Gasanbieter zum 14.03. gekündigt. Neue Verträge sind jetzt erst ab 19.03. möglich - was tun?

  • Guten Tag,


    ich habe aus Unkenntnis heraus zu lange gewartet, mich um einen Gas-Neuvertrag zu kümmern. Ich hatte nach Einzug jahrelang denselben Anbieter. Da die Preise nun so deutlich gefallen sind und ich mehrfach laß, dass ein jährlicher Wechsel viel Geld spart, hatte ich meinem Gasversorger fristgerecht zum 14.03. (reguläres Vertragsende, bei Nichtkündigung Verlängerung) gekündigt. Dieser hatte mir auch schon geschrieben, dass er bspw. pro kWh nun statt ca. 7,xx cents (aktuell) ab 14.03. durch die Verlängerung auf 11,xx cents erhöhen würde. In einem späteren Schreiben teilte er mir mit, dass er mich als Kunden behalten möchte und mir daher einen "Bonus" in Höhe von ca. 100 Euro zahlen würde. Darauf hatte ich bislang nicht reagiert.

    Nun habe ich eben geschaut bei den verschiedenen Vergleichsportalen, aber auch auf den Webseiten der Gasanbieter direkt, welchen Vertrag ich abschließen möchte. Ich musste leider feststellen, dass man immer mindestens 14 Tage vor Wunschtermin einen Neuvertrag abschließen muss. Das ist jetzt natürlich zu spät.

    Als ich mich eben in mein Onlinekonto bei meinem bisherigen Gasversorger einloggte, habe ich eine Nachricht vom 02.03.2024 mit einer digitalen Vertragsbestätigung gefunden (offenbar mein örtlicher Grundversorger). Der Vertrag wurde wegen der bekannten Kündigung scheinbar automatisch abgeschlossen.
    Die Preise sind natürlich weitaus höher (14,xx cents Netto). Zudem sah ich eben, dass in dem Neuvertrag drin steht
    "Lieferbeginn 15.03.2024. Nächstmöglicher Kündigungstermin 16.03.2024 bei Kündigungseingang bis spätestens 02.03.2024.". Demnach kann ich also erst zum 01.04.2024 als nächstes kündigen.

    Nun zur Frage:
    Wie gehe ich am besten vor? Gibt es eine empfehlenswerte Verfahrensweise?

    Aktuell könnte ich frühestens ab 19. oder 20.03. einen Neuvertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Da der o.g. nächstmögliche Kündigungstermin des Grundversorgers (02.03.) bereits verstrichen ist, bliebe mir also nun die Kündigung zum nächstmöglichen Termin (vmtl. ca. 31.03.2024) und Neuvertrag zum eben 31.03.2024.
    Soweit ich es sehe, muss ich jetzt in den "sauren" Apfel beißen, und die 14 Tage über den Grundversorger zahlen, kann dafür dann aber über eines der bekannten Vergleichsportale einen günstigen Neuvertrag zum 31.03.2024 abschließen. So richtig?

  • In der Grundversorgung kann man jeden Tag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
    Nicht nur zu einem Monatsende.

    In diesem Fall würde ich in einem Vergleichsportal einen neuen Anbieter aussuchen und diesen durch Anklicken der entsprechenden Stelle beauftragen den laufenden GV-Vertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Den Grundversorger und die Kunden- oder Vertragsnummer kann, sollte und muss man bei der Bestellung angeben.

    Den Mehrpreis der GV für die paar Tage kann man verschmerzen, wenn man schon jahrelang bei dem selben Anbieter viel zu hohe Preise bezahlt hat, weil man nicht (jährlich) gewechselt und damit Boni für Neukunden nicht mitgenommen hat. ;)

    berghaus 04.03.24

  • Du brauchst eigentlich gar nicht zu kündigen. Das macht der neue Anbieter.

    Also einfach neuen Versorger suchen, der klärt das mit dem Grundversorger (und hätte es auch mit deinem vorherigen abgesprochen).

    Also, neuen beauftragen und fertig.

    Die 3 Wochen Grundversorgerpreise musst du jetzt eben zahlen.