Beiträge von Bentin

    Update - teils teils ...

    BEIDE Versorger haben sich gemeldet.

    Der bisherige Versorger (Vattenfall) hat sich entschuldigt und mir sogar Geld überwiesen (als "Schadenersatz" deklariert - ich hatte sowas gar nicht erwartet oder verlangt ...) und einen neuen Bescheid erstellt mit korrekten Daten übergeben.

    Ganz anders der "künftige" Versorger. Zwar bekam ich Rückmeldung von einem Sachbearbeiter (schriftlich!), dass er veranlasst hat, dass die ursprünglichen Daten mit Bonus wieder eingesetzt werden sollen - aber nur 5 Stunden später widersprach ein anderer dortiger Mitarbeiter und erklärt nochmal "wir haben den ursprünglichen Auftrag unsererseits storniert und behalten die geänderten Daten bei" - so auch nach wie vor im Kundenkonto. Und wieder habe ich diesen Daten - z.B. mit vorgezogenem Vertragsbeginn jetzt ab 19.5.2023 - widersprochen (und per Rundumschlag Beschwerden verteilt). Letzte Email von dort "wir versichern Ihnen, dass wir Ihr Anliegen bearbeiten und uns in den nächsten Tagen dazu äußern werden". - Ich habe nie verlangt "dass sie endlich bearbeiten" sondern dass sie korrigieren und der ursprünglich vereinbarte Vertragstext eingehalten wird. Mitnetz als zuständigen Netzbetreiber bat ich zudem um Hilfe - und übergab dort auch die Kündigungsbestätigung von Vattenfall.

    Ich habe mir nach einiger Kritik hier im Forum den Rechenweg mal von einem Juristen erklären lassen. Mit diesem "Prozentpunkte über dem Basiszins" hatte ich noch nie zuvor zu tun.

    Also:

    Insofern alles "von vor 10 Jahren ab Forderung" verjährt ist --- startet der Anspruch ab dem Jahr 2013 (d.h. jene Abbuchung vom 1.1.2013 betreffend!) mit Start zum 31.12.2013.

    2013 = Forderung 12,00€ Servicegebühr ---> Zinsen in 2013 0,57€

    2014 = Forderung 24,00€ ---> Zinsen 1,04€

    2015 = Forderung 36,00€ ---> Zinsen 1,50€

    2016 = Forderung 48,00€ ---> Zinsen 1,99€

    2017 = Forderung 60,00€ ---> Zinsen 2,47€

    2018 = Forderung 72,00€ ---> Zinsen 2,97€

    2019 = Forderung 84,00€ ---> Zinsen 3,46€

    2020 = Forderung 96,00€ ---> Zinsen 3,96€

    2021 = Forderung 108,00€ ---> Zinsen 4,45€

    2022 = Forderung 120,00€ ---> Zinsen 4,94€

    2023 = Forderung 132,00€ ---> Zinsen 2,78€ (bis Datum erfolgte Erstattung)

    Macht in Summe 162,12€ für die BHW - davon kann man doch gerne mal eben nette 80,88€ anteilig an den Kunden auszahlen ... = entspricht in Reinform Zeitfenster 1.1.2018-26.04.2023 !!!

    Okay, dann war das korrekt.

    Update - nachdem ich ja von einem ganz besonders klucken Menschen hier sonstwie kritisiert wurde - habe ich endlich EXTERN in Ruhe erklärt bekommen, wie denn diese Berechnung erfolgen muss. Mit "Prozentpunkten über dem Basiszins" hatte ich zuvor nie etwas zu tun, nur mit normaler Zinsenszinsrechnung (Schulzeit, etliche Jahrzehnte her ...)

    Also nochmal quer gerechnet und wie folgt addiert.

    Plus Verweis auf den https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html Absatz 4 (Memo: BHG-Urteil fiel erst im November 2022 d.h. vorher war schlichtweg keine Kenntnis zu möglichen Ansprüchen für das Normalvolk gegeben!)

    Insofern alles "von vor 10 Jahren ab Forderung" verjährt ist --- startet der Anspruch ab dem Jahr 2013 (d.h. jene Abbuchung vom 1.1.2013 betreffend!) mit Start zum 31.12.2013.

    2013 = Forderung 12,00€ Servicegebühr ---> Zinsen in 2013 0,57€

    2014 = Forderung 24,00€ ---> Zinsen 1,04€

    2015 = Forderung 36,00€ ---> Zinsen 1,50€

    2016 = Forderung 48,00€ ---> Zinsen 1,99€

    2017 = Forderung 60,00€ ---> Zinsen 2,47€

    2018 = Forderung 72,00€ ---> Zinsen 2,97€

    2019 = Forderung 84,00€ ---> Zinsen 3,46€

    2020 = Forderung 96,00€ ---> Zinsen 3,96€

    2021 = Forderung 108,00€ ---> Zinsen 4,45€

    2022 = Forderung 120,00€ ---> Zinsen 4,94€

    2023 = Forderung 132,00€ ---> Zinsen 2,78€ (bis Datum erfolgte Erstattung)

    Macht in Summe 162,12€ für die BHW - davon kann man doch gerne mal eben nette 80,88€ anteilig an den Kunden auszahlen ... = entspricht in Reinform Zeitfenster 1.1.2018-26.04.2023 !!!

    Dummfrechheit siegt.

    Streitwert für den Klageweg wäre also "nur" Differenz 81,24€

    Dafür setzt sich kein Anwalt an den Schreibtisch - und welcher Kunde reicht die Klage tatsächlich eigenständig beim zuständigen Amtsgericht ein ... Die Masse hat zu viel "Respekt" vor jedem Justizweg.

    Vorhin war ich im Büro und - bin jetzt zu Hause. Ich hatte mich geirrt. Perfekt.

    Auch wenn ich nicht erwarten konnte, dass sofort heute einer der beiden Versorger antwortet - ich fand einen winzigen aber wichtigen Unterschied - im "neuen" VERTRAG.

    Hat der Versorger in allen seinen Emails immer nur von einem "Auftrag" bzw "Auftragsbestätigung" (als PDF) geschrieben - steht in dem mir am 24.4. übersandten Dokument fett als Überschrift "Vertragsübersicht". Und weiter "Widerrufsbelehrung ... diesen VERTRAG zu widerrufen ..."

    Und am 25.4. online "wir kümmern uns um Ihren Netzbetreiber .... jetzt teilen wir Ihrem lokalen Netzbetreiber mit, dass Sie in Zukunft auf xyz setzen. Danach können wir Ihren Liefertermin verbindlich bestätigen." (KEIN Hinweis zu dieser Zeit "wir kündigen den bisherigen Versorger" - DAS ist neu erst seit nachträglicher Datenänderung - und DIE war nicht abgesprochen und habe ich gestern widersprochen = darüber freut sich ganz sicher jeder Anwalt :)

    Morgen Nachmittag ist das hiesige Büro vom örtlichen Netzbetreiber besetzt (offizielle Sprechstunde). Ich gehe hin und nehme die Unterlagen mit.

    Ja, gestern kam der Brief der BHW an. Entgegen der ersten Absage erstatten sie das Servicepaket für den Dmaxx Tarif für 2019-2022 plus Zinsen nun doch.

    Für 2018 und früher erheben Sie die Einreden der Verjährung. Da läuft die Klagefrist aber erst Ende 25 ab, also nehm ich aktuell erstmal das Geld für 2019-22 und warte ab. ?

    Die Reklas für die normalen Tarife ohne Servicepaket, dafür mit Grundgebühr, sind noch nicht bearbeitet.

    Mal am Rande angemerkt - es wurde auch am 1.1.2023 wieder 12€ abgebucht - dieser Betrag wurde Dir NICHT mit erstattet?

    Herr "R.F." - wieso streitet man sich eigentlich um poplige Cent-Beträge statt die deutlich relevanteren EURO-Differenzen überhaupt zu notieren? Immer schön vom eigentlichen Problem ablenken ... und wenn auf den Kontoauszügen jeweils der 1.1.d.J. angegeben wurde, dann diskutieren wir auch nicht über Wochenenden. Bekanntlich ist der 1.1. ohnehin stets ein Feiertag und an Feiertagen bucht keine Bank.

    Danke. Dann habe ich gestern (trotz Sonntag) erstmal alles richtig vorbereitet und muss nun abwarten.

    (1) alten Versorger angeschrieben und um Korrektur gebeten (PDF Vertrag als Attachment nochmal extra mit) - soeben gefunden: noch am 30.3.2023 wurde mir in separatem Schreiben Vertragsdauer bis 30.9.2023 bestätigt mit "ohne Verlängerung, Kündigungsfrist 1 Monat" = es sollte also klappen

    (2) Kopie davon inklusive Kopie Vertrag derzeitiger Versorger mit Laufzeit bis 30.9.2023 auch an den neuen Versorger geschickt plus Widerspruch zu den nachträglich einseitig veränderten Laufzeiten (19.5.2023-21.5.2024 statt wie zuvor abgestimmt war 1.10.20223-30.09.2024).

    (3) insofern mir am 24.4.2023 die Auftragsbestätigung zugeschickt war und ich innerhalb der 14tägigen Frist diesen Auftrag nicht widerrufen habe - müsste er gelten ...

    Ich denke mal, beide Versorger werden paar Tage zur Rückmeldung benötigen ...

    Aber wie gesagt, ich bekam zumindest von gestern beide Eingangsbestätigungen und eventuell ist sowas auch etwas Wert (als Nachweis).

    zu 1: vorbehaltlich der Bestätigung durch den Netzbetreiber (nicht den früheren Versorger)

    Übrigens - die 14 Tage Widerspruchsfrist sind per gestern abgelaufen lt Kalender (mir wurde die "Auftragsbestätigung" mit Vertragsnummer und Kundennummer per Email vom "künftigen neuen" Versorger am 24.04.2023 übersandt

    zu 2: mit mir wurde kein neues/anderes Angebot abgesprochen - ich fand die geänderten Daten nur zufällig gestern, weil ich im Kundenkonto nach dem Bearbeitungsstand schauen wollte (ob sich endlich mittlerweile etwas getan hat)

    zu 3: bei Auftragserteilung wird doch zur Wahl gestellt (2 Kästchen anzuklicken), ob der Versorger den alten kündigen soll oder ob man es selbst macht bzw bereits getan wurde

    zu 4: Beide Stromversorger und ebenso der Netzbetreiber sind "große bekannte" Firmen ...

    (aktuell sind wir bei Vattenfall ...vielleicht wäre das Chaos nicht gestartet, wäre dem nicht der Zahlendreher 2024 statt 2023 passiert...zumindest könnte ich besser argumentieren)

    Anbei 3 fiktive Berechnungen.

    Variante 1: lt EUGH kein Verfall von Ansprüchen da Urteil erst im November 2022 gefallen.

    Variante 2: gönnerhaft mal Ansprüche reduziert nur auf die letzten 10 Jahre.

    Variante 3: Verfall aller Ansprüche, die älter als 2019 entstanden.

    Und nun einfach mal hochrechnen - wieviel Kohle die BHW sich frech einbehält (für die Kaffeekassen der Aktionäre). Es wird halt brüderlich geteilt zwischen Bank und Kunden ...

    Es werden keine lächerlichen 0,65€ Zinsen unterschlagen wie im #68 behauptet - sondern ein paar Euronen mehr ...

    BHW Neuberechnung rückwärts Erstattungen.pdf

    Guten Morgen.

    Ich würde gerne Eurer Meinung dazu erfahren - denn ich rätle gerade, wie ich gegen wen vorgehen kann und soll.

    Problem: wir hatten in 2022 einen Stromvertrag online mit Laufzeit 12 Monate abgeschlossen. Der vom Versorger übersandte Vertrag enthält die Klausel "keine Verlängerung". Letzter Liefertag soll der 30.09.2023 sein. Der Kunde kündigt den bestehenden Vertrag rechtzeitig SELBST. Vertraglich war festgelegt "Mindestlaufzeit 12 Monate".

    Also wurde online frühzeitig nach neuem Versorger ab dem 1.10.2023 gesucht und temporär für knapp 3 Wochen gab es tatsächlich ein super tolles Angebot und wurde natürlich sofort zugegriffen. AUFTRAGS-Bestätigung mit den gewünschten Daten kam auch sofort und es wurde das online Kundenkonto vom neuen Versorger freigeschaltet zwecks "check Bearbeitungsstatus".

    Und dann begannen die Probleme.

    Der Kund erbat vom derzeitigen Versorger eine schriftliche Bestätigung vom Vertragende wie abgesprochen - per 30.09.2023.

    Der Versorger schickte eine solche auch mit ganz traurigem "schade, dass Sie uns verlassen wollen" --- datierte aber die Vertragsdauer plötzlich auf den 30.09.2024 d.h. es wäre eine Laufzeit von 24 statt nur 12 Monaten und somit am 1.10.2023 kein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich!

    Der neue Anbieter (geplant und zugesichert beginnend ab 1.10.2023) reagierte postwendend (und erhöhte taggleich seine Preise, Differenz in Summe ca 70€in dem Fall bei dem vorgegebenen Verbrauch):

    (1) wir warten die Absage Ihres Netzbetreibers ab und stornieren dann automatisch unser Angebot (--> Kunde protestierte sofort und mahnte die Belieferung ab 1.10.2023 nochmals an!)

    (2) Zufallsfund plötzlich im online Kundenkonto: Lieferbeginn soll nicht mehr am 1.10.2023 sein sondern bereits am 19.5.2023 und der angeblich angestrebte Vertrag soll plötzlich am 21.05.2024 enden! Zugleich hat der neue Versorger ohne Beauftragung eigenmächtig Kontakt zu derzeitigen Versorger zwecks Vertragsauflösung aufgenommen!

    Fragen somit:

    (1) kann ein Kunde sich auf die Zusage eines ANGEBOTES berufen und die Wandlung in einen verbindlichen Vertrag fordern?

    (2) darf ein Energieversorger ohne Absprache eigenmächtig Vertragsbestandteile (Start-Ende Laufzeit) ändern?
    ---> das gilt sowohl für den noch bestehenden Vertrag, der eigentlich am 30.09.2023 enden soll ---- und ebenso für den Vertrag, der ab dem 1.10.2023 startet soll und eben NICHT bereits am 19.05.2023

    (3) wenn der Kunde explizit erklärt hat, den alten Vertrag selbst und zwar zum 30.09.2023 zu kündigen - welche Legitimation hat dann der neue Versorger, wenn er plötzlich vorzeitig eine Kündigung erwirken will?

    ---> sollte der aktuelle Versorger die NICHT legitimierte vorzeitige Vertragsauflösung akzeptieren und bestätigen, würde der Kunde die dort ursprünglich vereinbarte Bonuszahlung 55€ verlieren

    ---> kann man als Kunde "beider" Anbieter solcher vorzeitiger Vertragsauflösung eigentlich widersprechen bzw alternativ gegen wen Regressforderungen erfolgreich durchsetzen?

    (4) welche Rolle spielt hier der Netzversorger?

    ---> falls der neue Versorger eigenmächtig auf Vertragsbeginn ab dem 19.05.2023 besteht und der Netzversorger dies verneint - kann sich der Kunde dagegen wehren, wenn der neue Versorger storniert? = für mich sieht das Verhalten des "neuen" Versorgers, der sich unbedingt um den Lieferstart per 1.10.2023 zu den einst zugesicherten guten Konditionen nachträglich winden will - wie Methoden unlauteren Wettbewerbs aus ...

    Nein, die Option "dann lass ihn laufen und such einen anderen Anbietern" ist keine Option. (derzeitiger Versorger ebenso wie der ausgesuchte "künftige" sind große Unternehmen, keine bekannten Liquiditätsprobleme!)

    Schriftliche Widersprüche wurden eingelegt - die automatischen Eingangsbestätigungen sind gespeichert.

    (1) alter Versorger: Korrektur Vertragsende + schriftliche Bestätigung zum 30.09.2023 statt erst zum 30.09.2024 angefordert

    (2) neuer Versorger: kein vorgezogener Vertragsbeginn ab 19.05.2023 sondern Beibehaltung aller Absprachen zum 1.10.2023

    (3) Info an den Netzbetreiber (keine Ahnung, ob dieser unbekannterweise (!) mittlerweile irgendeinen Bescheid verschickt hatte ...

    Hilfe.

    Danke.

    Man kann sich ja artig für die Auszahlung eines Teils der Forderungen bedanken und darauf hinweisen, dass man den Rest zu gegebener Zeit noch mal nachfordern wird.

    Wird ja gut verzinst!

    berghaus 06.05.23

    Das ist eine wirklich gute Option, zudem positiv formuliert!

    Leise nachgedacht dazu nämlich auch:

    insofern die BHW (endlich kritiklos) die erste Abbuchung vom 1.1.2018 mit verzinst erstattet hat, erkennt sie also nicht nur "3 Jahre zurück" die Forderung an. Ich hatte im Dezember 2022 meine Forderung übergeben und begründet. WÜRDEN also lediglich "für 3 Jahre noch Ansprüche anerkannt bestanden haben" - dürften sie erst ab dem 1.1.2019 starten. Also wird vorsichtig abgetastet, was machbar ist, ohne dass sich der Kunde weiter kümmert ... = 10 Jahre ohne Verjährung statt nur 3! Gut, dann lasse ich den hier empfohlenen online Rechner nochmal durchlaufen und bin auf die Endsumme gespannt - und, wieviel die BHW einsparen möchte :)

    Bevor vermeintlich fehlende 0,65 € nachgefordert werden, sollten aber erst einmal die Zinsen richtig berechnet werden. Durch die in Beitrag #66 für jedes Jahr getrennt vorgenommene Berechnung ergeben sich Rundungs- und Zinseszinseffekte, auf die kein Anspruch besteht.

    Ernsthaft? Arbeitst Du für die BHW?

    Man darf also NICHT einfach das im Rechner online erhaltene Ergebnis mit copy + paste für das nächste Jahr verwenden oder verlangt zuviel an Rückzahlung? Muss die BHW mittlerweile Leergut sammeln? ICH habe nichts "gerundet" sondern schlichtweg die Zahlen unverändert übernommen.

    So, habe jetzt mal rückwärts gerechnet, was sie UNS am 27.APRIL 2023 erstattet haben.

    Insofern die BHW seit Vertragsabschluss jährlich 12,00€ "Service-Pauschale" abgebucht hat - wurde in unserem Fall am 27. APRIL 2023 erstattet für den Zeitraum 01.01.2018-13.MÄRZ 2023.

    d.h. sie haben beginnend ab der am 1.1.2018 abgebuchten Pauschale von 12,00€ mit "5 Punkten über dem Basiszins" erstattet.

    Lt online Rechner komme ich auf diese Zahlen:

    1.1.-31.12.2018 = 12,00€ + Verzinsung = 12,4944€ per 31.12.2018

    1.1.-31.12.2019 = 12,4944€ + 12€ + Verzinsung = 25,5036€ per 31.12.2019

    1.1.-31.12.2020 = 25,5036€ + 12,00€ + Verzinsung = 39,0487€ per 31.12.2020

    1.1.-31.12.2021 = 39,0487€ + 12,00€ + Verzinsung = 53,1519€ per 31.12.2021

    1.1.-31.12.2022 = 53,1519€ + 12,00€ + Verzinsung = 67,8362€ per 31.12.2022

    1.1.-27.04.2023 (Geldeingang hier) = 67,8362€ + 12,00€ (am 1.1.2023 abgebucht!) = 81,5303

    = theoretisch ...

    Denn überwiesen wurden exakt 80,88€ und das wäre nur rechnerisch korrekt wenn:

    1.1.-13.03.2023 = 67,8362€ + 12,00€ + Verzinsung - bis 13.03.2023 = 80,88€

    Korrespondenz dazu liegt uns nicht vor, nur der Zahlungseingang auf dem Girokonto am 27.4.2023.

    Und nun darf gern jeder für sich seine eigenen Zahlen nachrechnen und staunen :-))

    Erstattung der BHW hier ca 80€ - keine Ahnung wovür. Korrekt wäre Erstattung von knapp 170,00€.

    Man braucht keine Rechtsschutzversicherung für eine Forderungsklage solcher geringen Beträge.

    Aber wenn die Bausparkasse sämtlichen protestierenden Kunden mal eben die knappe Hälfte hinwirft und alle erschrocken und dankbar abnicken --- wieviele Millionen behält sie dann fröhlich ein?

    Die Info wegen Verzicht auf Einrede Verjährung DER JAHRE VOR 2018 halt ich für ein Gerücht.

    Wer bis 2025 schweigt - erklärt stillschweigendes Einverständnis mit der Teilauszahlung!

    Einrede Verjährung mag ja gerne für die Jahre AB 2019 gelten, aber nicht für die früheren!

    Logik erkannt?

    Update von hier: die BHW hat ohne Ankündigung spontan auf das in unserem Forderungsschreiben vom November 2022 mitgeteilte Bankkonto ca 80,00€ überwiesen.

    Keinerlei Rückmeldung der Schlichtungsstelle.

    Und ich fühle mich trotzdem von der BHW verar... und werde definitiv den Rest einklagen im Juni.

    Weil es eine Frechheit ist - und natürlich alle braven Kunden dankbar nicken - mehr als die Hälfte vom Geld einzubehalten. Krumen für die Hühner ... wir sind eben alle brav in der Schule erzogen worden.