Je nachdem, wen man fragt, erhält man doch sehr unterschiedliche Zahlen.
https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/20…ss-gedeckt.html
https://www.adg-ev.de/publikationen/…en-2026?start=1
Aber so wenn es nur Bagatellbeträge wären, dann würde es vermutlich nicht zu solchen Aussagen kommen
https://www.bundestag.de/resource/blob/…-077-20-pdf.pdf
ZitatDie in § 77 SGB IV und der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
(SVHV) enthaltenen Regelungen über den Rechnungsabschluss und die Jahresrechnung enthalten keine Vorgaben über die Ausweisung versicherungsfremder und nicht beitragsgedeckter Leistungen, für die es bisher in Rechtsprechung und Literatur auch keine klaren Abgrenzungskriterien gibt.
Es besteht daher für die Sozialversicherungsträger keine Verpflichtung zur Bezifferung der Aufwendungen für versicherungsfremde und nicht beitragsgedeckte Leistungen.
Vertreter der Selbstverwaltungsorgane haben sich mitunter im Vorfeld gesetzlicher Neuregelungen wiederholt gegen eine Ausweitung der versicherungsfremden und nicht beitragsgedeckten Leistungen ausgesprochen und sich für einen Ausgleich über Bundesmittel ausgesprochen, ohne dass hierzu aus der Interessenvertretung für Versicherte und Arbeitgeber im Sinne der sozialen Selbstverwaltung eine Verpflichtung besteht.
Dss klingt doch so, als ob man das gar nicht wissen will.
Warum wohl?