Wenn ich richtig informiert bin, müsste der Arbeitgeber doch sämtliche Kosten steuerfrei erstatten können über den Hebel der Doppelten Haushaltsführung, oder?
Würde für Option 1 sprechen.
Wenn ich richtig informiert bin, müsste der Arbeitgeber doch sämtliche Kosten steuerfrei erstatten können über den Hebel der Doppelten Haushaltsführung, oder?
Würde für Option 1 sprechen.
Liebe Community,
ich bräuchte mal Euren Rat bei der Gestaltung meines Arbeitsvertrags mit meinem Arbeitgeber.
Folgender Sachverhalt:
- Wohnort = Hamburg
- Arbeitsort / Erste Tätigkeitsstätte = München
- Großteil der Tätigkeit wird aus heimischem Arbeitszimmer verrichtet
- 1-2x pro Monat wird das Büro in München besucht, mit Übernachtung in Hotel sowie Anreise per Zug
Im Rahmen der Vertragsverhandlung signalisiert der Arbeitgeber nun, dass entstehende Reisekosten bei Bedarf erstattet werden könnten. Ich frage mich nun, was für mich die beste Lösung wäre.
Option 1:
Pauschale Erstattung der Reisekosten durch AG gemäß Entfernungspauschale + konkret anfallende Übernachtungskosten
Frage: Was müsste ich hiervon versteuern?
Option 2:
Erstattung der Reisekosten durch Arbeitgeber gemäß konkret angefallener Kosten (Zug + Hotel)
Frage: Was müsste ich hiervon versteuern?
Option 3:
Ich trage sämtliche Reisekosten persönlich und setze die entstanden Kosten über die Steuererklärung ab. (doppelte Haushaltsführung?!)
Option 4:
Ich trage die Reisekosten selbst und setze diese ab und lasse mir die Übernachtungskosten vom AG erstatten (geldwerter Vorteil?)
Wie würdet Ihr den Sachverhalt einschätzen und welche Option klingt für Euch vorteilhaft? Man sollte ggf. noch anmerken, dass ich mit dem Zug klassischerweise sehr günstig nach München fahren kann und entsprechend eine Erstattung bzw. das Absetzen der KM-Pauschale meist deutlich höher ist als die tatsächlich angefallenen Kosten.
Hallo liebe Community,
ich bräuchte mal einen Rat von Euch.
Ausgangslage:
- Wohnort = Hamburg
- Arbeitsort = München
- Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte somit ca. 770km
- Arbeit wird größtenteils aus dem heimischen Arbeitszimmer verrichtet, ca 1x im Monat Anreise per Zug nach München
- Arbeitgeber stellt Firmenwagenleasing mit Zuschuss zur Verfügung, Arbeitnehmer muss dies entsprechend versteuern über geldwerten Vorteil
Nun wäre ein Firmenwagen durch die große Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte wenig sinnvoll. (0,0003*50.000*770)
Kann man gegenüber dem Finanzamt und Arbeitgeber argumentieren, dass der Firmenwagen nicht für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte eingesetzt wird und somit nur eine Versteuerung über die 1% Regelung notwendig ist?