Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme mit letztendlich der Bestätigung, dass hier eine ganze Menge schief läuft beim EVU. Die Jahresmenge ist von 11 MWH auf 7 MWH gesunken. Das ist richtig, da ich einen Kaminofen eingebaut habe. Heute ist mein letzter Tag, an die Schlichtungsstelle zu schreiben um das Verfahren fortzuführen zu können. Das werde ich auch machen und mich mit dem Ergebnis hier wieder melden. Die Schlichtungsstelle hat inhaltlich zur Sache nichts gesagt, sie vermittelt leider nur. Hier das Schreiben der Vermittlungsstelle:
Von: Schlichtung | Schlichtungsstelle Energie <schlichtung@schlichtungsstelle-energie.de>
Datum: 14. August 2024 um 18:50:01 MESZ
Antwort an: Schlichtung | Schlichtungsstelle Energie <schlichtung@schlichtungsstelle-energie.de>
Sehr geehrter Herr ,
zu Ihrem Schlichtungsantrag, der hier unter dem oben angegebenen Aktenzeichen geführt wird, hat das beteiligte Energieversorgungsunternehmen jetzt Stellung genommen. Ein Doppel der Stellungnahme nebst Anlagen dazu fügen wir bei. Wir bitten Sie um Ihre schriftliche Äußerung dazu binnen zwei Wochen. Bitte geben Sie hierbei auch an, ob das Schlichtungsverfahren danach beendet werden kann oder ob Sie den Schlichtungsantrag weiter aufrechterhalten wollen.
Fügen Sie bitte die Unterlagen bei, auf die Sie Bezug nehmen möchten, es sei denn, Sie haben diese bereits früher hierher übersandt.
Die Frist von zwei Wochen für Ihre Stellungnahme müssen Sie bitte als verbindlich ansehen. Ohne Ihre weitere und unverzügliche Mitwirkung kann das Schlichtungsverfahren nicht in der vom Gesetzgeber gewünschten kurzen Zeit zu Ende geführt werden. Wenn Ihre Mitwirkung ausbleibt, besteht die Möglichkeit, dass das Schlichtungsverfahren bei uns allein deswegen beendet wird. Das Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Schlichtungsverfahrens ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Mohammad Alali
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin