichen Renten berechnet?