Aus dem DSL Darlehensvertrag:
Ist der Bausparvertrag vertragsgemäß angespart worden und ist die entsprechende Zuteilungsreife erreicht, hat der Bausparer einen Anspruch auf das Bauspardarlehen unter dem Vorbehalt der positiven Kreditwürdigkeitsprüfung. Der genaue Zeitpunkt der Zuteilung kann bei Abschluss des Bausparvertrags nicht festgelegt werden. Das Darlehen kann in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ausgezahlt werden. Somit kann der Bausparer über die gesamte Bausparsumme verfügen.
Aus dem BHW Bausparvertrag:
4 Zuteilung des Bausparvertrages
(1) Die Zuteilung (Standardzuteilung bzw. Wahlzuteilung) des Bausparvertrages ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Bausparsumme. Die Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilungsnachricht zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme).
(2) Standardzuteilung Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am ersten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor:
a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperioden zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das: (…)
b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages berechnet sich aus der Ansparleistung multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor geteilt durch die Darlehensleistung.
8.) Verfügbarkeit des Guthabens / Kündigungsvoraussetzungen
Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit gegenüber der Bausparkasse kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 6 Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bausparers zahlt die Bausparkasse das Guthaben vorzeitig unter Einbehaltung eines Diskonts von 3 % aus. Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort. Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine verschoben werden
Frage: Ich verstehe das als Laie so, dass jetzt den Bausparvertrag kündigen könnte und mit der DSL Bank verhandeln könnte, dass ich die monatl. Bausparrate (bislang) iHv 930€ nun ins Darlehen monatlich pumpe. Korrekt?
UND
Soweit ich weiß, macht es finanziell sehr viel Sinn bei Immobiliendarlehen möglichst frühzeitig Sondertilgungen vorzunehmen, weil sich dies auf die Zinsraten positiv auswirkt. Da gab es mal Rechenbeispiele in der ein oder anderen Zeitschrift. Und dort wurde immer dazu geraten, sofern möglich, frühzeitig sondertilgen.
Ein Tilgungsplan liegt mir vor. Darin wird für den Bausparvertrag aufgeführt:
Vertragsbeginn 23.09.2019
Sparphase 15 Jahre
Voraussichtliches Zuteilungsquartal II/2035
Tilgungsphase 9 Jahre
Tilgungsbeitrag 1.250,00 €
Gesamtlaufzeit 24 Jahre
Beim DSL-Darlehen:
Zinsbindung 15 Jahre
Kalk. Laufzeit (ca.) 16 Jahre
Tilgungssatz Ausgesetzt
Optionale Sondertilgung (p.a.) 5,00%
Restschuld am Ende der Zinsbindung 304.000,00 €
Im Tilgungsplan finde ich jedoch nichts zum konkreten Auszahlungstermin Bauspardarlehen.