Hallo Alexis,
wenn auch etwas spät, ich hatte es im Januar bzw. im Februar versäumt bedanke ich mich herzlichst für Ihre Antworten.
Danke. Danke. Danke.
Viele Grüße
Tobias Rieth
Hallo Alexis,
wenn auch etwas spät, ich hatte es im Januar bzw. im Februar versäumt bedanke ich mich herzlichst für Ihre Antworten.
Danke. Danke. Danke.
Viele Grüße
Tobias Rieth
Hallo und herzlichen Dank für die Antwort!
Ich weiß , dass die Förderung aktuell nicht beantragt werden kann.
Wissen wollte ich, ob bei gleichen Bedingen, wenn das Prpogramm seitens der Bundesregierung fortgeführt werden wird, eine Förderung überhaupt möglich ist, wenn bereits eine Ladestation vorhanden ist.
Ihrer Antwort entnehme ich, dass eine Förderung prinzipiell auch dann möglich wäre, dann eben "nur" für die Photovoltaikanlge und den Speicher.
Viele Grüße
Tobias Rieth
Hallo zusammen.,
im Artikel
https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-foerderung/
werden auch die "Voraussetzungen für das Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos (442)", das 2024 hoffentlich wieder aufgelegt werden wirdn genannt.
Punkt 3: "Du hast vor, eine neue Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher und einer Ladestation (Wallbox) für das E-Auto gleichzeitig zu kaufen."
Ich besitze bereits eine Wallbox, die auch installiert ist und ich möchte "nur" Photovoltaikanlage UND eine Strpmspeicher erwerben.
Wird das auch über dwas oben genannte Programm gefördert.
Wer weiß das?
Herzlichen Dank für eine Anwort hierzu.
Viele Grüße
Tobias Rieth
Hallo zusammen,
vielleichet kann mir jemand aus der Finanztip-Community weiterhelfen.
In der Gehaltsabrechnung wird das KV-Brutto mit ausgewiesen:
- Wie kann man den entsprechendem Betrag, wie auch RV-Brutto, AV-Brutto und PV-Brutto, berechnen?
Eventuell kennt jemand eine gute Internetseite hierzu?
- Ich bin privat krankernversichert mit entsprechenden ausgewiesenen Beträgen zu den AG-Zuschüssen in der Abrechnung.
Sollte dann überhaupt noch das KV-Brutto in der Abrechnung ausgewiesen sein?
Vielen Dank für jedwede Unterstützung.
Viele Grüße
Tobias